Suche löschen...
Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 24.10.1854
- Erscheinungsdatum
- 1854-10-24
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-185410243
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18541024
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18541024
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1854
- Monat1854-10
- Tag1854-10-24
- Monat1854-10
- Jahr1854
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 24.10.1854
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Oct., s, die Ah rußer ietränker aten un! -re Hail s Publl ergebens Wald. Freiberger Anzeiger und Tageblatt. Erscheint jeden Wochentag stütz 9 Uhr. Preis vierteljährlich 15 Ngr. — Inserate werden an den Wochentagen nur bis Nachmittag» 3 Uhr für die nächsterscheinende Nummer angenommen und die gespaltene Zeile mit S Pfennigen berechnet. Dienstag, den 24. Oktober M 248. 1854. Tagesgeschichte. Künste Lehrer zu überlassen, sondern dem Geistlichen, dessen Pflichten er vr h'er der Lehrer erfülle, anheimzugeben sei; und eine im Schvoße -ßplatz. uf Ferm rchen uni ir Hasw als n, welch 2) ob diese Verordnung, wie es tz. 13 sub 1 b. der Ver- /i SV wie es z. io SUN r o. oer rrxr- ordnung vom 10. April 1835 vorschreibe, dem Landesconsisto- rium zur Begutachtung vorgelegen? ager sau 54. lasten des Ministeriums über den vorliegenden Gegenstand mit ihnen nochmals gepflogene mündliche Berathung habe als Resultat die in Frage befangene Verordnung ergeben. 1) ob der Vorstand des Cultusministersums die in der diesjährigen Nr. 129 des „Dresdner Journals" besprochene und ihrem Inhalte nach mitgetheilte Verordnung wirklich erlassen? und Einstimmig seien diese der Meinung gewesen, daß noch» wendigerweise Lie Wahl der vorzulesenden Predigt nicht dem träupche Veißkra Erbsen, z lohlrübe»^ llaisgrit Reis. der der von 16. des Die erstere Frage beantworte er einfach mit „Ja"; auf ie andere ertheile er die Antwort „Nein". Was nun diese letztere Frage und deren Beantwortung nlange, so habe die in Rede stehende Verordnung des Cultus- inisteriums lediglich Len Zweck gehabt, den hier und da ein- erissencn und durch wiederholte Beschwerden aus allen Bezir- en des Landes zur Kenntniß des Ministeriums gelangten ißbrauch abzustcllcn, daß die Schullehrer, welche, wenn der eistliche etwa einmal behindert war, Lie Predigt selbst zu alten, an dessen Stelle mit Vorlesen einer Predigt beauftragt aren, sich gestatteten, die vorzulesende Predigt ohne vorherige ücksprachc mit dem Geistlichen auszuwählen. Das Ministerium habe sich deshalb für verpflichtet achten üssen, diesen Beschwerden ernstlich Abhilfe zu schaffen und in iesem Sinne von den sämmtlichen Ephoren des Landes gut- chtliche Aeußerung erfordert. Interpellation angekündigt, nicht zugegen gewesen" um die gestellten Fragen sofort beantworten zu kön ne». Er habe daher, nachdem er von Ler Interpellation Kennt niß erlangt, die erste Gelegenheit ergriffen, die sich ihm zu deren Beantwortung geboten. Vielleicht, fährt er fort, werde es ihm durch einige Erklärungen gelingen, die von dem Abg. Rittner geäußerten Bedenken zu beseitigen. Die Interpellation begreife zwei Fragen in sich: > Es sei nämlich die Mehrzahl der zum Vorlesen verwen deten Predigten nach den Angaben der Ephoren so „unpfarr- , lich", so zusammengewürfelter Art, veraltet und deshalb den Bedürfnissen und der Fassungskraft der Gemeinden, sowie den Bedürfnissen der Jetztzeit so wenig entsprechend gewesen, dass die Frage in Anregung gebracht worden sei, ob es sich nicht als zweckmäßig darstellt, den 60 bis 70 zum Verlesen gebrauch ten Prcdigtsammlungen ein einziges Vredigtbuch zu substitulren; l eine Einrichtung, die schon früher bestanden habe. Diesen viel seitig unterstützten Vorschlag habe indeß das Ministerium für zu bedenklich erachtet, da es der Meinung gewesen, man müsse- bei der Auswahl der Predigten die möglichste Freiheit gestatten.-- Man habe sich deswegen damit begnügt,- in der Verord nung die Gesichtspunkte aufzustellen, die für die Predigtwahl als leitende anzusehen waren. Als solche habe man zu be zeichnen gehabt 1) daß die beim Vorlesen gebrauchten Predigten den Vor schriften der heiligen Schrift nicht zuwider wären, 2) daß sie nicht eine Fassung hätten, die die Gewissen verwirren könnte und 3) daß sie der Bildungsstufe der Gemeinde möglichst an gemessen seien. Es sei in der Verordnung hinzugefügt worden, daß ein Theil der jetzt in Gebrauch befindlichen Predigtkücher den ge dachten Erfordernissen nicht entspräche, ein andrer Theil aber denselben — wenigstens mit Auswahl — entsprechend eingerich tet sei; daß man jedoch sich davon weit entfernt halte, die Geist lichen in der Wahl der Predigten irgendwie zu beschränken, daß man ihnen vielmehr nach ihrem Ermessen unter den, den angedcuteten Gesichtspunkten entsprechenden Predigten eine freie Wahl gestatte. Das Ministerium habe endlich in der Bezeichnung der zum Vorlesen geeigneten Predigtsammlungen sich namentlich noch von der Erwägung leiten lassen, wie es ein großer Unterschied sei, ob Jemand Das, was er selbst verfaßt, vortrage, oder ob er Das vorlest, was Andre geschrieben; wie ferner nur eine , von dem Vorleser verstandene Predigt auf die Gemeinde einrss - Eindruck machen könne, wie daher auf solche Predigtsantmiun- gen das Augenmerk zu richten gewesen, deren Inhalt dem Lehrer verständlich sei, damit derselbe Geist und Herz der Ge meinde auch wirklich erbauen könne. Es frage sich nun, ob die mehr beregte Verordnung iw Dresden, 20. October. Zweite Kammer. , soll ü öffentliche Sitzung. In Gegenwart der StaatSminister vr. n, woz Zschjnsky, Rabcnhorst, Behr nnd v. Falkenstein, auch des Re- gicrungscommissars Geh. Raths Kohlschütter nahm die Sitzung >/i12 Uhr mit Verlesen und Vollziehung des Protokolls der letztmaligen Sitzung ihren Anfang. Es erfolgte sodann die Verpflichtung und Einführung zweier cinberufener Stellvertre ter, des Geh. Lcgationsraths v. Carlowitz auf Oberschöna und des Bürgermeisters Steinmüller von Elsterberg. Nach Vortrag der Reqistrandencingänge, welche in rden un Hauptsache in mitgctheilten Auszügen aus Len Protokollen rchen mi jenseitigen Kammer bestanden, erhob sich Staatsminister w an ii Falkenstein zur Beantwortung der in Ler Sitzung vom ir Hasen M. pum Rittner eingcbrachten Interpellation Karpf« Kultusministeriums. n a drückte zunächst sein Bedauern aus, daß er neulich, evenp en ^hg. Rittner die Interpellation angekündigt, nicht zug rvert. gewesen. um die aestellten Frauen sofort beantworten ru
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite