1868 Sonnabend, den 27. Juni 74 Dresden, am 25. Juni 1868. Bekanntmachung Großenhain, am 23. Juni 1868. Der Stadtrath Lin»»« Großenhain, den 25. Juni 1868. Das Königliche Gerichtsamt. Wilhelm, Assessor. ist zur Zeit nicht zu ermitteln gewesen. Es ergeht daher an alle Polizeibehörden das Ersuchen, pp. Hempel, welcher sich jedenfalls vagirend und bettelnd umhertreibt, im Betretungsfalle anzuhalten und per Schub anher einzuliefern. Das unterzeichnete Kriegsministerium sieht sich veranlaßt, hiermit zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, daß die unter dem Titel „Ofsicielle Darstellung der wichtigsten Ereignisse vom 18. Juni bis 3. Juli 1866 bei der Königlich Säch sischen Armee und dem vereinten österreichischen I. Armee-Corps. Erinnerungsblatt für Sächsische Patrioten und Theilnehmer am Feldznge 1866. Leipzig, Druck von G. Kreysing 1868" seit einigen Tagen im Buchhandel erschienene Broschüre, durchaus nicht ofsicieller Natur ist und daß weder eine Königliche Militär-Behörde, noch das Kriegsministerium selbst bei dieser Veröffentlichung betheiligt ist. Da der angegebene Litel sonach durchaus der Berechtigung entbehrt, wird das Kriegsministerium die erforderlichen Maasregeln ergreifen, eine Aenderung desselben zu bewirken. Kriegs-Ministerium. Tagesnachrichten. Sachsen. Se. Excellenz der Herr Staats minister Freiherr v. Friesen ist am 23. Juni früh von Berlin nach Dresden zurückgekehrt. — Der Herr Saattsminister v. Nostitz-Wallwitz hat am Der in hiesiger Stadt in Folge der anhaltenden Trockcn- heit eingetretene Wassermangel veranlaßt den Stadtrath zn Ertheilung, bez. Einschärfung, folgender Vorschriften: Die Inhaber von Privatwasserleitungen haben streng darauf zu sehen, daß aus den letzteren nicht Röhrwasser unbenutzt abgelassen wird; das unnütze Vergeuden von Wasser würde mit Geldstrafen bis zu Fünf Thalern geahndet wer den. — Das Füllen von großen Wasserfässern aus den Rohrleitungen und Röhrkasten wird bei einer Geldstrafe bis zu Zehn Thalern verboten, dergleichen Fässer sind vielmehr direct aus der Röder oder dem Rödergraben zu füllen. an den communlichen Röhrkästen wird gW- Das Großenhainer UnterhaltungS- und Anzeigeblatt erscheint wöchentlich drei Mal, Dienstags, Donnerstags und SonnavendS, ausschließlich der Feiertag-, für den voraus zu bezahlenden Preis von 7'/» Rgr. (durch di- Post bezogen » Ngr., mit Bestellgeld LL Rgr.) vierteljährlich. Inserate sind spätestens bis Lags vorher früh s Uhr einzusenden. Tue Expedltton. einer Geldstrafe bis zu Zehn Thalern verboten, dergleichen Fässer sind vielmehr direct aus der Röder oder dem Rödergraben zu füllen. Das Quellen von vertrockneten Fässern und Wannen an den communlichen Röhrkästen wird mit Geldstrafe bis zu Zwei Thalern verboten. — Der communliche Röhrmeister ist angewiesen worden, eine jede Contravention gegen vorstehende Vor schriften sofort zur Anzeige zu bringen. Großenhain, am 23. Zum 1868. Das Commando des Feuerwachcorps. C. F. Thiergen. 24. Juni eine Erholungsreise nach der Schweiz an getreten und wird Mitte Juli zurückkehren. — Am 22. Juni Nachmittags 4 Uhr wurde zu Gnaschwitz bei Bautzen das Richtcr'sche Pulverkerngebäude sammt Pulverstampfe durch Explosion gänzlich zerstört, wobei leider ein Arbeiter ums Leben ge- Das Herauswerfen von Wassersand aus der Röder auf die sogenannte * Siechenbrücke wird hiermit bei einer Geldstrafe von Einem Thaler verboten. Großenhain, den 26. Juni 1868. Der Stadtrath. Kunze. Bekanntmacüuna^ Nächsten Sonnabend, den »V. d. Mts., soll die dies- " jährige S-riHenprobe abgehalten werden. Die Mannschaften des Feuerwachcorps haben sich vorbemerkten Tages Abends 7 Uhr, mit Gewehr und Abzeichnung ver sehen, auf dem Lindenplatze einzusinden. Punkt ^8 Uhr wird verlesen. Großenhainer Unter-MW- md Anzcigtblalt «mtSvkatt des Königl. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. von Fabrice. Der Aufenthalt des Zimmermann Johann Friedrich August Hempel aus Walda, welcher allhier wegen Betteln zu bestrafen,