293 Dresdener 20- October 1839 Verordnungen und Bekanntmachungen. rg c- - ! t e 4 und » , A . 'M r. die a. -a- ler -r- tt- ö- N. rg M 9tachdem in der Stadt Dresden die vorschriftma- ' fiqe Anzahl von Wahlmännern, denen das Wahlge- sctz §. 4. die Wahl der Landtagsabgeordneten und ' deren Stellvertreter überlassen hat, ernannt worden ist, so wird Solches mit dem Bemerken andurch zur ! öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Liste der zu Abgeordneten Wählbaren, inqleichen die Liste der zu Wahlmannern ernannten Individuen am- heutigen Tage an dem Altstädter Rathhause hierselbst ausge hangen worden sind. Etwaige Bemerkungen oder Reclamationen wer den nur bis zum achten Tage vor der Wahl an genommen, nachher aber nicht weiter als ein Hinder- niß der Wahl betrachtet. Auch ist am heutigen Tage den sämmtlichen Wahl mannern, nicht nur die auf sie gefallene Wahl unter Beifügung einer Liste der zu Abgeordneten Wählba ren bekannt gemacht, sondern es sind auch dieselben vorschriftmaßig zu der von ihnen vorzunehmenden Wahl d s Abgeordneten und dessen Stellvertreters vorgtladen worden. Zu dieser Wahl ist von mir der und folgende Tage Bormittags von 9 bis 12 Uhr und Nachmittags von 2 dis 5 Uhr sollen im Bad- zu Tharandt verschiedene Effecten an Gold- und Sil berwerk, Porzellan, Steingut, GlaS, irdenen Geschirr, Uhren, Spiegeln, Gewehren und Jagdgeräthschasten, Büchern und Kupferstichen, Spültarten, Messern, Gabeln, Zinn, Kupfer, Messinggeräthe, Blechwaaren, Handwerkszeug, Wagen, Schlitten, Ackergeschirre, Meu blement, Kleidern, Betten, Matratzen, Wäsche, Haus- irthschastsgeräthe, Heu, Bretern und Wein in Gebinde und aus Flaschen gegen sofortige daare Be- 4. > r P. sesigesitzt worden. M Mit Beziehung auf die besondere Vorladung wer- D den daher die sammtlichen Wahlmänner hiesiger M Stobt andurch nochmals öffentlich ausg-foidert, an ob- I gedachtem Tage früh 9 Uhr auf hiesigem Gewand- V Hause in Person pünktlich zu e>scheinen, um zur Wahl f des Lanbtagsabgeordneten und dessen Stellvertreters zu v-rschreiten- Die dazu erforderlichen Stimmzettel werden den Wahlmannern am Wahltage bei ihrem Erscheinen auf dem Gewandhause ausgehändigt werden. Zm Uebrigen wird noch auf folgende Bestim« mungcn des Wahlgesetzes aufmerksam gemacht: 1) Jeder Stimmende hat vor der Abgabe seiner Stimme, an Eidcestatt anzugeloben, daß er sie nach seinem b>ßt n Wissen und Gewissen zum Wohle des Landes adg ben wolle. Die Eiwählung muß aus der freien Ueber- zeugung der Wählenden hervorgehen. 2) Das Stimmrecht kann nur durch persön liche Anwesenbeit ausgeübt werden. Bevoll mächtigungen finden nicht statt. 3) Nur ärztlich bescheinigte Krankheit oder UN- »trschiebliche Abwesenheit kann entschuldigen. r xer Dresdener Änzeiqer erscheint täglich. Insertionen werden im K. S. pr. Adreßcomptoir Ulr. TL8 L HQKrZrb) in den E^pcdmonSstunden früh von halb 9 bis halb 1 Uhr und Nachmittags von Haid r bis 6 Uhr (Sonntags blos früh) angenommen. SUS hr. ng. a. ue- ' ' I WWW »§ - ' >Ä 'L' Hübler, Bürgermeister. 3) Vom unterzeichneten Justizamte soll das Chri stian Gottlieb Stenzcl'n in Klotzscha zugehörige Halb- hufengut sammt Zubehörungen den 23. November 1839 ucthwendigerweise öffentlich versteigert werden. Mit Hinweisung auf die im hiesigen Amthause und dem Erbgerichte zu Klotzscha aushängenden, die ausführlichere Beschreibung dieses Gutes, dessen Werth und den Betrag der darauf hastenden Steuern und Abgaben enthaltenden Anschläge wird diese Sudhasta- tion hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, am 30. August 1839. Des Königl. Justlzamtes allda I. Abtheilung. Pechmann. 4) Bekanntmachung. Künftigen 4) Zur Wahl der Landtaqsabgeordneten müssen wenigstens Atel aller bestellten Wablmanmr anwesend sein: beim Außenbleiben einer größern Zahl ist ein neuer Wahltag anzusetzen. In einem solchen Falle ist der Aufwand bei einer neu anzuorbnenden Wahl von den ohne gegründete Entschuldigung aus- gebliebenen Wahlmännern einzubringen. Dresden, am 16. October 1839. Der zu Leitung der Landtaqswahlen für dl- Stadt Dresden ernannte Commiffarius von Zezschwitz. 2) Die verwiltw.te Frau Stadlrathia Döring Hal das ihrem verstorbenen Ehegatten aus der aufgelösten kaufmännischen neuvereinigten Grabecasse zugefallen- Perceptionsquantum von 87 Thlrn. 18 gl. 4 pf., dem hiesigen Stadtwaisinhause als ein Geschenk verehrt. Mit dem verbindlichsten Danke gegen die Frau Schenk geberin, machen wir dies hiermit bekannt. Dresden, d n 17. October 1839.