Großenhainer Unterh allungs- und AjchMalt. HtmtSvlatt des Königlichen Gcrichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. Sonnabend, den 27. Juli 18V2. Bekanntmachung. Sonnabend, den 3. August «. <-, Vormittags 11 Uhr sollen bei Gelegenheit des Eisenberger Viehmarktes im hiesigen Königlichen Landstallamts hofe mehrere abzuschaffende Beschäler vom Reit- und Wagenschlage, sowie überzählige Jnventarienstüeke, Geschirre und 6—7 Stück eichene, mit Eisen beschlagene Wasser bütten und Stnrmsässer meistbietend gegen gleich baare Bezahlung öffentlich ver steigert werden. Die Pferde werden ohne Gewahr zugeschlagen, die dem Landstallamt bekannten verbor genen Fehler jedoch mitgetheilt. Moritzburg, den 22. Juli 1872. Das Königliche Landstallamt. gönnen. Die Republik Hayti wird durch die Zahlung von 50,000 Dollars nicht verarmen; der Zorn ihrer Bewohner über die erlittene, wenn auch wohlverdiente strenge Behandlung wird verrauchen, aber unseren thatendurstigen Matrosen und See soldaten wird die Angelegenheit immerhin als eine kleine Er- muthigung in der Erinnerung verbleiben. Sie haben es noch nicht verwinden können, diese Tapferen, daß ihnen im Kriegs jahr 1870/71 keine noch so geringe Gelegenheit geboten worden, sich vor dem Feinde auszuzeichnen, und was sie nur trösten kann, ist, daß ja die Franzosen mit ihrer gewaltigen Flotte damals auch nichts ausgerichtet haben. Inzwischen „die großen und die kleinen Loose liegen in der Zukunft Schooße"; auch unsere deutsche Flotte kann sich noch zu größerer Bedeutung empor schwingen, genug schon, daß sie überall zur geeigneten Ver wendung gelangt. So in jüngster Zeit wieder an der schottischen Küste zum Schutze der Emdener Heringsfischer, welche zuweilen von holländischen und englischen Fischern zu leiden haben. Das Kanonenboot „Blitz" war dazu befehligt worden, fand aber keine Gelegenheit einzuschreiten. Auch der ärgste Gegner unseres Flottenwesens muß zugestehen, daß sie in den oben erwähnten Fällen sehr nützlich verwendet worden. Treiben wir überseeischen Handel, bedürfen wir auch des Schutzes desselben gegen fremde Willkürlichkeiten. Sachsen. Se. Majestät der König ist, wie dem „Dr. I." telegraphirt wird, am 24. Juli Abends VsO Uhr, über Freiberg, Chemnitz und Borna von Pillnitz kommend, auf dem baherschen Bahnhofe in Leipzig eingetroffen. Am Perron waren der Cultus- minister Staatsminister 0r. v. Gerber, sowie die Spitzen der Behörden zum ehrfurchtsvollen Empfange des Königs anwesend. Bei der Abfahrt Sr. Majestät vom Bahnhofe erschallten lebhafte Hochrufe von Seiten des zahlreich anwesenden Publicums. Am königl. Palais war eine Ehrencompagnie des Infanterieregiments Nr. 107 mit dem Musikchor, sowie das Offizierscorps in Parade aufgestellt. Am 25. Juli hat Se. Majestät mehreren Bor- Am heutigen Tage ist auf Grund der Anzeige vom 19. dieses Monats die neueröffnete Firma Herrmann Ziemer in Großen hain und Herr Theodor Herrmann Ziemer daselbst als deren Inhaber auf Folium 156 des hiesigen Handelsregisters eingetragen worden. Großenhain, den 24. Juli 1872. s Das Königliche Gerichtsamt. j Pechmann. Lke. - Bekanntmachung. Vom Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen ist das 14. Stück erschienen. Dasselbe enthält: Nr. 114. Bekanntmachung, Telegraphen-Ordnung für das Deutsche Reich betreffend. Nr. 115. Verordnung, den Verkehr auf den öffentlichen Wegen be treffend; vom 9. Juli 1872. Nr. 116. Verordnung, die Befreiung des zu landwirthschaftlichen und gewerblichen Zwecken bestimmten Salzes von der Salzabgabe betreffend; vom 12. Juli 1872. Ein Exemplar hängt zu Jedermanns Einsicht in der Rathskellerwirth- schaft aus. Großenhain, am 25. Juli 1872. Der Rath daselbst. Tagesnachrichten. Großenhain. In hiesiger Gegend hat inan an den Korn- feldern wiederum auffallend viel Mutterkorn bemerkt. Da Ak., /ute beginnt, scheint es angemessen, wenn wir die sorg fältigste Reinigung des neuen Roggens dringend anempfehlen und an die bestehende Vorschrift erinnern, daß vom Mutterkorn gereinigtes Getreide, sowie aus solchem bereitetes Mehl oder Brod bei Strafe weder in Handel gebracht, noch überhaupt nur dergleichen Getreide in den Mühlen zu irgend einem Be- ? Hufe, also auch nicht zum Branntweinbrennen, verschroten oder vermahlen werden darf. 'n. ?**^d/"* de? 24. Juli. Unseren deutschen Seemännern ist der kleine Erfolg m den westindischen Gewässern wohl zu