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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 15.06.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-06-15
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187206155
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18720615
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18720615
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1872
- Monat1872-06
- Tag1872-06-15
- Monat1872-06
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Großenhainer llnterh altmigs und AnzchMalt. Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Nedigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 69. Sonnabend, den 15. Juni 18V2. Bekanntmachung. Im Gasthofe zu Gohrisch sollen den 2 Juni 1872, von Vormittags 9 Uhr an, folgende im Gohrischer Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: 278 Stück kieferne Stämme, Nr. 1 bis 278, l 80 Raumkubikmeter kieferne Stöcke, ' im 11,9 Wellenhundert kiefernes Abraumreißig, / Diebswinkel, Nr. 392 bis 404, 24 Raumkubikmeter kieferne Scheite,) 7 - birkene - > Nr. 5 - erlene - ; 4 - kieferne Rollen, i 4 - birkene - ) 4 Wellenhundert kiefernes Abraumreißig, 3,7 - birkenes - 2,3 - erlenes - 23,3 - eichenes Schneidelreißig, 5,1 - weidenes Schlagreißig, einzeln und partienweise gegen sofortige unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedin gungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunterzeichneten Revierverwalter zu Gohrisch zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Wald orte zu begeben. Königl. Forstrentamt Moritzburg und Königl. Revier verwaltung Gohrisch, am 8. Juni 1872. Eras. Roch. 54 bis 68, j 77 bis 80, ! X " / <5 Nr. 110 t L bis - Nr. 154, 1 Bezahlung und Tagesnachrichten. Großenhain. Vor einigen Tagen hat man unter einer Schleuße an der Chaussee in Mülbitzer Flur den Leichnam eines neugeborenen Kindes aufgefunden, der in Verwesung übergegangen war und schon einige Wochen dort gelegen haben mußte. Am Schädel dieses Leichnams sind Spuren von Gewalt wahrnehmbar gewesen; es liegt daher jedenfalls ein Kindesmord vor. Der Verdacht soll sich auf eine bestimmte Persönlichkeit lenken, die längere Zeit hier in Diensten gestanden hat und sich jetzt in ärztlicher Behandlung befindet. Dresden, 12. Juni. Präsident Thiers in Paris hat sich veranlaßt gesehen, unserem Kaiser Wilhelm, seinem Reichskanzler und seiner berühmten militärischen Umgebung von der Redner bühne der französischen Nationalversammlung herab anerkennende Worte zu spenden. Daß er dabei gleichzeitig die längere mili tärische Dienstzeit vertheidigt und den Unterschied zwischen deut schen und französischen Verhältnissen hervorgehoben, zeigt, daß er gleichwohl der eingefleischte Franzose geblieben, der er mit allen seinen Tugenden und Fehlern immerdar gewesen ist. Diese Fehler lassen ihn auch übersehen, daß er Frankreich durch seine Bemühung, dasselbe noch immer als Schutz und Schirm des Papstes und der katholischen Kirche hinzustellen, in ein durchaus feindseliges Verhältniß zu Italien bringt, zu demselben Italien, welches in dem deutschen Reiche ganz ungesucht einen treuen Verbündeten besitzt. Die Mißgunst, mit welcher französische Blätter den Aufenthalt des italienischen kronprinzlichen Paares in Berlin betrachteten, ist zwar Wasser auf die Mühle der Römlinge und Jesuiten allüberall, selbst bei uns in Sachsen, allein politisch klug ist es nimmer. Politisch klug ist es übrigens auch keinesfalls, wenn unsere deutschen Römlinge der noch in Pillnitz weilenden Enkelin unserer königlichen Majestäten, der Kronprinzessin Margaretha, einen Krankheitszustand andichten, den sie doch gewiß nicht damit bewiesen hat, daß sie am 10. bei der Dresdener Heerschau an der Seite unseres Königs sicher zu Pferde gehalten. Es muß ja ein solches jesuitisches Treiben selbst unser frommes Königspaar anwidern, und es kann sicherlich deren freisinnig denkende Enkelin nicht um stimmen und den jesuitischen religiösen Anschauungen geneigter machen. Für die italienische Königsfamilie und das italienische Volk ist es indessen sicherlich kein Unglück, wenn Kronprinz Humbert und Kronprinzessin Margarita nach Rom in ihren freisinnigen religiösen Ansichten gefestigt zurückkehren, kein Un glück, wenn sie sich daselbst mit Freuden des zehntägigen Aufent haltes am protestantischen kaiserlichen Hofe zu Berlin und des mehrtägigen Familienaufenthaltes am Hofe zu Pillnitz erinnern, und in dieser Erinnerung sich geloben, immerdar die politische, religiöse und Familien - Freundschaft zwischen Italien und dem deutschen Reiche zu pflegen. Sachsen. Die in der letzten Zeit ziemlich häufig vorgekom menen erheblichen Excesse in den an Leipzig angrenzenden Dörfern haben, wie das „S. Wchbl." schreibt, die Aufmerksamkeit der Behörden in hohem Grade erregt und, da nächst der allerdings leider von Tag zu Tag mehr hervortretenden Rauflust der jungen männlichen Bevölkerung der Grund dieser Vorkommnisse in einer nicht hinreichenden polizeilichen Ueberwachung zu erblicken ist, dieselben veranlassen müssen, auf eine ausreichende Verstärkung polizeilichen Schutzes Bedacht zu nehmen. Es soll hierbei zu nächst die Ausstellung von Militärcommandos in den hauptsäch lich von jenen Excessen betroffenen Ortschaften ins Auge gefaßt worden sein. — Der in Crimmitschau ausgebrochene Strike der Schneidergesellen ist als beendet anzusehen, nachdem ein Theil derselben die Stadt verlassen, die übrigen aber sich mit den Arbeitgebern geeinigt haben. — Am 12. Juni Nachmittags sind unterhalb der Festung Königstein zwei circa 4 Jahre alte Kinder, welche aussichtslos an der Eisenbahn spielten, überfahren und am Kopfe so schwer verletzt worden, daß an ihrem Wiederauf kommen gezweifelt wird. — Aus Werdau meldet man, daß bei einem am 9. Juni stattgefundenen Gewitter der Blitz in Wolf ramsdorf in ein Haus einschlug und hierbei eine im Parterre befindliche Frauensperson von 26 Jahren, sowie ein in der Wiege liegendes 12 Wochen altes Kind tödtete. Eine in der Nebenstube sitzende Frau wurde ebenfalls am Oberkörper und an beiden Armen so beschädigt, daß sie krank daniederliegt. Preußen. Dem Reichstage ist am 11. Juni ein Gesetz entwurf, betreffend die Beschränkung des Rechtes zum Aufenthalt.
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