MtnhMiW- md AychMM. Amtsblatt des Königl. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. I4 Sonnabend, den 21. März 1868. Bekanntmachung. Laut producirten Pflichtscheins des Stadtraths zu Meißen vom 8. October vorigen Jahres ist der Geometer Herr Er«Pt Friedrich JuliuS Waldau in Meißen als Agent der Magdeburger Feuer-Versicherungs-Gesellschaft für den hiesigen Gerichtsamtsbezirk in Pflicht genommen worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Großenhain, am 11. Marz 1868. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Grf. Das Kataster zu Aufbringung des auf Grund der für das Jahr 1868 aufgestellten Haushaltpläne durch directe Anlagen zu beschaffenden Bedarfs, nämlich: 3179 Thlr. 26 Ngr. 8 Pf. zu Armen-, 3937 Thlr. 7 Ngr. 8 Pf. zu Schul-, 737 Thlr. 3 Ngr. 8 Pf. zu Kirchenbedürfniffen und 1000 Thlr. Schuldentilgungsbeitrag zur Anlageneaffe, ist nach Maaß- gabe des Anlagen-Regulativs vom 6. September 1867 aufgestellt worden, und es kann jeder Steuerpflichtige sein Conto in unserer Stadtcassenexpedition zu den gewöhnlichen Expeditionsstunden fich vorlegen lassen; — auch werden alle Diejenigen, welche in diesem Jahre zum ersten Male eingeschätzt worden sind, oder bei deren Abschätzung gegen das Vorjahr eine Veränderung eingetreten ist, Steuerzettel behändigt erhalten. Als letzter Termin zu Anbringung von etwaigen Reclamationen gegen die Höhe der Einschätzung wird der 13. April 1868 hierdurch anberaumt. — Eine jede Reclamation ist schriftlich einzureichen oder mündlich zu Pro tokoll an Rathsstelle zu erklären und in dem einen, wie in dem anderen Falle der Betrag des veran lagten Einkommens, sowie die Gründe, aus denen eine Ueberschätzung des Einkommens yervorgehen soll, anzugeben. — Auch darf die Bezahlung der veranlagten Steuer wegen angebrachter Reelama- tion nicht verzögert, dieselbe muß vielmehr mit Vorbehalt späterer Ausgleichung im Fälligkeitster mine unweigerlich geleistet werden. — Die nach Vorschrift des Anlagen-Regulativs und des Gesetzes vom 12. December 1855 vorgenommene Berechnung und Reparation des Gesammtbedarss aus das Erwerbsein kommen und auf den Grundbesitz hat ergeben, daß u) von jedem Thaler Erwerbs- und Vermögens-Einkommen, sowie d) von jeder Steuereinheit des Grundbesitzes 4^ Pfennige oder 1 Thlr. 18 Ngr. von je hundert Thalern zu bezahlen sind; dagegen betragen die persönlichen Abgaben e) der nicht selbstständigen Arbeiter und Arbeiterinnen 25 Ngr., 6) der Kirchen- und Schuldiener 23 Ngr. und endlich e) der Katholiken 1 Thlr. 14 Ngr. von je hun dert Thalern steuerpflichtigem Einkommen. — Diese Abgaben werden mit der Aufforderung zu pünktlicher Ein zahlung hierdurch ausgeschrieben und wird dabei noch bemerkt, daß der erste, das Vierteljahr Januar bis März umschließende Anlagentermin in der Zeit vom 1. bis mit 15. April d. I. bei Vermeidung executivischer Zwangs maßregeln in der Stadtcassen-Expedition zu entrichten ist. Dev 81lld1ratK. Großenhain, den 11. März 1868. Kunze. ' Sr. Bekanntmachung, veränderte Servissätze betr. Nach einer in dem neuesten Stück des Königlich Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblattes erschienenen Bekanntmachung des Königlichen Ministerium des Kriegs zu Dresden sollen vom 1. Januar 1868 ab bis „zur anderweiten gesetzlichen Regulirung des Servis- und Einquar tierungswesens" folgende Servissatze gezahlt werden: a) für einen Wachmeister: 4 Thlr. 2 Ngr. 5 Pf. monatlich in den Wintermonaten und 2 Thlr. 27 Ngr. 5 Pf. in den Sommermonaten; b) für einen Unteroffizier (Unterwachmeister, Curschmied): 1 Thlr. 22 Ngr. 5 Pf. monatlich in den Wintermonaten und 1 Thlr. 7 Ngr. 5 Pf. in den Sommermonaten; e) für einen Gemeinen: 25 Ngr. monatlich in den Wintermonaten und 15 >Ngr. in den Sommer monate«; ä) für ein Dienstpferd: 10 Ngr. monatlich. Der Stadtrath. Großenhain, den 19. März 1868. Kunze. f Das Abgraben und Abfahren von Sand von dem Kiebitzberge auf dem Rheese- kämme darf nicht anders erfolgen, als daß der betreffende Abnehmer zuvor auf hiesiger Rathsexpedition eine Anweisung sich hat ausstellen lassen. Der Stadtrath. Großenhain, den 20. März 1868. Kunze.