Dresdener Anzeiger. Sonnabend, den 2. Febrnar 1839. Herausgeber: F. G ü n tz. Gedruckt in der Gärtner'schen Buchdruckerei. Bekanntmachung, einen zur Anzeige gekommenen RaubanfaU betreffend. in hiesiger Fleischhauermeister ist, nach der von ihm allhier erstatteten Anzeige, am 13. dieses Monats in der sechsten Morgenstunde auf der Straße nach Radeberg, wohin er von Dr.sden gegangen, kurz vor der Hengstbrücke, (folglich in derselben Gegend, wo nach der bereits unterm 21. d. M. erlassenen Be kanntmachung am 14. Januar d. I. ein Tischlirlehr- ling von hier einen Anfall erlitten) von der nach stehend beschriebenen, zur Zeit noch unbekanntenManns- person, welche zur Nichten der Straße aus dem Walde gekommen, räuberisch angefallen worden; es hat sich derselbe j doch sihr nachdrücklich zur Wehr gesetzt und den Räuber im Verlaufe des Kampfes mit ihm, nicht nur bn den Haaren gefaßt, sondern ihm auch meh rere Schläge und Stöße beigebracht; der Räuber hin gegen hat, als der Angefallene, weil er zur Erde ge stürzt, um Hülfe gerufen und ein von Radeberg her kommender Wagen sich genähert, obne daß es ihm gelungen, den Angegriffenen seiner Baarschaft zu be rauben, die Flucht nach derselben Seite der Straße zu ergriffen, auf welch r er hervorgekommen. So viel der Angefallene, theils beim Anfalle selbst und im Kampfe mit dem Räuber bemerkt, theils durch die von ihm am Vormittage des bemerkten Tages in der 9ten Stunde auf dem Rückwegs nach Dresden erfolgte Besichtigung des Kampfplatzes und das dabei stattgehadte Aussinden der von dem Räu ber zurückgelaffenen Mütze, eines Stocks und eines Büschels Haare wahrgenommen, theils endlich durch die N den des Räubers erfahren, hat dieser einen kräftigen, corpulentcn Körper und schwärzliches Haupt haar gehabt, ist von mittler Statur, gegen 66 Zoll lang, mit einem kurzen Halb - Oberrccke und Pan talons, die, nebst dem Oberrocke, in der Morgen dämmerung dunk.lsarbig erschienen sind, einem vorn zugcbundenen Halstuche, Stiefeln, auf deren Absätzen sich Hufeis, n und auf deren Sohlen sich vorn Zwecken befunden, und einer mit grünlichem Tuche überzo genen runden Dcckelmütze mit L de».blende bekleidet, so wie mit einem haselnen oder eichnen Stocke von mittler Starke ohne Band verseh^ gewesen; auch hat der Räuber vor dem Anfälle eine kurze Tabaks pfeife mit weiß m Kopfe zum Vorschein gebracht, und es soll derselbe schnell, auch im Dialekte der Mohor- ner bei Pulsnitz, gesprochen haben» - .' - . . Zufolge des Vorerwähnten wird gemuthmaßt, daß dem Räuber ein Büschel Haare auf dem Kopfe ge fehlt, und es müssen sich, nach Angabe des Angegrif fenen, der ihn mit einem Stocke von circa 1 Zoll im Durchmesser auf den entblößten Kopf geschlagen, ihm auch dahin und in die Seiten mit einem seiner, mit scharfkantigen Hufeisen belegten Stiefelabsatze mehrere Stöße versetzt, aus demselben entsprechende Verletzun gen befunden haben, oder noch befinden. Es werben daher alle Eriminal- und Polizeibehör den, ingleichen die Herren Wundärzte, auch wird sonst Jedermann ersucht, zu Ausmittelung und Ergreifung des Räubers kräftigst mitzuwirken, und bei sich er eignendem Verdachte sofort Anzeige anher oder bei der nächsten Obrigkeit zu erstatten. Justizamts Dresden U. Abtheilung, den 29. Ja nuar 1839. König!. Sächs. Hofrath und Justizamtmann Lucius. Bekanntmachungen. 1) Da mit Einführung des neuen Grundsteuer- Systems alle Realbefreiungen von Steuern gegen Ent schädigung der Besitzer dergleichen steuerfreier Grund stücke aufgehoben werden und letztere zu dem Ende nach Vorschrift des Besitzes vom 8. November 183H ihre Ansprüche auf die ihnen zugesicherte Entschädigung mit Nachweisung der Ursache oder des Rechtstitels, worauf die Steuerfreiheit ihres Grundstücks sich grün det, bei Verlust des N chts auf düse Entschädigung bis zum 26. März 1839 bei dem betreffenden Kreis- steuerrath anmeldett sollen, so werden düj.nigen der hiesigen Einwohner, welche dergleichen steuerfreie Grund stücke besitzen und deßhalb bei dem für den betreffen den ersten St^uerkreis engest.llten Herrn Kreisstcuer- rath Pöschmann sich zu melden haben (Nr. 689. 6. innere Pirnaische Gasse) auf die Beobachtung dieser gesetzlichen Anordnung und der zu deren Ausführung ettheilten Verordnung vom 9- November 1838, so wie auf die außerdem sie treffenden Nachtheile hier mit aufmerksam gemacht. Dresden, am 31. Januar 1839. Der Rath zu Dresden» Hübler, Bürgermeister. 2) Der verabschiedete Bataillons-Tambour Johann Samuel Hofmann, welcher unten näher beschrieben ist, hat am 22sten d. Mts. sein Quartier verlassen, ohne bis jetzt zurückgekehrt zu seyn oder Nachricht von sich gegeben zu haben. _Mau macht Vieß daher