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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 15.06.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-06-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-190106155
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19010615
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19010615
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Fehlende Seiten in der Vorlage.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1901
- Monat1901-06
- Tag1901-06-15
- Monat1901-06
- Jahr1901
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 15.06.1901
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Wochen- md Nachrichtsblatt zugleich HeschW-Anzeizer für K-Wors, Ködlitz, Kmvdorf, Mrdorf, St. Wim, KeimichM, Ammg» n. Wsm. Amtsblatt für den Stadtrat zn Lichtenstein. .... - — ... > 51 Jahrgang. — - - — Nr. 137. Sonnabend den 15. Jnni 1901. Bekanntmachung, die dietjührlge Pfcrdevorulnsteruug betreffend. Unter Bezugnahme auf die von der Königlichen Amtshauptmannschaft Glauchau unterm 28. Mai dieses Jahres erlassene Bekanntmachung werden die hiesigen Pferdebesitzer noch ganz besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Vormusternug der Pferde ans Lichtenstein Donnerstag, de« 20. Jnni d. I., vormittags 8 Uhr, auf dem Marktplatze zu Callnberg stattfindet. Jeder Pferdebesitzer ist verpflichtet, seine sämtliche« Pferde mit Ausnahme 1. der Fohlen warmblütiger Schläge unter 4 Jahren, 2. derFohlen kaltblütiger oder kaltblütig gemischterSchläge unter3Jahren, 3. der Hengste, 4. der Stuten, die entweder hochtragend sind (d. h. deren Abfohlen innerhalb der nächsten 4 Wochen zu erwarten steht) oder noch nicht länger als 14 Tage abgefohlt haben, 6. der Vollblutstuten, die im allgemeinen deutschen Gestütbuch oder den hierzu gehörigen offiziellen — vom Unionklub geführten — Listen eingetragen und von einem Vollbluthengst laut Deckschein belegt sind, dafern dies der Besitzer beantragt, 6. der Pferde, welche auf beiden Augen blind sind, 7. der Pferd«, welche in Bergwerken dauernd unter Tag arbeiten, 8. der Pferde unter 1,50 Meter Bandmaß, pünktlich zu der vorstehend angegebenen Zeit und an dem daselbst bezeichneten Orte der Vormusterungskommission vorzuführen, hat aber im Unterlassungsfalls zu gewärtigen, daß außer der gesetzlichen Strafe (nach Z 27 des Kriegsleistungsgesetzes vom 13. Juni 1873 Geldstrafe bis zu 150 Mk.) auf ihre Kosten eine zwangsweise Herbeischaffung der zu stellenden Pferde vorgenommen wird. Befreiungsgründe der oben unter 4—7 bezeichneten Art sind durch eine Bescheinigung der Ortsbehörde nachzuweisem denen bei hochtragenden Stuten (Ziffer 4) auch der Deckschein beizufügen ist, während außergewöhnliche Be freiungsgesuche von der Vorführung — jedoch rechtzeitig — ebenfalls bei der Ortsbehörde anzubringen sind. Von der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde sind ausgenommen: a) Beamte im Reichs- oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienst gebräuche, sowie Aerzte und Tierärzte hinsichtlich der zur Aus übung ihres Berufs notwendigen Pferde, d) die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Post kontraktmäßig gehalten werden muß. Die Pferde fi«d blank, d. h. ohne Geschirr und Sattelzeug, und möglichst auf Trenfe mit 2 Zügel» vorzuführe» Die Hüfe find zu reinigen, aber nicht zu schmieren Den Pferdebefitzern, auch soweit sie ihre Pferde nicht selbst vor führen und den Beschlagschmieden wird die Beteiligung an den Vor musterungen warm empfohlen Lichtenstein, am 13. Juni 1901. Der Stadtrat. In Vertretung. Fankhaenel. Hhn. Bekanntmachung, die Hundesperre betreffend. Einer Mitteilung der Königlichen Amtshauptmannschast Glauchau zu folge ist am 4. d. M. im Gutsbezirk Wolkenburg ein Zughund unter An zeichen der Tollwut aufgetreten und getötet worden. Die vorgenommene Sektton hat den Wutverdacht bestätigt. Wie die angestellten Erörterungen ergeben haben, ist der Besitzer deS Hundes in Mülsen St. Niklas wohnhaft und der Hund dort am 3. d. M. noch gesehen worden. Es wird deshalb gemäß 8 20 der Instruktion zur Ausführung der 19 bis 29 des Gesetzes vom betreffend die Abwehr und Unter drückung von Viehseuchen vom 27. Juni 1895, für die Stadt und den Flur bezirk Lichtenstein bis zum 4. September dieses Jahres die Hundesperre hiermit angeordnet. Infolgedessen sind innerhalb dieser Zeit sämtliche Hunde entweder in Ketten zu legen oder in einem sicheren Behältnisse einzusperren, oder, mit einem sicheren Maulkorbe versehen, an der Leine zu führen; jedoch dürfen diese Hunde ohne polizeiliche Erlaubnis aus dem hiesigen Stadtbe zirke nicht ausgeführt werden. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß dieselben fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zeit des Gebrauchs festgelegt werden. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung der Herde, von Fleischerhunden zum Treiben von Vieh und von Jagdhunden bei der Jagd kann unter der Bedingung gestattet werden, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauchs (außerhalb des Jagdreviers) festgelegt oder, mit einem sicheren Maulkorbe versehen, an der Leine geführt werden. Wenn Hunde diesen Vorschriften zuwider frei umherlaufend betroffen werden, so kann deren sofortige Tötung polizeilich angeordnet werden. Außer dem werden Zuwiderhandlungen gegen die vorgedachten Anordnungen, so weit nicht in einzelnen Fallen Höhere Strafen einttettn, mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit entsprechender Hast besttast. Lichtenstein, am 14. Juni 1901. Der Stadtrat. In Vertretung. Fankhaenel. Hhn. VA" A» Heute Sonnabend, d. 15. Juni, von früh Meib<Mk. Z Fleifchverkauf (gekühlte« Rindfleisch), L Pfd. 40 Pf. Bekanntmachung. Die diesjährige Pferdemusternng in hiesiger Gemeinde findet am 21. Juni dss. Js. vormittag 9 Uhr statt. (Musterungsplatz: Haafe'fcher Gasthof) Die Pferde sind blank, d. h. ohne Geschirr und Sattelzeug, und mög lichst auf Trense mit 2 Zügeln vorzuführen. Die Hüfe sind zu reinigen, aber nicht zu schmieren. Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht oder nicht rechtzeitig oder vollzählig, sowie überhaupt nicht ordnungsgemäß vorführen, haben außer der gesetzlichen Strafe nach §27 des Kriegsleistungsgesetzes vom 13. Juni 1873 Geldstrafe bis zu 150 Mark zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten eine zwangsweise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferde vor genommen wird. Den Pferdebesitzern, auch soweit sie ihre Pferde nicht selbst vorführen, und den Beschlagschmieden wird die Beteiligung an der Vormusterung von Seiten der Behörde warm empfohlen. Gestellungspflichtige Pferde, welche wegen eingettetenen besonderen Um ständen halber nicht oorgeführt werden können, ist vom Besitzer rechtzeitig bei dem Unterzeichneten Anzeige zu erstatten. Hohndorf, den 14. Juni 1901. Der Gemeindevorstand Schaufuß. Politische Tages-N««dscha». Deutsches Reich. * Am 14. August werden KaiserWilhelm und König Eduard zur Truppenschau in Mainz eintteffen. * Am Boykottieren scheinen die Agrarier in Schleswig-Holstein Geschmack zu finden. Nachdem sie jüngst den von der Stadt Kiel eingerichteten Viehmarkt nicht zu beschicken beschlossen haben; weil Kiel nicht auf oie Fleischeinfuhr aus Dänemarck verzichten kann, wollen sie jetzt die Stadt Rends burg boykottieren, weil die dortigen Stadtverord neten «in« Petition gegen die Erhöhung der Ge- treidezölle beabsichtigen, wogegen sich aber der Magistrat sträubt. Der „D. TageS-tg." zufolge ist unter den Landbewohnern eine Bewegung im Gange, „alle Gebrauchsartikel, die sie bisher aus Rendsburg bezogen, selbst auf größeren Umwegen und unter vermehrten Kosten anderswo einzukaufen". Man erhält jedenfalls daraus den beruhigenden Eindruck, daß es den dortigen Landwitten nicht schlecht gehen kann. * Zölle und immer wieder Zölle. Die „Zollschnüffelei" steht trotz des Miquel'schen Rücktrittes wieder in voller Blüte! Die Einfüh rung eines Zolles auf gefrorene Karpfen hat der schlesische Fischerverein befürwortet. Einem solchen Zoll tritt einer der bedeutendsten Fachleute, OSkar Micha, in der „Fischerzeitung" entschieden entgegen. „Gefrorene Fische liefett nach Deutsch land ausschließlich Rußland. Das ganze Quantum trocken« Karpfen, welche« von Rußland nach Deutschland eingefühtt wird, beträgt nicht mehr als 4000 Zentner. Die Zufuhr trockener Karpfen aus anderen Ländern ist ebenfalls unbe deutend; es handelt sich da manchmal um besondere Unglücksfälle, wie sie ebenso in Deutschland vor kommen. Für die Feinschmecker sind trockene Karpfen im großen Ganzen nicht bestimmt und nicht paffend; trotzdem geben sie dem kleinen Beamten, dem Handwerker und dem Arbeiter die einzige Möglichkeit, den Karpfen auch auf seinen Weihnachts-und Syl vesterabendtisch zu bringen." Oesterreich-Ungar» * Da angekündigte mehrtägige Besuch des Kaistr«Franz Josef in Böhmen ist nunmehr zur Ausführung gelangt, am Mittwoch abend ist o« greise Monarch in da böhmischen Hauptstadt
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