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Dresdner Anzeiger : 24.10.1839
- Erscheinungsdatum
- 1839-10-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1801253714-183910249
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1801253714-18391024
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1801253714-18391024
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Anzeiger
- Jahr1839
- Monat1839-10
- Tag1839-10-24
- Monat1839-10
- Jahr1839
- Titel
- Dresdner Anzeiger : 24.10.1839
- Autor
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cnders« Ariim asern, , Hr. eck a. gk a. ,'ecrcr iauHni/ shülli, röwal- 4:nbrs. '. Pki- Find^ elhuU^ w^lda Guls- Verordnungen und Bekanntmachungen. 1) Der unten signalisirte Tischlermeister Johann Gottlieb Henze hat sich seit 14 Tagen von hier ent fernt und es ist di- Vermuthung entstanden, daß er seinen Tod in der Elbe gesucht habe. Es wird da her solch, s andurch öffentlich bekannt gemacht und an olle Behörden, denen Henze vorkommen sollte, das Gesuch gerichtet, denselben mit Zwangspaß hierher zu weisen. Für den Fall jedoch, daß ein seinem Signa lement ähnlicher Leichnam in der Elbe aufgefundcn werden sollte, erbitten wir uns schleunige Nachricht darüber. Dresden, den 19. October 1839. Die Stadt-Polizei-Deputatron. von Oppell. 8!§nalement. Henze ist 44 Jahre alt, gegen 73 Zoll lang und robusten Körperbaues; hat dunkles Haar, volles rundes Gesicht, stark.n schwarzen Bart und gekrümmte B ine. An seinem Kehlkopfs ist noch die Narbe einer Schnittwunde bemerklich. Bekleidet war derselbe zuletzt: mit bräunlichen Tuchhosen, gel ber Piqueweste und alten Halbstiefeln. Larch a. c. Rend. enko und is-Insp. Weimar, sen, Hr. Zeichartt !dt. Leipzig, Mm a. I rcnbcr:, I -Lern'. I langt, selbst über bloße Versuche, ingleich^n über andere Ereignisse, insonderheit Brande, Todesfälle, die durch S ldsttödtung, durch Natur- oder sonstige außerordentliche Er,igmsse, mit oder ohne Virschul- dung hirdeigeführt worden sind, ferner über den Einsturz von Gebäuden, Untergang von Schiffen, Zerspringen von Dampfkesseln, Unfälle auf Eisen bahnen, auch wenn dad.i allentbalden Mensche» nicht verunglückt sind, ansteckende Krankheiten und Viehseuchen, sowohl im Inlands als im benachbar ten Auslande, mit thunlichster Beschleunigung Anzeige an die vorge setzten Behörden zu erstatten. Die meisten di ser Falle sind von der Art, daß die Polizei-Behörde in d r R-gel nur durch Anzeige daber dethnligter Personen, Kenntniß davon erlangt. Wenn nun aber, so viel den hiesigen Stadl-PolrzA- Bezirk anlangt, es öfterer verglommen ist, daß die Erstattung dergleichen Anzeigen an die unterzeichnete B.Hörde gänzlich unterbinden und letztere daher behin dert gewis.n ist, der obrgen Hohen Minister,al-Vsr- ordnung templstiv nachzutommen, sowie nach Befin den d.m Verunglückten zw.ckdienlich/ Hilfe zu leisten und zu Begegnung ähnlich.r Unglücksfälle eilizuschreis ten; so sieht sich dies.lbe genöth'gt, nicht nur die d«N Augenzeugen jed.s mit Gefahr für M nschenleben ver bundenen Vorfalles gesetzlich bereits obliegende Ver bindlichkeit zu schleunigster Anzeige bei d*r nächste» Obrigkuc in Erinnerung zu bringen, sondern auch hiermit die besondere Aufforderung zu verbinden, daß bei allen odgedachten Er.rgmssen, nach Befinden der Umstände, entweder der V.rl tzte selbst oder, wen» solcher hierzu nicht fähig ist, dessen nächste Verwandte oder sonstige Angehörige oder die, unt.r deren Auf sicht und Leitung oder in deren Lohn und Brod der Verunglückte gearbeitet od»r das beschädigte Werk ge standen hat, der unterzeichneten Behölde und zwar durch den nächsten Polizn-Bezirks-Vorst.her oder Po- lizei-Bezirks-Wachtmeister so schleunig als möglich und nach V.finden d-r Umstände bei Vermeidung ernster Ahndung, Anzeige zu erstatten. Die unterzeichnete Behörde glaubt der gewissenhaf ten Erfüllung dieser Aufforderung Seiten d.s Publi kums um so zuversichtlicher sich versichert halten zu können, als in den meisten Fallen dadurch eine zweck mäßige Hilfsleistung bedingt und somit der Pflicht der Menschlichkeit genügt wird. Dresden, den 21. October 1839. Die Stadt-Polizei-D. putativ», von Oppell. mische Handalbeiterschesrau Johanne Ehristiane Stange geborne H.imich, welche nur erst am 2ten laufenden Monats aus dem Landarbeitshaus zu Schloß Huber tusburg entlassen worden ist, hat sich der polizeilichen Vigilanz zu entziehen gewußt und treibt sich muth- maßlich liederlich umher. Wir bringen solches mit dem an alle B.Hörden gerichteten dienstergebenrn Er suchen, zu Wiedererlangung der Stange behilflich zu siyn, diese im Betretungsfalle uns zuzuweisen, hier mit zur öffentlichen Kenntniß. Dresden, am 21. October 1839. Die Stadt-Polizei-Deputation, von Oppell. LiKnalement. Alter: 56 Jahr, Größe : 66 Zoll, Statur: mittel, G» sicht: oval, Gesichtsfarbe: blaß, Haare: schwarz, Augen: blau, Augenbraunen: blond, Nase: spitz, Mund: breit, Stirn: hoch, Kinn: spitz, Zähne: unvollständig. 3) Durch Verordnung des König!. Hohen Mini stern des Innern vom 9. Februar d. I. (Ges. und Derordn.Blatt von d. I. Seite 27») sind die sammt- lichen Polizei-Behörden angewiesen worden, über alle Ereignisse, welche entweder für die Polizei-Pflege auf dem Standpunkte der Oderbehörden, oder doch für die Polizei-Stat'.stik von Interesse sind, namentlich über schwere Eriminalverbrechen und so viel die des Stra ßenraubes, des Mordts und der Brandstiftung an- :t. Lenph . Prch. m. A«! rag, §antor gl ucrMp, öln. r. Klck er Hm-! rg, Hr.I x,r Dresdener Anzeiger erscheint täglich. Insertionen werden im K. S. pr. Adreßcomptoir »IsÄrutlLr Idir. LKS» L VLSKPS) in den Expedilionsgunden früh von halb 9 bis halb i Uhr und Nachmittags von halb Z bis k Uhr t Sonntags bloS früh) angenommen. Nr. Dresdener Donnerstag, den 297. Anzeiger. 24. October 1839.
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