lz- lMM- Kfm. > Hr. cr. Krä- und und chau, P-ihl Lü- Er- r a. dra- g a. aus rann v. )dlr. l!ad. !ich- §sch au- )of- an- i'n- li'tz. md )r. Herausgeber: F. G ü n tz. Gedruckt in der Gärtner'schen Buchdruckerei. Dresdener 110. Anzeiger. Sonnabend/ den 20. April 1839. —-- Bekanntmachung. Um )ei der Abschätzung der Fabrikgeschäfte Behufs der Gewerbsteuer möglichst richtige Deitragsver- hälmisse zu erzielen und zugleich den Mitgliedern des Fabrikstandes selbst diejenige von ihnen mehrfach begehrte Theilnahme an der Abschätzung ihrer Gewerbegenossen zu gewähren, welche nur immer mit dm bestehenden gesetzlichen Vorschriften vereinbar erschemt, auch dem Handelsstande der großen und Mittelstädte, wenn auch in anderer Form, durch das Gesetz selbst bereits verstattet ist, haben die Kö niglichen Hohen Ministerien der Finanzen und des Innern beschlossen, jene Abschätzung im heurigen Zahre unter Zuziehung von Sachverständigen, die Wahl der Letztem aber dergestalt bewirken zu lassen, daß, so weit thunlich, die gleichartigen oder verwandten Fabrikgeschafte in Wahllisten zusammengestell^, nach Maßgabe der bisher von ihnen entrichteten Gewerbsteuer in drei Classen geordnet und dann von den in einerlei Wahlliste aufgeführten Fabrikanten selbst, aus ihrer Mitte diejenige Anzahl sachverständige erwählt werden sollen, welche die unterzeichnete Kreis . Abschätzung - Commission mit Rücksicht auf verhältnißmäßige Vertretung aller drei Classen in den obgedachten Wahllisten besonders angcbcn wird. Die von den Sachverständigen späterhin zu lösende Aufgabe besteht in der Ermittlung und Be zeichnung des Verhältnisses, in welchem die in der betreffenden Wahlliste aufgeführten Fabrikgeschäfte hinsichtlich ihrer Ertragsfähigkeit zu einander stehen; es erfolgt jedoch diese Bezeichnung nicht durch absolute, sondern durch bloße Verhälmißzahlen, wobei für das bedeutendste Geschäft der betreffenden Wahlabtheilung die Zahl 100 angenommen wird. Dieser ersten, von den später unten benannten Districts - Commissarien zu leitenden Schatzung folgt dann eine zweite Schätzung unter Leitung der unterzeichneten Commission, und zwar ebenfalls wieder unter Zuziehung von Sachverständigen, welche letztere theils von den zur ersten Schätzung erwählten Sachverständigen theils von der Commission zu wählen sind. Diese zweite Schätzung hat sich dann mit Auffindung der Verhältnisse zu beschäftigen, welche zwischen den größten bei der ersten Schätzung zum Maßstabe angenommenen Geschäften und einem von dem Königlichen Hohen Finanz- Munsierio besonders ausgewählten Normalgeschäfte stattfinden. Hiermit ist die Schätzung beendigt und es werden dann die wirklichen Gewerbsteuerbeiträge für jedes Geschäft mittelst der aufgestellten Verhält- nißzahlen von dem durch das Königliche Hohe Finanz - Ministerium bestimmten Steuersätze jenes Nor- maigeschästs abgeleitet und schließlich abgerundet. Die sämmtlichen im 1sten Steuerkreise vorkommenden Fabrikgeschäfte sind, soweit thunlich. durch Zusammenschlagung verwandter Branchen in sechs Abtheilungen zusammengestellt worden. Die Iste Abtheilung umfaßt die Maschinenspinnereien, Appreturanstalten, Strumpffabrication und Wollenwe bereien; die 2te die Fabrication von Strickgarn, Zwirn rc., die Färbereien und Bleichanstalten, die Lem- und Daumwollenwebereien, die Bandfabrication und die Druckereien; die 3te die Zuckerfabricationz die 4te die Eisenfabrication, die 5te die Papierfabrication und die 6te alle übrigen bisher nicht ge nannten Fabrikgeschäfte. Zu Leitung der Wahlen und der ersten Schätzung sind beauftragt, für die 1ste, 2te und 5te Abtheilung der Herr Districts-Commissar und Bezirks; Steuer - Einnehmer Taube in Radeberg; für die 3te, 4te und 6te Abtheilung der Herr Districts-Commissar und Bezirks-Steuer-Einnehmer Lehmann in Meißen. Dem hierbei betheiligten Fabrikstande wird solches hiermit bekannt gemacht, mit dem Bemerken, daß jede Firma durch die obgenannten Districts-Commissarien nächstens einen Stimmzettel nebst zuge höriger Wahlliste zuqefertigt erhalten wird, so wie daß das bei den fraglichen Wahlen im Uebrjgen zu beobachtende Verfahren aus den, den Wahllisten beigedruckten Wahlregeln zu ersehen ist. Dresden, am 15. April 1839. König!. Kreis-Abschätzungs-Commission daselbst.