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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 10.02.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-02-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-191102105
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19110210
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19110210
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1911
- Monat1911-02
- Tag1911-02-10
- Monat1911-02
- Jahr1911
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.V 34 Freitag, den 10. Februar 1911 Zrankenberger Tageblatt Bezirks- Anzeiger begründet 1842. 70. Jahrgang. -MU für die MgW DtHWlmmiW Ma, dar MWe MzmG and dm Wirst za Irankmderg i. Zs. «erantwortticher Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg i. Sa. — Druck und »erlag von C. B. Roßberg in Frankenberg i. Ga. Erscheint «n jedem Wochentag abend» sür den folgenden Tag. Bezugs preis vierteljährlich 1 50 H, monatlich 50 Trägerlohn extra. — Einzelnummern lausenden Monats 5 früherer Monat« 10 Wefielluugen werden in unserer Geschäftsstelle, von den Boten und AuSgabe- stell-n, sowie von allen Postanstalten Deutschlands und Oesterreichs angenommen. Rach dem Auslande Versand wöchentlich unter Kreuzband. Auküudtgunge» find rechtzeitig aufzugeben, und zwar größere Inserate bis 9 Uhr vormittags, kleinere bis spätestens 11 Uhr mittags des jeweiligen Ausgabetages. Mr Aufnahme von Anzeigen an bestimmter Stelle kann eine Garantie nicht übernommen werden. H^-51. Telegramm«: Tageblatt Krankenbergsachsen. Anzeigenpreis: Die a-gesp. Petitzeile oder deren Raum 15 H, bet Lokal- Anzeigen 12 im amtlichen Teil pro Zeile 40 „Eingesandt" t» Redaktionsteile 35 Z. Für schwierigen und tabellarischen Gap Ausschlag, sür Wiederholungsabdruck Ermäßigung nach feststehendem Tarif. Fit» Nachweis und Offerten-Annahme werden 25 H Extragebahr berechnet. Jnseraten-Aunahme auch durch alle deutschen Annoncen-Expeditionen. Im Vethlehemstift m Hütte«gr«ude bei Hohe«stei« - Ernstthal werden kränkliche und gebrechliche Kinder, Mädchen von 3 bis 15 Jahren Knoben von 3 bis 1- Jahren, Mr Kur und Pflege ausgenommen, doch nur, sofern sie nicht an akuten oder ansteckende« Krankheiten oder an Krämpfen leiden Die Ausnahme der Kinder findet während der Monate März bis September auf die Dauer bis zu 5 Wochen Dir Königliche AmrShauptmannschaft ist infolge eines mit der Verwaltung genannten VtiftS getroffenen Abkommen in der Lage, für dieses Jahr daselbst einige Freistellen vergeben zu können. Hierauf gerichtete Gesuche von Einwohnern hiesige« Bezirks sind bis zum 1. März diese- Jahres det 1 n Gemeindebehörde» anzubringen und von letzteren mit gutachtlicher Aus sprache über Würdigkeit «ud Bedürftigkeit der Gesuchsteller nebst einem ausgesüllten Fragebogen, zu welchem Vordrucke hier zu beziehen sind, bis zum LV. März dieses Jahres anher einzureichen. Später eingehende Gesuche bleiben unberücksichtigt. Königliche Amtshauptmannschaft Klöha, am 6. Februar 1911. Nachdem vom Gtadlverordnetenkoüeaium Herr Privatmann^ Georg Max Zeidler auf die Zeit bis Ende des Jahres 1916 zum unbesoldeten Ratsmitglied wiedcrgewählt worden ist, hat am 7. dieses Monats dessen vorschriftsmäßige Verpflichtung und Einweisung stattgefunden. Frankenberg, am 9. Februar 1911. Der Stadtrat. IT' - n Bekanntmachung. Von der llsnckelsÜÄMniei* nu Lknmnisn soll für daS Jahr 1-11 mit dem II. Einkommensteuertermin zur Bestreitung ihres Aufwandes ein serklsg zur Einkommensteuer non 2 ^sonnigen für die Mark desjenigen Sleuerbetrages erhoben werden, welcher aus die in Spalte ä des Einkommensteuerkatasters (für Handel und Gewerbe) eingestellten Beträge entfällt. Dieser Steuerzuschlag für die Haudelskammer gelangt hierdurch mit dem Hinweis zur Ausschreibung, daß er nur von denjenigen Sleuerpfl'chtigen erhoben wird, die nach tztz I7ä und 21 des Einkommensteuergesetzes vom 14. Juli 1900 mit einem Einkommen von mehr als 3100 Mark eingeschätzt sind. Chemnitz, den 4. Februar 1911. Die Handelskammer. Gulden, Vorsitzender. »r Schlenker, Syndikus. Tabellen zue Rekrutierungs-Stammrolle, Tabellen zu Anlagen-Katasterl für Gemeindeabgaben und Ein- „ „ Heberegister j kommensteuer, Steuerzettel für Gemeindeabgaben, Auflagezettel für Steuerrestanten, und andere Drucksorten für Gemeindeverwaltungen in Lagersorten wie in Extra - anfertigungen hält empfohlen di- Korn Reichstag. 122. Sitzung am 8. Februar nachmittag- 1 Uhr. Die zweite Lesung des Gerichts-VerfassungSgesetzek wird fortgesetzt. Die Abstimmung über den Antrag Dahlem, bei der am Dienstag die Beschlußunfähigkeit des Hauses festgestellt wurde, wird wiederholt und ergibt seine Annahme. Die Sozial demokraten beantragen folgenden neuen Absatz in 8 62: „Die Ge- schästSverteilung muß so geregelt sein, daß die Zuständigkeit der Strafkammer nach den Anfangsbuchstaben des NamenS der An geklagten und bei mehreren Angeklagten nach dem Anfangsbuch staben des ältesten Angeklagten bestimmt ist. Maßgebend ist der Zeitpunkt der Einreichung der Anklageschrift." Abg. Heine (soz.): Wir wollen durch diesen Antrag verhin dern, daß in Zukunft Strafsachen bestimmten Kammern nach der Willkür der Staatsanwaltschaft verwiesen werden. — Ein Re gier nngSkommissar: Selbstverständlich müssen bei der Ge- schäitsverteilung allgemeine Grundsätze maßgebend sein. Die im Antrag vorgeschlagene Reglementierung paßt aber nicht inS Gesetz hinein. — Generalstaatsanwalt Supper weist den Vorwurf zurück, daß die Staatsanwaltschaft gewisse Sachen an bestimmte Straf kammern zu verweisen bestrebt ist. — Abg. Heine (soz.) hält seine Behauptung speziell im Moabiter Fall aufrecht. Die Staats anwaltschaft hätte den Schein der Schiebung vermeiden müssen. — Generalstaatsanwalt Supper: Ich erkläre auf das Bestimmteste, daß irgendwelche Weisungen oder ein Wink an die Slaatsa, walt- schaft im Moabiter Fall nicht ergangen sind. Lediglich die Sache, die zuerst aus der Voruntersuchung kam, war entscheidend sür die Zuteilung an die Strafkammer. — Abg. Dr. Heinze (natl.): Wegen eine- vereinzelte» Falles daS Gesetz zu ändern, ist sehr bedenklich. Wenn wtr den Antrag annehmen, dann können wir eine ^sachlich begründete Zuteilung an gewisse Kammern, die Spe zialisierung einzelner Kammern für Lebensmittelverfälschung, Be rufungen und dcrgl. nicht durchführen, was sich bis jetzt als sehr ersprießlich gezeigt hat. — Abg. Heine (soz.): Was wir in Preu ßen erleben und erlebt haben, das raubt uns jedes Vertrauen jur I ustizl Fortschrittler und Zevtrumsleme haben unter dieser Rechtsprechung gelitten, Polen und Dänen leiden noch heute mit unv. Warum hat die Staatsanwaltschaft nicht auf die Lieber kammer verzichtet, wenn ihr die Sache so gleichgültig war? — Generalstaatsanwalt Supper: Die Staatsanwaltschaft hatte von Anfang an die Absicht, die erste Sache zur Anklage zu bringen. Dem Zufall ist es zuzuschreiben, daß das die Sache Hagen war. Hätte die Staatsanwaltschaft nun eine andere Kammer gewählt, waS hätte man ihr da wohl sür Vorwürfe gemacht! Die Staats anwaltschaft kann eS machen, wie sie will, bei gewissen Leuten wird sie immer Mißtrauen finden. (Beifall rechts.) — Abg. Heine (soz.): Wer Vertrauen verdient, findet es auch bei uns. (Lachen recht-.) — Der Antrag wird abgelehnt. Abg. Stadthagen (soz.) beantragt, im §69 festzusetzen, daß die richterlichen Geschälte an den Landgerichten in Etlafsachen nur von ständig anaestellten Richtern wahrgenommen werden dürfen. — Abg. Dr. Müller (Vp.) empfiehlt einen weitergehenden Antrag, wonach das Amt eines Strafkammermuglieds üoerhaupl nur von einem ständig angestelllen Richter wahrgenommen werden darf. Die abhängigen Assessoren würden damit ausgeschaltet werden. — Staatssekretär Dr. Lis co spricht sich gegen beide Anträge auS. In Berlin sind z. B. die Geschäfte ohnehin so ge regelt, daß eine Verwendung von Assessoren gar nicht notwendig ist. — Abg. Gröber (Ztr.): Mit Rücksicht auf die Beschlüsse, die wir bezüglich der Besetzung der Schöffengerichte gefaßt haben, ist die Annahme des Antrags Müller notwendig. — Abg. Basser mann (natl.): Die Einwendungen des Staatssekretärs gegen den Antrag Müller sind nicht stichhaltig. — Der Antrag Muller- Meiningen wird angenommen. §73 betrifft die Zuständigkeit der Strafkammern. Ein sozialdemokratischer Antrag und übereinstimmend damit ein Antrag Ablaß (Vp.) will, daß an Stelle der Strafkammern sür die Verbrechen der Fälschung einer öffentlichen Urkunde, die Ver brechen im Amte durch Fälschung einer Urkunde und die Verletzung der Pflichten der Kaufleute bei Aufbewahrung fremder Wertpapiere die Schwurgerichte zuständig sein sollen. — Abg. Zietsch (ioz ): Wir wollen nicht rütteln lassen an dem gegenwärtigen Bestand der Schwurgerichte und ihnen nicht Schaden entziehen, die sie viel besser als die Strafkammern entscheiden können. Wir treten auch dafür et», daß alle Preßdelikte den Schwurgerichten überwiesen »erd«. — Abg. Ablaß (Vp.): Die Regierungsvorlage ist wider ¬ spruchsvoll. Nach einer Verbeugung vor der Vortrefflichkeit des Schwurgerichts spricht man ihm plötzlich ein Mißtrauensvotum aus, indem man seine Kompetenz wesentlich beschneidet. Die liberale Errungenschaft der Schwurgerichte sollten wir unS gerade in dem gegenwärtigen Moment nicht schmälern lasten. OderlandeSgerichtsrat Dr. Schultz: Wir danken für daS unS entgegengebrachte Mißtrauen! Denn es gibt uns Gelegenheit, auszusprechen, daß wtr nicht Gegner, sondern Beschützerder Schwurgerichte sind. Es sollen nur einige Fälle von der Zuständigkeit der Schwurgerichte abgetrennt werden, die sich nicht nir das Schwwgertchr eignen. — Abg. Dahrenhorst (Reichst).): Dem Schwurgericht müssen die hier in Frage stehenden Delikte entzogen werden. Die darauf gesetzten Strafen sind nicht so hoch, daß der große schwurgerichtliche Apparat deshalb in Bewegung gesetzt werden müßte. Die Laien sind ta auch meist über diese Delikte nicht genügend orientiert. — Abg. Heine (soz): Die Freundschaft der verbündeten Regierungen gegenüber den Schwur gerichten ist die, bei der man sich sagt, daß man sich „zum Fressen lieb hat". Wenn man könnte, würde man sie gern beseitigen, denn den Bureaukraten ist diele Errungenschaft ein Dorn im Auge. Die Schwur erichte arbeiten im allgemeinen sehr gründlich. Sie urteilen meist so, wie Juristen urteilen sollten, wenn sie nicht allerlei Rücksichten auf höhere Stellen nehmen würden. — Ober- landesgerichtsrat Dr. Schultz: Die Erklärung, daß wir Freunde des Schwurgerichts sind, habe ich ohne jeden Vorbehalt abgegeben. — Abg. Wellstein (Ztr.): Dre Kommission, in der besonders Richter sitzen, ist durchaus nicht für Abschaffung der Schwur gerichte eingetreten. — Abg. Bassermann (natl ): Die Recbt- svrechung der Schwurgerichte ist im allgemeinen gut. Auch die Freunde der Schwurgerichte sollten bestrebt sein, die einfachen Tatbestände den Geschworenen abzunehmen. Wenn nicht mensch lich sehr interessante Sachen vorgetragen werden, läßt die Auf merksamkeit der Geschworenen häufig nach, und das ist nicht unge fährlich Das trifft insbesondere bei bäuerlichen Elementen zu, die gewohnt sind, sich viel in freier Luft zu bewegen. — Abg. Graef (Wirtsch. Vg): Ich bekenne mich zu denen, die keine Freunde deS Schwurgerichts sind. Das Urteil des Essener Schwur gerichts vor fünfzehn Jahren war ein furchtbarer Frhlspcuch; Gott sei Dank, daß ihn keine Strafkammer gefällt bat! Da die Erwählten des Volkes gefehlt haben, ist über allen Wipfeln Ruh'! — Abg. Werner (Resp.): Ich bin gegen jede Einschränkung der Zuständigkeit der Schwurgerichte und hoffe, daß alle vernünftigen, nicht verknöcherten Juristen mir zustimmeu werden. — Abg. Dr. Ablaß (Vp.): Der Staatsanwalt in Essen bat vor fünfzehn Jahren in energischer Weise für die Verurteilung der Angeklagten plädiert. Auch das Richterkollegium war mindestens nicht einstimmig von der Unschuld der Angeklagten überzeugt, sonst hätte es den Febl- spruch der Geschworenen ausheben können. Die Juristen haben hier also auch gefehlt. Die Behauptung, daß die Geschworenen für die hier in Frage kommenden Delikte nicht sachverständig sind, ist unrichtig. — Abg. Heine (soz.): Der ganze Essener Prozeß vor fünfzehn Jahren ist durch Juristen in die Irre geführt wor den. — Abg. Zietsch (soz): Das Mißtrauen, daß ein allmählicher Abbau der schwurgerichttichen Kompetenzen beabsichtigt sei, ist sehr begründet und wird von zahlreichen Juristen geteilt. — Avg. Stadthagen (soz.): Den Essener Justizmord kann man nicht zum Schaden der Schwurgerichte auspblachien, denn auS den da maligen Geschworenen wurden ersichtlich Klassenrichter ausqewählt, die sich von den Gelebrtenrichtern antreiben ließen. Die Insti tution der Schwurgerichte ist durchaus germanisch. Herr Graef, Sie widersprechen ia vollkommen Ihrem Parteiprogramm! — Abg. Graef (Wirtsch. Vg): Ich bin nur meinen eigenen Ansichten gefolgt, ich habe nicht die Ansichten meiner politischen Freunde wiedergegeben. (Hört, hört!) Ueber germanische Fragen lasse ich mich nicht von Herrn Stadthagen belehren! Uebrigcns ist die Einrichtung der Schwurgerichte so wenig deutsch, wie Herr Stadt hagen. (Heiterkeit.) — Abg. Müller, Iserlohn (Vp): Ich bin ein warmer Anhänger des Schöffen- und Geschworenengerichts und bin gegen jede Einschränkung ihrer Zuständigkeit. Aber diese scharfe Kritik an den deutschen Richtern war verfehlt. Der ganze deutsche Richterftand hat ein Recht darauf, daß dies hier ausge sprochen wird. (Beifalb) Präsident Graf Schwerin ruft den Abg. Heine (soz.) wegen deS Ausdrucks „verbrecherisch" ins bezug auf den Essener Prozeß nachträglich zur Ordnung. (BeisLll rechts.) Es bleibt bet den Kommisstönsbeschlüssen. — Weiterberatung Donnerstag mittag 1 Uhr. kma; über Oeberlsnärentlale». Von Ingenieur Fischer. Der in Nr. 32 des ^Frankenberger Tagebl." erschienene Artikel über eine kürzlich erlassene Ministerial-Berordnung, betr. Errichtung von Elektrizitätswerken durch Landgemeinden, ist entschieden mit Freuden zu begrüßen, da hierdurch finanziell schwach gestellte Gemeinden vor Schaden bewahrt werden; dasselbe trifft aber auch zu für große Ueberlandzentralen mit nur Landgemeinden ohne Industrie. Daß die Ansicht der Regierung die richtige ist, beweisen verschiedene Auslassungen von Autoritäten auf diesem Gebiet. So z. B. in letzter Zeit durch Geheimrat Dr. v. Petri bei der Betriebseröffnung der „Mitte!fränkischen Ueberlandzentrale", die voraussichtlich den Grundstock für die einheitliche Ver sorgung eines großen Teiles von Franken mit elektrischer Energie bilden wird. Geheimrat Dr. v. Petri führte u. a. auS: „ES mag bei dieser Gelegenheit darauf hingewiesen werden, daß für die Ausführung der in Rede stehenden umfassenden Projekte vor allem der Anschluß der großen Städte erforderlich ist, da daS flache Land allein einen verhältnismäßig geringen Verbrauch hat. Nach den eingehenden Konsumerhebungen und bis her «»gestellten Rechnungen für Mittrlfranken entfallen von dem gesamten Absatz des in Aussicht genommenen Großkraft werkes neun Zehntel auf die Städte Nürnberg und Fürth und nur ein Zehntel auf den gesamten übrigen Teil deS Gebietes. Für daS Land allein — ohne die Städte — läßt sich ein solches Werk gar nicht ausführen." Herr Profissor Wedding, der Leiter deS elektrotechnischen Laboratoriums der Technischen Hochschule in Charlottenburg, hat sich neuerdings dahin geäußert, daß auf Grund rheinisch- westfälischer Erfahrungen gesagt werden kann: „In Gegenden mit spärlicher Bevölkerung, ohne Industrie, sind Strompreise von 40 Pfg. für Licht und 20 Pfg. für Kraft der Verderb derer, die ihr Geld für eine solche Anlage hergeben." Auch in unserem Sachsenlande ist ein derartiges Unter nehmen, und zwar in Form einer GemeindeverbandeS, Sitz Giöba, geplant. Der Zweck desselben besteht darin, die Land gemeinden der Amtshauptmannschaften Döbeln, Großenhain, Meißen, Oschatz mit elektrischer Energie zu versorgen. Beide Unternehmungen, die Ueberlandzentrale für Mittelfranken, so wie die Ueberlandzentrale Gröva, verfolgen ein und denselben Zweck, sind aber ganz verschieden zu beurteilen. Wie bereits erwähnt wurde, sind an die Ueberlandzentrale sür Mittelfranken große Städte, z B. Nürnberg mit SOO 000 und Fürth mit 61000 Einwohnern, angeschlossen, während der Anschluß weiterer größerer Städte geplant ist; dem Grö- baer Verbände aber gehört keine Stadt an. Wenn später auch verschiedene Städte als Siromabnehmrr auftreten, so können es nur kleinere sein, welche aber meist eigene elektrische Anlagen haben und nur Reservestrom aus Äröba beziehen werden. Während nun Herr Geheimrat Dr. v. Petci behauptet, daß ein solches Unternehmen — ohne große Städte — gar nicht auszuführen sei, wird vom Begutachter des Gröbaer Projekts dasselbe zur Ausführung empfohlen. Wer von beiden wird nun Recht behalten? Ich behaupte, Geheimrat Dr. v. Petri, und lasse nach stehend die Begründung für meine Annahme folgen: Nach dem Gutachten, aus Grund dessen die Koustituierunß
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