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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 05.07.1882
- Erscheinungsdatum
- 1882-07-05
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-188207058
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18820705
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18820705
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1882
- Monat1882-07
- Tag1882-07-05
- Monat1882-07
- Jahr1882
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 05.07.1882
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und Tageblatt. Amtsblatt für die königlichen mb städtischen Behörden zu Freiberg und Brand. Be«wlw«Uicher Redakteur Iuliu- Brau« m Freiberg. — .— 34. Jahrgang. — — — Lrjcheml jeden Wochentag Abends 6 Uhr für den ! . Inserate werden bis Vormittag-11 Uhr angenom- 153.1 Mittwoch, dm 5. IM. 1882. Die Verhandlungen -es sächsischen Gemeindetages. Der wichtigste Punkt der gestrigen Tagesordnung war der Vortrag des Geheimen Regierungsrathes Herrn Pro fessor vr. Böhmert-Dresden „über die statistischen Ausgaben der Gemeindebehörden mit besonderer Rücksicht auf Armenpflege und Armenstatistik". Man kann sich jetzt — so sagt Herr vr. Böhmert in diesem Vortrage — nicht mehr über einen Mangel an statistischen Erhebungen beklagen, auch die Bedeutung der Statistik wird immer allgemeiner anerkannt, aber die Er hebungen sind sehr ungleich auf die verschiedenen Gebiete des Volkslebens vertheilt, es fehlt vor Allem an der geistigen Verarbeitung und Kombinirung des massenhaften Zahlenmaterials und an einer Vergleichbarkeit der Zahlen. Letzteres gilt ganz besonders von der Gemcindestatistik, die noch sehr im Argen liegt. Die Gemeinden haben, Dank der ihnen vom modernen Staate gewährten Selbst ständigkeit, eine sehr verschiedenartige Entwickelung genom men und die einzelnen Seiten ihrer Verwaltung in eigen- thttmlicher Weise ausgebildet. Manche haben ihr VerkehrS- und Gesundheitswesen, andere ihr Schul- und Armenwesen, wieder andere ihr Finanz- und Polizeiwesen so eingerichtet, daß sie darin anderen Gemeinden als Muster dienen. Eine Hauplquclle zur Erkenntniß dieser kommunalen Zu stände und der darin sich vollziehenden Veränderungen sind die von einzelnen Gemeindebehörden erstatteten Ver waltungsberichte. Diese Berichte werden jedoch sehr ver schieden aufgefaßt und noch ungleichmäßiger abgcsaßt. Manche enthalicn kaum das Nothwendigste, andere sind zwar ausführlich und inhaltrcich, aber nicht übersichtlich geordnet. Der Herr Vortragende führt nun aus, in welcher Weise zum Beispiel durch die königl. Regierung in Schleswig vor einigen Jahren der Stutzen solcher Ver waltungsberichte selbst sür kleinere Städte sehr ausdrück lich betont worden und wie eine vollständige Ausklärung der Steuerzahler über die Verwendung der von ihnen aufgebrachten Mittel, und eine wahrheitsgetreue Offen legung der Vermögens- und Wirthschaftsverhältnissc der Gemeinden das sicherste Mittel ist, das Vertrauen der Bürgerschaft zu ihrer Vertretung und ihrem Vorstande, ohne welches diese ihren verantwortlichen Beruf nicht er füllen können, zu erhalten; wie ferner aber auch außer diesem nächüen Zwecke der jährliche Verwaltungsbcricht durch eine gedrängte Darstellung der Resultate der ge jammten Gemeindeverwaltung dazu dienen soll, das Jn- lcresse für die Selbstverwaltung bei den Stadtverordneten und der Bürgerschaft anzuregen; wie endlich der Bericht nicht in jedem Jahre mit gleicher Ausführlichkeit abgcsaßt zu werden brauchte, sondern daß cs genügen dürfte, alle fünf oder zehn Jahre, vielleicht am zweckmäßigsten im Anschluß an die Volkszählungsjahre, eine allgemeine, alle Zweige der Verwaltung umfassende, orientirende Dar stellung der Gemeindeverhältnisse zu liefern, während in den folgenden Jahren außer der jedesmal vollständig zu gebenden Rcchnungs-Uebersicht nur die vorgekommcncn Veränderungen und wichtigeren Vorgänge mitzuthcilen und daneben nach und nach einzelne Zweige der Verwal- rung mit größerer Ausführlichkeit zu erörtern wären, so daß die Gcsammt-Ucbersicht sich allmählich wieder ergänzte, wobei diese Berichte kein bloses Zahlengcrippe, sondern mehr beschreibende Statistik liefern sollten. Wenn nun aber solche Vcrwaltungsberichte — fährt der Herr Vortragende fort — nicht blos für die darin behandelte Gemeinde, sondern auch für weitere Kreise Nutzen schaffen sollen, müssen sie vor Allem mit ähnlichen Berichten vergleichbar sein. Erst die wechselseitige Er- kcnntniß der Zustände einer größeren Anzahl von Gemeinden führt zu allgemeinen Fortschritten. Zu solcher Erkenntniß gelangt man aber nur durch gleichmäßige statistische Er hebungen und Berichterstattungen. Einsichtige Vcrwaltungs- männcr haben daher schon seit Jahrzehnten verlangt, daß die Verwaliungsberichte der Gemeinden, um ihren Zweck zu erfüllen, nach einem bestimmten System und nach einem diesem System entsprechenden Schema angelegt und unter den einzelnen Gemeinden wechselseitig ausgetauscht werden sollten. Diese Forderungen sind namentlich auf den in verschiedenen deutschen Staaten zusammengetrctenen Städte- odcr Gemeindetagen erhoben worden, auf welchen die Ver treter der Gemeinden Gelegenheit fanden, sich über die Vorgänge und Verhältnisse in anderen und gleichartigen Vereinen zu unterrichten, die in denselben gemachten viel ¬ eckigen Erfahrungen sich anzueignen und namentlich durch Vergleichung der fremden und der heimischen Zustände sich ein Urtheil über den Werth oder Unwerth und die Ver vollkommnungsfähigkeit gewisser kommunaler Einrichtungen zu bilden. Es folgt nun eine geschichtliche Darstellung, wie manche deutsche Regierungen (Baden, Preußen, Sachsen) den Wünschen der Gemeindetage durch bestimmte Anordnungen entgegengekommcn sind oder aus eigener Initiative schon vorher in ihren Städte- oder Gemeindeordnungen ein einheitliches Schema sür die zu erstattenden Rechenschafts berichte und insbesondere für die Form des Gemeinde rechnungswesens empfohlen haben, und dem wird hinzu gefügt, wie das in Sachsen cingcsührte Schema gegenwärtig im Vergleich zu den neuesten preußischen Erhebungen ungenügend erscheine und daher das Ministerium des Innern auch bereits eine Verbesserung dieses Schemas in Aussicht genommen habe, daß es aber, ehe Vorschläge in dieser Richtung formulirt werden, in hohem Grade wünschcnswerth erscheine, die Ansicht der Gemeindebehörden selbst zu hören, und dazu biete der sächsische Gemcindctag eine willkommene Gelegenheit, zumal er sich schon früher mit dem Gegenstände beschäftigt hat. Aus der Darstellung des Herrn Vortragenden, in welcher Weise letzteres geschehen, entnehmen wir unter Anderem, daß auf einem früheren sächsischen Gemeindetage der vormalige Bürgermeister Herr vr. Fischer in Hainichen, unser verehrter jetziger Amtshauptmann, in einem über die Förderung der Gemeindestatistik erstatteten Referate besonders darauf Bezug genommen und nachdrücklich be tont hat, daß der Mangel einer vergleichenden Statistik betreffs der Verhältnisse der Gemeinden unseres engeren Vaterlandes für Diejenigen, welche der Verwaltung nahe- stchen und besonders für die an der Spitze der Ver- waltungsgcschäfte von größeren Gemeinden wirkenden Per sonen von Jahr zu Jahr immer fühlbarer geworden sei. Aus dem auf zwei sächsischen Gemeindetagen laut gewordenen Verlangen nach einer Gemcindestatistik zieht der Herr Vortragende den Schluß, daß die Gemeinde verwaltungen selbst den Werth vergleichender Ucbersichten über Gemeindeverhältnisse schon längst erkannt haben, was zu der Hoffnung berechtige, daß ein dritter Versuch in dieser Richtung endlich zu positiven Resultaten führen werde. Um aber zur Herstellung einer zweckentsprechenden Gemeindeverwaltung zu gelangen, sei cs nothwcndig, daß die Gemeindeverwaltung sich eines einheitlichen Schemas be dienen erstens sür die allgemeine Berichterstattung über Gemeindeangclegenheiten in den jährlichen Vcrwaltungs- berichten und zweckens für die spezielle Berichterstattung über wichtige einzelne Vcrwaltungsangelegenheiten, z. B. über die Vcrmögensrechnungen, das Finanzwesen, das Armcnwesen u. s. w Für den ersten Punkt empfiehlt der Herr Vortragende des Näheren das Schema der „Deutschen Gemeindczeitung", welches fol^nde Hauptrubriken für eine Städte- oder Gemeindekurkve aufstellt: 1) Kurze geschichtliche Darstel lung über die Gemeinde, allgemeine Verhältnisse derselben, 2) Gemeindegebiet, 3) Bodenverhältnisse, 4) klimatische Verhältnisse, 5) Bevölkerung, 6) Gebäude und WohnungS- vcrhältnisse, 7) Bauwesen, 8) Feuerversicherung und Feuer löschwesen, 9) Straßen-und Verbindungswesen, 10) Privat- und Hauswirthschaflswesen, 11) Ackerbau, Landwirthschaft und Fcldwesen, 12) Hagelversicherung, 13) Viehzucht, Thierpolizei, Abdeckerei und Viehversicherung, 14) Jagd und Fischerei, 15) Gartenbau, Gemüse-, Obst-, Wein- und Blumenzucht, 16) Anpflanzungen, Baumzucht und Forst- wirthschaft, 17) Bergbau und Hüttenwesen, 18) Gcwerbs-, Fabrik-, Handels- und Verkehrswesen, 19) Arbeits- und Dienstverhältnisse, Arbeitslöhne, Arbeitseinstellungen, 20) Besitz-, Vermögens-, Einkommens-, Verbrauchs^ und Preis verhältnisse, 21) Wohlstandspflege und Bcrsorgungswesen, 22) Wohlthätigkcit, Vermächtnisse, Stiftungen, 23) Armcn wesen, 24) Unterrichts- und Schulwesen, 25) Vormund schafts- und Erziehungswcsen, 26) Religions- und Kirchen wesen, 27) Wissenschaft und Kunst, 28) Presse, Literatur und Leihbibliotheken, 29) Geselligkeit, Ehrungen, Festlich keiten, Lustbarkeiten, 30) öffentliche Anlagen und Plätze, 31) Gesundheitswesen und Gesundheitspolizei, 32) Be- gräbnißwesen, 33) Sittlichkeit und Sittenpolizei, 34) Sicher heitswesen und Polizei, 35) Rechtspflege und Rechlüzu- stände, 36) Strafgcrichtswesen, Strafpolizei und Gcfängmß- wefen, 37) Genossenschaften, Gesellschaften, Vereine und gemeinnützige Bestrebungen, 38) Gemeinde-, Bezirks- und Kreisverhältnisse, 39) Staats- und Reichsverhältnisse, 40) Bürgerschaft, 4l) Finanzwesen, 42) besondere Be merkungen, Endurtheile und Schluß. Die im Vorstehenden aufgeführten Rubriken — so führt der Vortrag weiter aus — enthalten die wesent lichsten Punkte für eine Heimathskvnde, an deren Bearbei tung einer jeden Gemeinde, mag sie groß oder klein sein, gelegen sein muß. Die unserer Zeit so nothwcndige Liebe zur Heimath und zu den Gemeindcgenossen kann nur da recht gepflegt und das Beste des Gemeinwesens nur da erfolgreich gefördert werden, wo man die vergangenen und gegenwärtigen Zustände seiner nächsten Umgebung sorg fältig zu erkennen und die heimischen Erlebnisse, Sitten, Arbeitsleistungen und Einrichtungen unter eine scharfe öffentliche Kontrole zu stellen sucht. Die Statistik ist die Buchführung über die Entwicklung der Menschheit. Jede Gemeindebehörde bedarf eines statistischen Warners, welcher die unerbittliche Sprache der Zahlen und Thatsachen reden läßt, sobald sich ein Rückgang der Volkszahl, eine Ab nahme des Einkommens und der Sparkassenbeträge, eine Zunahme von Krankheiten, Sterbefällcn, unehelichen Ge burten, Konkursen, Prozessen, Bestrafungen, Verarmungs süllen u. s. w. zeigt. Alle Symptome des Auf- oder Nieder gangs der Volksgesundheit müssen sorgfältig beobachtet werden. Alle mittleren und kleinen Gemeinden, welche nicht den Aufwand für ein besonderes statistisches Bureau bestreiten können, sollten wenigstens innerhalb der Gemeinde vertretung eine Kommission für Heimathkunde und Statistik bilden und ihr die fortgesetzte Beobachtung und Darlegung der heimischen Zustände in der Tagespressc, sowie die Pflege reger Beziehungen zu dem landesstatistischen Bureau übertragen. Jede solche Octskommiffion würde zugleich den Dienst einer sozialen Beobachtungsstation versehen können, welche für jede Gemeinde mindestens ebenso nöthig ist, wie eine meteorologische Station. Seit Jahrzehnten schon beobachtet man sorgsam Regen und Wind, auf welche der Mensch nicht einwirken kann, aber das soziale Wetter und die sozialen Stürme, welche meist von den Menschen selbst abhängen und oft leicht abgewcndct werden könnten, entbehren einer systematischen Beobachtung. Es erscheint dringend nöthig, an allen Hauptmittelpunkten des Erwerbslebens solche soziale Beobachtungsstationen zu er richten, wo man herannahende Krisen sorgjältig beobachtet und darüber zuverlässige Nachrichten sammelt. Ueberhaupt ist es das soziale Gebiet, auf welchem die wichtigsten stati stischen Aufgaben der Gemeinden liegen. Was den zweiten Punkt, die spezielle Bericht erstattung über wichtige einzelne Verwaltungszweige be trifft, so behandelt der Herr Vortragende zunächst das Finanz- und Steuerwesen, unter Anderem darauf hin weisend, daß die Kommunalsteuern in neuester Zeit eine hochpolitische Bedeutung erlangt haben, dann aber vorzugs weise das Armenwesen, wobei er insbesondere aussührt, dec Schwerpunkt der Armcnstatistik liege in der Darstellung der Jndividualverhältnisse der Unterstützten. Der Herr Vortragende empfiehlt schließlich die Annahme folgender Resolutionen: 1) Dec sächsische Gemcindetag empfiehlt den sächsischen Gemeinden, bei der Erstattung ihrer Vcrwaltungsberichte das von der „Deutschen Gemeindezeitung" aufgestellte, von mehreren preußischen Lüädtetaqen adoptirtc und von dem königl. bairischen statistischen Bureau ebenfalls em pfohlene Schema auch in Sachsen zur Anwendung zu bringen, und durch eine überall einheitliche Anordnung des Stoffes die Vergleichung der sächsischen Vcrwaltungs berichte mit denen anderer deutschen Gemeinden zu er leichtern. 2) Der sächsijche Gemeindetag empfiehlt im Interesse der Gemeindestatistik, innerhalb einer jeden Gemeinoe eine „Kommission für Heimathkunde und Statistik" zu bilden, welche die Aufgabe hat, die heimischen Zustände und ihre Entwickelung fortgesetzt zu beobachten, von Zeit zu Zeit über wichtige Thacsachcn des Gcmcmdelebcns und neue Einrichtungen zu berichten zur ^-itzbarmarmug ihrer Beobachtungen und llwersuchungen im spe-icll kbmmunalen wie im vaterländischen Interesse mit dem andesstatistischen Bureau in nähere Beziehung zu treten. Dabei ist das Ziel im Auge zu behalten, daß sich an größeren Orlen die hier empfohlenen Kommissionen allmählich zu städtischen statistischen Bureaus entwckeln. 3) Der sächsische Ge-ueindetag becuftragt feinen neu zu wählenden Vorstand die Hcrstelluig einer sächsischen Gemeindestatistik auf Grund glcichmäßqec Formulare nach Kräften zu fördern und das königl. Minsterium des Innern
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