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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 11.04.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885-04-11
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-188504114
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18850411
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18850411
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1885
- Monat1885-04
- Tag1885-04-11
- Monat1885-04
- Jahr1885
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 11.04.1885
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n -gangem Smet, jlief sanft Direktor. -B te Mutter lnmler rmann, BekMUten Beerdigung Uhr vom t. sene«. . Avril; >5, S6, N, l 1885. tencker. illder. ag Nach- 4,7 ' 1,6 Sagner hlen wir i danken; streichen, »rochenen orgeneier herzlichen dten von enschmvlk ebe wird Thränen iand, mit :s Herze- Oir aber, noch als nach: ter. spiel des uf viel- ge A«s- attungj- Beweise ms beim Mutter »ent. recht a. G. ravell. mr Müller. N und Tageblatt. 4 ^°82. Amtsblatt für die königlichen nnd städtischen Behörden zu Freiberg und Brand. Verantwortlicher Redakteur: Julius Braun in Freiberg. Erscheint jeden Wochentag Abends '/,7 Uhr sür den andern Tag. Preis vierteljährlich 2 Mark 2b Pf., zweimonatlich 1 M. bO Pf. und einmonatlich 7b Ps. 38. Jahrgang. SmmaScnd, den 11. April. Inserate werden bis Vormittag 11 Uhr angenom men und beträgt der Preis für die gespaltene Zeile oder deren Raum 15 Ps. 1885. Die Deutsch-Ostaftikanische Gesell schaft. - M. sind unter der Firma „Deutsch-Ostafri- .«mMe Gesellschaft, Karl Peters und Genossen" die Herren vr. Karl Peters, Dr. Fr. Lange, Konsul Wilhelm Rogh6 und Hofgartendirektor Ferdinand Jühlke als die persönlich haftenden Mitglieder einer inzwischen gebildeten Kommandit gesellschaft in das Handelsregister eingetragen worden. Diese Form der Rechtsfähigkeit hat sich nach vielfachen Erwägungen als eine brauchbare ergeben, weil sie einerseits der Deutschen Kolonie in Ostafrika die Vortheile einer ein heitlichen und energischen Leitung sichert, andererseits aber alle Personen, welche sich lediglich mit einem Kapital an der Ausbeutung der Kolonie bctheiligen wollen, von jeder persönlichen Haftbarkeit für etwaige Verbindlichkeiten der Gesellschaft ein für allemal befreit. Nichtsdestoweniger sollen diese Inhaber von BetheiligungSscheinen mit den oben genannten Trägern der Rechtsfähigkeit und Haft barkeit in einer Körperschaft vereinigt bleiben, und die Grundlage für dieses Verhältnis bilden eigene Satzungen, deren Paragraphen die Rechte und Pflichten der Bethcili- gungSschein-Jnhaber fcststellen. Der 8 2 lautet: „Zu dem Unternehmen vereinigt sich das die juristische Gesell schaft bildende Direktorium mit solchen Personen, welche lediglich als Inhaber von BetheiligungSscheinen in ein Vertragsverhältniß treten, ohne über die von ihnen laut Bethciligungsschein gezeichnete Summe hinaus verpflichtet zu sein." Ferner lauten die Paragraphen 6 und 7. „Diejenigen, welche sich bei dem Unternehmen der Gesellschaft durch Hergabe von Geldern bctheiligen, treten zu derselben in ein Vertragsverhältniß nach Maßgabe der auf dem Betheili gungsschein befindlichen Bestimmungen. Die Inhaber von BetheiligungSscheinen werden alljährlich zu einer Versamm lung einberufen. Einer von dieser Versammlung zu er nennenden, ein Jahr lang fungirenden und wieder wähl baren Kontrolkörperschaft von fünf Perfonen wird vom Direktorium über die Geschäftsführung kalkulatorisch Rech nung gelegt." Das vom Ausschuß der Gesellschaft sür deutsche Kolonisation gewählte Direktorium ist auf 15 Jahre eingesetzt. In der erwähnten Kontrolkörperschaft fungircn für das nächste Jahr die Herren Ministcrialpräsidenl a. D Ur. Grimm, Generalmajor und Chef der Landesaufnahme Regelt), Justizrath Haenschke, Oberposlsekretär Ebell und Herr v. Shdvw-Dobberphul. Wir haben es also mit einem großartigen Kolonialunternchmen auf Aktien zu thun, dessen Motive die Betheiligung patriotisch-gesinnter Besitzer großer Kapitalien wohl wünschenswert!) erscheinen lassen, während die Aussichten auf Prosperität doch immerhin keine solchen sind, daß es für kleine Kapitalisten rathsa n er scheint, ihre vielleicht sauer erworbenen Ersparnisse in solchen Kolonial-Antheilscheinen anzulegen. Man wird gut thun, sowohl bei der „Deutsch-Ostäfrikanischen Gesell schaft" wie bei dem im Entstehen begriffenen „Lüderitzland- Äktien Unternehmen", es einzelnen opferfreudigen großen Bankhäusern zu überlassen, sich dadurch ein Verdienst um das Vaterland zu erwerben, daß sie von ihren Verdiensten einen Theil an Unternehmungen kolonialer Natur wagen. Neber das aus der „Berliner Gesellschaft für deutsche Kolonisation" hervorgegangene ostafrikanischc Unternehmen berichtet die „Deutsche Kolonialzeitung": Wir verdanken der persönlichen Aufopferung weniger energischer Männer heute ein Deutsches Schutzgebiet imHinterland von Zanzibar im Umfange von 2500 engl. Quadrat- meilcn (größer als das Königreich Belgien). Die Expedition, welcher der Ankauf von Ländereien in Afrika seitens der Gesellschaft übertragen war, bestand aus den Herren Dr. Karl Peters, Referendar Ur. Jühlke und Joachim Graf Pfeil. Dieselben reisten unter angenommenen Namen am 1. Okobcr v. I. an Bord der „Titania" (vom österr. Lloyd) als Passagiere dritter Klasse durch den Suezkanal nach Aden, von wo sie am 22. Oktober auf dem Dampfer „Bagdad" der British-Jndia-Linie nach Zanzibar fuhren. Die Expedition ging von dem dortigen Küstenort Saadani aus, dem Wamiflusse folgend, in's Innere Afrikas und erwarb im 6» südl. Breite und 39—35° östl. Länge im Gebiete der Nguru, Useguha, Ukami und des Bergvolkes der Usagara auf dem Hochplateau zwischen der Zanzibar- kiiste und dem Tanganjike-See umfangreiche Ländereien, auf deren Grund die deutsche Flagge gehißt wurde. In kurzer Frist schloß Ur. Karl Peters 12 rechtsgiltige Verträge mit 10 unabhängigen Sultanen und erwarb deren Privat- und Hoheitsrechte „für ewige Zeiten". Die dem Sultan von Zanzibar gehörenden Küstcnpunkte blieben von diesen Er werbungen ausgeschlossen. In dem Vertrage mit dem Sultan von Nguru, Mafungu Biniani, erklärt derselbe ausdrücklich seinem Blutsfreunde und Bruder Ur. Karl Peters, daß er die Gesellschaft für deutsche Kolonisation „auf ewige Zeiten als alleinige und ausschließliche Ober- Herrin seiner selbst und seines ganzen Volkes anerkennt", und er verspricht zugleich, „auf Wunsch Arbeitsleistungen und militärische Gefolgschaft gegen Jedermann". Das damit deutscherseits rechtskräftig erworbene Gebiet ist durch kaiserlichen Schutzbrief vom 27. Februar d. I. unter den Schutz und die Hoheit des Deutschen Reiches gestellt worden. Der deutsche Generalkonsul in Zanzibar, Hofrath Rohlfs, machte den übrigen dortigen Vertretern der europäischen Mächte von vielem Akt des deutschen Kaisers Anzeige, sowie davon, daß der derzeitige erste Be amte der Gesellschaft in Ostafrika, vr. Karl Jühlke, mit der Ausübung der Gerichtsbarkeit in den von der Gesell schaft erworbenen Gebieten betraut und dem kaiserlichen Generalkonsulat in Zanzibar unterstellt sei. Zur Verwaltung und Ausbeutung der neuen Kolonie hat der Ausschuß der Gesellschaft für deutsche Kolonisation auS Kapitalinteressenten die obenerwähnte völlig selbständige „Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft" gebildet. Eine außerordentlich günstige Schilderung des ncu- crworbcnen Gebietes durch den Konsul Noghö aus Lorenzo Marques besagt, das Klima in diesen theilweise 3 bis 4000 Fuß über dem Meeresspiegel liegenden Landschaften, in welchen die meisten Kulturpflanzen Javas angebaut werden können, sei für Europäer erträglich und könnten die selben nach Ansicht der kürzlich hcimgekehrten Expeditions- Mitglieder in den Morgen- und späteren Nachmittagsstunden Feldarbeit verrichten. An Wasser sei kein Mangel. — Selbst die dem Unternehmen sehr freundlich gesinnte „Deutsche Kolonialzeitung" konnte jedoch nicht umhin, diese Darstellung zu bezweifeln und darauf hinzuweisen, daß die erste Expedition schwer unter den klimatischen Einflüssen zu leiden hatte. Auch sonst schien der Konsul Roghs die Erwerbung allzu rosig zu schildern, da er meinte, daß der vom Reiche bereits zugesagtc Schutz sich wahrscheinlich auch auf gewisse Küstengebiete erstrecken wird, deren Erwerbung noch in Aussicht steht. Ein jetzt in Berlin lebender Arzt, der das fragliche Gebiet von einem früheren längeren Aufenthalt her genau kennt, Ur. Fischer, stellte die dortigen Verhältnisse ganz anders dar Er schrieb: „Das erworbene Land besitzt zwar landschaftliche Schönheiten, kann aber wie überhaupt kein Gebiet in Afrika als Ackerbau-Kolonie Verwendung finden. Ich habe übrigens bei meinem 7jährigen Aufent halt in Ostafrika als Arzt und Reisender genug Gelegenheit gehabt zu konstatiren, daß auch in diesem jetzt deutschen Bcrglande von Usagara, Ussegua, Ungu (Nguru) und Ukami die am Kongo so gefürchteten Gallenfieber zu Hause sind. Was die neuerworbenen „Faktoreien" anbetrifft, so ist mir vollständig unklar, was darunter verstanden wird. Das jetzt deutsche Land produzirt einstweilen nichts, was des Exportes Werth wäre, und in dem Gebiete der Gesell schaft hat man überhaupt nicht viele Aussichten durch Handel etwas zu erreichen. Elfenbeinhandel besteht nicht mehr, denn der Elephant ist dort ausgerottet; die Elfen- bcinkarawanen aus dem Innern ziehen nur durch, sind aber durchaus kein Vortheil sür den deutschen Besitz. Die Ein geborenen bauen nur Durrha-Hirse und in so geringer Menge, daß sie kaum für den Bedarf ausreicht. Eine andere Frage ist die, ob sich das Land zur Plantagen- wirthschaft eignet und nur auf dieser kann die ganze Unter nehmung basiren. Dazu bedarf man aber höchstens ein Dutzend Europäer, dagegen einige Tausend Negerarbeiter, die vielleicht mit der Zeit beschafft werden könnten Wahr scheinlich kann Kaffee in manchen Distrikten mit Vorthcil gebaut werden." vr. Fischer macht auch auf die bedenk liche Nachbarschaft der Gebiete des unter englischem Ein fluß stehenden Sultan von Zanzibar aufmerksam, meint aber doch am Schluß seiner Kundgebung: „Es kann ja nur erfreulich sein, wenn sich dort deutscher Unternehmungs geist entwickelt, umsomehr, als wir den zahlreichen Be sitzungen der englischen Missionsgesellschaften gegenüber bisher noch kein deutsches Grundeigenthum im Zanzibar- Territorium aufzuweisen hatten; aber wir müssen bei allen Unternehmungen mit der Wirklichkeit rechnen und uns' keinen Illusionen hingeben. Ein Mißerfolg wäre um so mehr zu bedauern, weil man dann anderweitige Unter nehmungen in Ostafrika von vornherein wenig günstig be- urtheilen würde." In einer am 10. März in Berlin stattgefundenen öffentlichen Versammlung der Gesellschaft für deutsche Kolonisation hat jedoch Herr vr. Peters als Vorsitzender selbst die Erklärung abgegeben: daß die durch chn ge schehenen Erwerbungen in Ostafrika sich nicht zu Acker- baukvlonien eignen. Er fügte hinzu: wohl aber zu Plan- tagenwirthschaft, und daß hierzu die Eingeborenen als Arbeiter zunächst in s Auge gefaßt seien. Diese offene Erklärung kommt noch gerade zu rechter Zeit, um den üppig aufschiebenden gefährlichen Vorstellungen, als wäre im Hinterlande von Zanzibar an deutsche Ackerbaukolonien zu denken, Halt zu gebieten. So äußert sich auch warnend Herr vr. von Danckelman in der „National-Zeitunq": „Ich glaube, daß es zunächst Pflicht aller unabhängigen Zeitungen ist, vor optimistischen Ansichten der ostafrikanischen Koloni sationsgesellschaft auf das Allerdringendste zu warnen und namentlich ein energisches Veto dagegen einzulegen, daß der Versuch gemacht würde, deutsche Bauern in das Gebiet zu locken, ehe nicht ganz im Kleinen Versuche in dieser Richtung ongestellt sind, ehe man nicht mehr Erfahrung über Land und Leute gesammelt hat und — ehe man nicht ausgiebige Maßregeln zur Erleichterung und Sicherung des Verkehrs mit der Küste getroffen hat." Tagesschau. Freiberg, den 10. April. Vor der Vertagung des deutschen Reichstages wurde vielfach behauptet, daß die Regierung nach Annahme der Zoll- tarisnovelle die Session schließen werde. Neuerdings hat eS aber den Anschein gewonnen, als werde der deutsche Reichstag bis kurz vor Pfingsten zusammengehalten werden, um noch anderweite Aufgaben der Gesetzgebung zu erledigen. Dir Reichs regierung hofft nicht nur die Ausdehnung des Unfallver- sichcrungsgesetzes auf Transportgewerbe, sondern auch jene auf landwirthichastliche und Forstbetriebe durchzusetzen oder den letzteren Entwurf mindestens doch zur zweiten Lesung gebracht zu sehen. Vielfach wird sogar an der Möglichkeit festgehaltm, nuch noch die Postsparkassen durchzubringen. Jedenfalls hält die Regierung zunächst noch den Plan aufrecht, das schwebende Arbeitspensum der gegenwärtigen Session in keiner Weise zu verkürzen, sondern eher noch um eine oder die andere Vorlage zu erweitern. Die „Nsrdd. Allg. Ztg." hat es unternommen, die nach dem Vorfall vom 15. Dezember v. I. an den Fürsten Bis marck gerichteten Zustimmungsadressen einer statistischen Be trachtung zu unterwerfen und ist zu dem Resultat gelangt, daß von je 100 Wahlberechtigten im Königreich Sachsen 12,6 in Thüringen . . .12,2 - Baden .... 10,4 - Württemberg . . 9,9 - Hessen .... 9,0 - der Rhcinpfalz . 8,0 eine solche Adresse unterzeichneten. In den preußischen Pro vinzen war die Betheiligung am stärksten in Sachsen und Westfalen, am schwächsten in Ost- und Westpreußen. Aus diesen Zahlen läßt sich jedenfalls der erfreuliche Schluß ziehen, daß der Gegensatz, welcher 1866 zwischen Preußen einerseits und Sachsen, Baiern, Württemberg und Baden andererseits bestand, dem Gefühl engster Zusammengehörigkeit vollständig Platz gemacht hat. — Dagegen scheint sich die Berliner Stadt verordnetenschaft noch nicht mit dem Reichskanzler aussöhnen zu wollen, denn in der gestrigen Sitzung derselben wurde eine Anfrage des Stadtverordneten Post mitgetheilt, ob es That- äche sei, daß der Berliner Magistrat seine Glückwunschadreffe an den Fürsten Bismarck durch den Nuntius habe überreichen lasten. Die Anfrage wurde dem Magistrat abschriftlich zu- gestellt und ist man auf die Antwort allgemein gespannt. — Für Ende Mai wird der Zusammentritt eines deutschen Jnnungstages in Berlin erwartet, von dem man sich sehr große Erfolge für die Forderung des Jnnungswcscns erhofft. Auf ein an unsern Kaiser gerichtetes Glückwunschschreiben des Bürgervereins in Braunschweig ist dem letzteren vor gestern ein von dem Monarchen unterzeichnetes Schreiben zu gegangen, in welchem Se. Majestät sür die herzlichen Glück wünsche danke und in Bezug auf das Herzogthum Braunschweig höchstseincn Willen kund thut, dahin zu wirken, daß dasselbe
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