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Zwönitztaler Anzeiger : 18.05.1886
- Erscheinungsdatum
- 1886-05-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1859945678-188605183
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1859945678-18860518
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1859945678-18860518
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungZwönitztaler Anzeiger
- Jahr1886
- Monat1886-05
- Tag1886-05-18
- Monat1886-05
- Jahr1886
- Titel
- Zwönitztaler Anzeiger : 18.05.1886
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WchtUkl SiiztWl. Localblatt für Zwönitz, Mcderzwömtz, Kühnhaide, Thalheim und Umgebung. (Fortsetzung des „Anzeiger für Zwönitz und Umgegend".) Amtliches Orga» für den Stadtgemeindeeath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. ll. Jahrgang. Redaktion, Druck und Eizenthum von C. B. Ott in Awönid- ll. Jahrgang. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal (Dienstag, Donnerstag und Sonnabend) und ist durch alle Postanstalten, sowie durch die Expedition und deren Austräger vierteljährlich für I Mark 20 Pfg. (incl. Bringerlohn) zu beziehen. — Die Insertion beträgt für die dreigespaltene Corpuszeile oder deren Raum 10 Pfg. und werden Inserate bis Nachmittags 2 Uhr Tags vor dem Erscheinen des Blattes angenommen. 38. Dienstag, den 18. Mai- 1886 Bekanntmachung. Das Neichsgesetzblatt Nr. 14 auf das Jahr 1886 ist hier eingegangen und enthält: Gesetz, betreffend die Unzulässigkeit der Pfändung von Eisenbahnfahrbetriebsmitteln. Gesetz, betreffend die Unfall- und Krankenversicherung der in land- und forstmirthschastlichen Betrieben beschäftigten Personen. Dasselbe liegt an Nathsstelle 14 Tage laug zu Jedermanns Einsicht aus. Zwönitz, ain 15. Mai 1886. Der Bürgern» ei st er. Adam. Bekanntmachung. Das Gesetz- und Nr. 24. Nr. 25. Nr. 26. Nr. 27. Nr. 28. Nr. 29. Nr. 30. Nr. 31. Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 7. Stück vom Jahre 1886, ist hier eittgegangen und enthält : Gesetz, die Befugniß der Polizeibehörden zum Erlaß von Aufenthaltsverboten betr. Gesetz, die Aufhebung einer Bestimmung der Armenordnung belr. Gesetz, einige Aenderungen der Notarialsordnung vom 3. Juni 1859 und des Gesetzes voin 9. April 1872 betreffend. Gesetz, die Aufnahme einer 3procentigen Nentenanleihe betr. Gesetz, eine Abänderung der Rev Landgemeindeordnung betr. Bekanntmachung, die Uebertragung des Baues einer Secnndäreisenbahn an die Generaldirection der Staats- ei,enbahnen betr. Bekanntmachung, die Ernennung von Commissaren für den Bau mehrerer Secnndäreisenbahnen betr. Verordnung zu weiterer Ausführung des Gesetzes vom 20. Mai 1867, das Befugniß zur Aufnahme von Protocollen rc. belr. Nr. 32. Verordnung, dis Errichtung einer Bezirkssteuereinnahme in Glauchau betr. Nr. 33. Gesetz, die Aufhebung der Schonzeit der wilden Tauben betr. Dasselbe liegt an Nathsstelle 14 Tage lang zu Jedermanns Einsicht aus. ^Zwönitz, am 17. Mai 1886, Dec Bürgermeister. Ada m. Die Befestigung des europäischen Friedens. Wenn nicht alle Anzeichen trügen, so kann man die große Ge fahr, in welche der Friede Europas durch die Hartnäckigkeit Griechen lands gekrackt worden war, als beseitigt betrachten. Der politische und zum Theil materielle Druck, tun die vereinigten Großmächte seit letzter Woche dem halsstarrigen Griechenland durch Verhängung der Blokade für die gesammte griechische Küste in verstärkter und drohender Weise fühlen lassen, hat die Lage wie umgewandelt. Der eitele und großsprecherische Ministerpräsident Delyannis ist von der Leitung der griechischen Regierung wie im Wirbelwinde verschwunden, der ganze politische Boden in Griechenland wankt und wackelt, zwei Ministerkandidaten folgten Delyannis in die Versenkung nach, als sie kaum ein Bein auf das Ministerbarquct gesetzt hatten und das jetzige griechische Ministerium unter Volvis verfolgt nur den einen Zweck, die Großmächte zu versöhnen und das Land in friedliche Zu stände hinüber zu leiten. Fragt man sich, warum es Griechenland bis zu dieser fatalen Lage hat kommen lassen und nun doch den Muth nicht hat, die Türken anzugreisen, so kommt dies in erster Linie daher, weil die Griechen unter Anführung des famosen Dely annis sich von Anfang an in eine ganz falsche Position hinein geschwindelt hatten. Sie hielten es gar nicht für möglich, daß die Großmächte und noch dazu alle sechs ihnen eine Lektion ertheilen würden. Waren diese Großmächte doch sonst immer die Freunde und Beschützer Griechenlands gewesen und hatte Frankreich sogar den Gönner Griechenlands bis vor Kurzem gespielt! Wie konnten diese guten Freunde auf einmal sich in Feinde verwandeln? Griechenlands ebenso anmaßende als verblendete Staatsmänner vergaßen dabei nur, daß es das Interesse des gesammten Europas nicht gestattet, daß im Orient jedes Jahr ein Krieg um einige Ländersttzen geführt und die Ruhe des Erdtheiles beeinträchtigt wird. Sie beachteten ferner nicht, daß das Wohlwollen der Großmächte, die Griechenland vor einigen Jahren zwei Provinzen friedlich er worben hatten, eben davon abhängt, daß man auch die Wünsche der Großmächte respectirt. Diese gipfelten aber darin, daß Griechenland jetzt Ruhe halte und keinen Streit mit der Türkei vom Zaune breche, zumal es sogar sehr wahrscheinlich war, daß die Griechen nickt allein mit den Türken fertig geworden mären, also in dem leichtsinnigen Kriege dann auch noch in Europa um Hilfe gebettelt haben würden. Die Großmächte haben also durch ihr Einschreiten mit der Blokade den griechischen Staat vor der wahnsinnigen Thorheit seiner Staats lenker beschützt, denn Griechenland hätte höchst wahrscheinlich dieselbe Erfahrung gemacht wie Serbien im letzten Winter in seinem Kriege mit Bulgarien. Rühmend ist deshalb die Einmüthigkeit anzuerkennen, mit welcher die Großmächte eine europäische Gefahr beseitigten. Zu loben ist aber auch die Ruhe und Mäßigung, mit welcher sich trotz der griechischen Herausforderungen die Türkei verhalten hat. Hertsiche und Sächsische Angelegenheiten- — Die diesjährige Generalmusterung der Militärpflichtigen findet in den nachstehenden Amtshauptmannschaftsbezirken wie folgt statt: Im Bezirk der Amtshauptmannschaft Flöha: am 26 Mai in Zschopau, am 27., 28., 29. und 31. Mai in Flöha; im Bezirk der Amtshauptmannschast Annaberg: am 21., 22., 23., 24. und 25. Juni in Annaberg; im Bezirk der Amtshauptmannschast Marienberg: am 28. und 29. Juni in Marienberg; im Bezirk der Amtshauptmann schast Chemnitz: am 1. und 2. Juli in Stollberg, am 6. bis mit 10. und am 12. Juli in Chemnitz (Land), vom 13. bis mit 17. Juli in Chemnitz (Stadt). — Angesichts der herannahenden Gewitterperiode möge man sich bewußt werden, wie dringend nothwendig die Anbringung eines guten Blitzableiters ist, daß aber auch schon bestehende und besonders ältere Anlagen aus ihre Leitungsfähigkeit zu prüfen sind. Ganz be sonders dringend geboten ist die Untersuchung der älteren Art (Eisen stangenblitzableiter), weil diese meist mangelhaft isolirt hergestellt worden ist und deren Leitungsfähigkeit durch Verrosten wesentlich sich vermindert hat. Kommt etwa gar noch hinzu, daß hier die Erdver bindung zu wünschen übrig läßt, dann hat ein solcher Blitzableiter nicht nur keinen Zweck mehr, sondern er bewirkt gerade das Gegen theil von dem, was er soll. Er zieht die atmosphärische Electricität an, und diese fährt, da sie auf dem Wege nach der Erde Widerstand findet und ihr zugleich wegen der mangelhaften Jsolationsstellen der Weg nach dem Gebäude erleichtert wird, nach diesem und beschädigt oder vernichtet dasselbe. — Das Tabakrauchen im Walde ist verboten! Jetzt bei dem prachtvollen Frühlingswetter, das gar Viele in die Natur hin ausgelockt, sei darauf hingewiesen, daß Zuwiderhandlungen gegen das Verbot unnachsichtlich und oft recht empfindlich, bei entstehenden Bränden auch mit Gefängnißstrafe bestraft werden. Wenn man be denkt, wie leicht und wie oft es vorkommt, daß ein achtlos wegge worfenes Streichholz einen Brand verursacht, der die schönsten Wald ungen zerstört, so wird man auch ein strenges Verbot am Platze finden.
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