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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 18.04.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903-04-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-190304181
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19030418
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19030418
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1903
- Monat1903-04
- Tag1903-04-18
- Monat1903-04
- Jahr1903
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 18.04.1903
- Autor
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WOMckMTPU Wochcn- und Nachrichtsblatt zugleich HWD-ÄWiM sm Koljadoch Köllitz, Kmisdoch Wsdach St. Midm, Kemrichsmt, Naricaan «. Msm Amtsvlatt Mr den Stadlrat zn Kichtenstein. —— — — — 8 3. Jahrgang. — —— ——- Nr. 88. ---'pA-«-,«-» Sonnabend, den 18. April 1903 Dieses Blatt erscheint täglich <außer Sonn- und Festtags) abends sür den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mk. 25 Pfg., durch die Post bezogen 1 Mk. 50 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 6, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. Inserate werden die fünfgespaltcne Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. — Im „Amtlichen Teil" wird die zweispaltige Zeile oder deren Raummit 30 Pfennigen berechnet. Ilir auswärtige Inserenten kostet die 5gespaltene Zeile 15 Pfennige. — Die Wettin st ratze wird von heute ab bis ans weiteres für jeden Verkehr gesperrt. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Lichtenstein, am 16. April 1903. Der Stadtrat. Steckner, Bürgermeister. Hlbg. Bekanntmachung Um für die bevorstehende Reichstagswahl tunlichst jede Unvollständigkeit der Wahlliste zu vermeiden, haben wir Hauslisten drucken und an alle Haus besitzer resp. Stellvertreter verteilen lassen und ordnen hiermit folgendes an: Jeder Hausbesitzer oder Verwalter hat die ihm behändigte Liste sofort auszufüllen und am Schlüsse zu unterzeichnen. Die Listen werden vom 20. dss. Mts. ab wieder abgeholt werden. Für nicht oder nicht richtig bewirkte Ausfüllung wird hierdurch eine Ordnungsstrafe von 5 Mark angedroht. Jedem Mietsbewohner steht es frei, die von seinem Hauswirt angefertigte Liste bei diesen: einzusehen, und es ist nur zu wünschen, daß jeder Wähler von diesem Rechte Gebrauch macht. Sämtliche Hausbesitzer bez deren Stellvertreter werden dringend ersucht, die Listen bis zum dieses Mts fertig zu stellen, damit die Schutzmannschaft bei der Abholung nicht noch auf die Aus- füllnng der Liste zn warten braucht Sollte ein Hauswirt bez. dessen Stellvertreter in Bezug auf die Ausfüllung der Liste irgend welche Auskunft wünschen, so wird ihm solche in unserer Rats- expedition bereitwillig erteilt werden. L i ch t e n st e i n, am 16. April 1903. Der Stadtrat. Steckner, Bürgermeister. Hlbg. MM. Heute Sonnabend, d. 18. April, von früh 9 Uhr ab A- L e i s ch v e r k a rZ f (aekochtes Schweinefleischs, ä Pfd. 45 Pfg. Politische Rundscharr Deutsches Aeich. * Die Kaiserin sieht sich zu ihrem eigenen lebhaften Bedauern nach ärztlichem Nat genötigt, auf die Teilnahme an der Reise des Kaisers nach Italien zu verzichten. * In der Angelegenheit der Prinzessin Luise von Toskana scheint jetzt, so schreibt der „Tag", eine etwas mildere Auffassung am Dresdner Hofe Platz gegriffen zu haben. Ein Dresdner Korrespon dent des genannten Blattes berichtet, daß in der katholischen Hofkirche zu Dresden wieder für die „unglückliche Frau" gebetet werde, nachdem die ehe malige Kronprinzessin längere Zeit aus dem Gebet ausgeschlossen gewesen war. — Der Münchener Korrespondent des „Prager Tageblattes" telegraphiert diesem Blatte: Fräulein Adamowicz, die Geliebte Wölflings, kündigte ihre hiesige Wohnung für den 1. Oktober, weil sie — wie sic mitteilte, mit Leo pold Wölfling nach Argentinien auswandern werde. * Als Termin für die Reichstags- st i ch w a h l e n :st nunmehr endgültig der 25. Juni bestimmt worden. Das ist der neunte Tag nach der Hauptwahl und das dürfte im allgemeinen genügen. * Aus Metz wird dem „L.-A." mitgeteilt, daß der kommandierende General des 16. Armeekorps, Generaloberst Graf von Häseler, der Ende dieses Monats sein 50jähriges Dienstjubiläum feiert, den Kaiser gebeten habe, alsdann in den Ruhestand treten zu dürfen. Dis meiste Anwartschaft, sein Nachfolger zu werden, soll der jetzige Gouverneur von Metz, Generalleutnant Stötzer, haben. * DemTriererFrieden hat man nicht recht getraut; zwar verscheuchten die volltönenden Dekla mationen des Reichskanzlers die schlimmsten Befürchtungen, ja man durste einen Augenblick sogar glauben, daß die Zurücknahme des Korumschen „Publika«dums" so etwas wie einen Sieg des Staates über Rom bedeute, — allein schon als die Form bekannt wnrde, in welcher der jesuitisch trefflich geschulte Bischof Korum dein Staate und der angegriffenen paritätischen Schule Satisfaktion gab, wurden Zweifel darüber geäußert, wem denn nun eigentlich die Rolle des Besiegten zuerkannt werden müsse. Inzwischen sind wenige Wochen ins Land gegangen, — und nun weiß man es ganz genau!! Herr Korum-Trier ist nicht der Besiegte, wohl aber unser liebens würdiger Reichskanzler Graf Bülow! — Die „Franks. Ztg." bat sich der anerkennenswerten Mühe unterzogen, den Dingen in Trier auf den Grund zu gehen, und ist in der Lage, festzustellen, daß trotz derZurück - nähme desPublrkandvmstatsächlichvon der Trierer Geistlichkeit ganz im Sinne dieses Publikandnms verfahren wird, daß Bischof Korum nur äußerlich nachgcgeben habe, dagegen in einem Gehei merlaß an sämtliche Geistliche Triers das Pub lika ndumvoll st ändigaufrechterhalte; demgemäß wurden die Gläubigen bei ihrer Osterbeichte ermahnt, ihre Kinder aus der „konfessionslosen" Schule hmwegzunehmen, widrigenfalls sie das nächste Mal die Absolution nicht erhalten könnten!! — Und nicht genug damit, es soll teilweise diese Drohung auch ausgeführt und die Absolution verweigert worden sein. Ueberall wnrde von den Eltern, wenn sie die Absolution erhalten wollten, das feste Versprechen gefordert, daß sic ihre Kinder der verfehmten Schule entziehen wollten. Be hauptete der eine Ehegatte zu seiner Entschuldigung, er stoße damit bei dem anderen Teil auf Widerspruch, so mußte er versprechen, alles zu tun, was in seinen Kräften stehe, um den Widerstand zu brechen. — In die ge mischten Ehen griff Korumsche Geistlichkeit hinein, nicht nur wird Gatte gegen Gatte gehetzt, sondern sogar die Kinder werden gegen ihre Eltern aufsässig gemacht, und es ist ihnen geradezu als ihre Gewlssenspflicht bezeichnet worden, von ihren Eltern die Entfernung aus der staatlichen Anstalt zu verlangen; ja sie dürften, so soll gelegentlich erklärt worden sein, im Falle der Verweigerung ihren Eltern sogar den Gehorsam versagen. So sieht es also nach den nicht gut anzuzweifelnden Feststellungen des ge nannten Blattes mit dem konfessionellen Frieden nach Zurücknahme des Publikandnms aus. Wahrlich, eine tiefernste Mahnung für die gesamte protestantische Bevölkerung, mehr denn je auf der Wacht zu stehen, eine Mahnung für Regierungen und Parla mente, den hierarchischen Gelüsten auf erzieherischem Ge biete einen Damm zu ziehen und das Ansehen des Staates nicht noch durch Herbeirufnng der Jesuitenplage weiterhin zu schwächen! England. * Der „Daily Telegraph" bringt folgende wenig glaubwürdige Sensationsmeldung : In diplomatischen Kreisen Kopenhagens wurde bekannt, daß Kaiser Wilhelm und König Christian über die Cumberland-Frage verhandelt haben, und daß der König von dem Ergebnis der Konfe renz befriedigt sei. Es sei beschlossen worden, daß der deutsche Kronprinz im Sommer Prinz und Prinzessin Max von Baden besuchen soll, dessen Ge mahlin die älteste Tochter des Herzogs von Cumber land ist. Der Kronprinz werde dort der Prinzessin Alexandra von Cumberland, der zweiten Tochter des Herzogs, der sür ihn angeblich in Aussicht genom menen Braut, begegnen. Serbien. * Belgrad. Oberstleutnant Jlic, Komman deur des 6. Infanterie-Regiments, der durch könig lichen Ukas seines Postens enthoben worden war, wurde gestern nachts auf Befehl des Königs ver haftet. Mit ihm wurden sechs andere Offiziere des selben Regiments in Haft genommen. Der König selbst leitet die Untersuchung. In Belgrad herrscht darüber große Aufregung. — Die Verhaftung hängt mit dem Versuche Alexanders, den Bruder der Draga zum Thronerben zu ernennen, zusammen. Italien. Rom. Prinetti erklärte, das Gerücht von seinem Rücktritt sei völlig unbegründet. Er fühle sich so wohl, daß er den Mühen der Amtstätigkeit in jeder Beziehung gewachsen sei. Nntzland * Petersburg. An maßgebender Stelle wird erklärt, daß über eine Romreise des Zaren noch keinerlei Beschluß gefaßt worden sei. Ästen. * Japanische Zeitungen erklärten die Räumung der Mandschurei durch die Russen, die ver tragsmäßig dieser Tage hätte erfolgen sollen, für eine Mythe. Allerdings hat Rußland Truppen aus dem Innern zurückgezogen, sie aber in Port Arthur und an der Bahnlinie wieder ausgestellt. Den Hafen Niutschwang haben die Russen überhaupt noch nicht geräumt. Daß Rußland die Mandschurei nicht wieder freigeben werde, war vorauszusehen. Amerika * Wie man über die allzu reichlichen Gunst bezeigungen Deutschlands gegenüber Amerika in dortigen maßgebenden Kreisen denkt, geht aus nachstehendem, einem der ersten amerikanischen Blätter entnommenen Satze hervor: „Die deutschen Offiziösen sollter einmal erklären, das Entgegen kommen des Kaisers habe eine so sonderbare Auf nahme gefunden, daß man sich in Berlin nicht weiter bemühen, sondern auf Freundschaftsbeweise von un serer Seite warten werde. Das wird unsere „Volks seele" sympathischer berühren, als überschwängliche Liebenswürdigkeit." km ost MsikWlsm StmislM Mtl! Nikin mS Vkmicln bildet das Recht des letzteren zur Besichtigung der gekündigten Wohnung durch ihn selbst oder den neuen Mieter oder durch beide zu sammen. Der Mieter pflegt, namentlich wenn er gekündigt worden ist, bisweilen Schwierigkeiten hin sichtlich der Besichtigung der Wohnung zu machen und der Hauswirt dehnt andererseits sein Besichti gungsrecht einem Mieter gegenüber, mit dem er in Unfrieden auseinander geht, gern in unangemessener Weise aus. Solche Fälle gehören am Abschluß der üblichen Mietsperiode keineswegs zu den Selten heiten. Es sei deshalb darauf aufmerksam gemacht, daß eine Entscheidung des Kammergerichts die Be sichtigungszeit einer Wohnung auf die Stunden von 10—1 Uhr vormittags und 3—6 Uhr nachmittags beschränkt, wenn im Mietsvertrage darüber keine besonderen Bestimmungen getroffen sind. An Sonn- und Feiertagen ist der Mieter jedoch den Vorschriften des Z 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gemäß auch während der erwähnten Stunden nicht verpflichtet, die Wohnung zu zeigen; denn das Gesetz sagt u. a. ausdrücklich: „Ist an einem bestimmten Tage eine Leistung zu bewirken und sällt der bestimmte Tag auf einen Sonntag oder einen staatlich anerkannten Feiertag, so tritt an Stelle des Sonntags oder Feiertags der nächstfolgende Werktag." Diese Be stimmung ist von besonderer Wichtigkeit, weil die Besichtigung von Wohnungen sehr häufig gerade an den Sonntagen vorgenommen wird. Der Mieter
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