Großenhainer WnhaltnW- M AnztigMilü. dtmtSvlatt des Königl. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain» ZI. Sonnabend, den 2. Mai 1868. Verordnung, Maßregeln gegen die Rinderpest kelressend. Die zur Abwehr der Rinderpest unter Nr. 3 der Verordnung vom 27. Juni vorigen Jahres getroffene und nach der Verordnung vom 1. dieses Monats in Geltung verbliebene Bestimmung, daß thierische Rohprodukte der dort be zeichneten Art und Qualität über die Grenze von Böhmen und Bayern nur gegen obrigkeitliche Ursprungs- und Ge- sundbeits-Zeugnisse eingelassen werden dürfen, wird mit Rücksicht auf den dermaligen Seuchenstand hiermit dahin ab geändert, daß es solcher obrigkeitlicher Zeugnisse zum Einlaß dieser Rohprodukte über die gedachte Grenze von nun an nicht weiter bedarf. — In allen andern Beziehungen bleiben die obangezogenen Verordnungen ferner in Kraft. Dresden, den 25. April 1868. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Forwerg. Die am 1. Mai 1868 fälligen Grundsteuern auf den II. Termin 1868 sind nach 2 Pfen nigen von jeder Steuereinheit längstens bis zum 16. Mai 1868 an Stadthauptcassenexpeditionsstelle zu bezahlen. Der Stadtrath. Großenhain, den 30. April 1868. Kunze. Br. Der Stadtrath. Kunze. gedachten Tages zur vorbemerkten Stunde an Rathsexpeditionsstelle einsi'nden. Großenhain, den 1. Mai 1868. ^ll in der Zeit vom 4. bis mit 5. Mai d. I. in allen -O4<444414144414444/44414,. öffentlichen Schleußen der Stadt Gift zur Vertilgung der Ratten ausgelegt werden. — Indem dieses hiermit bekannt gemacht wird, werden alle Hausbesitzer, welche Beischleußen von ihren Grundstücken nach den Hauptschleußen haben,. aufgefordert, ebenfalls Gift, und zwar Phosphorlatwerge, in ihren Beischleußen wahrend dieser Tage aufzustellen, und wird be merkt, daß Phosphorlatwerge in der hiesigen Löwenapotheke vorräthig ist. Der Stadtrath. Großenhain, am 17. April 1868. Kuuze. Künftige Mittwoche, 6. Mai 1868, Nachmittags 3 Uhr -<-^4444141414 4444/ 14Z* soll für dieses Jahr die Grasnutzung des Bleichplans am sogenannten hohen Stege, des Bobersbergs, der Graben vor dem Dresdner Thore (vom Jahn'schen Garten bis an die Röder), der Ränder an den Wegen nach dem Bobersberge, nach Wesnitz und Wildenhain, sowie an der Straße nach Pristewitz bis an die Stadtflurgrenze, der Horngrube und der Ränder längs der Ortrander Straße an den Meistbietenden verpachtet werden. — Bietungslustige wollen sich Diejenigen Haushaltungsvorstande, welche bei den von den Herren o* Bezirksvorstehern veranstalteten Umgangen zu Sammlung von Liebes gaben für unsere Abgebrannten nicht zu Hause angetroffen worden sind, wollen ihre Spenden ge fälligst an die betreffenden Herren Bezirksvorsteher abführen. Der Stadtrath. Großenhain, den 30. April 1868. Kunze. Nächste Sitzung der Mrme«verfvrgungsvehök-e Montag, de« 4. Mai a. o., Nachmittags 4 Uhr im RathsfiHungszimmer. Der Vorsitzende. Großenhain, den 30. April 1868. Kunze. An Stelle der beiden bisherigen Kirchthürmer Dick und Hering find ^ute der Hausbesitzer Karl Friedrich Haake und der Schuh macher Friedrich Herman« Schneider, beide von hier, als Thürmer in Pflicht genommen worden, was andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Der Stadtrath. Großenhain, den 30. April 1868. Kunze. Großenhain, den 30. April 1868. jDer Stadtrath. K««;e. Daß an Stelle des freiwilligSabgegangenen Nachtwächter Kühn Obsthändler Friedrich Ferdinand Koppler hier als Nacht wächter heute in Pflicht genommen worden ist, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.