Herausgeber: F. G u n y. Gedruckt in der Gärtnerischen Buchdruckerei. Bekanntmachungen. 1) 9lach tz. 59. der Verordnung zum Schulgesetz soll am Schluffe eines jeden halbjährig,n Cursus, also zu, oder bald nach Ostern und Michaelis, unter Anordnung und Leitung des geistlichen Lokal-Schulin- spectors, eine Prüfung sämmtlicher Schulkinder vor genommen werden. Diese Vorschrift findet auch auf die Privatschulen Anwendung. Bei der großen Anzahl der in Dresden bestehen den öffentlichen Schulen und Privatinstitute haben sich aber diese Prüfungen gewöhnlich auf die letzten Tage vor Ostern zusammen gedrängt, wodurch es nicht allein der Jnspectione-Behölde und den Herren Geistlichen, als Lokal-Schulinspectoren, — welche über- dieß noch der Katechumenen Unterricht um diese Zeit sehr in Anspruch nimmt, — unmöglich geworden ist, den Prüfungen in allen Schulen beizuwohnen, son dern auch der Uebelstand sich herausgestcllt hat, daß durch diese Prüfungen, so wie durch die gewöhnlichen Entlassungsfeierlichkeiten in den Schulen, der Kate- chumen Unterricht gestört und Geist und Herz der Konfirmanden von der hochwichtigen Feierlichkeit der Eonfümation abgewgen und durch die manchfalftgen Gegenstände der Schulprüfung und Entlastung aus der Schule zerstreut, ja selbst ermüdet wurden. Die unterzeichnete Schulinspeclion hält sich daher für verpflichtet, hiermit anzuordn^n, 1) daß die Schulprüfungen sowohl in den öfftntli- lichen Schuley, als auch in den Privatschulen allhier in den lrtzten drei Tagen vor dem Palmsonntage nicht mehr, son dern entweder vorher, oder — so viel die Pri vatschulen betrifft, — nach Befinden kurz nach Ostern gehalten werden und 2) daß die Entlastungsfeierlichkeiten in den Schulen entweder spätestens Mittwochs nach Muckses, oder Montags, oder Dienstags nach dem Palmsonn tage künftig statlfinden sollen. Auch wird erwartet, daß die Directoren der hiesigen Pcivatschulanstalten vor Festsetzung des, zur Schulprü fung bestimmten, Tages mit dem Herrn Local-Schul- infpector hierüber sich vernehmen und Anzeige an die Znspections-Behörde hierüber erstatten werden. Dresden, am 1. Februar 1839. Die Schul-Inspektion. Heymann, Der Rath zu Dresden. Consistorialrath und Hübler, Superintendent. Bürgermeister. 2) Daß die zum 6ten und 7ten Februar 1839 anberaumte Holz-Auktion auf Sed- litzer Revier, wegen des gefallenen vielen Schnee's und der Unzugänglichkeit im Holz schlage, bis auf weitere Bekanntmachung ausgesetzt bleibt, solches wird hiermit be kannt gemacht. Königl. Forstamt Pirna. Defferrtliche Nachrichten. 1) Um häufigen Mißverständnissen zu entgehen, wird hiermit nochmals bekannt gemacht, daß der hie sige Frauenverein, gemäß seiner, allerhöchsten Orts ge nehmigten Statuten, unter keiner Bedingung Unter stützungen an bacuem G»lde gewähren kann. Sem Wirkungskreis im Wohlthun beschränkt sich nur auf folgende drei Anstalten: 1) die Speisung der Hausarmen wahrend der streng sten Wmtermonate, 2) die Unterstützung verehelichter, hilfsbedürftiger Wöchnerinnen und deren Kinder mit allem Rö thigen und 3) die Unterhaltung der drei Kinderbewahranstalten, wovon sich zwei in der Altstadt und die dritte in der Antonstadt befinden. Sämmtliche Anstalten erhalten aus der Gemein kasse des Vereines ihren Bedürfnissen nach, mit Be rücksichtigung der mehr oder minder reichlichen Ein nahme, ihre Vudjets auf ein Jahr, von Ostern bis wieder zu Ostern, wo dann auch stets, wie bisher, öffentlich Rechnung abgelegt wird. Auch scheint die Erinnerung nöthig zu sein, daß die dem Vereine jährlich bestimmten, milden Beiträge nur durch den Sammler Schöne erhoben werden, zu dessen Legitimation sein alphabetisch geordnetes Buch zum Einträgen der Namen und Gaben der Wohlthä- ter mit den Unterschriften des Ausschusses versehen ist. Dresden, am 3. Februar 1839. Fr. o-LZzrn, dermalen Eassier des Frauen-Vereins. 2) Generalversammlung des Acticn-Vereins für Vas Steinkohlenwerk zu Gittersee. Die verfassungsmäßige jährliche Generalversamm lung des Actien-Vereins für das Steinkohlenwerk zu Gittersee soll