Verordnungen und Bekanntmachungen Nachdem in der Stadt Dresden die vorschriftma- , denen das Wahlge- tiH aus 2) Das Slimmrccht kann nur durch person- , Gefalle, . 22 klis. ff festgefftzt worden. / Mit Beziehung auf die besondere Vorladung wer den daher die sammtlichen Wahlmänner hiesiger Stcrdt andurch nochmals öffentlich aufgefordert, an ob- ' gcdachtrm Tage früh 9 Uhr auf hiesigem Gewand- hruise in Person pünktlich zu erscheinen, um zur Wahl des Landtagsabgeordneten und dessen Stellvertreters zu v^rschreittn. Die dazu erforderlichen Stimmzettel werden den Wahlmannern am Wahltage bei ihrem Erscheinen auf dem Gewandhause ausgehändigt werden. Im Uebrigen wird noch auf folgende Bestim mungen des Wahlgesetzes aufmerksam gemacht: 1) Jeder Stimmende hat vor der Abgabe seiner Stimme, an Eidesstatt anzugeloben, daß er sie nach seinem brßttn Wissen und Gewissen zum Wohle des Landes adg.ben wolle. Die Erwählung muß aus der freien Ueber- jeugung der Wählenden hervorgehen. I ist, so wird Solches mit dem Bemerken andurch zur I iffenllichen Kenntniß gebracht, daß die Liste der zu ! Abgeordneten Wählbaren, ingleichen die Liste der zu ' A^hlmannern ernannten Individuen am heutigen f Lüge an dem Altstadter Nathhause hierselbst ausge- s hangen worden sind. Etwaige Bemerkungen oder Neclamationen wer den nur bis zum achten Tage vor der Wahl an genommen, nachher aber nicht weiter als ein Hinder est dec Wahl betrachtet. Auch ist am heutigen Tage den sammtlichen Wahl- Mülwcm, nicht nur die auf sie gefallene Wahl unter Beifügung einer Liste der zu Abgeordneten Wählba- rm bekannt gemacht, sondern es sind auch dieselben vorschriftmaßig zu der von ihnen vorzunehmenden Wahl d.s Abgeordneten und dessen Stellvertreters Mgeladen worden. Zu dieser Wahl ist von mir der verfahren werden. Gerichtswegen wird daher dieses Badt'sche Haus mit allen Rechten und Gerechtigkeiten, Nutz- und Bes schwerungen, zu welchen letzter» insonderheit 3 vollgangbare Communschocke, ds, Hr. »ann a, j 19. October 1839 — ie Hm, us Zo, Stettin, i i/ Hr. edeberg I 4) Zur Wahl der Landtaqsabgeordneien müssen Wenigstens ^tel aller bestellten Wiblmännkr anwesend sein: beim Auß^nbleiben einer größern Zadl ist ein neuer Wahltag anzusetzen. In einem solchen Falle ist der Aufwand bei einer neu anzuordnenden Wahl von den ohne gegründete Entschuldigung aus gebliebenen Wahlmännern einzubringen. Dresden, am 16. October 1839. D-r zu Leitung der Landtauswahlen für die Stadt Dresden ernannte Eommissarius von Zezschwitz. sige Anzahl von Wahlmannern sch §. 4. die Wahl der Landtagsabgeordneten und tcren Stellvertreter überlassen hat, ernannt worden 2) Um zu Herstellung möglichster Utb-reinstim- mung der hiesigen Stadt- und anderer Ud^en in An gabe der richtigen Zeit, den genauen Eintritt der Mittagsstunde an jedem Tag- dergestalt zu signalisi- ren, daß dieses Signal nicht nur in der innern Stadt, sondern auch in deren entfernteren Theilen und der nächsten Umgegend deutlich gehört werd-, ist auf hö here Veranlassung die Einrichtung getroffen worden, daß künftig alltäglich Mittags um 12 Uhr der erste Schlag der großen Kreuzthurmglocke pünktlich mit dem Eintritte der Mittlern Mittagszeit erfolgt und solchen genau bezeichnet. Zugleich wird hiermit die Abände rung verbunden, daß die kleinere Kreuzthurm - Glocke nicht mehr, wie zcither, die Zahl der einzelnen Stun den angibt, sondern daß dieselbe den Eintritt jeder vollen Stunde durch Vier Schläge, die dem Anschlä gen mit der großen Glocke vorausgehen, bezeichnet. Diese neue Einrichtung beginnt mit der Mittagsstunde des nächstfolgenden Sonntags, des 20sten Octcbers, und es wird solches zu allgemeiner Nachachtung hier mit bekannt gemacht. Dresden, den 16. October 1839. Der Rath zu Dresden Hübler, Bürgermeister. NM . M. liche Anwesenheit ausgeübt werden. Bevoll mächtigungen finden nicht statt. 3) Nur ärztlich bescheinigte Krankheit oder UN- verschiebliche Abwesenheit kann entschuldigen. dt, Hkj md, Fabrik,! "g, bei NE U.V Bei dem unterzeichneten Stadtgericht soll mit frei williger Subhastation des von Krauen Johannen So phien verw. Badt hinterlassenen, an der Wetßeritz sub Nr. 747. gelegenen, am 11. Februar s. e. auf 4800 Thaler gewürderten Hauffs auf Antrag der Erben Dresdener Anzeiger erscheint täglich. Insertionen werden im K. S. pr. Adreßcommvlr NN8« 1 in den E^peditionsgunden früh von bald 9 bis bald i Uhr und Nachmittags von halb Z b,s 6 Uhr < Sonntags blos i.uh) angenommen. Gastwirt! »er.-Ra^ >r. Guts, n'Hsche a, o. Sc(oq Nr. Dresdener 292. Anzeiger.