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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 13.10.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-10-13
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-186810138
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18681013
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18681013
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1868
- Monat1868-10
- Tag1868-10-13
- Monat1868-10
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Großenhainer UMHMmgZ- und Anzchkblutt. 4kmtS»»att des Königl. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Stark« in Großenhain. ^0 12V. Dienstag, den 13. October 1868. Uebe» -L- Lebensgefahr durch «kohlen-ämpfe. In jedem Winter kommen Betäubungsfälle, nicht selten mit tödtlichem Ausgange vor, welche durch gehörige Vor sicht bei der Behandlung der Stuben- und Backöfen hät ten verhütet werden können und allein dadurch herbeigeführt werden, daß die bei dem Verglimmen der Kohlen entstehen den schädlichen Dämpfe sich in die bewohnten Räume ver breiten. Diese Dämpfe, Kohlendunst oder Kohlen - dampf genannt, sind unsichtbar und meistens auch für den Geruch nicht bemerklich, aber eben deshalb um so ge fährlicher, während der gewöhnliche Rauch sehr bald durch den Geruch und durch die beißende Empfindung in den Augen bemerkt wird. Der Kohlendunft oder Kohlendampf ist ein Gemenge sehr verschiedener Luftarten und entsteht, wo Brennmate rialien unvollständig verbrennen (glimmen, schwülen), daher vei ungenügendem Luftzuge und bei zu geringer Er wärmung der Brennstoffe. Dies geschieht 1) bei Kohlenbecken, weil durch den langsamen Abzug des Rauches und durch die über den glimmenden Kohlen sich bildende Aschendecke der Zutritt von frischer Luft sehr behindert wird; 2) in Stuben - und Backöfen, wenn durch das Schlie ßen der Klappen oder durch Verstopfung der Züge mit Ruß das Abziehen der schädlichen Luft verhindert, oder durch festes Schließen der Einfeuerungsthüren und der Thüren des Aschenfalles der Zutritt kalter Luft während des Brennens abgehalten wird; 3) bei Anwendung von Brennmaterial, welches feucht ist oder zu Viel Äsche hinterläßt, wie nasses Holz, Ab gänge von Flachs, feuchte oder erdige Steinkohlen, wie Staubkohlen, Sandkohlen, Kohlengruß und dergleichen; 4) im Anfänge des Einfeuerns oder bei neuem Aufschütten der Brennstoffe, indem in beiden Fällen letztere noch nicht die erforderliche Hitze erlangt haben. Die von innen geheizten Stubenöfen, die eine Klappe im Rauchrohre haben, sind am sorgfältigsten zu überwachen, weil die Kohlendämpfe, welche sich nach dem Schließen der Klappe noch erzeugen, nicht abziehen können und so durch die Einfeuerungs- und Aschenfallöffnung in die Stube treten. Aber auch die von außen geheizten Stubenöfen bringen Gefahr, wenn alle Oeffnungen gut geschloffen werden, während noch Kohlen darin glimmen; die eingesperrten Kohlendämpfe treten dann durch die Fugen des Ofens in die Stube, wie namentlich bei den sogenannten Berliner Oefen. Dasselbe findet bei den in bewohnte Räume ein* gebauten Backöfen Statt. Man wird daher am besten sich schützen, wenn man den Abzug aus dem Ofen nach außen so lange nicht hindert, als noch etwas im Ofen glimmt; daher schließe man die Klappe im Rauchrohre gar nicht und verhüte das Zufallen derselben. Die Wärme, die dadurch verloren gehen könnte, ist namentlich bei eisernen Oefen nicht so beträchtlich, als man zu glauben pflegt. Da überdieß ein guter Schluß der Einfeuerungs - und Aschenfallsthüren ebenso die Wärme in der Stube erhält, als die geschlossene Klappe des Rauch rohres, so sorge man für ersteren und lasse letztere, die so gefährliche Klappe ganz weg. Kohlenbecken sind in geschloffenen Räumen immer schäd lich, da sich alle von ihnen aufsteigenden Dämpfe in die Stube oder Kammer selbst verbreiten müssen; man vermeide sie daher gänzlich. Während der Rauch Husten und Augenbrennen erzeugt und den Athem beengt, bringt das Einathmen einer Luft, welche Kohlendunst oder Kohlendampf enthält, Eingenom menheit des Kopfes, Schwindel, Kopfweh, Umnebelung der Augen, Schlafsucht, ein Gefühl von Beängstigung und allgemeinem Unwohlsein, wohl auch Uebelkeit und Erbrechen hervor. Bei längerem Verweilen in solcher Luft tritt Betäubung, Ohnmacht, Scheintod, auch der Tod selbst ein. Besonders gefährlich wird eine solche Luft den Schlafenden. Fühlt man sich ohne sonstige Krankheit in einem geheizten Zimmer unwohl, so verlasse nwn es sogleich oder öffne die Fenster, untersuche den Ofen, ob die Klappe geschlossen ist, ob noch glimmende Kohlen unter der Asche sind u. s. w. Erkrankte oder Scheintodte bringe man sogleich in die freie Luft oder wenigstens in ein anderes Zimmer, oder öffne, wenn dies nicht schnell genug geschehen kann, Fenster und Thüren, um einen Luftzug zu erzeugen; lüfte Halsbinden, Gürtel, Mieder und alle fest anliegenden Kleidungsstücke, bringe den Körper wo möglich in eine sitzende Stellung mit herabhängenden Beinen, spritze kaltes Wasser auf Gesicht und Brust, bürste oder reibe Füße und Hände und rufe schleunigst einen Arzt herbei. Bis dieser ankommt, trinke der Erkrankte etwas starken schwarzen Kaffee; dem Ohnmächtigen oder Scheintodten lasse man den Dunst oder Brodem von heißem starken Kaffeeaufguß einathmen. Bekanntmachung Mr sümmltiche Msgerichtspersonen und Lrlssteuereinnehmer im IV. Äeuerkreise. Den Ortsgerichtspersonen und Ortssteuereinnehmern in allen zum vierten Steuerkrcise gehörigen Landgemeinden wird hiermit in Erinnerung gebracht, daß von ihnen in Gemäßheit tz 11b der Aus führungsverordnung zum Grundsteuergesetze vom 26. October 1843 auch im laufenden Jahre im Monat October eine Vergleichung aller Flurparzellen mit dem Flurbuche und Croquis an Ort und Stelle vorzunehmen ist. Uebcr den Erfolg dieser Vergleichung haben die Ortssteuercinnehmer spätestens bis zum 15. November dieses Jahres an die betreffende Bezirkssteuereinnahme schriftliche Anzeige zu erstatten und diese Anzeigen, zu denen nur ganze Bogen zu verwenden sind, nach dem unter D hier bei gedruckten Schema abzufaffen. In den zu erstattenden Anzeigen find alle Veränderungen, welche auf die Grundbcsteuerung Einfluß haben, insbesondere etwa vorgekommene Verlegung, Verbreiterung oder Einziehung von
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