Nr. 20 20. Mai 1853 Ein Veiblatt zur Jächstschen Dorfzeitung. Redaeteur: Friedrich Walther. — Verlag von Heinrich und Walther. Den SS. Juni 183S — s An Gerichtsstelle in Lockwitz soll <>) Böhme, Ger.-Dir. Freitag, Jnieraa werden in der Vertagt - Trpedi- tion. Reustadt-Dres den Mark Nr. 2 angenommen. der Jnrotulation der Acten zum Verspräche, sowie den 19. Juli 1853 der Bekanntmachung eines Erkenntnisses, welches rückfichtlich der Außenbleibenden Mittags 12 Uhr ia eontumaeiam für publicirt geachtet werden wird, sich zu gewärtigen. Uebrigens haben Auswärtige zu Annahme der künftigen Ausfer tigungen Bevollmächtigte am Orte des Gerichts, oder in der demselben zunächst gelegenen Stadt Dresden zu bestellen. RoßtHal, den 7. Januar 1853. .... , < Freiherrlich von Burgksche Gerichte. ^oterazsaoung. i Zu Ermittelung der unbekannten Erben des in Neunimptsch verstorbenen AuSzüglers Johann Gottfried Heyde, und seiner ebenfalls daselbst verstorbenen Ehefrau, Eva Rosine Heyde, geb. Stoß, ist der Edictalprozeß von Amts- wegen zu eröffnen gewesen, und werden demzufolge alle Diejenigen, welche an die Berlaffenschaften genannter Heyde'schea Eheleute als Erben oder aus sonst einem Grunde Ansprüche zu machen haben, Gerichtswegen in Gemäßheit des Mandats vom 13. November 1779 hierdurch vorgeladen, Die JnsertioaSaebüh- ren betragen für de» Raum einer gespalte nen Zeile 12 Pf Der Dampfwagen au hiesiger Gerichtsstelle in Person, da nöthig, gehörig bevormundet, oder durch gehörig legitimiere Bevollmächtigte zu er scheinen, und unter der Verwarnung, daß sie außerdem als Erben oder sonstige Anspruchsberechtigte ihrer sämmtlichea Ansprüche an die Verlaffenschaften Johann Gottfried Heyde's, und seiner Ehefrau, Eva Rosine Heyde, geb. Stoß, auch der ihnen etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für verlustig werden erachtet wer den, ihre Ansprüche anzumelden und zu bescheinigen, mit dem bestellten Contradictor oder unter sich rechtlich zu verfahren, binnen 3 Wochen zu beschließen, und sodann den 5. Juli 1853 Mittags um 12 Uhr, das zum verschuldeten Nachlasse deS verstorbenen MaurergesellenS Johann Samuel Horx gehörige Hausgrundstück in Leuben, Fol. 8 des Grund- und Hypothekenbuchs über diesen Ort, Lockwitzer Antheils, und Nr. 19 des Brand-Catasters, welches ohne Berücksichtigung der darauf ruhenden Oblasten dorfgerichtlich auf250Thlr. — - -- von ungefähr gewürdert worden, nothwendig subhastirt werden, und haben sich daher diejenigen, die auf das Grundstück bieten wollen, gedachten Tages, Vormittags vor 12 Uhr, widrigenfalls sie zum Bieten nicht gelassen werden, an Gericht stelle in Lockwitz einzufinden und anzugeden, ein gewisses Gebot zu thun, nach Befinden wegen Erlegung des zehnten Theils der Erstehungssumme Sicherheit zu bestellen, und sich auszuweisen, auch zu erwarten, daß nach 12 Uhr Mittags mit der Versteigerung verfahren, und das Grundstück dem Meistbietenden, welcher sich der Erl. Prozeßordnung zu ?it. 39, h. 16, und dem Mandate vom 16. August 1732 gemäß zu erklären hat, zugeschlagen werben wird. Das in der Oberschänke zu Lockwitz und in der Schänke zu Leuben aushängende Patent mit Beschreibung giebt weitern Nachweis. ' Gericht Lockwitz, den 11. Mai 1853. <-«) Müller. König!. Justizamt Moritzburg, den 12 April 1853 (r) Qvenzel. r R sollen das Johann Christoph Lürken zu Bordorf gehörige, unter Berücksichtigung der Oblasten 3735 Lhlr. localgerichtlich gewürderte, zu Boxdorf sub Nr. 28 des Brand-CatasterS gelegene Halbhufengut, Folium 20 des Boxdorfer Grund- und Hypothekenbuchs, sowie, falls daS daraus erlangt werdende Licitum zu Befriedigung deS Kläger nicht hinreicht, auch die auf dem Folium 122 des Reichenberger Grund- und Hypothekenbuchs eingetragenen, genanntem Türke gleichfalls gehörigen, zusammen 460 Thlr. —- —- gewürderten Grundstücke, alS: ein Stück Feld Nr. 201 des Flurbuchs, ein Stück dergleichen Nr. 2452 a deS Flurbuchs, und ein Stück dergleichen Nr. 2452b deS Flurbuchs, an hiesiger Justizamtsstelle auSgeklagter Schulden halber meistbietend versteigert werden, weshalb man Erstehungslustige hiermit einladet, sich bezeichneten Tages, zur Vormittagszeit, an Amtsstelle zur Angabe ihrer Gebote, mit deren AuSrufe nach Ablauf der zwölften Stunde verfahren werden wird, einzufinden. Dies wird unter Hinweisung auf das an hiesiger Justizamtsstelle, in der Schänke zu Boxdorf, sowie in der Brauschänke zu Reichenberg aushängende Subhastationspatent hiermit bekannt gemacht.