MtchMmgn- «Ä AnzchMÄ. Amtsblatt des Königl. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. LI. Dienstag, den 28. Januar 1868. Bekanntmachung, die Anmeldung zum einährigen /reimMgendienste betreffend. Ergangener Verordnung des Königlichen Kriegsministeriums zu Folge soll für die Zuknnst zweimal im Jahre Gelegenheit zur Anmeldung und Prüfung für den einjährigen Freiwilligendienst gegeben werden, und zwar dergestalt, daß die bei dem erstmaligen Termine stch anmeldenden und zum Eintritte als einjährige Freiwillige berechtigt befundenen jungen Männer noch vor Ablauf des Monats März jeden Jahres in den Besitz des Berech tigungsscheines gelangen, beziehentlich schon am 1. April bei der Armee eingestellt werden können. Als Termin, bis zu welchem diese Anmeldung stattfinden darf, ist für dieses Jahr -er 21. Februar fest gesetzt worden und werden daher diejenigen, dem Dresdner Regierungsbezirke durch Geburt oder Aufenthalt an gehörigen jungen Leute der Altersclasse 1848 aus den zum norddeutschen Bunde gehörigen Staaten, welche nach den Vorschriften des Gesetzes über Erfüllung der Militärpflicht vom 24. December 1866 § 36 fig., beziehentlich §17 flg. der Allerhöchsten Verordnung, einige Abänderungen und Zusätze zu diesem Gesetze betr., vom 2. Januar 1868, auf die Vergünstigung zum Dienste als einjährige Freiwillige Anspruch zu machen gedenken, sowie solche, welche beim freiwilligen Eintritt wenigstens das 17. Lebensjahr vollendet haben, davon in Kenntniß gesetzt, daß es ihnen freisteht, ihre Anmeldung bereits jetzt und bis mit dem 21. Februar d. I. zu bewirken. Die Anmeldung hat schriftlich zu geschehen und es sind derselben glaubhafte Nachweise 1) über das Lebens alter (Geburtsscheine), 2) über die Eigenschaft als Norddeutscher, 3) über die Zustimmung des Vaters oder bei Bevormundeten des Altersvormundes, 4) über Unbescholtenheit, 5) über die bisher erlangte wissenschaftliche Ausbildung (Schul-, Lehr- und Conditionszeugnisse), sowie 6) in den unter § 43 des obengedachten Gesetzes gehörigen Fällen obrigkeitliche Zeugnisse über die darnach in Betracht kommenden Verhältnisse beizufügen. Auch ist 7) die Waffengattung zu bezeichnen, zu welcher der Angemeldete für den Fall seiner Zulassung eingestellt zu werden wünscht. Dresden, am 16. Januar 1868. Königliche Kreisprüfungs-Commission für einjährige Freiwillige im Dresdner Regierungsbezirke. 4 L kr 0 V«» LvniLSrH«. 5 Pf. vom 1. Januar d. I Nachdem die beiden städtischen Collegien beschlossen haben, die Yon Dienstboten zu zahlende Krankensteuer an monatlich 1 Ngr. . an auf monatlich 1 Ngr. herabzusetzen, so wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Der Stadtrath. Großenhain, den 24. Januar 1868. Kunze. Von der unterzeichneten Polizeibehörde sind die nachstehend sub (D verzeichneten Gegenstände in Beschlag genommen worden, welche die Ehefrau eines wegen Diebstahls in Untersuchung befindlichen Handarbeiters aus Scassa an einen hiesigen Einwohner veräußert hatte. Da die Vermuthung vorliegt, daß diese Gegenstände und zwar im Spatherbste vorigen Jahres in der Umgegend gestohlen worden sind, so wird dies zur Ermitte lung des unbekannten Verlustträgers hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Großenhain, den 25. Januar 1868. Der Stadtrath. i. v. Weber, Rathsreferendar. 1) Eine eiserne Bratpfanne von mittlerer Größe, Glasur blauweiß und am Boden mehrfach beschädigt; 2) eine fast neue, etwa V2 Zoll starke und 25 Ellen lange Wäschleine; 3) eine etwas ältere, Zoll starke und 53 Ellen lange dergleichen. 3m Gasthofe zu Weißig a. R. sollen den 1«. Februar 1868 von Vormittags 9 Uhr an folgende im Raschützer Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: 19 Stück birkene Stämme, 115 kieferne / in den Waldorten: Grabengehege, 3 - birkene Stangen, 6 Zoll stark, / ^ter Garten und Schönborner 1U Schock kieferne Stangen, 5 und 6 Zoll stark, und X 290Z Langhaufen, /