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Zwönitztaler Anzeiger : 07.12.1886
- Erscheinungsdatum
- 1886-12-07
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1859945678-188612074
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1859945678-18861207
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1859945678-18861207
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungZwönitztaler Anzeiger
- Jahr1886
- Monat1886-12
- Tag1886-12-07
- Monat1886-12
- Jahr1886
- Titel
- Zwönitztaler Anzeiger : 07.12.1886
- Autor
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WttWM Silzcincr. Loealblatt für Zwönitz, Niederzwömtz, Kühnhaide, Thalheim und Umgebung. (Fortsetzung des „Anzeiger für Zwönitz und Umgegend".) Amtliches Organ für den Stadtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. ». Jahrgang. Redaction, Druck und Eizcnthum von §. B. Ott in Zwönitz. II. Jahrgang. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal (Dienstag, Donnerstag und Sonnabend) und ist durch alle Postanstalten, sowie durch die Expedition und deren Austräger vierteljährlich für l Mark 20 Pfg. (incl. Bringerlohn) zu beziehen. — Die Insertion beträgt für die dreigespaltene Corpuszeile oder deren Raum IO Pfg. und werden Inserate bis Nachmittags 2 Uhr Tags vor dem Erscheinen des Blattes angenommen. Dienstag, den 7. December. 1886 Bekanntmachung, die Einkommensdeclaration betreffend. Aus Anlaß der im Laufe des nächsten Jahres stattfindenden allgemeinen Einschätzung zur Einkommensteuer werden zur Zeit Auf forderungen zur Declaration des steuerpflichtigen Einkommens ausgesendet. Denjenigen, welchen eine derartige Aufforderung nicht zugesendet werden wird, steht es frei, eine Declaration über ihr Ein kommen bis zum 14. dieses Monats bei dem unterzeichneten Bürgermeister einzureichen. Zu diesem Zwecke werden bei letzterem Declarationsformulare unentgeldlich verabfolgt. Gleichzeitig werden alle Vormünder, ingleichen alle Vertreter von Stiftungen, Anstalten, Personenvereinen, liegenden Erbschaften und anderen mit dem Rechte des Vermögenserwerbs ausgestatteten Vermögensmassen anfgefordert, für die von ihnen bevormundeten Per sonen beziehentlich für die von ihnen vertretenen Stiftungen, Anstalten u. s. w., soweit dieselben ein steuerpflichtiges Einkommen haben, Declarationen bei dem unterzeichneten Bürgermeister auch dann einzureichen, wenn ihnen deshalb besondere Aufforderungen nicht zugehen sollten. Zwönitz, am 3. December 1886. Der Bürgermeister. Adam. HerLtiche und Sächsische Angelegenheiten. — Die kgl. sächsische Armee, XII. deutsches Armeecorps, zählt nach der Rangliste auf das Jahr 1887 zur Zeit 11 Generallieutenants, 7 Generalmajors, 23 Obersten, 19 Oberstlieutenants, 80 Majors, 1K9 Hauptleute, 145 Premierlieutenants, 267 Secondelieutenants und 61 Portepeefähnriche der Infanterie. In der Cavallerie dienen 39 Rittmeister, 31 Premierlieutenants, 57 Secondelieutenants und 21 Portepeefähnriche. Die Artillerie zählt 32 Hauptleute, 29 Premier lieutenants, 58 Secondelieutenants und 7 Portepeesähnriche, sowie die Jngenieur-Abtheilung des Generalstabes und das Pionier-Bataillon Nr. 12 7 Hauptleute, 4 Premierlieutenants, 12 Secondelieutenants und 2 Portepeesähnriche. Das Train-Bataillon Nr. 12 hat 2 Hauptleute, 2 PremierlieutenantS und 4 Secondelieutenants Ferner nennt die Rangliste 8 Auditeure. Das Sanitätscorps besteht aus 1 Generalarzt, 12 Oberstabsärzten 1. Clafse, 9 Oberstabsärzten 2. Claffe, 34 Stabsärzten, 20 Assistenzärzten 1. Elaste, 8 Assistenz ärzten 2. Elaste, 1 Corps-Stabs-Apotheker, 1 Corps-Roßarzt und 8 Ober-Roßärzten. Ferner sind 49 Zahlmeister genannt. — Postkarten, welchen auf der Rückseite Preisverzeichnisse oder sonstige geschäftliche Mittheilungen aufgedruckt sind, werden nach einer früheren Bekanntmachung des Reichspostamtes nur noch bis zum 1. April k. I. als Drucksachen befördert. Die Geschäftswelt wird daher gut thun, in der Weihnachtszeit mit derartigen Karten auszuräumen. — Die Gewerbeordnung bestimmt, daß noch nicht 21 Jahre alte Arbeiter vor ihrer Beschäftigung sich mit einem Arbeitsbuche versehen wüsten und ohne ein solches nicht beschäftigt werden dürfen. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Eintragungen in diese Bücher mit Tinte zu bewirken und mit ihrem Namen zu unterschreiben. Da« schließt also die Anwendung eines Namensstempels (statt der mit Tinte geschriebenen Unterschrift) aus. Nach § 150 der Ge werbeordnung kann eine Nichtachtung dieser Vorschriften eine Geld, strafe bis zu 20 Mk. nach sich ziehen; da die Anwendung des Stempel« öfter« vorkommt, so sei auf diese Bestimmung ausdrücklich hingewiesen. — Zur Beruhigung der Spieler der sächsischen Landeslotterie, gegenüber der preußischen Polizei, sollen die sächsischen Collecteure von ihrer vorgesetzten Behörde angewiesen worden sein, über Spieler und Spielresultate nach jeder Seite hin strengste Discretion zn be- wahren; auch sollen diesen auf Wunsch de« Spielers die Loose selbst in Verwahrung behalten, damit den auswärtigen Spielern in keiner Weise Unannehmlichkeiten erwachsen. — Der Reichstagscommission für den Reichshaushaltsetat ge hören aus Sachsen der conservative Abg. Dr. Frege und der social- democratische Abg. Kayser an. — Stollberg, 3. Decbr. Wie als sicher verlautet, wird die Uebersiedelung der weiblichen Strafgefangenen von Hoheneck nach Waldheim am letzten Tage dieses Jahres erfolgen. Vorläufig wird die Anstalt Hoheneck darnach mit 150 männlichen Gefangenen von Zwickau aus belegt werden, bis nach dem vollendeten Umbau eine vollständige Belegung erfolgen kann. . — Zum Schutze der Gesundheit der Kinder ist in einer Schule der Stadt Chemnitz eine recht vorsorgliche Einrichtung getroffen worden. Die Kinder werden dort durch die Direction aufgefordert, sich Hausschuhe oder anderes Schuhmerk zum Wechseln mit in die Schule zu bringen. In jedem Classenzimmer ist ein Stiefelknecht vorhanden, die »asten Stiefel werden vor Beginn des Unterrichts ausgezogen und bleiben währenddessen im warmen Zimmer stehen. Bei Schluß der Schule findet das Kind das Schuhwerk warm und trocken, während des Unterrichts blieb es in seinen Hausschuhen. Jedermann weiß, wie unbehaglich und gefährlich es sein kann, stunden lang mit nassen Füßen sitzen zu müssen. Kinder, die an kalten Füßen leiden und bei schlechtem Wetter einen weiten Schulweg zu machen haben, werden durch diese umsichtige, praktische Anordnung jedenfalls vor mancher Erkrankung behütet. — Schwarzenberg, 3. Decbr. Der allgemein beliebte Herr Bahnhofsinspector Trommer hierselbst feierte kürzlich sein 25jähr. Jubiläum als Beamter der Staatsbahn. Derselbe wurde am frühen Morgen durch ein Gesangsständchen überrascht, das ihm unterstellte Personal überreichte ihm ein Geschenk in Form eines Ringes. — Dresden, 4. Decbr. Prinz-Regent Luitpold von Bayern trifft hier Ende nächster Woche ein, wobei offizieller Empfang stattfindet. — Durch die Nachlässigkeit eines Geschirrfvhrers hätte am Montag Abend in der Nähe von Niedersedlitz ein unabsehbares Unglück passiren können. Als ein mit Fässern beladener starker Nüstwagen gegen 8 Uhr unterhalb Niedersedlitz die Bahn über schreiten wollte, bogen die Pferde sammt Wagen in das Bahngleis ein und fuhren eine kurze Strecke dasselbe entlang. Der gerade hinzukommende Bahnwärter war nicht im Stande, das Geschirr aus der Bahnlinie zu entfernen, glücklicher Weise aber konnte er die von beiden Seiten heranbrausenden Personenzüge mit seiner Laterne von der Gefahr benachrichtigen und zum Halten bringen. Erst den An strengungen des Zugspersonals gelang es, das Hinderniß aus dem Wege zu räumen. Die Schuld trägt der Kutscher des Geschirres, welcher die Führung einem Knaben übergeben hatte und sich im Hinteren Theile des Wagens, wahrscheinlich schlafend, befand. — Altenburg, 1.Decbr. Auf der Leipzig-Hofer Bahn wurde in vergangener Nacht der Bahnwärter Heinke unterhalb Altenburg vom Eilzug überfahren; dem Unglücklichen wurde der Kopf gespalten. Allem Anscheine nach hat sich der Verunglückte etwas verspätet, ist halb entblößt hinausgeeilt, um seiner Pflicht zu genügen, ist aber, im Begriffe, die Strecke zu überschreiten, vom daherbrausenden Zuge überfahren worden. Der Verablebte war ein äußerst pflichteifriger Arbeiter; als er vor zwei Jahren mit seinem Schwager ein Zehntel vom zweiten Hauptgewinn der sächsischen Lotterie gewann, blieb er seinem Berufe trotzdem treu, in den« er jetzt sein Leben eingebüßt hat.
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