Großenhainer MltrhMG- M AnzetzMilü. Mmtsvlatt des Kömgl. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt van Herrmann Starke in Großenhain. 75. Dienstag, den 30. Juni 1868. Das Großenhainer Unterhaltungs- und Anzeiaeblatt erscheint wöchentlich drei Mal, Dienstags, Donnerstags und Sonnabends, ausschließlich der Feiertage, für den voraus zu bezahlenden Preis von 7^ Ngr. (durch die Post bezogen S Ngr., mit Bestellgeld LL Ngr.) vierteljährlich. Inserate sind spätestens bis Tags vorher früh 9 Uhr einzusenden. Die Expedition. Subhastation. Auf Antrag der Erben sollen von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte die zum Nach lasse Karl August Hofmann's in Frauenhain gehörigen Haus- und Feldgrundstücke Nr. 80 des Brandversicherungs - Katasters, Fol. 51 und 136 des Grund- und Hypothekenbuchs für Frauen hain, Fol. 35 für Raden, welche ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 2045 Thlr. —- —- ortsgerichtlich aewürdert worden sind, am S. Hutt 1868 in dem Gasthofe zu Frauenhain an den Meistbietenden versteigert werden, was unter Hinweisung auf das im hiesigen Amthause und in dem Gasthofe zu Frauenhain aushangende Subhastationspatent hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, den 30. April 1868. Das Königliche Gerichtsamt. Pechwann. Häntzschel. Aus Antrag der Erben wird nachträglich bemerkt, daß die Hofmann'schen Nachlaßgrundstücke einen Flächeninhalt von 3 Ackern 211 HZRuthen haben und auf dem Hausgrundstück bisher die Backerei schwunghaft betrieben worden ist. Großenhain, den 17. Juni 1868. Das Königliche Gerichtsamt. Wilhelm, Assessor. Edictalladung. Nachdem das unterzeichnete Königliche Gerichtsamt zu dem Vermögen des Gürtlers Victor Carl Albin Heyne hierselbst den Concursproceß eröffnet, werden alle bekannten und unbekannten Gläubiger Heyne's, sowie alle Diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrund Ansprüche an den selben zu haben glauben, hierdurch vorgeladen, in dem auf den 11. Juli 1868 anberaumten Liquidationstermine persönlich oder durch gehörig legitimirte, und was die Ausländer anlangt, mit gerichtlich anerkannten Vollmachten versehene Beauftragte an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, ihre Forderungen gehörig anzumelden und zu bescheinigen, widrigenfalls sie von der Perception an der vorhandenen Concursmasse ausgeschlossen und der ihnen etwa zustehenden Wieder einsetzung in den vorigen Stand für verlustig werden erachtet werden, demnächst mit dem bestellten Rechtsvertreter, Herrn Advocat Härtig von hier, und nach Befinden unter sich rechtlich zu ver fahren, binnen sechs Wochen zu beschließen und den 14. August 1868 der Eröffnung eines Präklusivbescheides, welcher in Betreff der in diesem Termine Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht erachtet werden wird, sich zu gewärtigen, hierauf aber in dem auf den 4. September 1868 anberaumten Verhörstermine 9 Uhr des Vormittags anderweit an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, mit einander die Güte zu pflegen und über etwaige Vergleichsvorschläge sich bestimmt zu erklären, unter der Verwarnung, daß sie außerdem, sowie bei dem gänzlichen Außenbleiben in diesem Termine als einwilligend in den Beschluß der Mehrheit der Gläubiger werden angesehen werden. Falls jedoch ein Vergleich in diesem Verhörstermine nicht zu Stande kommen sollte, so wird der 18. September 1868 als Termin zur Jnrotulation der Acten und der 24. October 1868 als Termin zur Bekanntmachung eines Locationserkenntnisses, welche rücksichtlich der Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für erfolgt angesehen werden wird, andurch anberaumt.