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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 11.04.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-04-11
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187204114
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18720411
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18720411
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1872
- Monat1872-04
- Tag1872-04-11
- Monat1872-04
- Jahr1872
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Großenhainer Nterh allungs- und AWMalt. Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 42. Donnerstag, den H. April 18 V2. Bekanntmachung, das Krtis-Ersatz-Geschaft im Jahre 1872 betreffend. Bezüglich des diesjährigen Kreis-Ersatz-Geschäftes in dem die Ortschaften des Gerichtsamtsbezirkes Großenhain sowie die Stadt Großenhain umfassenden Aushebungsbezirke Großenhain wird hierdurch in Gemäsheit der Bestimmung in § 71 i der Militär-Ersatz-Instruction Folgendes bekannt gemacht. Es kommen zur Musterung am 23. April d. I. die Militärpflichtigen aus den Ortschaften: Adelsdorf, Altleis, Baßlitz bei Blattersleben, Baßlitz bei Jessen, Bauda, Bieberach, Blattersleben, Blochwitz, Böhla bei Geißlitz, Böhla bei Ortrand, Brockwitz, Brößnitz mit Teichmühle, Colmnitz, Coßlitz, Dallwitz, Diesbar, Döbritzgen, Döschütz, Folbern, Frauenhain mit Pfeifvorwerk, Gävernitz (Ober- und Nieder-), Geißlitz, Göhra, Görzig, Golzscha, Gohrisch, Gröditz (Dorf und Eisenwerk), Großraschütz, Haide häuser, Hohndorf mit Kleingeißlitz, Kalkreuth und Kleinraschütz, am 24. April d. I. die Militärpflichtigen aus den Ortschaften: Kleinthiemig, Kleintrebnitz, Kmehlen, Kolkwitz, Kottewitz, Krauschütz, Kraußnitz, Lampertswalde, Laubach, Leckwitz, Lautendorf, Lenz, Lichtensee, Liega, Linz, Marksiedlitz, Me dessen, Merschwitz, Mühlbach, Mülbitz, Nasseböhla, Nauleis, Naundörfchen, Naundorf bei Großenhain, Naundorf bei Ort rand, Nauwalda, Neuseußlitz, Niegeroda, Nieska, Oelsnitz, Peritz, Piskowitz, Ponickau, Porschütz, Priestewitz, Pulsen und Quersa mit Paulsmühle, am 2S. April d. I. die Militärpflichtigen aus den Ortschaften: Raden, Reinersdorf, Reppis, Roda, Rostig, Schönborn, Schönfeld, Schweinfurth, Seußlitz mit Radewitz, Skäßgen, Skassa, Skaup, Spansberg, Stauda, Strauch, Streumen, Strießen, Thiendorf mit Dammenhain, Tiefenau, Treuge- böhla, Uebigau, Walda, Wantewitz, Weißig am Raschütz, Weißig bei Skassa, Weßnitz, Wichstauda, Wildenhain, Wülknitz, Zabeltitz mit Stroga, Zottewitz, Zschauitz (Ober- uud Nieder-) und Zschieschen und am 26. April d. I. die Mannschaften aus der Stadt Großenhain. Die Musterung wird an jedem der bezeichneten Tage von früh V28 Nhr an auf dem Rathhaufe zu Grotzen- hain stattfinden. Es werden daher die in diesem Jahre zur Gestellung vor der Kreis - Ersatz - Commission verpflichteten Mannschaften hier mit zum pünktlichen Erscheinen in den angegebenen Musterungs terminen, zu Vermeidung der in den HZ 176 und 177 der Er- satz-Jnstruetion enthaltenen Strafen und Nachtheile, aufgefordert. Ebenso haben, zu Vermeidung gleicher Strafen und Nachtheile, Militärpflichtige, die sich noch nicht zur Stammrolle angemeldet haben, solches ungesäumt zu bewirken. Die Loofung der Militärpflichtigen aus dem ganzen Aus hebungsbezirke Großenhain wird den 27. April d. I. von Vormittags 8 Uhr an ebenfalls auf dem Rathhause zu Großenhain stattfinden und wird den Militärpflichtigen das persönliche Erscheinen dazu über lassen. Für Diejenigen, welche bei der Aufrufung im Loosungs- Local nicht gegenwärtig sind, wird durch ein Mitglied der Kreis- Ersatz-Commission das Loos gezogen werden. Gesuche um Zurückstellung oder andere Begünstigungen sind einige Zeit vor Beginn der Musterung, spätestens aber bei Verlust derselben, bis Mittag 12 Uhr des Musterungstages des be treffenden Mannes anzubringen und durch gerichtliche oder stadträthliche Zeugnisse zu begründen.' Auf die Verheißung eines nachträglich zu führenden Beweises kann durchaus keine Rück sicht genommen werden. Reclamationsanträge. welche der Kreis - Ersatz - Commission zur Prüfung und Begutachtung nicht vorgelegen haben, werden in Gemäsheit der Bestimmung in 8 108 6 der Ersatz-In struction in der Regel von der Departements-Ersatz-Commission zurückgewiesen werden, wenn nicht etwa die Veranlassung zur Reclamation nach beendigtem Kreis-Ersatz-Geschäfte entstanden sein sollte. Wenn Gesuche um Zurückstellung als Ernährer angebracht werden, so ist es wünschenswerth, daß sich die Eltern der Militärpflichtigen vor der Commission mit einfinden. Die Entscheidungen der Kreis-Ersatz-Commission auf an gebrachte Reclamationen werden den 3. Tag darauf Mittags 12 Uhr als bekannt gemacht angesehen, auch wenn die Reclamanten zu Anhörung derselben sich nicht eingefunden haben. Recurse gegen die Entscheidungen der Kreis-Ersatz-Commission an die Departements-Ersatz-Commission müssen bei Verlust derselben binnen 10 Tagen von dem Tage an gerechnet, wo die Entscheidung der Kreis-Ersatz-Commission für publicirt anzusehen ist und zwar bis Nachmittag 5 Uhr des 10. Tages bei der Kreis-Ersatz-Commission, unter Beibringung der nöthigen Nach weise und Bescheinigungen, angebracht werden. Wenn ein Militärpflichtiger an Epilepsie zu leiden behauptet, so müssen, bevor seinen Angaben Folge gegeben werden darf, nach Z 74 5 der Ersatz-Instruction mindestens 3 glaubhafte Zeugen an Eidesstatt vor einem Mitgliede der Kreis-Ersatz- Commission oder vor einer anderen Behörde protocollarisch erklärt haben, daß und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Zu fälle an dem betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Meißen, am 30. März 1872. Der Civilvorsitzende der Königlichen Kreis-Ersatz-Commission des AnsheLungsbezirks Großenhain. In Stellvertretung: von Harttmann. Krapf.
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