Suche löschen...
Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 20.12.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-12-20
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187312204
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18731220
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18731220
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1873
- Monat1873-12
- Tag1873-12-20
- Monat1873-12
- Jahr1873
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. 18»» 148 Sonnabend, den 2V. December Monnemenl: Vierteljährlich 10 Ngr. Inserakeuannahme: Bis Tags vorher spätestens früh 10 Uhr. Inseratenpreis: Für den Raum einer Spalt» zeile 1 Ngr. Amtsblatt des Königlichen Gerichtsaints und Stadtraths zu Großenhain -W- WcchMnzs- midAWMM Wegen des ans Donnerstag fallende» ersten Weihnachtsseiertags werden in diesem Jahre nur noch folgmde Nummern dieses Blattes erscheinen: Nr. 14S Dienstag den 23. December, Nr. 15V Dienstag den 3V. December nnd Nr. 1 vom künftigen Jahre Sonnabend den 3. Januar. Wir bitten das inserirende Publilnm, dies gefälligst zu beachten «nd die Inserate rechtzeitig einzitsenden. vis kxpsMion. Wtzschl. Herr Herr Braune. Witzschel. Gras Der Rath. Ludwig-Wolf, Brgrmftr. Räumlichkeiten zu dem jährlichen Miethzins von 20—70 Thlr., welche sich zu Montirungs-Kammern eignen, sucht das 1. Reiter-Regiment vom 1. April e. an. Offerten nimmt die Wirthschafts-Verwaltung, Friedrichsgasse Nr. 355 parterre, entgegen. Großenhain, am 18. December 1873. Kommando des l. Reiter-Regiments. a. Angesessene: Herr Schnittwaarenhändler Gustav Bielagk, „ Färbermeister Böhme, „ Posamentier Fr. Wilhelm Weber; b. Unangesessene: Herr Bezirkssteuerinspector Neubert. Wir bringen solches mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß etwaige Ein wendungen gegen das Wahlverfahren nach § 152 der allgemeinen Städteordnung zunächst bei dem Stadtrathe, insofern sie aber auf Beschwerden gegen diesen hinauslaufen, bei der vorgesetzten Regierungsbehörde, in beiden Fällen binnen 3 Wochen von Veröffent lichung dieser Bekanntmachung ab gerechnet, anzubringen sind, da später angebrachte Ein wendungen gegen die Förmlichkeiten des Wahlverfahrens nicht beachtet werden können. Großenhain, am 19. December 1873. Die zweite Etappe im Kampfe gegen Rom. Für die Zeitungsschreiber ist es mindestens ebenso fatal, wie für die Zeitungsleser, immer wieder auf vielseitig be leuchtete Dinge zurückkommen zu müssen. Allein der geistige Kampf, in dem wir uns jetzt Rom gegenüber befinden, kann nur zu einem glücklichen Ende geführt werden, sofern wir uns zäher Ausdauer befleißigen. Darum verliere der geneigte Leser nicht die Geduld, wenn wir heute einen neuen Abschnitt im Kampfe mit den Ultramontanen besprechen. Die clericale Partei des preußischen Abgeordnetenhauses hat vorläufig alle ihre Geschosse versandt. An jedem Mitt woch ist einer ihrer Anträge verhandelt worden. Sie bot alle Kräfte auf, um sich populär zu machen. Den Zweck, die allgemeine Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen, hat sie erreicht; es war ihr durch den Mangel an wichtigen Re gierungsvorlagen leicht gemacht, denn die Budget-Verhand lungen waren überaus prosaisch. Zudem hatten die Cleri- calen Thematas gewählt, bei denen das Volk nicht passiv zu bleiben pflegt. Auch wurden sie von ihren Rednern nicht ungeschickt vertreten. Uebrigens war es keine leichte Auf gabe, dieser wohlgewählten Taktik zu begegnen. Im ersten Falle, wo es sich um directe Wahlen han delte, verschoben die übrigen Parteien des Hauses die zweite Lesung auf sechs Monate; als es die Zeitungssteuer betraf, nahm man dem Ursprung des Antrags aus den Reihen der Ultramontanen dadurch jeden Werth, indem das ganze Haus den Antrag stellte; beim dritten Falle, Gewährung von Diäten an den Reichstag, konnten leider die Fortschritts männer der Neigung nicht widerstehen, den Ultramontanen dm Rang abzulaufen, während die Nationalliberalen diese Frage dem Reichstag überlassen wissen wollten. Endlich Königliches Gerichtsamt Ass, v. Löben. Stadt, als auch an solche aus den Ortschaften des hiesigen Königlichen Gerichtsamts, den sämmtlichen Schankwirthen und Kleinhändlern mit Branntwein hiesigen Stadtbezirks auf das strengste mit dem Bemerken zu verbieten, daß Contraventionen gegen dieses Ver bot mit entsprechender Geldstrafe werden geahndet werden. Großenhain, den 15. December 1873. Die Stadtpolizeibehörde Ludwig-Wolf, Brgrmftr. Bekanntmachung. Schon wiederholt ist den hiesigen Kleinhändlern mit Branntwein und Schankwirthen aufgegeben worden, Spirituosen an Armenhausinsassen und Almosenpercipienten nicht zu verabreichen. Gleichwohl gelangen immer noch derartige Contraventionen allhier zur Anzeige. Wir nehmen deshalb nochmals, zugleich auch unter Bezugnahme auf eine Mittheilung des hiesigen Königlichen Gerichtsamtes, hierdurch Veranlassung, das Verabreichen von spirituösen Getränken sowohl an Armenhausbewohner und Almosenempfänger aus der Bekanntmachung. Bei der am 18. dieses Monats stattgefundenen Ergänzungswahl sind folgende Bürger gewählt bez. wiedergewählt worden: 1) Stadtverordnete a. Angesessene: Buchhändler Adolph Neumann, Beutlermeister Karl Kirchner, Baumeister F. August Roch, Lotteriecollecteur Stelzner; b. Unangesessene: Baumeister Eduard Lehnert, Brauereipachter Christlieb Zocher; 2) Stellvertreter Bekanntmachung. Die Expedition des Königlichen Forstrentamtes Moritzburg in Großenhain befindet sich vom Jahre 1874 an und zwar, wie zeither jedes Mal am Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte sollen den 16. Februar 1874 die zum Nachlasse des Fleischermeisters Johann Gottlieb Georgi hier gehörigen Feld grundstücke Fol. 847, 852 und 880 des Grund- und Hypothekenbuchs für Großenhain, welche Grundstücke am 11. November 1873 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 2140 Thlr. 25 Ngr. —- gewürdert worden sind, einer ausgeklagten Schuld eines der Miterben gedachten Georgi's halber, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 1. December 1873. erstens nachwies, wie das gesammte politische Verhalten der Partei ihr bis zur jüngsten Zeit von Rom vorgeschrieben worden, und zweitens, was sich nicht Alles mit dem Ge wissen eines Bischofs (wie z. B. Martin von Paderborn) vertrage. Es wäre sehr gut, wenn aller Orten die Katho liken Deutschlands, von denen ja die Mehrzahl echt deutscher Gesinnung ist, diese beiden Ausführungen beherzigten. Wir wissen und haben es ost erklärt, daß der Kampf ein sehr ernster und schwerer werden wird. Nach der Rede des Herrn Falk täuscht sich auch die preußische Regierung darüber nicht. ES mag dem Kaiser wohl nicht leicht ge worden sein, den Entwurf der obligatorischen Civilehe zu unterschreiben, der selbstverständlich auch der evangelischen Kirche für die nächsten Jahre Prüfungen bereiten wird. Aber auch die evangelische Kirche muß sich gewöhnen, der Stütze des Staates zu entbehren und durch ihre geistigen Mittel allein die Gemüther zu beherrschen. ES löst sich mit diesem Schritt der Regierung mancher gewohnheits mäßige Zusammenhang bürgerlicher und kirchlicher Functio nen. Der Staat setzt fest, was ihm zwangsweise zu leisten ist; die Kirche kann nur verlangen, was ihr freie Anhäng lichkeit gewährt. Wir verkennen nicht, daß damit ein großer Umschwung hsrbeigeführt wird, in den man sich nur all- mählig wird hineinfinden können. Den Versuch, die Geist lichkeit noch aushilflich mit Führung der Civilstandsregister zu betrauen, halten wir für eine Halbheit, die hoffentlich im Abgeordnetenhause ihre Correctur finden wird. Diese Vorlage sowie die Erklärung des CultusministerS Falk: die Regierung werde weitere Entwürfe zur Befestigung, Erläuterung und Verschärfung der Mai-Gesetze bringen, giebt den deutlichsten Beweis, daß die preußische Regierung sich bewußt ist, es habe ein neuer schwerer Abschnitt der vertraten die Resolution auf Zurücknahme der kirchlichen Gesetze die Ultramontanen und Polen ganz allein. Die Taktik des Centrums war also nicht ohne alle Er folge; es profitirte von der Sonderstellung, welche die Fortschrittspartei dabei einnahm. Bei der Verhandlung über Zurücknahme der Kirchengesetze kam der in Preußen ausgebrochene Conflict in seiner ganzen Schärfe und Tiefe zum Ausdruck. Wir dürfen nicht unbeachtet lassen, daß diese Vorgänge nicht ohne Einfluß auf die Reichstagswahlen bleiben werden. Darauf hat es die ultramontane Partei abgesehen. Herr Windthorst zumal richtete feine Augen nach allen Seiten, woher der Partei etwa Allianzen kom men könnten. Der Kampf ist seit Bedrohung des Erzbischofs Ledo- chowski in seiner Stellung durchaus in eine neue Phase getreten. Die jüngsten Reden Reichensperger's und Windt- horst's verdienen unsere ganze Aufmerksamkeit; sie sind keineswegs, wie einige Blätter meinen, bloße Wieder holungen früherer Reden; sie sind Alarmsignale für eine neue schärfere Periode des Conflicts. Namentlich will die Rede Reichensperger's sorgfältig gelesen sein. Die ultra montane Partei weiß nämlich sehr wohl, daß sie nicht alle deutsche Katholiken hinter sich hat; daß der Verdacht, von Rom und den Jesuiten Weisungen zu erhalten, ihr in den Augen unzähliger deutscher Katholiken schwer schadet. Diesen Verdacht suchte Reichensperger von der Partei abzulenken. Er gab sich die äußerste Mühe, zu beweisen, daß der ganze deutsche Katholicismus nur auf den Frieden mit dem Reiche und Preußen bedacht gewesen sei, aber seit Erlaß der Kirchengesetze den Bischöfen treu zur Seite stehe. Man wird in diesem Zusammenhänge auch die treffende Erwide rung des CultusministerS Falk vollständig würdigen, der ersten Sonnabende eines jeden Monats im Hotel zur goldnen Kugel 1 Treppe hoch, Zimmer Nr. 2. Königl. Forstrentamt Moritzburg, am 9. December 1873. Wider den Cigarrenarbeiter Friedrich Jacob Herrmann Kern aus Zschöllau ist auf Verweisungsbeschluß des Königlichen Bezirksgerichts Meißen Untersuchung einzuleiten. Da sein dermaliger Aufenthaltsort unbekannt ist, so wird er andurch öffentlich vorgeladen, den 3. Januar 1874 zu seiner Vernehmung an Amtsstelle dahier zu erscheinen, die Behörde., aber ersucht man, ihn im Betretungsfalle auf diese Vorladung aufmerksam zu machen und ihn anher zu weisen. Großenhain, am 13. December 1873. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Bockwitz, Ref. Der Fabrikarbeiter Franz Anton Hartig aus Korneuburg bei Wien hat sich über eine wider ihn vorliegende Anzeige vor dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte zu verantworten und wird, da sein dermaliger Aufenthaltsort unbekannt ist, andurch öffentlich vorgeladen, bis spätestens den 3. Januar 1874 zu seiner Vernehmung an Amtsstelle dahier zu erscheinen. Alle Behörden aber ersucht man, Hartigen im Betretungsfalle auf diese Vorladung aufmerksam zu machen und ihn anher zu weisen. Großenhain, am 13. December 1873. Das Königliche Gerichtsamt. —Pechmann.Bcktz.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite