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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 04.12.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-12-04
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187312049
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18731204
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18731204
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1873
- Monat1873-12
- Tag1873-12-04
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Grossenhainer Äüerh allungs un) AnzcheblM Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starle in Großenhain. Akonnsmeni: Vierteljährlich 10 Ngr. Inseralemuuwhme: Bi- Tag« vorher spätesten früh 10 Uhr. Ittseratenpreis: W Für den Raum einer Spall« zrile 1 Ngr. , 'M Erscheinen: DienStag, Donnerstag und Sonnabend mit Ausschluß der Feiertage. Amtsblatt des Königlichen Gcrichtsanits und Stadtraths zu Großenhain Tagesnachrichten. Sachsen. Ihre Majestät die Deutsche Kaiserin ist am 1. Decbr. Nachmittags V?4 Uhr zu einem kurzen Besuche am königl. Hofe, woselbst gegenwärtig auch Ihre Majestät die Königin Elisabeth von Preußen weilt, zunächst von Weimar kommend, in Dresden eingetroffen und Abends Vi? Uhr wieder nach Berlin abgereist. Sowohl zum Em pfange, als zum Abschiede waren Ihre Majestäten der König und die Königin, sowie Ihre königl. Hoheiten der Prinz und die Frau Prinzessin Georg im Leipziger Bahn hofe anwesend. Das dem Landtage zugegangene Eisenbahndecret betrifft die Linien Oelsnitz-Hohenstein, Radeberg-Großenhain und die Vcrrcguug der thüringer Eisenbahn in der Nähe von Leipzig. Was die Linie Radeberg-Großenhain anlangt, sind die Vorarbeiten bei der Regierung eingegangen und soll hiernach die Linie ihren Anfang bei dem Staatsbahn hofe zu Radeberg nehmen, eine Strecke mit der sächsisch schlesischen Staatsbahn in der Richtung nach Langebrück parallel gehen, dann nach Norden und Westen abbiegen, die Orte Liegau, Lausa, Medingen, Radeburg, Niederrödern, Ebersbach (wo Stationen errichtet werden sollen) berühren und in Großenhain, wo ein selbstständiger Bahnhof an zulegen ist, ausmünden. Die Regierung beantragt: Die Ständeversammlung wolle sie zur Anwendung des Expro priationsgesetzes für eine Eisenbahn von Radeberg über Radeburg nach Großenhain ermächtigen. Wie in Dresden hat auch in Löbau eine Frauen versammlung behufs Gründung eines Vereins gegen Ver- theuerung der Lebensmittel stattgefunden. Aus Wilsdruff, 1. Decbr., wird dem „Dr. I." berichtet: Heute Nachmittag wurden im Gasthof zu Grumbach, wohin dieselben gestern in einer feinen Equipage angefahren gekom men und von wo sie das Geschirr sortgeschickt und wo sie übernachtet hatten, ein Mann und eine Frau todt aufgefunden. Da unter den Effecten des Mannes sich eine größere Quan tität Cyankalium vorfand, haben Beide sich wahrscheinlich durch solches vergiftet. Nach Ausweis der vorhandenen Papiere ist es ein am 2. Novbr. in Dresden erst getrautes junges Ehepaar, ein Kaufmann S. von 24 Jahren und seine Frau von 23 Jahren, welche auf diese Weise den Tod gesucht haben. Die Frau muß ihrer baldigen Ent bindung entgegengesehen haben. In einer Eisengießerei zu Freiberg wurde am 29. Novbr. ein Arbeiter, als er den Riemen auf die Welle legen wollte, von dem Riemen erfaßt und ihm der Kopf, welcher ins Getriebe gezogen Ward, buchstäblich vom Rumpfe getrennt. In einer Ziegelei zu Niedersedlitz bei Dresden sind am 29. Novbr. drei Arbeiter, die mit dem Untergraben einer Lehmwand beschäftigt waren, durch den Einsturz derselben verschüttet worden. Ein Arbeiter war sofort todt, während der zweite nach einigen Stunden starb und an dem Auf kommen des dritten gezweifelt wird. In Merkwitz bei Oschatz ist am 28. Novbr. eine Magd von einem Balken herabgestürzt und bald darauf gestorben. Deutsches Reich. Der am 1. December Abends er schienene „D. R.-A." bringt die kaiserlichen Verordnungen, durch welche der Reichstag aufgelöst und die Vornahme der Neuwahlen für denselben auf den 10. Januar k. I. an beraumt wird. Die Ausprägung in Reichsgoldmünzen stellt sich bis zum 15. November d. I. auf 989,222,920 Mark, wovon 811,471,340 Mark in 20-Markstücken und 177,751,580 M. in 10 - Markstücken bestehen. Die Gesammtausprägung in Reichssilbermünzen stellt sich bis dahin auf 226,092 Mark 80 Pf. Außerdem hat die großherzogliche Münzstätte zu Karlsruhe in der Woche vom 9. —15. Novbr. an Reichs nickelmünzen 12,500 Mark in Zehnpfennigstücken ausgemünzt. Der Erzbischof Melchers in Köln ist bis zum 29. Novbr. auf Grund der Kirchengesetze zu einer Gesammtgeldbuße von 2600 Thlr. verurtheilt worden. — Erzbischof Ledochowski in Posen soll geäußert haben, sein Amt nicht niederzulegen, sondern nur der Gewalt zu weichen. Neuerdings ist dem selben eine fernere Mobiliarpfändung angedroht worden, wenn er nicht binnen 8 Tagen die Geldstrafe von 300 Thlr. bezahle, die ihm das Gericht in Angelegenheit des Religions lehrers Schröter auferlegt hat. Bayern. Die Choleranachepidemie in München nimmt Dimensionen an, die in ihrer Ausdehnung der wirklichen Epidemie des Sommers nicht nachstehen. An dem einen Tage kamen 15 Erkrankungen und 10 Todesfälle, am an deren Tage 24 Erkrankungen und 6 Todesfälle zur Anzeige. Vom 29. bis 30. Novbr. Abends sind 35 Erkrankungen und 13 Todesfälle vorgekommen, wovon einige sehr rasch erfolgten. Koburg-Gotha. Der gemeinschaftliche Landtag der Herzogthümer Koburg und Gotha ist am 1. Decbr. eröffnet worden. Das industriereiche Städtchen Waltershausen im thü ringer Walde ist am 27. November durch eine erhebliche M L4L L8SS Donnerstag, den 4. December Feuersbrunst, welche fast 40 Wohnhäuser in Asche legte, hart betroffen worden. .Oesterreich. Aus Anlaß des Negierungsjubiläums des Kaisers fand bereits am Vorabend des 2. December eine glänzende Illumination der Stadt und Vorstädte Wiens statt. Der Kaiser und die Kaiserin, sowie der Kronprinz durchfuhren die Straßen und wurden von einer zahllosen Volksmenge mit enthusiastischem Jubel begrüßt. An vielen Punkten der Stadt verbreiteten elektrische Lichter Tageshelle. Ein Armeebefehl des Kaisers stiftet eine Erinnerungs medaille zur Vertheilung an alle Jene, ohne Unterschied der Charge und Eigenschaft, welche einen der Feldzüge, vom Jahre 1848 angefangen, mitgemacht haben. Ein Handschreiben des Kaisers an den Justizminister verfügt eine umfassende Amnestie. Der Kaiser amnestirt alle wegen des Verbrechens der Majestätsbeleidigung oder Beleidigung eines Mitgliedes des Kaiserhauses Verurtheil- ten, ordnet die Einstellung aller diesbezüglich noch an hängigen Strafprocesse an und beauftragt den Justizminister mit der beschleunigten Berichterstattung wegen Ertheilung einer Nachsicht von der Strafe an solche der Rücksicht würdige Personen, welche früher niemals eines Verbrechens schuldig erkannt wurden und sich aus Fahrlässigkeit, drücken der Noth oder augenblicklicher Aufwallung der Leidenschaft gegen die Strafgesetze vergangen haben und deren Befreiung von der Strafe sich mit Rücksicht auf ihre bedrängten schuld losen Angehörigen als besonders wünschenswerth darstellt. Frankreich. Der Ministerrath hat beschlossen, zum Zwecke der Ausführung des Kriegsdienstgesetzes die zweite Abtheilung des Contingents zur Fahne einzuberufen. Der Finanzminister Magne hatte aus Gründen der Ersparniß die Vertagung dieser Maßregel vorgeschlagen. England. Zu dem Zwecke, die Sympathien des eng lischen Volkes mit dem deutschen Kaiser und Volke im Kampfe gegen den Ultramontanismus auszusprechen, ist in London auf den 27. Jan. k. I. eine große Versammlung anberaumt worden. Earl Russell hat sich zur Uebernahme des Vor sitzes bereit erklärt; Mitglieder beider Häuser des Parlaments werden sich in der Versammlung einfinden. Der anglikanische Erzbischof von Jork wird vermuthlich eine Resolution bean tragen und jede große englische Stadt mindestens zwei Ab gesandte schicken, um der Versammlung einen wahrhaft nationalen Charakter zu verleihen. Aus Cardiff wird gemeldet, daß ein amerikanisches Schiff 87 Personen, Passagiere und Schiffsmannschaften, des PacketbooteS „Ville de Havre" überbracht hat, welches am 23. Nov. mit dem englischen Schiffe „Lockan" zusammen gestoßen ist und in den Grund gebohrt wurde. 226 Per sonen des untergegangenen Schiffes sind um das Leben gekommen. Spanien. Castelar macht bekannt, daß dem Minister- rathe am 30. Novbr. die Zustimmung Nordamerikas zu den vorgeschlagenen Grundlagen für einen friedlichen Ausgleich in der „ Virginius "-Affaire zugegangen sei. Nach einem über die Carlistenbanden erfochtenen Siege ist der Obercommandant der Regierungstruppen, General- capitän Palacios, in Morella eingezogen und hat die Stadt vollständig entsetzt. Aus Cartagena wird gemeldet, daß das Bombardement fortgesetzt wird und die Bevölkerung schwer gelitten hat. Die Insurgenten hatten die Anzeige von dem Bombardement der Bevölkerung vorenthalten. In der Nacht vom 27. zum 28. Novbr. war auf Verlangen der Admiräle des englischen, französischen und italienischen Geschwaders durch den Ober- commandeur der Belagerungstruppen, General Ceballos, ein vierstündiger Waffenstillstand bewilligt worden, um den Frauen, Greisen nnd Kindern Gelegenheit zu verschaffen, Cartagena zu verlassen. Am 28. forderte der italienische Admiral nochmalige Einstellung der Feindseligkeiten, da der Waffenstillstand in der vergangenen Nacht zur vollkommenen Erreichung des beabsichtigten Zweckes nicht genügend gewesen. Der Obercommandeur der Regierungstruppen lehnte indessen diese Forderung ab, weil der Waffenstillstand für die An griffsoperationen sehr uachtheilig, für die Insurgenten da gegen günstig sei, welche die gewährte Waffenruhe benutzt hätten, sich Munition und Lebensmittel zu verschaffen. Die Regierung hat das Verhalten des Obercommandanten ge billigt. Die Beschießung hat mehrere Feuersbrünste in der Stadt verursacht; mehrere Häuser sollen geplündert sein. Rußland. Nach dem jetzt veröffentlichten Wortlaut des mit Chiwa abgeschlossenen Friedenslractats sind in demsel ben außer der Gebietsabtretung und der Kriegsentschädigung auch höchst wichtige Stipulationen für die russischen Handels interessen enthalten. So wird darnach russischen Dampfern und anderen Fahrzeugen, mögen dieselben der Krone oder Privaten gehören, das ausschließliche Recht freien Verkehrs auf dem Amu-Darja gewährt; einheimische Fahrzeuge dür fen den Strom nur mit besonderer Genehmigung der höch sten russischen Autorität Mittelasiens befahren. Die Russen dürfen auch am linken Stromufer Landungsplätze und Versammlungen der naturwissenschaftlichen Gesellschaft „ZfiS" in Großenhain. . Vorsitzender, Lehrer G. Simmank. L Am 14 October: Der Vorsitzende eröffnet die erste Versammlung *8 des neuen (siebenten) Gcsellschastsjahres mit einem kurzen Rückblick auf die wissenschaftliche Thätigkeit der Gesellschaft während der Zeit von Anfang Oclober 1872 bis zu Ende September 1873. In diesem Zeiträume haben 20 Versammlungen stattgefunden, in welchen 32 Vor träge gehalten wurden und gegen 70 kleinere Mittheilungen und Vorlagen zur Erledigung kamen. — Herr Professor Weber spricht hierauf über das Blutalbumin (Bluteiweiß). Dasselbe wird in der Gegenwart anstatt des theueren Hühnereialbumins besonders zum Farbendruck verwendet, da es beim Ausdrücken der heißen Walzen koagulirt (gerinnt) und so die Farbe haltbar auf den Stoff eindrückt. — Herr O. Kohl, Factoreien anlegen. Im ganzen Chanat wird den russischen Kaufleuten freier Handelsverkehr und Transit gestattet; die dortige Regierung ist für die Sicherheit ihrer Waaren- niederlagen und Karawanen verantwortlich rc. Amerika. Der Staatssecretär Fish und der spanische Gesandte in Washington, Admiral Polo de Bernabe, Haben in der Affaire des „Virginius" ein Protokoll unterzeichnet, welches bestimmt, daß der „Virginius" mit seinen Paffa gieren Amerika zurückgegeben und die amerikanische Flagge durch die spanischen Behörden salutirt wird, sobald nach gewiesen worden ist, daß der „Virginius" ein amerikanisches Schiff ist. Erfolgt dieser Nachweis nicht, so sollen die Passagiere desselben wegen Neutralitätsverletzung vor ameri kanische Gerichtshöfe gestellt werden. Spanien sichert die Bestrafung der Behörden von Santiago zu. Die Geld entschädigungsfrage bleibt Vorbehalten. Der Marineminister bringt in einem veröffentlichten Berichte zur Anzeige, daß sämmtliche disponiblen Kriegs schiffe zum activen Dienst ausgerüstet seien. Das Panzer geschwader sei bei Key-West concentrirt. Vom Landtage. -1- Dresden, 1. Decbr. Die II. Kammer hatte heute eine sehr reichhaltige Tagesordnung, die sie aber fast ohne alle Debatte erledigte. Zunächst referirte Beck über das k. Decret, Gewährung von Pension-« erhöhungen, Pensions- und Verstümmelungszulagen rc. betreffend. Die Vorlage entspricht dem früheren ständischen Anttage, zu möglich ster Gleichstellung der Pensionen der vor dem Jahre 1870 verstüm melten Militärpersonen rc. auf das Jahr 1873 ein Berechnungsgeld von 12,000 Thlr. und zu noch mehrerer Unterstützung der übrigen Invaliden (namentlich aus dem Jahre 1866) ein solches Berechnungs- geld von 3000 Thlr. zu bewilligen. Aber die Negierung hat hierbei nur die im Kriege, nicht auch die im Frieden Verstümmelten rc. im Auge gehabt, während die Deputation weiter geht und § 1 rr in einer dem Reichsgesetz analogen Fassung vorschlägt. Ferner hat die königl. Staatsregierung die Absicht gehabt, die Hinterlassenen von Militar- personen, welche im Laufe eines Krieges erkrankt oder beschädigt und infvlge dessen vor Ablauf eines Jahres nach dem Friedensschlüsse verstorben sind, von den zu gewährenden Zulagen auszuschließen. Auch damit ist die Deputation nicht einverstanden, sondern beantragt die Annahme eines Absatzes c zu § 1, welcher auch diesen Personen die Wohlthaten des Gesetzes theilhastig machen soll. Nachdem der Abg. Ur. Pfeiffer den Wunsch geäußert, die Regierung möge dem Gesetze eine möglichst weite Ausdehnung geben, fand dasselbe einstimmige Annahme. — Es folgt Bericht der zweiten Deputation, Res. vr. Hahn, über den Bau und die Einrichtung des neuen Polytechnikums in Dresden. Zur Herstellung des Polytechnikums bewilligte der vorige Landtag 400,000 Thlr., von denen jedoch nur 300,000 Thlr. auf die jetzige und 100,000 Thlr. auf die Finanzperiode 1874/75 postulirt wurden. Nun kommt aber die Regierung mit einer Mehrsorderung von 350,000 Thlr., so daß die Herstellung des Polytechnikums im Ganzen einen Aufwand von 750,000 Thlr. erheischt. Diese Mehr- sorderung motivirt die königl. Staatsregierung durch den inzwischen eingetretenen Umschwung der baulichen Verhältnisse. Die Deputation glaubte, daß bei den in letzter Zeil etwas zurückgegangenen Preisen einzelner Materialien eine Kürzung der Hauptsumme möglich sein dürfte. Da aber die königl. Eommiffare erklärten, daß es sich unter den gegenwärtigen Verhältnissen kaum übersehen lasse, inwieweit dies möglich sein dürfte und daß für den Bau nicht mehr als nöthig aus gegeben werden würde, so beschloß die Deputation, der Kammer auch die Bewilligung der eingestellten Mehrforderung zu empfehlen, worein die Kammer ohne Debatte willigte. Hiernächst erstattete Ref. May Bericht der zweiten Deputation über eine Petition Gruner s und Genossen und eine dergleichen von Hart mann und Mantler aus Stadt Lößmtz, die Anlegung einer Haltestelle mit Güterbeförderung betreffend. Die Petenten machen geltend, daß der Bahnhof bei Lößnitz auf einer für ihren Frachtverkehr möglichst entlegenen Höhe angelegt werde, weshalb sie um eine Haltestelle an der Grenze der Niederlößnitzer Flur bitten. Ihre diesfallsigen Gesuche an die Direction der sächsischen Eisenbahnbaugesellschafl und an das Finanzministerium sind unbeantwortet geblieben. Auf Befragen hat die Regierung erklärt, daß zwar nach den vorliegenden speciellen Unterlagen und bei den gerade in der Nähe der Stadt Lößnitz vor handenen großen technischen Schwierigkeiten keine besondere Aussicht auf günstigen Erfolg gegeben werden könne, doch wolle die Regierung, wenn die Kammer solches beschließen sollte, die betreffende Angelegenheit gern noch einmal in Erwägung nehmen lassen. Eine Rückantwort auf die Lößnitzer Eingabe sei deshalb nicht erfolgt, weil dieselbe an die Eisenbahnbaugesellschafl abgegeben worden sei. Aus Rücksicht auf die Stadt Lößnitz, sowie in Anbetracht des tz 7 der „Allgemeinen Coneessionsbedingungen für Eisenbahnen in Sachsen", wonach die Anlage und Einrichtung der Stationen und Haltestellen der' specrellen Genehmigung der Negierung bedürfen, beantragt die Deputation, die oben erwähnten Petitionen der königl. Staatsregierung zur Erwägung zu empfehlen. Auch dies geschah ohne Debatte. Endlich beschloß die Kammer, die Petition des Lackfabrikanten Dietze in Leipzig, die Vereinfachung der Rechtspflege betreffend, auf sich beruhen zu lassen und die Petition Jüchtzer's in Groitzsch um Erweiterung des Dissidentengesetzes als unzulässig zurückzuweisen. Nächste Sitzung Mittwoch Vormittag 10 Uhr.
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