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Zwönitztaler Anzeiger : 08.06.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-06-08
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1859945678-191806086
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1859945678-19180608
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1859945678-19180608
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungZwönitztaler Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-06
- Tag1918-06-08
- Monat1918-06
- Jahr1918
- Titel
- Zwönitztaler Anzeiger : 08.06.1918
- Autor
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Zwönihtaler Anzeiger Erschein! wöchentlich viermal, am Dienstag, Donnerstag, Sonnabend und Sonntag.- Bezugspreis: Durch unsere Träger monatlich 80 Psg. frei ins Kaus, durch die Post be- zogenvierleljährl.M.2.40. Druck ».Verlag: Buchdruckerei C. Bernhard Oll, Zwönih. Inhaber u. veranlw. Schrisll.: Earl Bernh. Oll, Zwönitz. Geschäslsslelle: Zwönih, Kiihn- haiderslr. 736/74. Fernspr. Nr. 23. Poslsch. 48l4 Leipzig. Amts-M Bla» für -as Königliche Amtsgericht und -ie — städtischen Behörden zu Zwönih ----- Anzeigen: Diesechsgespallene(43mm)Kleinzeileoderderen Raum20Psg.,bei Familienanz.,Sammelanz.,labellar.Sah u.auswärl.Anz. 25 Psg. die Zeile, die dreigespall.Zeile im Reklame!.u.im amll. Teile 60Ps. Mindestpreis einer Anz. l Mk. BeiMederholungenPreisermätz. ».Vereinbarung. BeiKonkursen, Klagen, Dergleichen undZielUberschreilung sälll jede aus Anzeigen gewährte Preisermäßigung weg. Anzeiger sürZwönih,Nieöerzwönih,KühnhaiSe,Lenkersöors,Dorfchemnitz,Günsdors un-andereOrtschastenimZwönitztate Nr. 84. Sonnabend, den 8. Juni 1918 MS 43. Jahrg. Amtlicher Teil. Sonnabend, den 8. Juni, Marmelade in den 6 Grün Warengeschäften auf B e z u g s a b s ch n i t t ! 4 3 der Lebensmittelkarte (Abschnitt 14.! bleibt jetzt unverweudet». Jede Person erhält 200 Gramm für 47 Psg. Der Bürgermeister. Klccverstcigeruug Die diesjährige Klecnutzung eines städtischen Grundstiickstcils am Zicgeubergc soll nächsten Montag, den 10. dss. Mts., nachmittags von 7 Uhr an in drei abgcgrenztcn Teilen an Ort und Stelle meistbietend versteigert werden. Kanflicbhaber sind hier zu eingeladen. Zwönih, am 7. Juni >918. Der Stadtrat. Die von uns veröffentlichten Bekanntmachungen der Kgl. Amtshauptmannschaft Stollberg sind, so weit sie uns von den beteiligten Behörden nicht un mittelbar zur Veröffentlichung zugehen, dem Amts blatt dieser Behörde entnommen. RWlW lies Perkhrs ÄmhniMMc im PkMmImiit stoWcrü. Auf Grund der Bekanntmachung des Rcichskouuuissars für die Kohlenverteilung vom 30. März 1918 (Sächsische Staatszeitung Nr. 78 vom 3. Züpril 1918) wird über den Verkehr mit Hausbrandkohle im Bezirksverbande Stollberg für Len Versorgungszeitraum vom l. Juni 1918 bis 31. März 1919 folgendes bestimmt 1. Allgemeines. 8 l. Unter den Begriff Wohle (Hausbrandkohlci in Sinne dieser Bekanntmachung jallen auch die geringwertigen Sor ten wie z. B. Schlammkohle, Koksruß. 2. Bezngsregelung. rr> Bezug durch Händler. 3 2. Als Händler im Sinne dieser Vorschriften gelten auch Vereinigungen von Verbrauchern, die sich mit dem Ver triebe von Hausbrandkohle befassen, wie z. B. Konsum vereine und landwirtschaftliche Genossenschaften. 3 3. Der Bezug von .Hausbrandkohle «durch die Bahn erfolgt nur auf Grund gedruckter Bezugsscheine, welche vom Koni munalverband, in Oelsnitz vom Gemcindevorstand ausge geben werden und über einen Eisenbahnwagen (etwa 15 To.) lauten. Die Anträge auf Ausstellung der Bezugsscheine müssen, damit diese rechtzeitig beliersert werden können, bis zum 12. Tage des Kalendermonats gestellt werden, der dein Monate der Lieferung vorausgehet. Bezugsscheine, die nicht beliefert werden können, sind unter Anzeige des Sachverhaltes an den Kommunalverband Stollberg, in Oelsnitz an den Gemcindevorstand zurückzugeben. Für ans dem Wege des Landabsayes bezogene Kohlen bedarf es keines Bezugsscheines. Der Bezug erfolgt durch Bezugsberechtigungen (Bestellscheine), welche die Ortsbe hörde am Wohnorte des Händlers auszustellen hat. Ohne Bestellschein ist der Bezug von Kohlen auf dem Wege des Landabsatzes unstatthaft. b) Bezug durch Verbraucher. 8 4. Verbraucher können Hausbrandkohle auf Grund von Kohlenkarten oder Bestellscheinen (zu vergl. 8 7) beziehen. Hiervon sind ausgenommen: a) Lieferung von Kohlen durch die Werke an ihre Bergarbeiter und Werksbeamtc, soweit die Abgabe schon seither üblich war (Depntatkohle), b) Lieferung an geiverbliche Großbetriebe mit einem Verbrauche von mindestens 10 To. gleich 200 Ztr. monatlich; insoweit besteht eine besondere Melde pflicht. 3 5. Die Kohlenlarten werden auf Antrag der Verbraucher durch die Ortsbehörde ausgegeben. Die Kohlenkarte be steht aus einer Grundkartv mit 60 Abschnitten ans rotem Papier, die mit fortlaufenden Ziffern versehen sind und auf jo einen Zentner lauten sowie aus Zusatzkarten auf blauem Papier über 10 Zentner. Haushaltungen mit bis 3 heizbaren Räumen erhalten die G-rundkarte, solche mit mehr als 3 heizbaren Räunien für jeden weiteren Raum eine Zusatzkarte über 10 Zentner. 3 Tie Kchlenkarten können in der Zeit vom >. Juni bis l. Oktober 1918 von den Händlern in vollem llmsangc beliefert werden. Die OrtSbchörden können jedoch be stimmen, daß während des Versorgungszeitraumes in be stimmten Zeitabschnitten (wochenweise, monatsweisei nur die von ihnen bezeichneten Abschnitte, von den Händlern beliefert werden dürfen. In diesem Falle ist die Be lieferung anderer Abschnitte zu solchen Zeitpunkten nn- statthast. Anordnungen dieser Art sind öffentlich bekannt zu machen. 8 7. Auf Antrag erhalten folgende Verbraucher Kohleube stellfcheine: n) Behörden, Schulen, Kirchen, Volksküchen und sonstige öffentliche Anstalten. h> Inhaber von Geschäftszimmern, Kontoren, Läden, kleingewerbliche und landwirtschaftliche Betriebe für diese, soweit die Räume nicht nach 8 5 berück sichtigt sind. o) Inhaber von Gasthäusern, Theatern und Vergnü gungsstätten. <N Vorsteher von Haushaltungen mit Zentralheizung, falls die Ortsbehörde dies anordnct. Die auf deu Bestellschein zu erteilende Menge wird in der Weise festgestellt, daß den Berechtigten drciviertel derjenigen Menge zugeteilt wird, die sic nachweisbar in der Zeit vom I. Juni bis 31. März der drei Jahre 1914-15, 191.716, 1916-17 durchschnittlich verbraucht haben. Die Bestellscheine können in der Zeit vom I. Juni bis 1. Oktcber dieses Jahres für den Bedarf während des ganzen Versorgungszeitranmcs ausgestellt werden. Die nähere Regelung bleibt den Ortsbehürven überlassen. Liegt ein össentliches Interesse vor, wie z. B. bei der Heizung von Sprechzimmern der Acrzte, von öffentlichen Unter richtSräumcn, so kann der volle Betrag der erwähnten Durchschnittsmenge gewährt werden. 8 8. Innerhalb des Kommunalverbandcs Stollberg hat für die Zeit vom >. Juni 1918 ab u) jeder -Verbraucher, der ohne Vermittelung eines im Bezirke ansässigen Kohlenhändlers Kohle von aus wärts in den Vcrsorgungsbezirk cinführt oder von den Werken des Bezirks bezieht, binnen 3 Tagen und l>) jeder Kohlenhändler, der Kohle von auswärts in den Bezirk einführt oder- von den Werken des Bc zirks bezieht oder Kohle aus dem Bezirke aus- sührt, allwöchentlich dies bei der Ortsbehörde seines Wohnortes zu melden. Bei der Meldung sind anzugeoen: Art und Menge der Kohlen sowie Umfang, in dem sic für Haushaltungen, Landwirtschaft oder Kleingewerbe be stimmt sind. Für die Meldungen sind Vordrucke zu bc nutzen, die bei der Ortsbehörde erhältlich sind 3. Bedeutung früher ergangener Bestimmungen. 8 9- Unberührt bleiben die Vorschriften der Bekannrmachung des Bezirksverbandcs Stollberg über den Verkehr mit Hausbrandkohle vom 11. Auglist 1917 (Stoll.berger An zciger Nr. 18.71 in 88 l, 4 Absatz 1 und 2, 6 und 8. Jin übrigen wird diese Bekanntmachung aufgehoben. 4. Strafbestimmungen. 8 10. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Be kanntmachuna werden nach 8 7 der Bekanntmachung über die Bestellung des Rcichskvmmissars für die Kohlenvcr- teilung vom 28. Februar I9I7 (Reichsgesetzblatt Seite 193) mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Ferner kann auf Einziehung der Brennstoffe erkannt wer den, auf die sich die Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unter schied, ob sie dem Täter' gehören oder nicht. 8 H- Diese Bekanntmachung tritt mit dem l. Juni 19l8 in Kraft. Stollberg und Oelsnitz i. Erzg., den 31. Mai 1918. Bezirksverbanb der Kgl. Amtshauptmannschaft. Gemeindevorstand zu Oelsnitz. Nom Weltkrieg. In der ersten Woche der deutschen Offensive im Westen fielen 3000 Quadratkilometer feindlichen Bodens mit 200 Ortschaften in deutsche Hände. Die Beute der Heeresgruppe Deutscher Kron prinz beträgt bisher 55 000 Gefangene, mehr als 650 Geschütze und weit über 2000 Maschinengewehre. Tas R e i ch S w i r l s ch a f r s n m t bereitet einen Eilt Wurf für ein neues Ermächtigungsgesetz für die lieber gangswirtschast vor. Der Deutsche Reichstag stimmte am Mittwoch der Erhöhung der Diäten für Reichstagsmitglieder von 3000 Mk. auf 5000 Mk. jährlich zu. An der Tiroler und an der Piave-Front waren die Artilleriekämpje andauernd lebhaft. Zwei deutsche Unterseeboote haben in amerika nischen Gewässern einen Dampfer und mehrere Seg ler versenkt. An der nvrdatlantischen Küste sind seit 25. Mai 15 amerikanische Schiffe von deutschen Untersee booten versenkt worden. Zwischen Deutschland und Frankreich sind Verein barnngen über Gesangenenbehandlnng getroffen worden, die u. a. Erpressung von militärischen Aussagen verbieten. Eine t r a n s kauk a s ische Abordnung unter Füh ruug des Kaiserlich deutschen Militärbcvollmächtigtrn General v. Lossow ist in Berlin eingetroffen. Skoropadski erklärte dem Berichterstatter eines Wiener Blattes, für die Ukraine käme nur der eng ste Anschluß an die Mittelmächte in Frage. Der Hetman Skoropadski wird demnächst zum Besuche der Monarchen und Regierungen ver vcrbün deren Mächte nach Berlin und Wien abreisen. Die Rada von Weißrnßland verkündet die Nn abhängigkcit des Landes. General Robertson ist vorläufig zum Oberdeichls Haber der in England stationierten Streitkräfte ernannt worden. Englischen Blättern zusolge ist mir einer baldige» Wiederaufnahme der Kampfhandlungen in Palästina zu rechnen. Der englisch amerikanische Schiedsgerichts v.e r trag ist für weitere fünf Jahre erneuert worden. In Rumänien soll durch eine Gesetzesvortage die Arbeitspflicht und Pflicht gegenseitiger Hilfeleistungen in der Landwirtschaft eingeführt werden. Durch einen Erlaß werden die Jahresklasscn 1909 bis 1917 des westlichen Griechenlands unter die Fahnen gerufen. Der amtliche Tagesbericht. «Amtlich.» Großes Hauptquartier, 6. Jnni 1918. Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Artillerietätigkeit wechselnder Stärke. Mehrfach brachten Erkundungsgefechte befangene ein. Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. An der Schlachtsront ist die Lage unverändert. Lerl- liche Kampfhandlungen westlich von Pontoise, nördlich der Aisne und im Lavier es Grund brachten uns in den Besitz feindlicher Erdwerkc und Gräben. Der Ar tilleriekampf war vielfach lebhaft. Chateau-Thierrp lag unter anhaltendem Zerstörungsfener der Franzosen. Die Beute der Heeresgruppe Deutscher Kronprinz seit 27. Mai beträgt nach bisherigen Feststellungen mehr als 55 000 Ge fa n g e n e, darunter über l500 Offi ziere, mehr als 6 5 0 Geschütze und weit über 2 0 00 Maschinengewehre. In den beiden letzten Tagen wurden 46 feindlickw Flug zeuge und 4 Fesselballone zum Absturz gebracht. J^rgd geschwader Richthofen schoß gestern >5 feindliche Flug zeuge ab. Hauptmann Berthold und Leutnant Menckhofs errangen ihren 31., 'Leutnant Loewenhardt seinen 27., Leutnant Udet seinen 26., Leutnant Kirsten seinen 2l. und 22. Lnft- sieg. Der erste Generalquartiermeister. (WLB) _ . Ludendorff.
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