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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 01.10.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-10-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-191110019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19111001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19111001
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1911
- Monat1911-10
- Tag1911-10-01
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.V 229 Sonntag, deu 1. Oktober zrankenberger begründet M2. DlM sk die MM AMmMmW Ma, das MM MMt «ad den Wirrt za IMMz i. Zr. Beraatwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von C. G. Roßberg in Frankenberg i. Sa. . - »rscheint an jedem Wochentag abend» für den folgenden Tag. Bezugs- preis vierteljährlich 1 50 H, monatlich PO Trägerlohn extra. - Einzelnummern lausenden Monats b früherer Monate 10 Bestellungen werden in unserer Geschäftsstelle, von den Boten und Ausgabe- stellen, sowie vou allen Postanstalten Deutschlands und Oesterreichs angenommen. Nach dem Auslande Bers and wöchentlich unter Kreuzband. Ankündigungen sind rechtzeitig aufzugeben, und zwar größere Inserate bis 9 Uhr vormittags, kleinere bis spätestens 11 Uhr mittags des jeweiligen Ausgabetages. Kür Aufnahme von Anzeigen an bestimmter Stelle kann eine Garantie nicht übernommen werden. Gmf- 51. Telegramme r Tageblatt Krankenbergsachscn. Anzetgeuprei»: Die «-gesp. Petitzeilr oder deren Raum 15 bei Lokal- Anzeigen 12 im amtlichen Teil pro Zeile 40 „Eingesandt" im Redaktionsteile 35 Für schwierigen und tabellarischen Satz Ausschlag, für Wiederholungsabdruck Ermäßigung nach feststehendem Tarif. Für Nachweis und Offerten-Annahme werden 25 H Extragebühr berechnet- Juserateu-Anuahme auch durch all« deutschen Annoncen - Expeditionen. 8 5, zweiter Absatz, wird aufgehoben und durch folgende Bestimmung ersetzt: Die Gasmessermiete ist in vierteljährlichen Nachzahlungen zu entrichten. Sie wird, je nachdem sie in der ersten oder in der zweiten Monatshälfte beginnt, ab 1. oder ab 15. des Monats berechnet. L. Besondere Bedingungen über Abgabe von Gas durch Gasautomateu (MüuzgaSmesser). Die Miete für den Automaten wird in Form eines Zuschlages zum Gaspreis in^öhe von 2 Pfg. für den «dm verbrauchtes Gas erhoben. Werden bei Anwendung eines Auto maten jährlich weniger als 200 obm Gas verbraucht, so werden auf die Differenz bis zu 200 ediu 2 Pfg. für den vdm nacherhoben. Die Geldbehälter der Automaten werden von einem legitimierten Beauftragten der Gasanstalt geleert. Der Konsument ist hierbei verpflichtet, jedes in dem Automaten vor gefundene falsche oder beschädigte Geld durch einen entsprechenden Betrag richtigen Geldes zu ersetzen. Falls der Automat schadhaft ist, und die Angaben des vdm-Zählers mit den Angaben des Geldzählers des Automaten nicht übereinstimmen, hat der Konsument nach den Angaben des obm-Zählers zu zahlen. Stellt sich heraus, daß der Automat Gas überhaupt ungemessen durchläßt, so ist der Berechnung des Gasverbrauches 8 7 der Gaslieferungsbedingungcn zugrunde zu legen. 6. Wird von einem Konsumenten die Richtigkeit des Gasmessers bezweifelt, und auf seinen Antrag dieser geprüft, so trägt, falls der Gasmesser für richtig befunden wird, der A.ckrat;- steller, im anderen Falle die Gasanstalt die Kosten der Prüfung. v. Der Nachtrag tritt mit Ausnahme der Vorschriften üb-" die Einhevung der Gasmesser- mieten, welche am 1. Januar 1912 in Kraft treten, sofort i Frankenberg, am 28. September 1911. Der S ' a d t r a t. (gez.) Ir. XxMr, Bürgermeister. Versteigerung in DbermMMnch. Dienstag, de« S. Oktober 1911, vorm. 11 Uhr soll im Gasthof z» Obermühlbach 1 KsuiasvjkNttvn gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Frankenberg, am 29. September 1911. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgericht». Krieg zwischen Italien und der Türkei Nachtrag z« den Wedingungeu, unter welchen die <Lieftmng von Kas zum Mivat- geSrauch sowie die Ausführung von Kaseinrichtungen durch die städtische Kasanstatt zu Irankenöerg erfolgt, vom 1. Aeöruar 19V8. ä.. 8 2, letzter Absatz, 2. Halbsatz von den Worten „auch ist denjenigen" an wird auf gehoben und durch folgende Bestimmungen ersetzt: An eine Heizgusleitung kann bei deren ständiger Benutzung eine Leuchtflamme be liebiger Größe zum Heizgaspreise ohne Zuschlag angeschlossen werden. Die Flamme wird nur in dem Raume zugelassen, in welchem die Heizgasleitung verwendet wird. An die Heizgasleitung können ferner innerhalb der Wohnung, in welcher die erstere Verwendung findet, zwei Leuchiflammen zum Heizgaspreise mit Zuschlag angeschlvssen werden. Der Zuschlag beträgt für einen Brenner mit einem Stundenverbrauche bis zu 75 lit. 2 M. 40 Pf.,' für alle übrigen Brenner 4 M. 20 Pf. jährlich. Er ist in viertel jährlichen Nachzahlungen zu entrichten und wird auch dann berechnet, wenn die Flammen zeitweilig, wie z. B. in den Sommermonaten, ganz oder teilweise unbenutzt bleiben. Für gewerbliche Zwecke (Restaurationen, Fleischereien, Bäckereien u. s. f.) werden Leuchtflammen zum Heizgaspreise mit Zuschlag nicht zugelassen. Werden bei einer Revision der Gaseinrichtung, zu deren Vornahme legitimierte Be auftragte der Gasanstalt befugt sind, mehr als eine Anschlußflamme ohne Zuschlag bezw. zwei Anschlußflammen mit Zuschlag oder Anschlußflammen in Räumen, in denen sie nicht zugelassen sind, vorgesunden, so ist auf das gesamte, seit der letzten Revision verbrauchte Gas ein Betrag von 6 Pfg. für den odm nachzuzahlen. Der unter O abgedruckte Nachtrag zu de« Gaslieferungsbedingungen vom 1. Februar 1908 wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Der Stadtrat z« Frankenberg, am 29. September 1911. Die Gemeinde-Sparkasse Alpha verzinst Spareinlagen mit 3V« V». Expeditionszeit: a« jvstvM Werktage Vorm. 8 bi» 12, «achm. 2 bis s Uhr, nanvonsw» s di» msvdm. s vd--. Durch die Post bewirkte Einlage« werde« fch » ell expediert. — Fernsprecher Nr. LS. Polens 1793, um ein ähnliches Stück brutaler Machtanwen dung und politischer Heuchelei zugleich zu finden. Zuerst wird von der „Mäßigung und Geduld" Italiens gesprochen, unmittelbar darauf aber erklärt, daß von Verhandlungen nicht die Rede sein könne. Ohne jeden Ümschweif schreitet man zur militärischen Besitzergreifung eines Landes, mit dessen Re gierung man bisher im Frieden gelebt hat. ohne vorherige Verhandlungen, ohne Warnungen, ohne jede Beobachtung völkerrechtlicher Forderungen. Und Italien, das selbst noch so viel zur Hebung seiner Kultur, zurVer- minderung seines Analphabetentums, zur Be kämpfung seiner Volksseuchen zu tun hätte, nimmt „Unordnung und Vernachlässigung in Tripolis" zum Vorwande feines Ueberfalles. Die Heuchelei wird erst ins rechte Licht gefetzt durch die Depesche vom 26., in der den kleinen Völkern der Balkanhalbinsel, Griechenland zumal, be deutet wird, daß sie sich hübsch ruhig zu verhalten und nicht etwa an Italiens Vorgehen ein Beispiel zu nehmen hätten. Die ganze Art des Auftretens der italienischen Regierung läßt Italien als den Friedensstörer erscheinen. Ein Ueberfall auf einen in der Entwicklung begriffenen Staat, wie das jungtürkische Reich es jetzt ist, entspricht nicht den Gepflogen heiten, die sonst zwischen den kultivierten europäischen Staaten üblich sind. Und dann: Ist sich denn Italien gar nicht der riesigen Verantwortung bewußt? Ein Krieg zwischen zwei europäischen Völkern ist in seinen Folgen unabsehbar. Londoner Regierungsblätter sagen: Durch sein plötzliches einseitiges Vorgehen, aus unerklärten und ungerechtfertigten Gründen, gefährdet Italien die Interessen seiner sämtlichen europäischen Nachbarn. Wenn es einen Grundsatz gibt, der mehr als ein anderer zur Höflichkeit der europäischen Natio nen gehört, so ist es der, daß keiner von ihnen, ohne die übrigen zu Rate zu ziehen, Schritte tun soll, welche die mo hammedanische Welt zum Zusammenstoß mit der christlichen bringen würden. Wir sehen die Lunte ins Pulvermagazin fallen; aber wie groß die Entladung sein wird, und wen dir Splitter treffen werden, ist eine Frage schmerzlicher Vermu tung, Italien könne sich mit seinem „Raubanfall" auf Tri polis nicht auf England und Frankreich berufen, die in Ae gypten bez. Marokko eine Kultur schützen, die sie selber auf gebaut und die ihre Stellung in den beiden nordafrikanischen Gebieten nach langen Verhandlungen erworben haben. Die französischen Blätter beobachten begreiflicherweise eine große Zurückhaltung, die russischen erklären gegenüber dem italienischen Ultimatum, Rußland habe im Mittelmeer kein? Spezialinterrssen, seine Politik bestehe nur in der Solidarität mit dem verbündeten Frankreich. Rußland dürfe monientän nur passiv bleiben, doch dürfte die Zukunft nicht spurlos an ihm vorübergehen, wenn nach der Okkupation von Tripolis durch Italien der panislamische Fanatismus losbrechen sollte. Ein Blatt erinnert daran, daß die russische Regierung jetzt ihr Recht auf die Durchfahrt ihrer Kriegsschiffe durch die Dardanellen geltend machen könnte. Auch die Balkanstaaten und Kreta beginnen sich zu regen. Die italienischen Blätter selber wissen wenig genug zur Rechtfertigung des Tripolisunternehmens zu sagen. Die amt lichen betonen, Italien werde nach Beendigung des gegen wärtigen Konflikts wieder mit den anderen europäischen Groß- Mächten Hüterin des Status quo auf dem Balkan sein. Ita liens Vorgehen sei ein Akt der Notwehr, den die Türkei durch ihre Mißvcrwaltung und ihren Mangel au politischer Einsicht hervorgerufen habe. Die Bevölkerung Roms ver anstaltete große Kundgebungen zu Ehren des Königs und der Armee und schrie fort und fort: „Hoch das italienische Tripolis!" Die Türkei boykottiert nach dem ersten Kanonenschuß gegen Tripolis sämtliche italienische Waren und versichert sich der auf ihrem Gebiete ansässigen Italiener. Der italienischen Regierung liegt daher daran, sich der auf der Fahrt von Beirut (Kleinasien) nach Konstantinopel befindlichen türkischen Kriegsschiffe zu bemächtigen, ehe diese den sicheren Hafen er reichen und sie als Faustpfand zur Geltung zu bringen. — Ein Zusammenstoß italienischer Kriegsschiffe mit türkischen, die Beirut verließen, wird bereits am heutige» Sonnabrud erwartet. In Konstantinopel herrscht die schärfste Entrüstung gegen Italien. Die Blatter sagen, die Türkei werde sich in dem Italien hat einen Krieg vom Zaun gebrochen. Das Ul- timqtum, das es an die Türkei in der Tripolisangclegenhcit sandig mußte dje Kriegserklärung nach sich ziehen, wenn die Türkei sich nicht jedes Rechts auf Achtung begeben wollte. Daß jetzt tatsächlich Kriegszustand herrscht, besagen folgende heute früh bei uns eingegangene und durch Anschlag bekannt gegebenen Meldungen: Nom, SO. Sjkptbr. Da die ottomanifche Res gieryng die Forderungen des italienische« ttlti- matuM nicht angerzpznmen hat, find Italien und die Türkei feit gestern nachmittag Vs3 Uhr im Kriegszustands Die Blockade von Tripoli» «nd Eyrenattn wird de« Mächte« sofort notifiziert werde«. Kor^staytrnopel, so. Septor. Die Kriegs erklärung Italien» wurde gestern nachmittag durch den italienische» Geschäftsträger bei der Pforte überreicht und knrz darauf i« der ganzen Stadt bekannt. Das Vorgehen Italiens gegen die Türkei muß von allen Kultmstaaten verurteilt werden. Die beiden Verbündeten Deutschland und Oesterreich-Ungarn hat Italien über sein Vorhaben in keiner Weise unterrichtet, wie cs dem völker rechtlichen Brauche entsprochen hätte; es hat vollständig auf eigene Faust gehandelt. Auch die übrigen europäischen Re gierungen wurden über die italienischen Absichten wenigstens oifizM W M Bekanntgabe des in Konstantinopel über reichten Ultimatums vollkommen im Uyllqrm gelassen. Dieses Ultimatum, in dem Italien erklärt, es sehe sich gezwungen, von nun ar, an den Schutz seiner Würde und seiner In teressen zu denken, lmd sei entschlossen, zu einer militärischen Besetzung von Tripotis und Eyrenaika zu schreiten; daß die itasivpsche Regierung aher nicht mehr zu Verhandlungen im stande sei, ist als rin Kulturdvkumest ersten Ranges bezeich net wyrde«. Man muß mehr alS hundert Jähre zurück- ^'hen, so sagt ßir „Berl Ztg ", bis zur zweiten Talung - -.— 's i " - - — Freitag ««d So««abeud, de« 6. u. 7. Oktober 1911, werden die Geschäfts räume der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft gereinigt und können deshalb an diesen Tagen ««r besonders dringliche Sachen erledigt werden. Flöha, am 28. September 1Ü11. — Die Königliche AmtShanPtmannfchaft. Mit Genehmigung der Königlichen Kreishauptmannschaft Chemnitz wird für die Ge meinde und den selbständigen Gutsbezirk Lichtenwalde am 1. Oktober 1911 ein eigenes Standesamt errichtet. Als Standesbeamter ist der Gräfliche Sekretär Richard Oehme in Lichtenwalde und als dessen Stellvertreter der Gemeindevorstand Rockstroh daselbst in Pflicht genommen worden. Flöha, am 29. September 1911. Die Königliche Amtshaupimannfchaft.
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