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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 18.06.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-06-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-186806186
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18680618
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18680618
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1868
- Monat1868-06
- Tag1868-06-18
- Monat1868-06
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WklMiW- Md AnzchMM. Amtsblatt des König!. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 7H. Donnerstag, den 18. Juni 1868. General-Bevor-«««g a« sämmtliche Kircheninspektionen, die Errichtung von Kirchenvorständen betr., vom 13. Juni 1868. Nach einer dem unterzeichneten Ministerium zugegangenen Mitteilung sollen einzelne Kircheninspeetionen beabsichtigen, die nach tz 3 unter 2 der Kirchenvorstands- und Synodalordnung vom 30. März 1868 von ihnen im Einverständniß mit den Vertretern der politischen Gemeinde provisorisch festzustellende Zahl der in den Kirchenvorstand eintretenden weltlichen Mitglieder der Kirchengemeinde im Wege von Loealverhandlnngen mit den Vertretern der zu jeder Parochie gehörigen politischen Gemeinden zu bestimmen. — Ein solches umständliches, mit Kosten und Zeitaufwand verbundenes Verfahren liegt durchaus nicht in der Absicht des, allenthalben die Vermeidung von Weiterungen anstrebenden Gesetzes und findet ebensowenig in den Vorschriften unter Punkt l. der Verordnung, die Einsetzung der Kirchenvorstände re. betr., vom 30. März 1868 seine Rechtfertigung. — Die Kircheninspeetionen werden daher, wie Man voraussetzt und eventuell hiermit verordnet, den Vertretern der zu jeder Parochie gehörigen politischen Gemeinden und den vom politischen Gemeindeverbande eximirten Grundstücksbesitzern wegen des Zahlenverhältnisses ihrer Vertretung im Kirchenvorstande zunächst schriftlich Vorschläge zu machen und deren Erklärung hierüber zu erfordern haben. Nur in den sicherlich seltenen Fällen würde die Abhaltung einer Verhandlung mit den Gemerndevertretern und den eximirten Grundstücksbesitzern nicht zu umgehen sein, wenn diese über die gemachten Vorschläge sich nicht zu einigen ver möchten, oder ihres Orts die Abhaltung eines Localtermins Seiten der Kircheninspection ausdrücklich beantragen sollten. — Uebrigens versteht es sich von selbst, daß die Kircheninspeetionen bei der in Rede stehenden provisorischen Festsetzung den Wünschen der politischen Gemeindevertreter möglichst entsprechen werden. Dresden, am 13. Juni 1868. Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts. von Falkenstein. Hausmann. Nllrlulmna Der Handarbeiter Johann Friedrich Traugott Ernst Pabst voilnozzuA. §us Großenhain hat sich wegen einer gegen ihn erstatteten Anzeige zu verantworten, und wird derselbe, da sein dermaliger Aufenthalt nicht zu ermitteln ge wesen, andurch geladen, sich seiner Vernehmung halber längstens Len SV. Juni dieses JahreS an hiesiger Amtsstelle einzusinden. Zugleich ersucht man alle Criminal- und Polizeibehörden, Pabsten bei Antreffen auf diese Vor ladung aufmerksam zu machen und über dessen Aufenthaltsort Nachricht anher gelangen zu lassen. Großenhain, den 11. Juni 1868. Königliches Gerichtsamt. Für den Beamten Wilhelm, Assessor. Häntzschel. Rill'! HÜN1M Dem Inspektor Carl Gustav Wilmersdorf aus Breun s- M-oiinonng. dorf bei Wittenberg ist in einer wider ihn hier anhängigen Unter suchung ein Erkenntniß zweiter Instanz zu eröffnen. Da dessen gegenwärtiger Aufenthalt hier unbekannt ist, wird derselbe hiermit geladen, sich längstens bis zum 3. Juli 1888 behufs Pu- blication des ihm bekannt zu machenden Erkenntnisses an hiesiger Amtsstelle einzusinden oder seinen der- maligen Aufenthaltsort anzuzeigen. — Alle Criminal- und Polizeibehörden werden ersucht, den p. Wil mersdorf auf diese Vorladung im Betretungsfalle aufmerksam zu machen und den Erfolg anher mitzutheilen. «königliches Gerichtsamt Großenhain, den 11 Juni 1868 i. v. Wilhelm, Assessor. Häntzschel, H.-Rf. Großenhain LogeSnochrichten. Sachsen. Einem ständischen Anträge gemäß hat daß k. Finanzministerium angeordnet, vom Für einen hülfsbedürftigen Invaliden, welcher in dem Feldzuge von itzßß ein Bein verloren hat, im Uebrigen aber noch rüstig ist, auch sonst in jeder Beziehung empfohlen werden kann, sucht auf besondere Veranlassung der hohen Präsidentin des Albertvereins der unterzeichnete Zweigverein eine dauernde Anstellung als Aufseher oder Wächter in einer Fabrik, Thürhüter in einem Privathause oder dergleichen zu einem festen Ge halte von etwa 6 Thalern monatlich. — Geehrte Herrschaften, welche die bedrängte Lage des ge dachten Invaliden durch Gewährung einer derartigen Stelle zu erleichtern geneigt sind, wollen ihre Adresse bei einer der unterzeichneten Vorsteherinnen niederlegen. , den 16. Juni 1868. Der Albert - Zweigverein. Therese Röting. Anna Kretschmar. 1. Juli an die Schlagbäume an den Chaussee- und Brückengeldeinnahmen bei Nacht vorläufig nicht mehr zu verschließen, um zu ermitteln, wel-
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