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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 20.07.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-07-20
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-187007205
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18700720
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18700720
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1870
- Monat1870-07
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!« in d«r ne Arbeit kann so. Wiesen- n- gesucht !ße wurde igeMeffen« l von der worden. Belohnung achtberge. ! 8 Uhr Erscheinen «l. Uhr im >. B. eingela- «. , on. ichtenr -Wurft ruß. i eher. ^ I. >, wozu im em. ergnü- ler. ^ r freund- «er. ergebenst lach. ^ ltag, la- ndorf. F 38. 187«. für Zschopau und Umgegend. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt und den Stadtrath zu Zschopau. Erscheine Mittwoche and Sonnabend«. «bonnementSprris r t0 Ngr. pro Vierteljahr bei Abholung in der Expedition ; li Ngr. bei Zusendung durch den Boten; jede einzelne Nummer S Pf. Mittwoch, den 20. Juli. Inserate werden für die MlttwochSnummer bis späte stens Dienstag früh 8 Uhr und für die Sonnabendsnummer bis spätestens Freitag früh 8 Uhr angenommen und die 3- spaltige CorpuSzetle oder deren Raum mit 7 Pf. berechnet. II. nügeü tto. ^ M. die 'iß uns-- k Perm. Mauf- ' Erlaß, die Aushebung von Pferden für dm Bedarf der Armee aus dem i- Vormusterungsbezirke betr. Nachdem das Königlich Sächsische Armee-Corps auf den Kriegsfuß versetzt und angeordnet worden ist, den Bedarf an zur Ausrüstung der Truppen erforder lichen Pferden in Gemäßheit der Bestimmungen der Allerhöchsten Verordnung, die Aushebung von Pferden für den Bedarf der Armee betr., vom 18. April 1868 durch Aushebung zu beschaffen, ist Seiten der Unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft für die Musterung der Pferde des I. die Städte Zschopau und Schellenberg, sowie die Ortschaften der Amtsbezirke Zschopau und AugustuSburg mit Ausnahme von Eppendorf, GroßwalterSdorf, Kleinhartmannsdorf, Borstendorf und Leubsdorf umfassenden Vormusterungsbezirkes der 20.. 21. und 22. dies. Mon. festgesetzt worden. ES sind daher an diesen Tagen Vormittags 8 Uhr die sämmtltchen Pferde des genannten Vormusterungsbezirkes, mit alleiniger Ausnahme der in Z 2 der angezogenen Verordnung gedachten Dienstpferde, sowie der Fohlen unter 3 Jahren und der Hengste von ihren Besitzern zu Vermeidung der in Z 20*) der obenbezeichneten Allerhöchsten Verordnung angedrohten Strafen und sonstigen Nachtheile nach der den einzelnen Pferde-Besitzern annoch zugehenden Weisung in Schellenberg der versammelten Vormusterungscommission unfehlbar vorzuführen und zu gestellen. Die von der BormusterungScommission für diensttauglich erachteten und zur Vorführung vor die Abnahmecommisston ausgewählten Pferde sind mit Halfter, Trense und 2 Stricken, ingleichen mit gutem Hufbeschlag versehen beziehendlich am 21., 22 und 23 dies. Mon. nach specieller Anweisung der Vormusterungs-Commission in Chemnitz auf dem Platze vor Stadt London der Abnahme-Commission von den Besitzern vorzuführen. UcbrigenS sind die Pferdetransporte zur Vormusterung, zugleich Behufs Erlangung der Chauffeegeldfreiheit aus den Städten durch ein Rathsmitglied, aus den Ortschaften durch ein Mitglied de« Gemeinderaths zu begleiten. Chemnitz, den 17. Juli 1870. Königliche Amtshauptmannschaft. §.,,^ , vo« Könneritz. Pltz. *) 8 20. Diejenigen, welche der Aufforderung zur Gestellung und Ablieferung ihrer Pferde nach Maßgabe dieser Verordnung nicht ungesäumt und voll ständig Folge leisten, oder nach ergangener Aufforderung zur Pferdegestellung in Betreff ihre« etwa abwesenden Pferdes die Anwendung der zur rechtzeitigen Rückschaffung desselben geeigneten Mittel verabsäumen, haben nicht nur zu gewärtigen, daß auf ihre Gefahr und Kosten die zur Gestellung und Ablieferung der Pferde erforderlichen Maßregeln, auf kürzestem executorischem Wege von den Vormusterungs- bez. Abnahmecommissionen ergriffen werden, sondern haben auch außerdem eine Geldstrafe von 5 bis zu 50 Thalern verwirkt. Bekanntmachung. Herabsetzung der Preise für das Floßholz betr. Die Preise für die auf dem Floßplatze stehenden weichen Brennhölzer sind für 1 Klafter weiches Scheitholz auf 5 Thlr., für 1 Klafter weiche Rollen auf 4 Thlr. 15 Ngr. herabgesetzt worden. Zschopau, den 14. Juli 1870. Der Stadtrath. H. Müller. Bekanntmachung. Aushebung von Pferden für den Bedarf der Armee betr. Sämmtliche Pferde hier mit alleiniger Ausnahme der Dienstpferde öffentlicher Beamter, der Fohlen unter 3 Jahren und der Hengste sind . Donnerstag, den 21. Juli, Mittags 12 Uhr in Schellenberg der daselbst versammelten BormusterungScommission vorzuführen. Diejenigen, welche dieser Aufforderung nicht Folge leisten und die Anwendung der zur rechtzeitigen Rückschaffung ihrer etwa abwesenden Pferde geeigneten Mittel verabsäumen, haben nach Z 20 der Verordnung vom 18. April 1868 nicht nur zu gewärtigen, daß auf ihre Gefahr und Kosten die zur Gestellung der Pferde erforderlichen Maßregeln auf kürzestem executorischen Wege von der MusterungScommission ergriffen werden, sondern auch außerdem eine Geldstrafe von 5 bis 50 Thalern verwirkt. Zschopau, den 18. Juli 1870. Der Stadtrath. H. Müller Einquartierungsansage. ES sind Donnerstag, den 21., ca. 460, Freitag, den 22., 530 und Sonnabend, den 23. ds. MtS., 162 Mann Soldaten hier zu verquartiren. Bis zur Bestätigung des neu aufgestellten Regulativs über die Kriegseinquartierung ist obgedachte Einquartierung noch von den angesessenen Einwohnern allein zu tragen und haben letztere fämmtlich an den obgenannten Tagen Einquartierung zu gewärtigen. Mündliche Ansage erfolgt nicht. . Den zu verquartierenden Mannschaften ist volle Verpflegung zu gewähren. Zschopau, den 18. Juli 1870. Der Stadtrath. ^ , H Müller Bekanntmachung. Da in Folge des Befehls Sr. Majestät deS Königs die Mobilmachung der Armee befohlen ist, so werden alle Reservisten und Landwehrlente des. diesseitigen Bezirk», welche augenblicklich außer Controle stehen und im Ausland beurlaubt sind, aufgefordert, sich beim nächsten Landwehr-Bataillon oder nächsten Bezlrksfeldwebel zu melden. Zschopau, am 16. IM 1870. Wehlmann, Major und BezirkS-Commandeur. M-zM EM
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