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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 14.10.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-10-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-191110142
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19111014
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19111014
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1911
- Monat1911-10
- Tag1911-10-14
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Sonnabend, den 14. Oktober Ml Frankenberger Tageblatt Bezirks - Anzeiger begründet 1842. 70. Jahrgang. KMU für die Königliche DlchuptimnW Mn, dar Königliche Mgmcht «nd den Wlrnt zn Irnntterg i. Zn. Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von C- B. Roßberg in Frankenberg i. Sa. erscheint an jedem Wochentag abends für den folgenden Tag. Bezugs- Preis vierteljährlich 1 SO monatlich 50 H. Trägerlohn extra. — Einzelnummern laufenden Monats 5 Z, früherer Monate 10 Aeftellnngen werden in unserer Gefchästsstelle, von den Boten und Ausgabe- stellen, sowie von allen Postanstalten Deutschlands und Oesterreichs angenommen. Nach dem Ausland« Versand wöchentlich unter Kreuzband. Ankündigungen sind rechtzeitig auszugeben, und zwar größere Inserate bis 9 Uhr vormittags, kleinere bis spätestens 11 Uhr mittags des jeweiligen Ausgabetages. Kür Aufnahme von Anzeigen an bestimmter Stelle kann eine Garantie nicht übernommen werden. GsH-51. Telegramme: Tageblatt Krankenbergsachsen. Anzeigenpreis: Die s-gesp. Petitzeile oder deren Raum 1b bet Lokal- Anzeigen 12 <5: im amtlichen Teil pro Zeile 40 .Eingesandt" im Redaktionsteile 35 H. Für schwierigen und tabellarischen Satz Aufschlag, für Wiederholungsabdruck Ermäßigung nach feststehendem Tarif. Für Nachweis und Offerten-Annahme werden 2b H Extragebühr berechnet. Jnseraten-Anuahme auch durch alle deutschen Annoncen - Expeditionen. Für den bevorstehenden Jahrmarkt, der Sonntag, den IS., und Montag, de« 18. Oktober 1811, hier stattfindet, wird folgendes zur Nachachlung bekannt gegeben. 1. Der Besuch des Marktes, sowie der Kauf und Verkauf auf demselben steht einem Jeden, gleichviel ob In- oder Ausländer, mit gleichen Befugnissen frei. 2. Vom Feilbieten und Verkauf auf dem Markte sind ausgeschlossen: a) alle Arten Vieh, mit Ausnahme von sog. „Stubenvögeln", Goldfischen und dergl. kleinen Tieren, b) feuergefährliche und leicht explodierende Sachen, e) Gegenstände, deren Feilhalten oder Verkauf nach gesetzlichen Vorschriften verboten ist. Der Verkauf geistiger Getränke bedarf der Genehmigung des Stadtrates. Ebenso ist besten Erlaubnis zur Darbietung öffentlicher Musikaufführungen und Schaustellungen jeder Art erforderlich. 3. Der Markt wird abgehalten auf dem Marktplatze, der Schloßstraße, dem Dammplatz.' und der Carolastraße. 4. Der Markt beginnt Sonntag Vormittag '1 Uhr und endet am darauffolgenden Z ug Abend. Der Marktverkauf ist an den Abende»! bis 10 Uhr zugelaffen. Die Schau buden, Karussells und dergl. dürfen bis Abend 11 Uhr geöffnet sein. L. Fieranten, die den Markt besuchen wollen, haben dies tunlichst spätestens 4 Tage vor dem Markt dem Marktmeister anzuzeigen. Dieser weist, nach dem bestehenden Markt plane, soweit der für den Markt zur Verfügung stehende Raum ausreicht, die Plätze an. Die Auswahl unter den zuzulastenden Schaubuden, Karussells und dergl. ist dem Stadtrate vorbehalten. Angewiesene Plätze, die zu Beginn des Marktes nicht besetzt find, jkönnen vom Marktmeister anderweit vergeben werden. Feilhalten im Umhertragen und -fahren ist verboten. Für den angewiesenen Stand ist das festgesetzte Stättegeld zu entrichten, das von städtischen Beamten auf dein Markte erhoben wird. Die erteilte Quittung ist bis zum Schluffe des Marktes aufzubewahren und auf Erfordern kontrollierenden Beamten vorzulegen. 6. Die Buden, Zelte, Verkaufsstände und dergl. sind in der Zeit von Donnerstag bi» Sonnabend vor dem Markte aufzubauen und bis Donnerstag darnach wieder abzubrechen. Eine Bude darf nicht mehr als 3,50 m Länge und 1,50 m Tiefe haben. Der Verkaufstisch darf nicht über 0,75 w von der vorderen Budenwand aus vorstehen, die Plane nicht weiter als 1,50 m darüber hervorragen. Es kann nachgelaffen werden, mehrere Buden mit einander zu verbinden. 7. Den vom Stadtrate oder seinen Organen erlassenen Anordnungen, auch wenn diese mündlich erteilt werden, ist unverzüglich nachzukommen. 8. Das Umherwerfen von Papierschnitzeln (sogen. Konfetti) ist Verbote«. 9. Zuwiderhandlungen werden, sofern nicht höhere Strafen einzutreten haben, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder im Uneinbringlichkeitsfalle mit Haft bis zu 8 Tagen geahndet. Auch können Zuwiderhandelnde des Marktes verwiesen werden. Iw Nebligen werden nach folgende Bestimmungen in Erinnerung gebracht: Am Jahrmarttsonurag ist der Handel in den Geschäftsläden hiesiger Stadt 1. mit Brot und Weitzer Bäckerware, ausschließlich der Konditoreiware», von 5 bis 8 Uhr früh und vo« Borm. 11 bis Abe«d 9 Uhr, 2. mit Milch, Fleisch und Fleischware«, alle« andere« Etzwareu (mit Ausnahme der Konditoreiwaren), Trinkware«, Materialware« (mit Einschluß von Tabak und Tabakfabrikaten), der Kleinhandel mit Heizungs« und Beleuchtungsmaterial von 6 bis 8 Uhr früh, vo« Mittag 11 bis 12 Uhr u«d vo« 2 Uhr Rachm. bis 9 Uhr Abe«d und 3 mit alle« andere«, unter 1 «nd 2 nicht aufgeführte« Gegen ständen (mit Einschluß der Konditoreiwaren) von 11. Uhr Bormittag . bis 9 Uhr Abend gestattet Am Jahrmarttmontag sind die Geschästsläden nm 8 Uhr Abe«d z« schließe«. Stadtrat Ara«kenberg, am 11. Oktober 1911. LA eigenen frohen Herd bauen zu können, nicht so betrübend wären. An Lust fehlt es ganz gewiß nicht, aber der solide junge Kaufmann erkennt und beachtet die Schwierigkeiten, die sich auftürmen; und wenn der Wagelustige über dieselben leicht hinweggeht, so bildet den Schluß seines allzu sehr auf Kredit aufgebauten Unternehmens nur zu leicht die Bekannt schaft mit dem Strafrichter. Soziale Fürsorge wird also mit Recht gefordert, aber sie soll, wie schon weiter vorn gesagt, die tatsächlichen Erwerbszustände nicht außer acht lassen. Die Gewinnverhältnisse sind im ganzen Nährstande ge sunken, und die Ausnahme, die einzelne bevorzugte Industrien bilden, sind eben eine Ausnahme. Das in hohem Maße ausgedehnte Geldgeschäft ist den Banken zugute gekommen, aber auch diese haben große Vorsicht anzu,»enden und sind den Beunruhigungen durch Kriegs- und andere alarmierende Gerüchte ausgesetzt. Die Zahl der unverschuldeten geschäft lichen Zusammenbrüche ist nicht gering, und sie würde noch größer sein ohne die hervorragende Soliditär, die den Kern alles deutschen Geschästslebcns bildet. Die Kaufkraft des Publikums ist heute unzweifelhaft gesunken; daß es seine Lage durch Börsenspekulationen zu bessern suchte, ist ihm keines wegs immer zum Heile gediehen. An der Kaufkraft tragen nicht allein die teuren Zetten die Schuld, ebensoviel auch die veränderten Lebensverhältnisse. Die Erziehung der modernen Jugend erfordert zudem eine ganz andere Anwendung von finanziellen Mitteln, als dies noch vor anderthalb bis zwei Jahrzehnten der Fall war. Var MalMo-Zbkommen. Die Erledigung des ersten Teiles des Marokkoabkommens, der diejenige der Entschädigung Deutschlands durch Frankreich zu folgen hat, ist allgemein als die Befreiung von einer ernsten Kricgsgesahr begrüßt worden. Man hofft auch auf eine baldige Erledigung der Entschädigungsfrage, da auf bei den Seiten der Wunsch besteht, den Parlamenten, die dem nächst zusammentreten, möglichst bald das vollständig fertige Abkommen vorzulegen. Nach der bisher erzielten Verein barung hat Frankreich mit dem Recht des Protektorats über Marokko Garantien dafür übernommen, daß Deutschland und die anderen Vertragsmächte völlige wirtschaftliche Gleich stellung genießen. Deutschland verzichtet auf politische Betä tigung in Marokko unter Anerkennung der Vormachtsstellung Frankreichs daselbst und verpflichtet sich, gemeinsam mit Frank reich bei den anderen Vertragsmächten auf die erforderliche Aenderung des Algecirasverträges hinzuwirken. Da bisher Deutschland der gebende Teil war, wie schon sein Recht auf eine Entschädigung durch Frankreich e> weist, so läßt sich ein abschließendes Urteil erst nach Erledigung der Kompensations frage abgeben. Die größten Schwierigkeiten aber können al- überwunden gelten. In einer halbamtlichen Berliner Mitteilung der „Köln. Ztg." heißt es: Wenn man nach der materiellen Seite hin mit einem Urteil vorerst noch zurückhalten muß, so wird man doch von einem allgemeinen und höheren Standpunkte aus es im Grundsätze als hoch erfreulich bezeichnen müssen, daß zwei Staaten mit so eigenartige, vielfach recht heiklen Be ziehungen wie Frankreich und Deutschland im Interesse des Friedens und der Verträglichkeit sich über eine Frage einigen konnten, die voller Dornen steckte, und zweifellos zu den schwierigsten Aufgaben gehörte, die der Diplomatie in den letzten Zeiten gestellt wurden. Zur Entschädigungsfrage wird darauf hingewiesen, daß bei dem parlamentarischen Regierungs- shstem in Frankreich die dortige Regierung mit der öffentlichen Meinung des Landes besonders rechnen muß; daß sich auf der andern Seite aber auch die deutsche Regierung zu sehr der Bedeutung der in Marokko gemachten Zugeständnisse be wußt ist, um sie für ein Butterbrot zu verhandeln. Der Schwierigkeit einer Vereinbarung steht gegenüber der gute Wille zu einer loyalen Austragung, und es will scheinen, daß unter diesen Umständen die höheren Gesichtspunkte zwin gend auf eine Einigung auch in solchen Einzelheiten hinwir ken werden, deren Regelung und Ausgleichung mit den For derungen der öffentlichen Meinung deute noch recht schwer erscheint. Die Tatsache, daß man über den ersten Berg hi naus ist, berechtigt zu der Hoffnung, duß man auch den zwei ten überwinden wird. Schon am Donnerstag nahmen in Berlin die ersten Besprechungen über den Kongo ihren An fang. Die konservative „Kreuz-Ztg." weist in einem längeren Ar tikel nach, daß man sich an den Erfolgen genügen lassen kann, die bisher erreicht wurden, wenn das endgültige Abkommen uns ausreichende Kompensationen im Kongobcckcn sichert. — Die „Deutsche Tagesztg." hofft, daß das Ziel des ersten Teiles der Verhandlungen — die Sicherung unserer wirtschaftlichen Inter essen in Marokko bei unumwundener Anerkennung der politischen Herrschaft Frankreichs — in an sich annehmbarer Weise erreicht worden ist; betont aber, daß die Kompensation nur durch Ueber- lassung eines Objekts von wirklichem und großem Werte erfolgen kann. Will Frankreich wirklich wertvolle Komvcnsationen nicht zugestchen, dann muß Deutschland die Verhandlungen abbrechen Nicht wir würden das zu bedauern haben! — Die nationalliberale „Magdcb. Ztg." sagt: Der schwierigste Teil des schwierigen Werks, die Einigung über Marokko selbst, ist also verrichtet. Wenigstens der a priori schwierigste. Die Verhandlungen über die Kompen- Zur Sei praxi; 4« Heben;. * Zu den Aufgabe», die ihrer Lösung durch dni Reichs tag in der kommende Woche beginnenden vorweihnachtlichen Tagung harren, gehört auch bekanntlich der Gesetzentwurf über die Privatbeamten-Vcrsicherung. Der Wünsche, die zu dieser Forderung des Tages vorliegen, sind unendlich viele, ihre Erfüllung ist in diesem Umfange nicht möglich und es wird schon eine Genugtuung sein, wenn überhaupt noch vor den Neuwahlen ein befriedigendes Gesetz zustande kommt Am meisten on der Vorlage wird ausgesetzt, daß sic zuviel Kosten macht und im Vergleich dazu nicht genug bietet. Das ist aber eine Kritik, die sich auch auf anderen Gebieten der Sozialpolitik, wie der Verwaltung überhaupt findet. Selbst bei den Eisenbahn- und sonstigen Bauten heißt es ja, was auch von staatlicher Seite unumwunden zugestandcn wird, die private Unternehmungslust arbeite billiger, wie der Staat. Auch die eingeführte sparsamere Wirtschaft hat daran nichts ändern können. Der Reichstag hat einstimmig die Fürsorge für die Pri- vatangesteUtrn als erforderlich bezeichnet, er wird also auch fein Versprechen halten und die ihm unterbreitete Regierungs vorlage schließlich annehmcn müssen. Heilsam wird cs dabei sein, wenn er nicht vorwiegend seiner eigenen gesetzgeberischen Autorität folgt, sondern die Vorschläge, die aus der Mitte des Lebens herrühren, genau prüft. Es wäre doch vom allerhöchsten Werte, wenn es gelänge, einen ersten Schritt auf dem Wege zum Ziele der Einführung einer billigeren Versicherungsverwaltung zu tun, von dem das ganze soziale Leben seinen hohen Vorteil haben würde. Die Wünsche, einen Ausgleich dadurch herbeizuführen, daß größere öffent liche Mittel eingestellt werden, sind auf den Widerspruch der Reichsbehörden gestoßen, weil das Sparsamkeitsprinzip nicht zu den wirtschaftlichen Erträgnissen der heutigen Zeit im Einklang steht. Trotzdem ist selbstverständlich zu erhoffen, daß der dornige Kostenpunkt seine Schwierigkeiten verlieren und ein heilsames Gesetz ermöglichen wird. Laut erschallten die Rufe zu diesem neuen Gesetz, ein Be weis dafür, wie groß die Zahl und wie nicht immer erfreu lich die Lage der Privatangestellten ist. Aber von dieser Tatsache kann und muß man auf andere, noch weniger er freuliche Zustände schließen, nämlich darauf, daß die Möglich keit, sich in kaufmännischen und verwandten Berufen selbstän dig zu machen, von Jahr zu Jahr mehr sinkt. Die Not wendigkeit der Fürsorge für die Privatangestellten würde viel weniger laut betont werden, wenn die Chancen, sich einen keiekstsgskaMüst ka5tor kickte epkivkl Keule k>«1sg sbenö im 8ekü1renksus frsnkenberg.
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