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Zwönitztaler Anzeiger : 23.10.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904-10-23
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1859945678-190410234
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1859945678-19041023
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1859945678-19041023
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungZwönitztaler Anzeiger
- Jahr1904
- Monat1904-10
- Tag1904-10-23
- Monat1904-10
- Jahr1904
- Titel
- Zwönitztaler Anzeiger : 23.10.1904
- Autor
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Erscheint wöchentlich viermal (Dienstag, Donners tag, Sonnabend und Sonntag) und ist durch alle Postanstalten, sowie durch die Expedition und deren Austräger vierteljährlich für I Mark 25 Pfg. frei ins Haus zu beziehen. Druck und Verlag: Buchdruckerei C. Bernhard Ott. Verantwortlich für die Redaktion: Karl Bernh. Ott, Zwönitz. Lokalblatt für Zwönitz, Niederzwönitz, ALihnhaide, Burgstädtel, Lenkersdorf, Dittersdorf, Affalter, Streitwald, Dorfchemnitz, Grünhain usw. ———s Anzeigen: Die fünfgespaltene Kleinzeile (Korpus) oder deren Naum 10 Pfg. Die gespaltene Zeile im amtl. Teile 40 Pfg. Bei Wiederholungen Rabatt nach Vereinbarung. Die Anzeigen werden einen Tag vor dem jedes« maligen Erscheinen des Blattes bis mittags 12 Uhr erbeten. Expedition: Zwönitz, Kühnhaiderstraße 73 d. Telephon Nr. 23. Nr. M. Sonntag, den 23. Oktober ^90^. 29- ^ahrg. Die Regierungsblätter veröffentlichen folgenden Dank: Das Neichsgesetzblatt Nr. 44 vom laufenden Jahre und die Gesetz- und Verordnungs blätter für das Königreich Sachsen, 21. und 22. Stück vom Jahre 1904 sind hier ein gegangen und liegen an Ratsstelle 14 Tage lang zu jedermanns Einsicht aus. Ersteres enthält: Allerhöchste Ordre, betreffend Anrechnung von Kriegsjahren aus Anlaß der Aufstände der Bondelswart-Hottentotten und der Hereros in Südwestafrika 1903/04. Die Gesetz- und Verordnungsblätter enthalten: Nr. 83. Verordnung, die Messungen bei Grundstücksteilungen betr. Nr. 84. Bekanntmachung, die Ausdehnung des Geltungsbereichs der Ortstaxe auf Nachbarpostorte betr. Nr. 85. Verordnung, die Einfuhr von Tieren des Pferdegeschlechtes aus Oester reich-Ungarn nach Sachsen betr. Nr. 86. Bekanntmachung, die weitere Ausführung des Reichsstempelgesetzes vom 14. Juni 1900 betr. Nr. 87. Verordnung, die Enteignung von Grundeigentum zur Erbauung einer normalspurigen Nebenbahn von Weißenberg nach Radibor betr. Nr. 88. Bekanntmachung, das Ableben weiland Sr. Majestät Georg, König von Sachsen usw. usw. usw. betr. Nr. 89. Bekanntmachung, die über das Allerhöchste Versprechen wegen Aufrecht erhaltung der Verfassung ausgefertigte Urkunde betr. Nr. 90. Verordnung, die Landestrauer für Seine Majestät weiland König Georg betr. Nr. 91. Verordnung, den Gebrauch des Trauerpapiers und schwarzer Siegel betr. Zwönitz, den 22. Oktober 1904. Der Stadtrat. Zeidler. K. 8 6 I 6 kl 8l o^6 bomskb mau LU k'nbrilrprswvn aus äor ttoken8lsine«' 8siäönvobörsi „i.oks", LoLiokoisnt, üakensttzin kr. i. 8». Hovdinoclsrnv Dossins in sodvavL, voiss uo<1 sarbix. Vorsanä vaotor- unä robvnnoiss au krivato. öilau vorümxs Llustor. Zunr Airchweihfest. Als die Jünger Jesu einst in einen Lob preis ausbrachen, der dem galt, der da kam im Namen des Herrn, da verlangten die Pharisäer, daß der Heiland seine Jünger rügen sollte. Er aber antwortete: „Wo diese schweigen werden, so werden die Steine schreien!" Dies Wort erfüllt sich bis heutigen Tages. Auch leblosen Geschöpfen gibt Gott eine Zunge, daß sie reden können eine Sprache, die der Mensch versteht. Wem hätte noch nicht die Natur, sei's im schönen Frühling und Sommer, oder im reichen Herbst und im klaren Winter, mit gar mächtiger Stimme in Herz und Gewissen gepredigt? Wenn wir ferner vernehmen, wie dort ipi fernen Asien, wo vor Jahrtausenden die Riesenstädte Ninive und Babylon sich aus breiteten, die längst versunkenen und ver schütteten Werke und Schätze wieder ausge graben werden, und wie die mit alten Schrift zeichen bedeckten Steinplatten und Täfelchen uns dasselbe melden, was uns das alte Testament berichtet, so können wir wohl sagen, auch die Steine reden und predigen. Oder wenn der Wanderer nach den sonnigen Gefilden Italiens und Griechenlands pilgert, und dort sinnend vor den Ruinen einstiger herrlicher Tempel steht, deren Götter und Göttinnen längst vergessen sind, während der Name des ewigen Gottes täglich weiter ausgebreitet wird, da können wir wohl sagen, auch diese Trümmer reden eine beredte Sprache von dem, was vergeht und von dem, was ewig bleibt. So sprechen auch die Gotteshäuser in unserem deutschen Lande zu uns. Hier eine Kirche, die vor fast 1000 Jahren entstanden, noch die Merkmale der katholischen Zeit deutlich an sich trägt, und doch seit fast vier Jahrhunderten eine Stätte des reinen Gotteswortes geworden ist, hier ein neuer Bau, der davon zeugt, daß auch in unserer Zeit die Menschen nicht allein vom Brot leben, sondern hungern und dürsten nach der Gerechtigkeit. So predigt auch unser Gotteshaus einem jeden unter uns in seiner Sprache. Eng bist du mit ihm verknüpft, in mancher bedeutungsvollen Stunde deines Lebens hat diese Kirche mit stummem und doch so be redtem Munde zu dir gesprochen. Darum haben wir sie lieb, wie einen Freund, der mit uns durchs Leben geht und gute und böse Tage mit uns treulich teilt. Darum freuen wir uns ihres Schmuckes und breiten sorgend die Hände über sie. Die Steine reden! Eine Gemeinde, die etwas auf ihr Gotteshaus hält, wird auch den Dank desselben empfangen in all den Gnadenspenden, die von ihm ausgehen. Iw. Stadtgemeinderats Sitzung am 20. Oktober 1904. 1. Anläßlich des Ablebens Seiner Majestät des Königs Georg und des eingetretenen Thron wechsels hat der Stadtgemeinderat am 18. Oktober b.J.folgendeBeileidsbezeugungnebstHuldigungs- ansprache telegraphisch ergehen lassen: „Seiner Majestät König Friedrich August Dresden. Euer Königliche Majestät wollen Aller- gnädigst geruhen, anläßlich des schmerzlichen Verlustes, den Euer Majestät und das ge samte Königliche Haus, sowie unser Sachsen land durch den Heimgang Seiner Majestät unseres allgeliebten Königs Georg erlitten, die Versicherung herzlichster Teilnahme der getreuen Stadt Zwönitz huldvollst entgegen zunehmen. Euer Königlichen Majestät nahen wir uns zugleich mit den ehrfurchtsvollsten, innig sten Wünschen zur Thronbesteigung. Möge es Gott gefallen, das Zepter Euer Majestät recht viele Jahre zum Segen unseres ge liebten Vaterlandes führen zu lassen. Der Stadtgemeinderat zu Zwönitz", worauf am 20. d. M. folgendes Antwort telegramm eingegangen ist: „Seine Majestät der König lassen dem Stadtgemeinderate zu Zwönitz für die aus gesprochene Anteilnahme und die guten Wünsche für die Zukunft herzlich danken. Seiner Majestät des Königs Kämmerer-Amt. I. V.: von dem Bussche." Von letzterem Dankestelegramm wird Kenntnis genommen, wie man auch weiter Kenntnis nimmt a) von einer von der Königlichen Amts- jauptmannschaft Chemnitz zugefertigten Ver ordnung des Königlichen Ministeriums des Innern über Genehmigung der Rektor Birn- Stiftung und die erteilte Rechtsfähigkeit dieser Stiftung; b) davon, daß der nach dem Gesetze vom 26. Mai 1904 der Stadtgemeinde Zwönitz zustehende Anteil an den Bergbegnadlgungs- seldern im Betrage von 146 Mk. 47 Pf. auf >as Jahr 1906 eingegangen und bei der jiesigen Sparkasse zinsbar angelegt morden ist; o) von einer Verfügung der Königlichen Slmtshauptmannschaft zur Durchführung der Serordnung des Königlichen Ministeriums des Innern in Sachen der Uniformierung und Bewaffnung der Kommunal-Polizeibeamten und dem zum Vortrage gelangten Antwortberichte darauf. 2. Der Vorlage des Bauausschusses ent sprechend wird beschlossen, für die Hospital- verwalter-Wohnung einen neuen Küchenofen zu beschaffen und aufstellen zu lassen. 3. Die von dem Eigentümer des Grund stücks Brd.-Kat. Nr. 13 Abteilung ö, Gastwirt Ernst Uhlig, nachgesuchte Anlegung einer Schleuse durch den Lenkersdorfer Weg zur Ab leitung der Dach- und Wirtschaftswässer dieses Grundstücks nach dem der Stadtgemeinde gehörigen Flurstücke Nr. 400 des Flurbuchs für Zwönitz wird mit dem Vorbehalte jeder zeitigen entschädigungslosen Widerrufs be dingungsweise genehmigt. 4. Auf das vorliegende Ansuchen des Er ¬ werbers des Flurstücks Nr. 596 des Flurbuchs uni Entlassung eines Teiles dieses Flurstücks aus dem mit der Stadtgemeinde bestehenden Dienstbarkeitsverhältnis wird ablehnender Be schluß gefaßt. 5. wird beschlossen, dem nach einer Vor lage des Herrn Natsvorstandes beabsichtigten Erlasse eines Verbots des Besuchs von Schank- und Tanzstätten au einen hiesigen Einwohner, von dem Steuern und Abgaben auch im Wege der Zwangsvollstreckung nicht zu erlangen ge wesen sind, zuzustimmen, da die Voraussetzungei dazu nach dem Regulativ vom 3. August 1894 vorliegen. 6. Für die dem Fabrikbesitzer Richard Ottomar Schwotzer hier aus dem öffentlichen Wegeareal Nr. 257 zum Flurstück Nr. 260 im Jahre 1903 überlassene Fläche von 2,6 gm wird ein Kaufpreis von 3 Mk. für den gm festgesetzt. Eben die ausgezeichnetsten Menschen bedürfen der Religion am meisten, weil sie die engen Grenzen unseres menschlichen Verstandes am lebhaftesten empfinden. Merkliches und Sächsische*. (Nachrichten und Anregungen aller Art sind uns sehr erwünscht.) Zwönitz, den 22. Oktober 1904. — Der außerordentliche Landtag, welcher verfassungsmäßig innerhalb eines Zeit« raumes von vier Monaten nach dem Tode des Königs einberufen werden muß, wird im letzten Drittel des November im Ständehause zu Dresden zusammentreten. — Stollberg. Ertrunken ausgesunden wurde am Mittwoch Nachmittag in dem an der Stollberg-Niederwürschnitzer Grenze ge legenen Teiche des Gutsbesitzers Hofmann hier »in in den 20er Jahren stehendes Mädchen. Die Leiche wurde polizeilich ausgehoben und n der Totenhalle untergebrachl. Donnerstag vor mittag wurde in der Entseelten das Dienst mädchen Hedwig Döhler aus Callnberg bei Lichtenstein sestgestellt, das bei einer hiesigen Herrschaft diente. — Zwickau. In dem Magen eines äer geschlachteten Pferdes sand sich ein 20 Pfund chwerer Stein, der sich im Magen gebildet satte. — Ein hiesiger Jagdpächter erlegte einen Fischadler von 160 Zentimeter Flügel- pannweite. — Plauen i. V. Ein bedauerlicher Un- glücksfall ereignete sich Dienstag mittag in der Schlachthosstraße. Der 8 jährige Sohn des Agenten Hager nahm da« Jagdgewehr seine« Vater«, da« in der Küche stand und richtete S aus seinen 3 Jahre alten Bruder in der Meinung, daß die Flinte nicht geladen sei. Die Waffe barg aber noch eine Ladung in sich, er Schuß ging lo« und dem bedauernswerten einen Knaben wurde der Arm zerschmettert. — Einen Wilddieb überwältigt und sest- genommen hat am Montag früh Jäger Weitz auf Langenbacher Flur. Der Jäger befand fremder Weizenmehl 00 do. o do. do. 130-134 162-164 175—195 160 — 175 110—112 103—105 180—220 160—170 128 — 132 140-143 135—139 sich in dem angegebenen Revier auf dem An stand, als plötzlich ein Schuß in seiner un mittelbaren Nähe krachte und eine Kugel an ihm vorbeipfiff. Weitz begab sich nach der Richtung, aus welcher der Schuß gekommen war, und bemerkte bald einen Wilddieb, der nun schleunigst die Flucht ergriff. Bei der Verfolgung drehte sich der Wilddieb einmal um und riß sein Gewehr an den Kopf, wagte aber doch nicht zu schießen. Inzwischen rückte ihm Weitz immer näher auf den Leib. Auf die Rufe des Jägers, den Wilddieb auszuhaltcn, drehte sich ein Mann aus Böhmsdorf, der auf der Straße vorausging, um und trat dem Flüchtling mit ausgehreiteten Armen entgegen. Dadurch ist es dem Jäger geglückt, diesen zu ergreifen, ihn zu Boden zu werfen und ihm das Gewehr zu entreißen. Der hilfsbereite Mann war jedoch von dem Wilddieb mit einem Dolchmeffer dreimal in die linke Hand ge stochen worden. Der Häftling wurde mit in das Dorf Langenbach genommen, und dort, nachdem man durch Leute, die ihn kannten, seinen Namen festgestellt, einstweilen wieder lausen gelassen. 27,75 26,25 22,- 20,— 28,75 27,25 22,25 20,25 Roggenmehl o do. I Obige Preise verstehen sich für Quantitäten von 10000 Ko. an. M-Hl. Kaiser-Auszug Mk. 31,25 bis 32,25 Notierungen der Produkten-Börse zu Chemnitz am 20. Oktober 1904, mittags V« l Uhr. Witterung: Trübe. Tendenz: Still. Getreide. pro 100 Kx netto. Der Borstand der Produkten-Börse. Weizen, fremder 196—203 Mk. do. sächsischer , 175 -178 „ Roggen, hiesiger, 141-144 „ niederländisch-sächs. u. preuß. 146-148 „ Gerste, Brauware, fremde do. Brauware, sächsische do. Mahl- und Futterware Hafer, inländischer, alter do. do. neuer, do. ausländischer Mais, mixed do. grobkörnig do. Einquantin Erbsen, Kochware do. Mahl« und Futterware Roggenkleie Weizenkleie, grob
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