Dresdener Sonntag, den 31. März 1839. Herausgeber: F. Güntz. - Gedruckt in der Gärtner'schen Buchdruckerei. Dresden, am 27. März 1839. König!. Majestät haben geruhet, den Comman- d.Mcn dcs 3ten Schützen-Bataillons, Major v. Süß- inilch, genannt Hörnig, ingleichen den Abtheilungs- (5hef im Kriegs-Minist.no, Major Aster zu Oberst- Lculnants, die Leutnants Senfft von Pilsach und von Ziemiccki beide vom 1sten leichten Reiter - Regiments Prinz Ernst, so wie den Leutnant von Rohrscheidt I- vcm Isten Linien-Jnfanterie-Nrgimente Prinz Albert, zu Oberleutnants zu ernennen. Verordnungen und Bekanntmachungen. 1) Eingetretene Umstande machen es nothwendig, die für den 8. April d. I. ab.raumte Ausloosung ter m Michael d. I. zahlbar werdenden zwei- und tttiprocentigen Kammer-Credit Cassen-Scheine schon Sonnabend, den 6ten April, suttnnden zu lasten und wird dieß hierdurch zur öf- sevü'chen Kenntniß gebracht. Dresden, am 28. Marz 1839. Dec ständische Ausschuß zur Verwaltung der Staats- Schulde n- Caste. Hübler. 2) Berichtigung. Einqetretener Umstände halber werden die auf der Bautzener Chaussee zum öffentlichen Verkauf bestimm ten Kastanienbaume nicht geschlagen, sondern ouf dem Stocke, mit Inbegriff der Wurzel, Mitt wochs, den 3. April d. I., den Meistbietenden in Partieen überlassen. König!. Straßenbau-Commission. 3) Aufgehobener Subhastationstermin. Der auf den 4. April 1839 bestimmte Termin zur Subbastation des vom verstorbenen Herrn Kauf mann Paazig hinterlassenen Hauses Nr. 233. der äußeren Pwna'schen Gasse wird, nach Berichtigung der ausgeklagten Schuld, hierdurch aufgehoben. Dresden, am 30. März 1839. Das Stadtgericht. Rögner. 4) Gestern, zur Mittagszeit, sind aus einer hie sigen Wohnung ein dunkelgrüner Tuchübcrrock mit schwarzen Beinknöpfen, ein brauner Berkan-Rock mtt 'chwalzem Pelz gefüttert und aufgeschlagen, ein schwar zer ^uchrock, ein dergl. Manchesterrock und eine sil- derplatticte Seifenbüchse entwendet worden. Indem w.an vor dem Ankäufe dieser Sachen warnt, bittet man alle Behörden und sonst Jedermann, welchem dieselben vorkommen oder der Dieb bekannt werden sollte, schleunige Mittheilung hierher zu machen. Dresden, den 26. März 1839. Die Stadt-Polizei-Deputation«, von Oppelt. 5) Bei der unterzeichneten Behörde sind I. nachfol gende Personen als abwesend bezeichnet, über deren Leben und Aufenthalt seit rechtsverwährter Zeit Nach richt fehlt: 1) Carl Gottlieb Gäbler aus Mockritz, der zu Ostern 1818 als Müblknappe nach Ungarn gewandert ist und 14 Tage nach der Abreise die letzte Nachricht von sich gegeben, mit ohngefähr 1550 Thlr. Vermögen, und 2) Johann Gottlob Köstler aus Groß- Erkmannsdorf, der 1813 als gemeiner Soldat mit dem Regiment Prinz Anton nach Rußland marschirt ist, einer Affaire bei Berlin beigewohnt haben soll und seitdem Nachricht nicht von sich gegeben, mit ohngefahr 16 Thaler Vermögen und Herbergsbefug- Nisse. Nicht minder II. sind die unbekannten Gläu biger 1) des 1836 verstorbenen Tischlermeisters Au gust Thomas Bernhard Harnapp hierorts und 2) des 1820 hier verstorbenen Geheimen Cabinets-Canzlist Friedrich Traugott Lieder auszumitteln, sodann Hl. mit Eröffnung Concurses zum Nachlaß des 1838 hier verstorbenen König!. Bereiters Majus Gotthelf Probst- Hain zu verfahren gewesen, wogegen endlich IV. zu Befestigung der unter den bekannten Gläubigern ab geschlossenen Vergleiche alle unbekannte Anspruchsbe rechtigte zum Vermögen 1) des seit 1834 abwesen den Johann Georg Porisch aus Naußlitz, 2) des vormaligen Halbhüfners Johann Gottlob Faust in Kötzschenbrode und zum Nachlaß 3) des 1837 ver storbenen Kaufmann Johann Gottlieb Helbig in Frie drichstadt-Dresden ausgemittelt werden sollen. Es ist daher hierorts beziehentlich Amtswegen und auf An trag der Betheiligten zu Ermittelung des Lebens oder Todes der zuerst gedachten Abwesenden und zu Auf findung derjenigen Interessenten, welche als Erben oder Gläubiger oder aus andern Rechtsgründen an deren Nachlässe, oder an alle übrigen Verlassenschaf ten, Vermögens- und Depositalmassen Ansprüche zu haben vermeinen, in Gemäßheit der beiden Mandate vom 13. November 1779, was aber den Probsthain- schen Nachlaß (Ul.) betrifft und, dafern sich beim Liederschen Nachlasse (ll. 2.) Insolvenz herausstellen sollte, auch wegen dieses letzteren, nach dem Ban- krumr-Mandat vom 20. December 1766, der Edic- tal-Prozeß zu eröffnen, und werden die Abwesenden