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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 04.06.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-06-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-191106044
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19110604
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19110604
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1911
- Monat1911-06
- Tag1911-06-04
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Sonntag- den 4. Juni Ml Frankenberger Tageblatt Anzeiger Bezirks- j begründet 1842. 70. lahrgang. AMU sm die MzW AmlchuMmW MHOmMMAMmHI miü Sm Wtrntzu IrMMg i. ZL Berantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg ii. Frankenberg t. Sa. — Druck und Berlag von C C Roßberg in Frankenberg t. Sa. Erscheint a« jedem Wochentag abends für den folgenden Tag Bezugs preis vierteljährlich 1 50 H, monatlich 50 Z. Trägerlohn ex-ra. — Einzelnummern laufenden Monats 5 H, früherer Monate 10 H. Bestellungen werden in unferer Gefchästestelle, von den Boten und Ausgabe stellen, sowie von allen Postanstalten Deutschlands und Oesterreichs angenommen. Nach dem Ausland« Versand wöchentlich unter Kreuzband. Ankündigungen sind rechtzeitig auszugeben, und zwar größere Inserate bis 9 Uhr vormittags, kleinere bis spätestens 11 Uhr mittags deS jeweiligen Ausgabetages. Kür Aufnahme von Anzeigen an bestimmter Stelle kann eine Garantie nicht übernommen werden. -Ni- 51. Telegramme: Tageblatt Krankenbergsachsen. Anzeigenpreis: Die «-gefp. Petitzeilc oder deren Raum 15 bei Lokal- Anzeigen 12 im amtlichen Teil pro Zeile 40 „Eingesandt" im Redaktionsteil« 35 H. Für schwierigen und tabellarischen Satz Aufschlag, iNr Wiederholungsabdruck Ermäßigung nach feststehendem Tarif. Für Nachweis und Offerten-Annahme werden 25 H Extragebühr berechnet. Jnseraten-Annahme auch durch alle deutschen Annoncen-Expeditionen. Bei der am 29. Mai dieses Jahres stattgefundenen engeren Wahl eines Abgeordneten zur Bezirlsvrrsammlung des Bezirksverbandes Flöha aus der Klasse der Höchstbesteuerte« ist Herr Kammerherr Graf v. Koenneritz, Rittergutsbesitzer auf Erdmannsdcrf, nrugewählt worden. Solches wird unter Bezugnahme auf die diesseitige Bekanntmachung vom 20. April 7911, betreffend das Ergebnis der Neuwahlen der städtisch n und ländlichen Abgeordneten zur Bezirksversammlung und die Bekanntmachung vom 17. Mai 1911, betreffend das Er gebnis der Neuwahlen von sieben Abgeordneten zur Bezirksversammlung des Bezirksverbands Flöha auS der Klasse der Höchstbestruerten, veröffentlicht. Flöha, am 2. Juni 1911. Lie Königliche Amtshauptmaunschaft. Gemein-espark-rfse zu Ebersdorf Die Sparkasse Ebersdorf, garantiert von der Gemeinde, verzinst alle Einlagen mit Prozent, expediert au jedem Wochentage von 8—12 Uhr vorm. und 2 - 5 Uhr nachm., schriftlich zu jeder Zeit. — Einlage», vom 1.-3. eines Monats bewirkt, werde« für de« Monat voll verzinst. — Telephon Nr 2494 Amt Chemnitz. Die Gemeinde-Sparkasse Flöha verzinst Spareinlagen mit «Vs Vo« Expeditio«--eit: an Werktage Vorm. 8 bi- 12, nachm. 2 bis S Uhr, LonnabvnU« UunckgvksnU von vann» 8 di» nsvdni. S vdi». L«rch die Post bewirkte Einlagen werde« schnell expediert. — Kernsprecher Rr. 1S. Hiermit wird das nachstehende Ortsgesetz mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß es sofort in Kraft tritt. Stadtrat Frankenberg, am 2. Juni 1911. Ortsgefetz, die Anwendnng des Gesetzes über die Sonn», Fest- und ButztagSfeier vom 1V. September 1870 betreffend. Auf Grund der Verordnung der Königlichen Ministerien des Kultus und öffentlichen Unterrichts, sowie de» Innern vom 29. Juni 1910 wird hiermit folgendes bestimmt: Die in § 3 Absatz 5 des Gesetzes, die Sonn-, Fest- und Bußtagöfeier betreffend, vom 10. September 1870 und in Ziffer III, 12 der stadträtltchen Bekanntmachung, die Sonn- und Festtagsruhe im Handelsgewerbe betreffend, vom 6. Februar 1909 vorgeschrtebene Schließung der Schaufenster kann in Zukunft auch während der Zett unterbleiben, zu welcher der Handels betrieb nicht gestattet ist. Frankenberg, am 3 April 1911. Der Stadtrat. (L. 8 ) (gez.) Irmer, Bürgermeister Die Stadtverordneten. (Q 8.) (gez.) »r Bähr, Vorsteher. Vorstehendes Ortsgesetz wird auf Grund von ß 142 der Reichsgewerbe-Ordnung aeuebmiat. Chemnitz, den 26. Mai 1911. Königliche Kreishauptmannschaft. (I-. 8.) (gez.) Lossow. Strehle. plwgrte». Von den großen Festen der Christenheit wird Pfingsten von vielen nur als Naiursest begangen. Entfaltet doch kaum zu anderer Zeit die Natur, so viel festliche Pracht wie zu Pfingsten, zurzeit der grünenden Maien, des blühenden und singenden Frohsinns in der sonnigen, wonnigen Gotteswelt Aber das christliche Pfingsten will mehr sein, als das Natur- fest: es soll das Fest des Geistes sein, der tiefsten Innerlich keit. Zur Pfingststimmung gehört gewiß auch die Freude an der Natur, an Wald und Wiese, an Tälern und Höhen im Frühlingsglanze. Aber Pfingsten soll es auch im Herzen der Menschen grünen, sprossen und blühen; christliches Leben soll darinnen walten und wirken, der heilige Pfingstgeist soll die Menschen erfüllen, sie im tiefsten Innern ergreifen und neu gestalten. Paulus rühmt diesen Pfingstgeist als den Geist der Liebe, der Kraft und der Zucht. Die Liebe hat erst mit dem christ lichen Geiste im Leben der Völker und Saaten feste Wurzeln geschlagen. Alle Gebiete menschlicher Arbeit und Tätigkeit hat die christliche Liebe befruchtet. Kein Verhältnis rechtlicher und sittlicher Natur ist unberührt geblieben.- So hat das Christentum die Sklaverei beseitigt, die Arbeit geadelt und das weibliche Geschlecht aus tiefer Erniedrigung zur Stufe der Gleichberechtigung ewporgehoben. Weithin in fast olle Felder des öffentlichen Lebens hat eS mit der Pflicht der Nächsten liebe der Milde, der Barmherzigkeit und der Gerechtigkeit Bahn gebrochen. Aus dem Geiste der Liebe ist auch das große Werk unserer sozialen Gesetzgebung entsprungen. Es verdient immer aufs neue ins Gedächtnis gerufen zu werden, daß die herrliche Kaiserbotschast vor dreißig Jahren die Sozial reform ausdrücklich als die gesetzliche Betätigung deS prak tischen Christentums begründet hat. Bismarck bezeichnete im Januar 1882 die soziale Gesetzgebung als den Ausfluß der christlichen Nächstenliebe. Er berief sich dabei darauf, daß unsere Begriffe von Moral, Ehre, Zivilisation, unser Pflicht- und Rechtsgefühl der Quelle des Christentums entstammen. „Ich meinerseits," sagte der große Kanzler damals, „bekenne mich offen dazu, daß dieser mein Glaube an die AuL flösse unserer offenbarten Religion in Gestalt der Sittrnlrhre vor zugsweise bestimmend für mich ist und jedenfalls auch be stimmend für die Stellung des Kaisers." Was heute ganz besonders not tut, ist der Pfingstgeist der Kraft und der Zucht. Daran krankt unsere Zeit, daß wir infolge des Mangels kraftvoller, männlicher Zucht des Willens einen Ueberfluß an schwankenden, flackernden, schwachen, innerlich halt- und ziellosen Menschen hoben, die darum nur allzuoft den Anforderungen und Anfechtungen des Lebens nicht gewachsen sind, während es überall an starken Willensmrnschen fehlt, an Charakteren und Persönlichkeiten. Die christliche Liebe soll nicht kraft- und znchtloS werden lassen, darf nicht weichlich und schwächlich sein, sie kann auch zürnen und strafen und ein Regiment führen. Der Geist der Liebe ist eins mit dem der Kraft und der Zucht. Wie sehr es an dieser gebricht, kündet in erschreckendem Maße die Sittengeschichte unferer Tage, am dringendsten der Teil unseres Volkes, der vor allem der Zucht bedarf, wenn er gedeihen soll, die Jugend, die sonst verlottert und verwildert. Der Geist der Kraft und der Zucht aber fließt aus der Glau- benSzuversicht, die da- Bewußtsein der sittlichen Verantwort ¬ lichkeit gibt. Bismarck schrieb einst seiner Frau: „Ich begreife nicht, wie ein Mensch, der über sich nachdenkt und doch von Gott nichts weiß oder wissen will, sein Leben vor Verach tung und Langeweile tragen kann, ein Leben, das dahinsährt wie ein Strom, wie ein Schlaf, wie ein Gras, das bald welk wird; wir bringen unsere Jahre zu wje ein Geschwätz. Ich weiß nicht, wie ich das früher ausgehalten habe; sollte ich jetzt leben wie damals ohne Gott, ich wüßte doch in der Tat nicht, warum ich dieses Leben nicht ablegen sollte wie ein schmutziges Hemd." Die Zunahme der Selbstmorde bezeugt, daß der Geist der Liebe, der Kraft und der Zucht mehr und mehr abhanden kommt. Möge dieser Geist unser Volk wieder ganz erfüllen, jener Geist, der sich einst am ersten Pfingsttage in Flammen auf die Jünger Christi herniederließ und in ihnen die Begeisterung und Tatkraft erweckte, die das Christentum zum Siege führten! wann MN Sie WcbtveiÄcdenmgr- oMung in firaktk Ein Zeitpunkt für das Inkrafttreten von Bestimmungen des neuen Gesetzes ist bekanntlich nur für die Hinter- bliebenenverstcherung festgelegt, die mit dem 1. Ja nuar n. I. zur Durchführung gelangt. Die Vorbereitungen hierzu erstrecken sich im wesentlichen auf die Verhandlungen mit der Reichspostverwaltung über die Herstellung und den Verkauf der neuen Versicherungsmarken. Im übrigen ist das Inkrafttreten des Gesetzes oder seiner einzelnen Teile kaiser licher Verordnung überlassen. Die umfangreichsten V 0 r- arb eiten wird, so schreibt die „Tägl. Rundsch.", die Neu regelung der Krankenversicherung notwendig machen, an denen die Reichsbehörden, der Bundesrat und auch die Landesbehörden beteiligt sind. Auf die letzteren ent fällt in erster Linie die Umorgantsation der Kranken kassen, Bildung der Allgemeinen Ortskrankenkassen, Zu lassung bestehender Kassen usw. Außerdem ist die Einrich tung der neuen Versicherungsbehörden Sache der Landesregierungen. Da für diese Behörden eine ganze Reihe neuer Ausgaben entstehen, für welche Mittel nicht vorhanden sind, so wird die Einrichtung der Behörden jedenfalls erst mit dem Etatsjahr 1912 zur Durchführung gelangen. Der Bundesrat hat für die in die Krankenversicherung neu einzubeziehenden Kreise, insbesondere für die Hausgewerbe treibenden, bei denen noch eine ganze Reihe schwieriger Fragen zu lösen ist, die allgemeinen Bedingungen für die Versiche rung festzustellen. Außerdem dürfte die Errichtung eines neuen Nvrmalstatuts für Krankenkassen erforderlich werden. Auf Grund dieses Normalstatuts werden dann die Kranken- kaffen nach ihrer Neuorganisation ihre Statuten ausznstellen haben, die der Genehmigung der oberen Verwaltungsbehörde oder aber bereits des Odervcrsicherungsamts bedürfen. Erst wenn alle diese Vorarbeiten zum Abschluß gebracht sind, wird es möglich sein, die Krankenversicherung in ihrem neuen Um fang nach den Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung in Kraft zu setzen. Daß dies vor Mitte des nächsten Jahres möglich sein wird, läßt sich kaum annehmen. Srrmcder mut sSedrirrdrr Frankenberg, 3. Juni 1911. Pfingsten. Das dritte und letzte der großen christlichen Feste, das nun wieder gekommen ist, ruft uns auf, mit Hellen Augen in die^Welr zu schauen und überall in ihr den göttlichen Ge danken zu erfassen. Dem Menschen erwächst eine wunderbare Kraft aus dem Verstehen, d. h. dem Einswerden mit der ihn umgebenden Natur und ihrem großen Plan, und nichts wi derlegt mehr die Ansicht jener seltsamen Philosophen, die im Christentum eine lebensfeindliche Weltanschauung erblicken wollen, als eben die Tatsache der Pfingstfeier, die sowohl in glaubhaftem Bilde die Heiligung des Menschengeistes durch göttliche Gnade lehrt, als auch den Menschen erkennen läßt, wie ihn liebevolles Verstehen der Natur, des vielfältigen Lebens mit seiner Fülle von bunter Schönheit und Herr lichkeit, zu der Reife und Vollkommenheit gelangen läßt, die für ihn möglich ist. Nicht nur durch das Vertiefen in die eigene Seele, durch das Versenken in die rein geistige Welt, erringt sich diese Reife, sie ist auch der Preis eines Erfassens der Welt der äußeren Erscheinungen, die ja nur eine Manifestation der hinter ihr verborgenen Kräfte bedeutet. Und wie nun einmal die Mehrzahl der Naturen veranlagt ist, wird diese Art der handgreiflichen und herzhaften Erkennt nis, dieses Eingehen zum Land der Erkenntnis durch das Moraentor der Schönheit, den Vorzug haben. Daher ist Pfingsten auch das Fest der Wanderung. Das fröhliche Durchstreifen der grünen Wälder und bunten Wiesen symbo- lffiert das jugendstarke Umfassen aller Nähe und Ferne durch den Menschengeist. Aber das Symbol ist nicht nur ein totes Bild, es wirkt mit geheimen Kräften, es wird selber zu einem lebendigen Teil des Ganzen. Die Pfingsttour ist daher nicht bloß eine Wanderung, wie man sie auch zu jeder anderen beliebigen Zeit unternehmen kann, die Festwanderung vermag noch andere, ganz besondere Eindrücke zu vermitteln, die sich schwer beschreiben lassen, die jeder an sich selber erfahren muß. Es ist ein Unterschied zwischen Alltag und Festtag auch in der Natur. Wie heißt's so schlicht und doch so ergreifend in jenem Sonntagslied des Schäfers? „Der Himmel klar und feierlich, so ganz, als wollt' er öffnen sich." Wohl schöpft der Poet aus dem reichen Born seiner Gestaltungs kraft, aber der Eindruck ist das Ursprüngliche, der eigentliche Boden, aus dem das künstlerische Wort sproß. Möge jedem eine rechte Pfingstwandrrung beschert sein, die Geist und Kör per neue Kräfte zu verleihen imstande ist. * Kür BerkaufSläde«! Am heutigen Pfingst- Sonnabend bleiben die offenen Verkaufsstellen aller Ge schäftszweige in Frankenberg bis abends 9 Uhr geöffnet. — Weiter sei an dieser Stelle darauf aufmerksam gemacht, daß nach einer amtlichen Bekanntmachung an der Spitze die Schließung der Schaufenster zu den Zeiten, während- welcher der Handelsbetrieb nicht gestattet ist, von jetzt an unterbleiben kann. Wo gehe« wir währe«» »er Feiertage ht«1 Men unsern Lesern und Leserinnen sei der Anzeigenteil der heutigen Tageblattnummcr als Wegweiser für das Feiertage programm zur Durchsicht empfohlen. Zugleich verweisen wir auf die in voriger Freitags-Nummer abgedruckt gewesene Au», flugatafel.
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