Großenhainer llMHMmp- M AychMM. Amtsblatt des Königl. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. HO. Sonnabend, den 23. Mai 1868. Großenhain, den 16. Mai 1868. Der Stadtrath. Kunze. Gebühr von je 13 Pf. werden erinnert werden. Großenhain, den 14. Mai 1868. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Häntzschel, H.- Ref. Die diesjährige GraSnuHung auf den Dämmen rechts und SO4444444444444444-44444). links der Röder am sogenannten Rheesekamm soll Montag, den 25. -iefeS Monats, Nachmittags 3 Uhr an Rathsstelle allhier an den Meistbietenden verpachtet werden, was andurch bekannt gemacht wird. Der Stadtrath. Großenhain, den 15. Mai 1868. Kunze. In sehr vielen, vor dem unterzeichneten Gerichtsamt anhängigen «O4444444444444444-44444). Vormundschaftssachen sind die vorschriftsmäßigen Erziehungsberichte auf das Jahr 1867 nicht eingegangen. Die säumigen Vormünder werden daher hiermit veranlaßt, binnen vier Wochen und spätestens bis 28. Kuni 1888 zu Vermeidung einer Strafe von 5 Thalern diese Erziehungsberichte anher einzureichen. Die städtischen Ceutralsteuern auf das II. Vierteljahr 1868 sind längstens bis zum SO. d. MtS. an die geordnete Cassenstelle zu bezahlen, widrigenfalls die Restanten durch den städtischen Steuerexecutor gegen die gesetzliche Erinnerungsgebühr von je 13 Pfennigen werden erinnert werden. Großenhain, den 11. Mai 1868. Der Stadtrath. Kunze. Nach geschehener Aufstellung des neuen Schulgeldcatasters auf «O4444444444444444-444 44). das Schuljahr Ostern 1868 bis dahin 1869 wird andurch nunmehr das Schulgeld auf die Zeit von Osteon bis BohauniS 1888 mit dem Bemerken ausgeschrieben, daß dasselbe bis Ende Juni a. e. an Stadthauptcassenexpeditionsstelle zu bezahlen ist und nach Ablauf dieser Frist die Restanten durch den städtischen Steuerexecutor gegen die gesetzliche Tagesnachrichten. Großenhain, den 21. Mai. Heute Nach mittags 1 Uhr gewahrte man hier ein bedeutendes Feuer, wovon sich später herausstellte, daß dasselbe ein Waldbrand in dem zum Rittergute Frauen hain gehörigen Forstrevier „ Pfeife" gewesen ist. Eine Zeit lang ist die Großenhain-Elsterwerdaer Straße, die das Holz durchschneidet, nicht zu passiren gewesen und es soll der Bestand von fünf Ackern Landes vernichtet sein. Sachsen. Die erste Kammer hat in einer Abendsitzung am 19. Mai bei Berathung des Gesetzentwurfs, die Aufhebung bez. Abänderung einiger Artikel des Strafgesetzbuchs betr., bezüg lich der Aufhebung der Todesstrafe die Regierungs vorlage abgelehnt und sich, im Gegensätze zu dem Beschlusse der zweiten Kammer, mit 22 gegen 45 Stimmen für Beibehaltung der Todesstrafe erklärt. Am 20. Mai wurde die Berathung über den gedachten Gesetzentwurf beendigt und derselbe bei namentlicher Schlußabstimmung mit den be schlossenen Abänderungen und Zusätzen einstimmig angenommen. Hierauf wurde der Gesetzentwurf über mehrere Abänderungen der Strafproceßord- nung angenommen und eine Petition, die Vor legung einer neuen Kreistagsordnung betreffend, erledigt. — Die zweite Kammer hat am 20. Mai das Finanzgesetz auf die Jahre 1867—1869 an genommen und alsdann bei namentlicher Schluß abstimmung dem Budget mit den beschlossenen Abänderungen und Zusätzen einstimmig die Ge nehmigung ertheilt. Hierauf wurde anderweit über die Abänderungen der Verfassungsmkunde ! und des Wahlgesetzes berathen, in einigen Punk ¬ ten der ersten Kammer beigetreten, sonst aber bei den früheren Beschlüssen allenthalben stehen ge- - blieben. Schließlich erledigte die Kammer die bei ! dem Gesetzentwürfe, eine Beschränkung der Wirk ¬ samkeit der von Ehegatten vorgenommenen Ver äußerungen rc. betr., vorliegenden Differenzen durch einstimmigen Betritt zu den Beschlüssen - der ersten Kammer. — Das kgl. Bezirksgericht > zu Leipzig verurtheilte am 19. Mai die (wegen ! lebensgefährlicher Mißhandlung ihres eigenen Kin- ! des in Haft genommenen) Seelig'schen Eheleute aus Lützschena, und zwar die Frau wegen Kör- I pervertetzung mit tödtlichem Erfolge zu 3 Jahren