Großenhainer MtchMP- md AychMÄ. Amtsblatt des König!. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 1888 Donnerstag, den 19. März Bekanntmachung. Seiten des unterzeichneten Gerichtsamtes soll de« S8. Mp-il 1888 das Gustav Adolf Raabe zu Zottewitz zugehörige Anderthalbhufengut Rr. 28 des Brandkata sters, Fol. 7 des Grund- und Hypothckenbuches für Zottewitz, welches am 14. vorigen Monats ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 9550 Thlr. — - — - gewürdcrt worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushangenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Das Königliche Gerichtsamt. Großenhain, am 3. Februar 1868. Pechmann. Das Cataster zu Aufbringung des auf Grund der für das Jahr 1868 ausgestellten Haushaltpläne durch directe Anlagen zu beschaffenden Bedarfs, nämlich: 3178 Thlr. 26 Ngr. 8 Pf. zu Armen-, 3937 Thlr. 7 Ngr. 8 Pf. zu Schul-, 737 Thlr. 3 Ngr. 8 Pf. zu Kirch enbedürfnissen und 1000 Thlr. Schuldentilgungsbeitrag zur Anlagencaffe, ist nach Maaß- gabe des Anlagen-Regulativs vom 6. September 1867 aufgestellt worden, und es kann jeder Steuerpflichtige sein Conto in unserer Stadtcassenexpedition zu den gewöhnlichen Expeditionsstunden sich vorlegen lassen; — auch werden alle Diejenigen, welche in diesem Jahre zum ersten Male eingeschätzt worden sind, oder bei deren Abschätzung gegen das Vorjahr eine Veränderung eingetreten ist, Steuerzettel behändigt erhalten. Als letzter Termin zu Anbringung von etwaigen Reklamationen gegen die Höhe der Einschätzung wird der 13, April 1888 hierdurch anberaumt. — Eine jede Reklamation ist schriftlich einzureichen oder mündlich zu Pro tokoll an Rathsstelle zu erklären und in dem einen, wie in dem anderen Falle der Betrag des veran lagten Einkommens, sowie die Gründe, aus denen eine Ueberschätzung des Einkommens yervoraehen soll, anzugeben. — Auch darf die Bezahlung der veranlagten Steuer wegen angebrachter Reklama tion nicht verzögert, dieselbe muß vielmehr mit Vorbehalt späterer Ausgleichung im Fälligkeitster mine unweigerlich geleistet werden. — Die nach Vorschrift des Anlagen-Regulativs und des Gesetzes vom 12. December 1855 vorgenommene Berechnung und Repartition des Gesammtbedarfs auf das Erwerbsein kommen und auf den Grundbesitz hat ergeben, daß u) von jedem Thaler Erwerbs- und Vermögens-Einkommen, sowie b) von jeder Steuereinheit des Grundbesitzes 4^ Pfennige oder 1 Thlr. 18 Ngr. von je hundert Thalern zu bezahlen sind; dagegen betragen die persönlichen Abgaben 0) der Kirchen- und Schuldiener 23 Ngr. und end lich c>) der Katholiken 1 Thlr. 14 Ngr. von je hundert Thalern steuerpflichtigem Einkommen. — Diese Abgaben werden mit der Aufforderung zu pünktlicher Einzahlung hierdurch ausgeschrieben und wird dabei noch bemerkt, daß der erste, das Vierteljahr Januar bis März, umschließende Anlagentermin in der Zeit vom 1. bis mit 15. April d. I. bei Vermeidung exccutivischer Zwangsmaßregeln in der Stadtcassen-Expedition zu entrichten ist. Großenhain, den 11. März 1868. Dkl 81Mrllth. Kunze. Sr MLPÜNtl 1 Aus der communlichen Kiesgrube an der Gasanstalt darf nicht anders Kies abgegrabcn und abgefahren werden, als daß der betreffende Abnehmer zuvor auf hiesiger Rathserpedition eine Anweisung sich hat ausstellen lassen. Der Stadtratb. Großenhain, den 18. Marz 1868. Kunze. de« I Königliches Gerichts - Amt. Uibrig. Bekanntmachung. Seiten des unterzeichneten Gerichts-Amts sollen in dem Jacobi'schen Ereditwefen de« AI. März 1888 von Vormittags 9 Uhr an in der Tapetenfabrik zu Gröbel die zu derselben gehörigen Aorbewoare«, Musters»», men und andere Fabrikutenstlie« im ohngefähren Werthe von 5000 Thlrn. —- —sowie den I., s. nnd s stkpril 1888 von Vormittags 9 Uhr an ebenfalls daselbst die vorhandenen Eapeten und Bordüre« im Werthe von ca. 4000 Thlrn. - - — - versteigert werden, was hierdurch bekannt gemacht wird. Riesa, den 16. März 1868.