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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 02.11.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-11-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-190111020
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19011102
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19011102
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1901
- Monat1901-11
- Tag1901-11-02
- Monat1901-11
- Jahr1901
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 02.11.1901
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WMMiLMWU Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich HesWr-Anzeiger sm Koßn-ms, KöMtz, Kernsdorf, Kasdorf, St. Wien, Keimichsort, Nmennu u. Wsm. Amtsblatt für den Stadtrat nr Lichtenstein. 51 Jahrgang. Nr. 256. Sonnabend, den 2. November 1901. Bekanntmachung. Hierdurch wird bekannt gemacht, daß die Gemeinde-Rechnung auf das Jahr 1900 vier Wochen lang und zwar vom 3. bis 18. November bei Herrn Lonis Reichenbach und vom 19. November bis 3. Dezember in der Gemeindeexpedition zur Einsicht ausliegt. Berndorf, den 1. November 1901. Helm, G.-Aeltst. Holzversteiaernng auf Obüwaldenburg-Rusdorfer Revier. I Im „Lahl'schen" Gasthofe in Knhschnappel sollen Freitag, den 8. November IN01, norm 9 Uhr, 7 Rm. Nadelholz-Brennscheite, aufbereitet in Abt. 22, 60 „ „ „ -Klöppel, l 44, 49, 50, 53—56, 0„g Wllh. Laubh.-, 28,<>g Wllh. Nadelh.-Reisig, s 58—65 und eine Partie anstehendes bi. Besenreisig im Revier, II im Hotel „zur Krone" in Hohenstein-Ernstthal Freitag, den 15 November norm 9 Uhr, 2 bi., 1303 Nadelh.-Stämme bis 22 om Mittenst., 77 „ „ von 23—46 6M Mittenst., .. .... t»., 1 bi., 2 bu.. 117 Nadelh.-Klötzer von 9—31 om Oberst., aufberertet nr Abt. 3400 Nadelh.-Stangen von 5—9 em Unterst., 870—,,' „ „10-15,, „ 53-V6, 58—6o,, ca. 250 Rm. fi. Deckreisig, versteigert werden. Fnrstl Jorstverwaltung Oberwaldcnburg Grundstücks-Versteigernng. Auf Antrag der als Eigentümer eingetragenen Erben des Berginoaliden Karl Jakob Güra in L^elsnitz i. E. soll das zu dessen Nachlaß gehörige Hausgrundstütk Nr. 219k des Brandkatasters, — eingetragen auf Blatt 60 des Grundbuchs für ^elsnitz —, bestehend aus Wohngebäude, Schuppen, Hofraum, Obst- und Gemüsegarten, das nach dem Flurbuche 6,2 a umfaßt und mit 80,79 Steuereinheiten belegt ist, Sonnabend, de« 7 Dezember 1001, vormittags 10 Uhr. im Grundstücke selbst freiwilligerweise versteigert werden, was unter Hin weis auf die an hiesiger Gerichtstafel und im Nathause zu Oelsnitz i. E. ausgehängten Versteigerungsbedingungen zur öffentlichen Kenntnis ge bracht wird. Stollberg, den 24. Oktober 1901. Königliches Amtsgericht Bekanntmachung, die Nrwahlen für die Handels- und Gcwerbekammer zu Ehemuitz betreffend Nachdem das Königliche Ministerium des Innern die von den Vor sitzenden der Handels- und Gewerbekammer zu Chemnitz gemäß 8 8 der Verordnung vom 15. August 1900 zur Ausführung des Gesetzes vom 4. August 1900, die Handels- und Gewerbekammern betr., über die Bildung der Wahlabteilungen und die Zahl der Wahlmänner für die bevorstehenden Urwahlen zur Handels- und Gewerbekammer gemachten Vorschläge ge nehmigt hat, wird über das Wahlverfahren Folgendes bekannt gegeben: Es sind zu wählen Gewerbekammer 2. Hoheusteiu-E 3. Lichteustei« 1-1. Wahlabteilung S Wahlmänner, 15. Wahlabteilung 1 Wahlmann, 1V. Wahlabteilung 3 Wahlmänner, 17. Wahlabteilung 1 Wahlmann, 14. Wahlabteilung 0 Wahlmänner, 1S. Wahlabteilung 4 Wahlmänner, 1. in der den Amtsgerichtsbezirk Glauchau umfassenden 13 Wahlabteilung 0 Wahlmänner, L. zur Handelskammer 1. in der den AmtsgerichtSbczirk Glauchau umfassenden 13. Wahlabteilung 3 Wahlmänner, 2. „ „ „ Hohenstein-E 3- " ,, Lichtenstein 4 „ Meerane 5 Waldeubnrg 4. in der den Amtsgerichtsbezirk Meeraue umfassenden 10. Wahlabteilung 4 Wahlmänner, 5. „ „ „ „ Waldenburg „ 17. Wahlabteilung S Wahlmänner. Sämtliche Wahlen finden Mittwoch, de« 13 November 1901, von vormittags ll Uhr bis nachmittags 2 Uhr statt. Als Stimmabgabestellen sind für die Handelskammer und die Wahlabteilung unter I. 1. ein Zimmer imMeisterhause in Glauchau, „ „ 2. der Saal im Gasthause zu den 3 Schwanen in H o h e n » stein-Ernstthal, „ „ 3. der kleine Saal im Gasthause zum goldnen Helm in Lichten st ein, „ „ 4. der kleine Saal in Härtels Hotel in Meerane, „ 5. der Saal im Gasthause zum Schönburger Hof in Waldenburg, für die Gewerbekammcr und die Wahlabteilung unter II. I. der kleine Saal im Meisterhanse in Glauchau, t „ „ 2. der Rathaussaal in Hohenstein-Ernstthal, „ „ 3. der Ratskellersaal in Lichten st ein und das Ratssitzungszimmer in Callnberg, „ „4. ein Zimmer im Gasthof zur Sonne in Me erane, ' „ „5. der Rathaussaal in Waldenburg bestimmt worden. Die Urwähler zur Gewerbekammer aus den Orten des Amtsgerichtsbezirkes Lichtenstein ohne Stimmabgabestelle können ihre Stimmzettel in Lichtenstein oder Callnberg abgeben. Zur Teilnahme an den Urwahle« für die Handelskammer st«d berechtigt (8 7 des Gesetzes): 1. diejenigen natürlichen oder juristischen Personen, welche ein Handels gewerbe im Sinne von ZK 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs betreiben und als Inhaber oder Teilhaber einer Firma im Handelsregister eingetragen sind, 2. die im Genossenschastsregister eingetragenen Genossenschaften, sofern sie Handelsgewerbe betreiben, ferner die Gesellschaften im Sinne von § 8 des Allgemeinen Berggesetzes vom 16. Juni 1868 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seile 353 fge.), 3. die Gemeinden und Gemeindeverbände für die von ihnen betriebenen Gewerbeunternehmungen, die Pächter der letzteren und die Pächter staatlicher Gewerbeunternehmungen, insgesamt, sofern sie nach 88174 und 21 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 im Kammerbezirke mit einem Einkommen von mehr als 3100 Mark eiugeschätzt sind, 4. der Staat für die von ihm betriebenen Gewerbeunternehmungen. Z«r Teilnahme a« de« Urwahlen für die Gewerbekammer st«b berechtigt (8 8 des Gesetzes): a) zur Wahl von Handwerker-Wahlmännern die Mitglieder einer Handwerker-Innung sowie sonstige Handwerker, sofern sie nach 88 174 und 21 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 im Kammerbezirke mit einem Einkommenvon mehr als 600 Mk. eingeschätzt sind, und zwar auch dann, wenn dieses Einkommen den Betrag von 3100 Mk. übersteigt und wenn die betreffenden Gewerbe treibenden als Inhaber oder Teilhaber einer Firma im Handelsregister eingetragen sind; b) zur Wahl von Nichthandwerker-Wahlmännern 1. Personen, die ein Handelsgewerbe im Sinne von 88 1 und 2 des Handelsgesetzbuches betreiben und als Inhaber oder Teilhaber einer Firma im Handelsregister eingetragen sind, aber nach 88 174 und 21 des Einkommensteuergesetzes im Kammerbezirke nur mit einem Ein kommen von 600 bis 3100 Mk. eingeschätzt sind, ferner alle nicht unter a fallenden Gewerbetreibenden, welche mit einem höheren Einkommen als MO Mk. eingeschätzt und nicht im Handelsregister eingetragen sind; 2. Genossenschaften von Handel- und Gewerbetreibenden, Gesellschaften, Gemeinden, Gemeindeverbände, sofern sie nach 88 174 und 21 des Einkommensteuergesetzes mit einem Einkommen von 600 bis 3100 Mk. eingeschätzt sind. Von den Wahlmännern für die G e w e r b e k a m m e r muß die eine Hälfte Handwerker und die andere Hälfte Nichthandwerker sein. Denjenigen Gewerbetreibenden, welche innerhalb des Kammerbezirks gleichzeitig ein Handelsgewerbe im Sinne von §8 * und 2 des Handels gesetzbuchs und ein Handwerk betreiben und im Uebrigen den Vorschriften der tzF ? und 8 des Gesetzes vom 4. August 1900 genügen, steht das Recht der Entscheidung darüber zu, ob sie zur Handelskammer oder zur Ge werbekammer wahlberechtigt sein wollen.
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