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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 27.01.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-01-27
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187201276
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18720127
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18720127
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1872
- Monat1872-01
- Tag1872-01-27
- Monat1872-01
- Jahr1872
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Großenhainer Ilnterh altungs- und Anzeigeblaü. Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. Aö. 11. Sonnabend, den 27. Januar 18V2. Bekanntmachung. Der auf dem, in Naundorfer Flur gelegenen sogenannten Meisterholz anstehende Holzbestand soll Sonnabend, den 27. Januar A. e., Nachmittags 3 Uhr an den Meistbietenden gegen sofortige Baarzahlung an Ort und Stelle veräußert werden, was wir für Kauflustige andurch be kannt machen. Großenhain, am 22. Januar 1872. Rath daselbst. Kunze. Whschl. In der Nacht vom 24. zum 25. vorigen Monats sind aus einer verschlossenen Kammer in einem Gehöfte zu Geißlitz ein schwarzer mit schwarzem Tuche überzogener und mit schwarzen Schnuren versehener Pelz, eine schwarze Brieftasche mit sechs Fächern und 17 Thalern in einem Zehnthaler-, einem Fünfthaler und zwei Einthalerscheinen, einen vom Pfarramt zu Großgrabe auf Johann Traugott Kretzschmar zu Wiednitz ausgestellten Con- firmationsschein, einen von demselben Pfarramt über den Tod des Gartennahrungsbesitzers Gottlieb Kretzschmar zu Wiednitz ausgestellten Todtenschein und ein vom Ortsrichter Jätzelt zu Rohna für den zuerstgenannten Kretzschmar ausgestelltes Führungs- zeugniß enthaltend, ein Paar Weiße waschlederne Handschuh und ein weißes Taschentuch spurlos entwendet worden, was hiermit zur Ermittelung des Thäters zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Großenhain, den 18. Januar 1872. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. v. s. Tagesnachrichten. Sachsen. In der zweiten Kammer sollte am 26. Januar der Bericht der Finanzdeputation über das k. Decret, die Ge währung von Vergütungen für die in der Zeit vom 16. Juli 1870 bis mit 30. Juni 1871 stattgehabten Einquartierungen betreffend, berathen werden. Die Deputation empfiehlt die Annahme des Decrets mit der von der Staatsregierung gebilligten Abänderung, daß als Vergütung für Naturaleinquartierung von Soldaten rc. der fünffache Servissatz, den das Reichsgesetz als Entschädigung der Friedenseinquartierung festsetzt, gewährt werde. Weiter liegt ein Bericht über das projectirte neue Polytechnikum in Dresden vor, wonach die Deputation die geforderten 300,000 Thlr. zu bewilligen empfiehlt, hieran aber den Antrag knüpft, die Re gierung zu ersuchen, in dem später frei werdenden bisherigen Polytechnikum den Anfang mit Begründung eines Kunstgewerbe museums zu machen. — Nach einer Aeußerung des Ministers v. Nostitz in der ersten Kammer ist es die Absicht der Regierung, noch dem gegenwärtigen Landtage eine Vorlage wegen Erhöhung der Pensionen der Witwen und Waisen der Staatsdiener Zugehen zu lassen. — Der Rath zu Dresden macht bekannt, daß der dasige Fastenmarkt vom Montage nach Jnvocavit aus Montag nach Lätare (im laufenden Jahre der 11. März) und zwar mit der Bezeichnung „Ostermarkt" verlegt worden ist. — Am 24. Januar ist der erste Spatenstich zur Inangriffnahme des Baues der Bahnlinie Nossen-Freiberg in der Nähe Nossens vorgenommen worden. Die Linie wird bekanntlich durch die Leipzig-Dresdner Eisenbahncompagnie gebaut und soll noch in diesem Jahre vollendet werden. Preußen. Der „St.-Anz." vom 23. Januar bringt die amtliche Meldung, daß Se. Majestät der König den geh. Ober- Justizrath Or. Falk zum Minister der geistlichen, Unterrichts und Medicinalangelegenheiten ernannt hat. — Die halbamtliche „Prov.-Corr." vom 24. Januar schreibt bei Besprechung des Wechsels im Cultusminifterium: Je tiefer die kirchlichen Be wegungen dieser Zeit auch die Beziehungen des Staates zur Kirche berühren, desto mehr kommt es darauf an, daß in der staatlichen Leitung der Kirchen- und Schulverwaltung ein Geist walte, welcher nach allen Seiten die Bürgschaft voller Un befangenheit und Gerechtigkeit, sowie des ernsten Willens ge währt, die unveräußerlichen Rechte des Staates ebenso wie die Ansprüche der sittlichen und religiösen Volksinteressen zu wahren. — Einem weiteren Artikel der „ Prov. - Corr." zufolge schwindet die Hoffnung immer mehr, daß das Abgeordnetenhaus auch nur den größern Theil der Aufgaben der Session werde erledigen können. Zufolge des Eintritts eines neuen Cultus- ministers werde allerdings ein Theil bedeutenderer Vorlagen die ses Ministeriums der erneuten Erwägung der Regierung unter worfen werden, und nur die Vorlagen von unmittelbarer dring licher Bedeutung würden voraussichtlich auch von dem neuen Minister der sofortigen Erledigung zugeführt werden. Um so mehr sei zu erwarten, daß dies der Erledigung der Kreisordnung zu Statten komme, wovon der Fortgang fast aller wichtigen Ver waltungsreformen abhänge. — Die Commission des Abgeordneten hauses zur Vorberathung des Gesetzentwurfs wegen Aufhebung der Mahl- und Schlachtsteuer und Befreiung der untersten Stufe der Klassensteuer hat sich mit großer Mehrheit für die gänzliche Aufhebung der beiden erstgenannten Steuern entschieden. — Die Kölner Dombaulotterie hat seit ihrem nunmehr achtjährigen Bestehen noch niemals ein so allgemeines Interesse gefunden, als jetzt. Der Absatz beläuft sich seit einer Woche täglich auf 10 bis 15 Tausend Loose. Dem entsprechend wird die Bauthätig- keit im Jahre 1872 eine namhaft erhöhte sein und ist die Voll endung der Thürme bis Ende 1876 in Aussicht gestellt. Bayern. In der Abgeordnetenkammer stand am 23. Jan. auf der Tagesordnung die Beschwerde des Bischofs von Augs burg wegen Verletzung der verfassungsmäßigen Rechte der Kirche in der Pfarrei Mering feiten der Staatsregierung, weil dieselbe den excommunicirten Pfarrer Renftle fortwirken lasse und ihm die Pfarreinkünfte gewähre. Die Majorität des Ausschusses empfiehlt der Kammer, die Beschwerde des Bischofs für begründet zu erachten und den König um Abhilfe zu ersuchen. Bei der Debatte suchte der Abg. Jörg in längerer Rede nachzuweisen, daß das Dogma von der Unfehlbarkeit nicht staatsgefährlich sei.
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