Nr. Dresdener Sonnabend, den 348. 14. December 1839. Der Dresdener Anzeiger erscheint täglich. Insertionen werden im K. S. vr. Adleflcomvtoir ^ll7. TT8« L 71 j„ den öxveditionsüunden früh von daZd dis bald 1 Udr und Nachmittags von halb Z biS 6 Uhr t Sonntags dloS früh) angenommen. Verordnungen und Bekanntmachungen. 1) ^Itachdem zur Wahl neuer Stadtverordneter und Ersatzmänner an die Stelle des Ende laufenden Jahres ausscheidenden Drittheiles derselben, wozu die h.treffenden Wahlmänner noch besonders werden vor- gt-laden werden, der 30. dss. Mts. von uns festge- s.tzt worden ist, so wird vom morgenden Tage, dem 14. Ing. an, die neuentworfene Wahlliste in dem dazu bestimmten gewöhnlichen Locale, in dem ersten, links d s Haupteinganges des Altstädtcr Rathhauses im Erdgeschosse befindlichen Zimmer zu Jedermanns Ansicht bereit liegen. Etwaige Emspiüche gegen diese Liste, welche dießmal nicht abgedruckt und vertheilt wird, sind längstens acht Tage vor dem obenangc- gedemn Wahltage bei uns vorzubringen. Es wird dies andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, am 13. D.cdr. 1839. Der Rath zu Dresden. Hübler, Bürgermeister. 2) Bekanntmachung. Bei zwei verschiedenen, bei dem unterzeichneten Stadtgericht in Haft und Untersuchung befindlichen Personcn haben sich folgende Gegenstände, als: 1) zwei Deichselketten, 2) ein feines leinen»s Schnupftuch, roth n. V. II. gezeichnet, 3) ein feines batlistnes Schnupftuch, weiß i>I. 1^. gezeichnet, 4) ein feines leinenes Schnupftuch, aus welchem das Zeichen herausgetrennt, 5) ein feines englisches Vattisttuch, ohne Zeichen, 6) ein leinems Schnupftuch, roth gezeich net, und 7) ein kleines Porrrait von Eisenguß, vorgefunden, über deren Erwerb dieselben sich nicht ausweisen können. Jngleichen sind einem sich hier aufhaltenden Frem den aus dessen Wohnung ein starkes goldnes Armband, eine sich in den Schwanz beißende Schlange darstellend, und ein großer goldner Ring mit einem Saphir entwendet worden. Alle diejenigen, welchen die oben sub Nr8. 1 — 7 verzeichneten Gegenstände entwendet worden sind, oder welchen die zuletzt erwähnten beiden Pretiosen vorkommen sollten, oder welche sonst irgend einen Nachweis über alle diese Gegenstände geben können, werden hierdurch aufgefordert, sofort hiervon bei dem unterzeichneten Stadtgericht Anzeige zu erstatten, wö bet noch bekannt gemacht wird, daß der Eigenthümer der vorstehend angegebenen beiden Pretiosen demjeni gen, welcher ihm zu Wiedererlangung derselben de- hülflich siyn werde, eine Belohnung von Zehn Thalern zugesichert hat. Dresden, den 12. December 1839. Das Stadtgericht. (D ch m a l tz. 3) Zehn Thaler Belohnung. Im Verlauf der jünst verflossenen vier Wochen ist allhier aus einer unverschlossenen Kommode ein massives goldenes, eine Schlange darstellendes, wohl- gearbeitetes Armband und ein großer goldener Ring mit einem viereckigen Saphir abhanden gekommen. Der Verlusttragende sichert Demjenigen, welcher zur Wiedererlangung jener Pretiosen verhilft, eine Belohnung von 10 Thalern zu und wir machen Solches, indem wir vor den Ankauf der gedachten Effecten warnen, mit dem Ersuchen bekannt, uns, siNls sich eine Spur derselben zeigen sollte, hiervon unverzügliche Anzeige zu machen. Dresden, den 9. Decbr. 1839. Die Stadt-Polizei-Deputation. vonOppell. 4) Der zeitherige Armenpfleger Herr Rahnefeld, ist wegen eintretender Wohnungsveränderung, seiner Anzeige zufolge, dieser Function enthoben und an des sen Stelle dem Herrn Kaufmann Köhler, wohnhaft Antonstadt, Bautzener Straße Nr. 128., das Armen pflegeramt in der 3ten Pflege des 30sten Districts, sowie dem Herrn Bäckermeister Fülle, wohnhaft äu ßere Rampische Gasse Nr. 152., die 3te Pflegerstelle im 9ten Districte, welche zeither der Herr Armen pfleger Fehrmann provisorisch mlt versehen hat, mit ihrer Zustimmung übertragen worden. Mit desonderm Danke für die Treue und Sorg falt, welche die Herren Rahnefeld und Fehrmann, welcher Letztere auch fernerhin die 1ste und 2te Pflege seines Districts beibehalten wird, bei Verwaltung obi ger Ehrenämter bethatiget haben, bringen wir solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß. Dresden, den 12. December 8139. Die Armen-Versorgungs-Behirde. 5) Bekanntmachung. Auf dem Rittergute Walda sollen nächstkommenden 23. December 1839