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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 02.03.1882
- Erscheinungsdatum
- 1882-03-02
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-188203027
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18820302
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18820302
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1882
- Monat1882-03
- Tag1882-03-02
- Monat1882-03
- Jahr1882
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 02.03.1882
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ätgliedn Jnsvate werden bis Vormittags 11 Uhr angenom- 51 rare wcroen ois x>0lM»iurgs 11 angenom- und beträgt der Preis für die gefpaltcneZeile 1 oder deren Raum 15 Pfennige. men s» -rathcs. S1«m d Frau. 1882. rlaffeit«. ssotsr It. :bi«ä «red ibi§ unser nävu uuä uw sMo ittkeilsu. itanx ruw ^ckluksvm : verlöre«. »dank geb. mar 188L. Isssenen. len Sonn erhält Be- reibergs- licbevollci lchc unS bä iten, Vaters imann ker, *) Diese Angabe und die folgenden sind dem „Jahrbuch iür das Berg- und Hüttenwesen in Sachsen aus daö Jahr 1881" entnommen und beziehen sich aus daS Jahr 1879. Erscheint jeden Wochentag Abends 6 Uhr für den andern Tag. Preis vierteljährlich 2 Mark 25 Pf., zweimonatlich 1 M. SO Pf. u. einmonatl. 7b Pf. t 8Uhr nicht«, habe, «d. Die allgemeine Knappschastskasse nach dem Gesetzentwürfe von Liebknecht und Genossen. Die Herren Landtagsabgeordneten Liebknecht, Bebel, Freytag und Puttrich haben in der Kammer die Erlassung eines Gesetzes, betreffend die Gründung einer allgemeinen Knappschastskasse für den Steinkohlenbergbau beantragt und einen Entwurf zu einem solchen vorgelcgt. Die Kammer hat diesen Entwurf der König!. Regierung als Material zur Kenntnißnahme übergeben. Ehe man das Bestehende durch etwas Neues im Gcsctzcsmege ersetzen will, sollte man doch wohl erst nachweisen, daß das Be stehende mangelhaft und das Neue vorzuziehen sei; ein solcher Nachweis ist aber mit keinem Wort versucht, ge schweige denn geliefert worden. Wenn schon unser Blatt dem Steinkohlenbergbau erheblich ferner steht, als dem Erzbergbau, mögen doch dem Entwurf einige Worte ge widmet sein. Die Knappschaftskassen sind Versicherungsanstalten und somit ist wohl auch bei ihnen der Grundsatz anwendbar, daß sic ihren übernommenen oder noch zu übernehmenden Verpflichtungen um so besser Nachkommen werden, je um fassender sic angelegt sind und es ist ein, wenn auch keines wegs neuer, doch gewiß immer bcachtenswerther Gedanke, die Knappschaftskassen der Steinkvhlcnwerke zu einer einzigen zu verschmelzen, weil sich daun die Glücks- und Unglücksfülle auf der einen oder anderen Grube weit besser vcrlhcilcn und unfühlbarcr ausglcichcn Wenn auch dieser Grundsatz im Allgemeinen giltig ist, so unterliegt er doch gewissen Beschränkungen, sonst könnte man ja alle Arten von Versicherungen, Feuer-, Hagel-, Lebens-, Renten-, Transport-, Unfall-Versicherungen zu einer einzigen großen Anstalt vereinigen. Unser Knappschaftskasscnwcsen ist gar schwer, was man so sagt, unter einen Hut zu bringen; es sicht bereits an der Grenze, wo die Mannigfaltigkeit der Versicherung zu solchen Verwickelungen führt, daß cs der ganzen Kraft und Gcistcsfrische gewiegter Statistiker bedarf, um nur einigermaßen Licht und Klarheit in die Verworrenheit zu bringen. Nur kurz sei einiger dieser Verhältnisse hier Er wähnung gcthan. Die (eine) Kasse soll Pensionen zahlen an bleibend und vorübergehend invali ' Knappen, an die Wittwcn und Waisen der verstorbenen Mitglieder, sie soll Krankenlöhne, Kur- und Verpflegungskosten an Schwer- und Lcichtbcschädigte, Schulgeld für Kinder, Beerdigungs kosten, Thcuerungszulagcn, ja auch Beiträge zu Knapp- schastsfcsten zahlen, von alten Zeiten her überkommene Gebräuche aufrecht erhalten, Stiftungen verwalten u. s. w.; cin großer Theil dieser Leistungen ist aber wieder ab hängig von der größeren oder geringeren Gefahr für Leben oder Gesundheit in den verschiedenen Gruben, von »Viv, der alt- fleschütz- Lereins. ng sowie gen dy rrlegmij :gament- Berantwortlicher Redakteur Julius Braun iu Freiberg. — 34. Jahrgang und Tageblatt Amtsblatt siir die königlichen und städtischen Behörden zn Freiberg nnd Brand Endlich sei gedacht, daß ausgezeichnete Statistiker — mit oder ohne Recht, das bleibe dahingestellt — behaupten, daß unsere Knappschaftskassen, jede einzeln und alle zu sammen, bei den vorhandenen Vermögen und ordnungs gemäßen Einnahmen und Ausgaben nicht im Stande wären, ihren übernommenen Verpflichtungen auf die Dauer nachzukommcn. Bei der großen Mannigfaltigkeit der Knappschafts ordnungen hat der Antrag der Herren Liebknecht und Genossen Das für sich, daß er die in einigen Haupt- und Grundzügen jetzt bereits einander näher stehenden Knapp schaftskassen der Steinkohlenwcrke zusammenfaßt; es bleibt aber ungewiß, ob dieser wichtige Grund für die Hrrrcn Antragsteller mit maßgebend gewesen ist. Aus dem Gesetzentwurf mögen hier einige wesentliche Bestimmungen, die demselben entnommen sind, besprochen werden. 8 1. Mit dem 1. Januar 18 . . tritt unter der Verwal tung des Ministeriums des Innern die Allgemeine Knapp- schasts-Kasse in bas Leben, zu der sämmtliche Werksbesitzer und Bergarbeiter im Steinkohlenbergbau zu steuern verpflichtet sind. Von demselben Tag an erlischt tür die Wcrkbesitzer und Mit glieder der zum Steinkohlenbergbau gehörigen Knappschaltö- Kassen die Verpflichtung, fernere Beiträge an diese Kassen zu leisten. Den bisherigen Knappschaftskassen wird dadurch eine künftige Einnahme von Mk. 487000 entzogen; sie hören also, da deren Vermögen ungefähr Mk. 3900000 beträgt und da die bisherigen und voraussichtlich für die nächste Zukunft auch in gleicher Höhe fortbestchcnden Ausgaben für Pensionen, Krankenlöhnc und Kurkosten Mk. 530000 beanspruchen, binnen wenigen Jahren überhaupt auf. Statt das neue Gebäude auf dem Grund des ansehnlichen Vermögens von nahezu 4 Millionen Mark aufzusühren, wird dieses Kapital ausgczehrt. 8 2. Zweck der Allgemeinen Knappschaftskasse ist die Unter stützung ihrer Mitglieder in flällen der Krankheit und In validität, die Gewährung von Pensionen an die Wittwen und Waisen der Mitglieder, sowie Gewährung von Beihilfen bei Begräbnissen der Mitglieder, deren Ehefrauen und Kinder- Dem weiter oben nachgcwiesencn und jedenfalls störenden Vcrwickeltsein der Verhältnisse würde bei der neuen Kasse wesentlich vorgebcugt werden können, wenn man sie von Haus aus in eine Kranken-, eine Pcnsions- und eine Sterbekassc trennte. Ein von dem Ministerium des Innern zu erlassendes Statut soll nach 8 3 die Organisation und Verwaltung der neuen Kasse regeln, namentlich auch die Höhe der Beiträge und die Höhe und Dauer der Unterstützungen und Pensionen feststcllen. Diese letzteren „müssen min destens den Höchstbctrag derjenigen Hilfeleistungen erreichen, welche die alten Kassen gewährten". Die neue Kasse soll hiernach mehr leisten, als dies die alten bisher thaten, wenigstens ist in vielen Knappschafts ordnungen ausgesprochen, daß die Zahlungsverpflichtung der Kassen nur bis an die Grenze der Leistungsfähigkeit reiche. Dieser Beschränkung haben sich s. Z. die Knappen bei dem Eintritt in die betreffende Knappschastskasse unter worfen, sie haben damit einen Vertrag abgeschlossen und auf die Ausführung der Verträge können die Bcthciligtcn, hier eben so gut Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, dringen. 8 4. Die Werksbesitzer sind verpflichtet, für jeveS aus ihrem Werke arbeitende Mitglied der Allgemeinen Knappschaflskasse einen wöchentlichen Beitrag zu zahlen, der dem des einzelnen Mitgliedes mindestens gleichkommt." Nach dem bisherigen Gesetz vom 16. Juni 1868 § 84, 2 sind die Werksbesitzer nur verpflichtet, mindestens die Hälfte der Beiträge der Knappen zu zahlen. Der Antrag enthält also eine bedeutende Vermehrung der Pflichten der Werksbesitzer ohne eine in Aussicht gestellte entsprechende Entschädigung. Das unverkennbare Bestreben in neuerer Zeit, den Werks- ebenso wie z. B. den Fabriksbesitzern, kurz den bei der Großindustrie bcthciligtcn Kapitalisten immer neue Lasten aufzubürden, muß die nothwendige und verderbliche Folge haben, daß sich das Kapital wenigstens von dem Gewerbe in demselben Maaße zurückzieht, wie es und da, wo es beeinträchtigt wird. 8 5. Werksbeamtc, welche mit festem Gehalt und Pen sionsberechtigung angestellt sind, können der Kasse nicht bei treten. Es ist nicht ersichtlich, warum diese Beamten von der künftigen Kasse ausgeschlossen und somit des nach den Be stimmungen des obigen 8 3 auch ihnen gewährleisteten Rechts beraubt werden sollen, durch längeres Dienstalter eine erhöhte Pension zu erhalten. Tagesschau. Freiberg, 1. März. Das preußische Abgeordnetenhaus setzte gestern die Spezialberathung des Etats (Ministerium des Innern) fort, ohne daß die Debatten ein allgemeineres Interesse beanspruchten. Ein Versuch, die Diskussion wieder in das Gebiet der politischen Allgemeinheiten zurückzulcnken, fand seitens des Präsidenten seine entschiedene Zurückweisung. Gleich beim Eingang der Debatte nämlich (die Lokal- Polizcivcrwaltungen der Provinzen standen znr Bcrathung) unternahm cs der nationallibcralc Abgeordnete v. Eynern, den in der „National-Zcitung" kürzlich gegen seine Partei erhobenen Vorwurf zu entkräften, als ob dieselbe schlaff und unfruchtbar der Fortschrittspartei widerstandslos das Feld geräumt habe. Der Präsident, Herr v. Köller, machte indessen den Redner darauf aufmerksam, daß diese Betrachtungen wohl kaum zum Gegenstände dec Tages ordnung gehören dürften. — Die Aussichten des kirchen- politischen Gesetzes sind nach wie vor sehr ungünstig. Die Kompromiß-Unterhandlungen zwischen den verschiedenen Fraktionen, insbesondere derjenigen zwischen den Konser vativen und dem Zentrum, werden vor der zweiten Lesung in der Kommission zu einem positiven Resultat nicht führen. „Es ist deshalb nicht ausgeschlossen," meint die „N. Pr.Z.", „daß die Kommistionsverhandlungen, gerade wie im Som mer 1880, cin lediglich negatives Resultat ergeben." — Dem gestern in Berlin zusammcngetretenen preußischen Volkswirthschaftsrath wird außer den bereits er wähnten Vorlagen noch eine über Abänderung des Vieh- scuchcngcsctzcs zugchcn. Es ist in Anregung gebracht worden, den 8 38 dieses Gesetzes dahin abzuändern, daß die obligatorische Fassung des ersten Absatzes: „Ist cin wuthkrankcr oder der Seuche verdächtiger Hund frei um- hcrgclaufcn, so muß für die Dauer der Gefahr die Fest legung aller in dem gefährdeten Bezirke vorhandenen Hunde polizeilich ungeordnet werden", durch eine fakultative ersetzt wird, welche cs dem Ermessen der Polizeibehörde überläßt, die Festlegung der Hunde m dem gedachten Falle anzuordnen oder von einer solchen Maßregel abzuschen. Das mchrerwähnte Handschreiben des Königs von Baiern an den Minister von Lutz hat folgenden Wort laut: „Ich habe mit Bedauern die Schwierigkeiten verfolgt, welche in den letzten Monaten dem, wie ich weiß, nur auf das Wohl des Lances gerichteten Wirken meiner Minister in den Weg gelegt wurden und finde mich bewogen, die bestimmte Erwartung auszuiprechen, baß sic autzharren und mit aller Kraft für die Rechte meiner Regierung eintreten werden, wie das bisher geschah. Was insbesondere das Verhältnis der Kirche zum Staate betrifft, so habe ich ker Kirche stets und aus innigster Ueberzeugung meinen vollen Schutz gewährt und werde nie auihören, den religiösen Sinn meines Volkes, in welchem ich die Grundlage der Ordnung erkenne, zu schirmen. Es ist mein Wille, daß den religiösen Bedürfnissen des Landes die sorgsamste Pflege und Beachtung zu Theil werde. Ich will aber ebenso test, daß meme Regierung jetzt und in Zu kunft allen Bestrebungen entgegenlritt, welche darauf abzielen, die unzweifelhaften und nothwenkigen Rechte des StaateS zurückzudrängen und welche den Staat und die Kirche in eine unheilvolle, feindliche Stellung dringen würden. Indem ich diesem meinem Willen hier zur Bekräftigung wiederholten Ausdruck gebe, spreche ich Ihnen und Ihren Amlsgenosseu für das treue Ausharren unter so großen Schwierigkeiten gerne meine warme Anerkennung aus und versichere Sie meines vollsten Vertrauens." Begreiflicherweise hat das königliche Handschreiben in München große Sensation erregt. Die konservativ-klerikale Majorität befindet sich der königlichen Kundgebung gegen über, deren ablehnende Haltung gegen die Beschlüsse der Kammermajorität keine Mißdeutung zuläßt, in peinlicher Rathlosigkcit. Es ist davon die Rede, dem König ein Mißtrauensvotum gegen das Gesammtministerium zu über reichen, während Andere eine allgemeine Mandatsnieder legung seitens der Majorität Vorschlägen. Hervorragende Partciblätter rathen übrigens dringend, die Sache nicht auf die Spitze zu treiben. Das österreichische Herrenhaus nahm gestern das Gesetz der Ausnahmegerichte in Dalmatien an und ge nehmigte das Sperrgcsctz in der Fassung des Unterhauses, nachdem der Antrag der Kvmmissionsmehrheit auf Ueber- gang zur Tagesordnung mit 54 gegen 41 Stimmen ab gelehnt worden war. — Vom Kriegsschauplätze wird gemeldet: Um den von den Expcditionstruppcn gegen Zagorie und Ulok zersprengten und den tombinirten An griffen ausweichenden Insurgenten in zweiter Linie ent- gegcnzutreten, wurden von Nevisinjc und Artovac aus in „Sänget' oordcn sind, fichstcn und ctiva assiva ebcrichuß strath. :. Gegen stcrtions- iSdorf. Epidcmieen, von dem durchschnittlichen Alter der Belegschaft, von der Zahl der Knappen, von der Sorgfalt der Be triebsleitung, von der zunehmenden oder abnehmenden i n -Ausdehnung einzelner Gruben oder Betriebszweige, von ktasseilt» > der Rente des Knappschaftsvcrmögens u. s. w. und eben lp I diese Verhältnisse wechseln von Jahr zu Jahr oder doch 1^' I iu größeren Zeiträumen, sie unterstützen oder beeinträchtigen Verwandln > sich gegenseitig und aus dem Ebengesagten wird cs klar, unser gute! W LH eh gar nicht so leicht ist, über das Wesen und den Lößner as» Si^d und die Leistungsfähigkeit einer Knappschaftskasfe n Rußland»fich E deutliches, wahres, unbeeinflußtes Bild und Urtheil cn ist. Ij« verschaffen. Und gilt das von einer Knappschastskasse, vieviclmchr von einer Anzahl solcher Kassen; denn im Lause der Zeit, unter dem Einfluß örtlicher Einwirkungen oder maßgebender Ansichten sind dic Knappschastsordnungen, in denen die Rechte und Pflichten der Werksbesitzer und der Knappen fcstgcstcllt sind, so verschiedenartig und mannig- altig gestaltet, daß ein auf die bestehenden Verhältnisse Rücksicht nehmendes Verschmelzen, wenn überhaupt möglich, nur langsam und mit großer Vor- und Umsicht thunlich ist. lm nur ein Beispiel anzuführen, sei erwähnt, daß die Freiberger Erzgruben die Kranken- und Kurkostcn aus ihrcn Betriebskosten zahlen, während beim Steinkohlen bergbau diese Kosten mit mehr als 300000 Mk.*) von den betreffenden Knappschaftskassen getragen werden. Durch gewaltsames Verfahren lassen sich freilich alle Hindernisse beseitigen. bcnst anzu- > Frau. 82. mit llcr Theil ces klemm r i, Nach- 'gehalte» inen der ;end g«> Borst. M eii« M nächsten chmittags hin. aus 1881
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