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Zwönitztaler Anzeiger : 18.04.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-04-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1859945678-191804189
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1859945678-19180418
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1859945678-19180418
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungZwönitztaler Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-04
- Tag1918-04-18
- Monat1918-04
- Jahr1918
- Titel
- Zwönitztaler Anzeiger : 18.04.1918
- Autor
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Zwönihtaler Anzeiger Amts-M Blatt sür -as Königliche Amtsgericht un- die — städtischen Behörden zu Zwönih — Anzeigen: Diesechsgespallene(43mm)KleinzeIleoderderen Raum20Psg.,bei Familienanz.,Sammelanz.,labellar.Satz u.auswärl.Anz. 25 Pfg. die Zeile, die dreigespall. Zeile im Relrlamet.u.im amll. Teile 60Ps. Mindeslpreis einer Anz. 1 Mk. BeiWiederholungenPreisermätz.n.Dereinbarung. Bei Konkursen, Klagen, Vergleichen und Zieliiberschreilung fällt jede aus Anzeigen gewährte Preisermäßigung weg. Erscheint wöchentlich viermal, am Dienstag, Donnerstag, Sonnabend und Sonntag.— Bezugspreis: Durch unsere Träger monatlich 80 Psg. srei ins Kaus, durch die Post be zogen vierleljährl.M. 2.40. Druck u. Verlag: Buchdruckerei E. Bernhard Olk, Zwönih. Inhaber u. veranlw. Schrisll.: Earl Beruh. Oll, Zwönih. Geschäftsstelle: Zwönih, Kühn- haiderslr. 736/74. Fernspr. Nr. 23. Poslsch. 4814 Leipzig. Anzeiger siirgwömtz, MeSerzwönih, Kühnhaide, Lenkersvors, Dorfchemnitz, Günsdorf und andere Ortschaften im Jwönihlale Nr. 88. Donnerstag, den 18. April 1918. 43. Jahrg. Ainttichcr Wk Hormersdorf. Nachdem die Behändigung der diesjährigen Ei n kom m e n st c u e r - und E r g ä n z u n g s st e u e r - zettel im allgemeinen beendigt ist, werden auf Grund von 8 46 des Eink.-Steuer-Gesetzes und 8 28 des Ergän zungs-Steuer-Gesetzes diejenigen Beitragspflichtigen, welchen ihre Steuerzettel nicht behändigt werden konnten, hier durch aufgefordert, wegen Mitteilung des Einschätzungs- ergcbnisses sich bei der hiesigen Ortssteuercinnahme zu melden. Hormersdorf, am 16. April 1918. Der Gemeindcvorstand Schmidt. Diphtherie-Serum mit der Kontrollnummer: 183 aus den Behringwerken in Marburg ist wegen Ab- schwächnng zur Einziehung bestimmt worden. Dresden, am 13. April 1918. Ministerium des Innern. Bekanntmachung. In letzter Zeit ist in der Heimat trotz des Verbotes ein vermehrter Abschutz von Brieftauben beobachtet worden. Um diesem die Landesverteidigung schädigenden Un fug nach Möglichkeit zu begegnen, wird hiermit für An gaben, die zur Feststellung von Taubenschützen führen, sodatz deren strafrechtliche Aburteilung erfolgen kann, eine Belohnung bis zu 20 M. im Einzelfalle ausgesetzt. Anträge auf Gewährung solcher sind an das stellv. Generalkommando Abt. In zu richten. Leipzig, den 8. April 1918. Stellvertretendes Generalkommando XIX. v. Schweinitz. Richtpreise für Frühgemüse. Mit Bekanntmachung vom 18. März 1918 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 70 vom 22. 3. 1918) hat die Reichs stelle für Gemüse und Obst gemäß 88 4 und 5 der Ver ordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 (RGBl. S. 307 flg.) und 8 4 des Normalvertrags für Frühgemüse die diesjährigen Richtpreise für Frühgemüse bekanntgcgebcn. Nach den Vorschriften dieser Bekanntmachung gelten für das Königreich Sachsen felgende Erzeugerrichtpreise: Spargel: Pfg. 1. unsortiert 55 2. sortiert I 80 3. sortiert II und sll 85 4. Snppenspargel 25 Rhabarber 12 Spinat 30 Erbsen 35 Bohnen: 1. grüne Bohnen (Stangen-, Busch-) 32 2. Wachs- und Perlbohnen 40 3. Puff-(Sau-)Bohnen 20 Möhren und längl. Karotten mit Kraut (v. 1. 6. 18 ab) 14 ohne Kraut (v. 1. 6. 18 ab) 22 Mairüben ohne Kraut 12 Karotten, runde kleine mit Kraut 20 ohne Kraut 35 Kohlrabi (v. 10. 6. 1918 ab) 25 Frühweitzkohl (v. 20. 6. 18 ab) 16 Frühwirsing- und Frührotkohl 20 Frühzwiebeln mit Kraut 30 Tomaten 35 Die Richtpreise gelten für die auf Grund von Liefe- rnngsverträgen gelieferten Waren als Vertragspreise bis zu dem Zeitpunkte, an welchem die Preiskommission der Landesstelle für Gemüse und Obst die maßgebenden Ver tragspreise veröffentlicht. Gemäß 8 5 der Verordnung vom 3. 4. 17 darf nach der Abcrntung auch das nicht durch Lieferungsverträge gebundene Gemüse nicht zu höheren Preisen oder günstigeren Bedingungen abgesetzt werden, Dresden, am 12. April 1918. Ministerium des Innern. Verordnung über eine Anbau- und Ernteflächenerhebung im Jahre 1918 von: 12. April 1918. Der Bundesrat hat auf Grund des 8 -3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzblatt S. 327) eine Anban- und Ernteflächenerhebung im Jahre 1918 (Reichs-Gesetzblatt S. 133) angeordnet. Zur Aus führung dieser Verordnung wird für das Königreich Sachsen folgendes bestimmt: 8 1- In der Zeit vom 6. Mai bis 8. Juni 1918 sind fest zustellen die Anbau und Ernteflüchen beim feldmäßigen Anbau von 1. Weizen a) Winterfrucht, b) Sommerfrucht, 2. Spelz-Dinkel, Fesen-, Emer und Einkorn (Win ter- und Sommerfrucht), 3. Roggen, a) Winterfrucht, b) Sommcrfrucht, 4. Gerste a) Winterfrucht, b) Sommersrucht, 5. Gemenge ans den Getrcidcarten 1 bis 4, 6. Hafer, 7. Gemenge aus Getreide aller Art mit Hafer, 8. Mais zur Körnergewinnung, 9. sonstigen Getreidearten (Buchweizen, Hirse), lO. Hülsgnsrüchten l. zur Körnergcwinnung a) Erbsen und Peluschken, b) Spcisebohncn (Stangen-, Buschbohnen), e) Linsen und Wicken, ci) Ackerbohnen (Sau-, Pferdcbohneni, e) Lupinen, k> Gemenge aus Hülsenfrüchten aller Art, 8) Gemenge ans Hülscnfrüchten aller Art mit Getreide, li. zur Grünsuttergewinnung (Hülsenfrüchte aller Art, rein oder im Gemenge untereinander oder mit Getreide), auch Lupinen zum lluterpflügen, 11. Oelfrüchten a) Raps und Rübsen, bi alle übrigen Oelsrüchtc (Mohn, Leindotter, Senf, Sonnenblumen n. a.), 12. Gespinstpflanzen (Flachs, Lein, Hanf, Nessel und andere), 13. Kartoffeln a) Frühkartoffeln, b) Spätkartvffeln, 14. Rüben und Wurzelfrüchten a) Zuckerrüben, b) Runkel-(Futter-)rüben, o) Kohlrüben (Steckrüben, Bodenkohlrabi, Wruken, Dotschen), ä) Mohrrüben, Möhren, Karotten, 15. Gemüsen a) Weißkohl, b) alle sonstigen Kohlarten, o) Zwiebeln, ä) alle sonstigen Gemüsearten (Spargel, Topinam bur, Schwarzwurzeln, Mairüben, RoteRüben, Sellerie, Gurken und andere), 16. Futterpflanzen zur Krünfutter und Hcugewinnung a) Klee aller Art, auch mit Beimischung von Gräsern, b) Luzerne, e) all« sonstigen Futterpflanzen (Serradella als Hauptfrucht, Esparsette, Mais und andere), auch in Mischung, 17. sonstigen Gewächsen aller Art (Handelsgewächse, Grassämereien, Hopfen, Tabak, Zichorien, Korbweiden und andere) sowie die Bewässerungs- und anderen Wiesen, die gesamten bestellten und nicht bestellten Acker flächen und die Weideflächen. 3 2. Die Erhebung erfolgt gcmeindeweise durch Befragung der Grundeigentümer und Bewirtschafter (Betriebs inhaber). Ihre Ausführung obliegt den Gemeindebehörden in Verbindung mit den zu diesem Zwecke ernannten Sachverständigen oder Vertrauensleuten auch für die selbständigen Gutsbezirke; zu ihrer Unterstützung sind schreib- und rcchengcwandte Personen znzuziehen, die besonders mit darauf zu achten haben, daß die Quer- und Seitcnsummen in den Ortslisten stimmen und die Umrechnung von Acker und Scheffel in Hektar und Ar immer richtig durchgcführt worden ist. 8 3. Die Erhebung erjolgt durch Ortslistcn und Frage bogen. Der Inhalt der ersteren ist für den Umfang nnd die Art der Ausführung der Erhebung maßgebend. Die Fragebogen, die den Zweck haben, die Ermitt lung der Anbau- und Ernteflächen auf den auswärts be wirtschafteten Grundstücken zu erleichtern, sind pon den Gemeindebehörden zu verteilen, wieder cinzusammeln und bis spätestens 10. Juni an die Gemeinden ab zugeben, in deren Flurbezirk das betreffende Grundstück gelegen ist. 8 4. Die Erhebung ist von den Gemeindebehörden (8 2) so vorzubereiten, daß bis zum 6. Mai 1918 an der Hand der Grundsteuerkataster oder entsprechender oder ähnlicher Unterlagen (Bcsitzstandsvcrzeichnisse, Flurbücher u. dcrgl.) die Namen der Eigentümer und Bewirtschafter und die Flächengrötze der im Gemeindeflurbezirke -belegenen Grund stücke ermittelt und in die Ortslisto eingetragen sind. Bei der Ermittlung der Anbau- und Ernteflächen vom 6. Mai bis 8. Juni 1918 ist streng darauf zu achten, daß die Ackerflächen auch tatsächlich mit den Früchten bestellt sind oder werden, die in der Ortsliste ein getragen sind, deshalb ist in den höheren Lagen mit der Flächcnaufnahme der einzelnen Früchte nicht zu früh zu beginnen. . 8 5. AUc "Anbauflächen sind zur DrtSlisle der Gemeinde anzugcben, in deren Flurbezirk sie belegen sind. Die Ge meindebehörden haben die Richtigkeit der Flächenangaben zu überwachen und insbesondere nackzuprüfen, ob die Gesamtheit der durch die Ortslisto festgestellten Anbau- und sonstigen Flächen mit den nach 8 4 ermittelten Flächen übereinstimmt. 8 6. Die zur Erhebung ersordcrlichen Ortslisten sind den Kommunalverbänden durch das Statistische Landcsamt zu übersenden. Die Gemeindebehörden haben bei den Vor arbeiten die Zahl der benötigten Fragebogen fest zustellen und sie dem Statistischen Landcsamt durch Ver mittlung des Kommunalverbandes bis spätestens 20. April mitzuteilen. Das Statistische Landcsamt hat für die recht zeitige Deckung des Bedarfs Sorge zu tragen. 8 7. Die Kommunalvcrbände haben die ihnen zugehenden Ortslisten und Fragebogen an die Gemeinden ihres Be zirks zu verteilen. 8 8. Die Ortslisten sind nach Beendigung der Erhebung am 8. Juni 1918 auszurcchnen, abzuschlietzcn und auf Seite 1 zu bescheinigen und bis 12. Juni 1918 an den Kommunalverband abzulierfern. Der Kommunalverband hat die Ortslisten der Gemeinden seines Bezirks zu sammeln, auf Unwahrscheinlichkeiten nachzuprüfen und sie dann bis 17. Juni 1918 alphabetisch geordnet mit Frage bogen nnd Lieferschein an das Statistische Landesamt einzusendcn. 8 9. Die Grundeigentümer, die Bewirtschafter und ihre Stellvertreter sind verpflichtet, den mit der Erhebung Be auftragten über die Eigentums-, Pacht- nnd sonstigen Nutzungsverhältnisse sowie über die Verwendung nnd den Anbau der Grundstücke Auskunft zu erteilen. »Wk MM Am Donnerstag mittag wird die Kriegsanleihezeichnung geschlossen. Wenn alle, die noch nicht gezeichnet haben oder die ihre Zeichnung noch erhöhen können, diese Gelegenheit nicht verpassen, kommen noch viele Millionen zusammen. Gerade diese s letzten Millionen vollenden erst den großen Erfolg, den wir brauchen. Also—zeichne, zeichne heute, zeichne Mt!
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