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Leipziger Monatsschrift für Textil-Industrie : 01.12.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-12-01
- Sprache
- Deutsch
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- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Urheberrechtsschutz 1.0
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- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1679160729-191512014
- PURL
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- oai:de:slub-dresden:db:id-1679160729-19151201
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- ZeitungLeipziger Monatsschrift für Textil-Industrie
- Jahr1915
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Prämiiert auf der Weltausstellung in Chicago 1893 mit der Preismedaille. Prämiiert auf der Landesausstellung in Troppau 1893 mit der goldenen Medaille. Nr. 48 XXX. Jahrgang. ^/() CllOlll) 6 Fl ClltG Leipzig, 1. Dezember 1915. Handelsteil der Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie. \_J Zugleich: Wochenschrift für Spinnerei und Weberei. | Allgemeine Zeitschrift für die Textilindustrie Begründet 1884 in LEIPZIG. | vormals „Die Textil-Zeitung“. Handelsblatt für die gesamte Textil-Branche. Fachzeitschrift für die Woll-, Baumwoll-, Seiden-, I.einen-, Hanf- und Jute-Industrie, für den Garn- und Manufakturwarenhandel, sowie die Tuch- und Konfektionsbranche. Nachdruck, soweit nicht untersagt, nur mit genauer Quellenangabe gestattet. Organ der Sächsischen Organ der Vereinigung Organ der Norddeutschen Textil-Berufsgenossenschaft. Sächsischer Spinnerei-Besitzer. Textil-Berufsgenossenschaft. Adresse für sämtliche Zuschriften und Geldsendungen: Leipziger MonatschriftfürTextii-Indiistrie, Leipzig, Brommestr. 9. Redaktion, Geschäftsstelle u. Verlag: LEIPZIG Brommestraße 9, Ecke Johannis-Allee. Herausgegeben von Theodor Martins Textilverlag in Leipzig. Fernsprech-Anschluß: No. 1058. Telegramm-Adresse: Textilschrift Leipzig. Diese Wochenberichte erscheinen jeden Mittwoch als Beiblatt zur „Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie“ und bilden den Handelsteil der letzteren. — Der Preis für die „Leipziger Monat- SOhrift für Textll-Industrie“ mit den vierteljährlich erscheinenden „Spezialnummern“ und den 3 Bei blättern: 1. Wochenberichte, 2. Muster-Zeitung, mit zahlreichen Musterkompositionen und Stoff proben (Neuheiten), und 3. Mitteilungen aus und für Textil-Berufsgenossenschaften beträgt für das Deutsche Reich und Österreich-Ungarn pro Halbjahr nur Mk. 8,—, für die übrigen Länder: a) Bei direktem Bezug unter Streifband pro Halbjahr Mk. 10,50 (inklusive Porto); b) bei Bezug durch die Buchhandlungen oder Postämter pro Halbjahr Mk. 9,—. Die „Wochen berichte“ können auch allein (ohne die Monatschrift) bezogen werden zum halb jährlichen Preise von Mk. 5,— für Deutschland und Österreich-Ungarn, und zu folgenden Preisen für die übrigen Länder: a) Bei direktem Bezug unter Streifband pro Halbjahr Mk. 7,50 (inklusive Porto); b) bei Bezug durch die Buchhandlungen oder Postämter pro Halbjahr Mk. 6,— . Bestellungen nehmen an: Die Expedition der Leipziger Monatschrift für Textil - Industrie in Leipzig, Brommestraße 9 (Ecke Johannis-Allee), sämtliche Buchhandlungen des In- und Aus landes, sowie die Postanstalten. (Im deutschen Post-Zeitungskataloge sind die Monat schrift nebst Beiblättern (auf Seite 239) unter „Lei pziger Monatschrift für Textil-Industrie“, die Wochenberichte ohne Monatschrift (auf Seite 442) unter dem Titel „Wochenberichte der Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie“ eingetragen.) Die Abonnementsgebühren sind pränume- rando zahlbar. Wenn ein Abonnement spätestens 1 Monat vor Schluß des Halbjahres nicht gekündigt wird, gilt dasselbe als fortbestehend. — Die Insertionsgebühren betragen pro Petitzeile (za. 3 mm hoch und 54 mm breit) oder deren Raum 40 Pfennig. Bei Wiederholungen Rabatt nach Tarif. Beilagen werden nur für die Gesamtauflage angenommen nach feststehendem Tarif. Koloniale Kriegsziele. Das Kolonial-Wirtschaftliche Komitee, wirtschaftlicher Ausschuß der Deutschen Kolonialgesellschaft, hat in einer Sitzung seines Gesamt vorstandes folgende Entschließung gefaßt: „Das Kolonial-Wirtschaftliche Komitee hält es für unerläßlich, daß unbeschadet der Bestrebungen, die auf eine Sicherung und Erweite rung der Grundlagen der deutschen Volkswirtschaft innerhalb Europas abzielen, eine Ergänzung derselben durch Ausgestaltung und Vergröße rung des deutschen Kolonialbesitzes durchgesetzt wird. Es ist mit Be stimmtheit zu erwarten, daß auch in Zukunft sowohl die deutsche Land wirtschaft wie die deutsche Industrie überseeische Rohprodukte, wie Futtermittel, Baumwolle und Wolle, Kaffee und Kakao, Kopra, Palm kerne und Palmöl, Erdnüsse und Sesam, Guttapercha, Kautschuk und Sisalhanf, tropische Hölzer und Gerbstoffe, nutzbare Mine ralien usw. in steigendem Maße benötigen werden. Zur dauernden Sicherung ihres Bezuges ist die Deckung wenigstens eines ansehnlichen Teiles des deutschen Bedarfes aus eigenen Kolo nien unbedingt erforderlich. In gleicher Weise liegt es im Interesse der Lebensfähigkeit der deutschen Industrie, daß wenigstens für einen Teil ihrer Ausfuhrerzeugnisse deutsche Kolonien einen gesicherten Absatz markt bieten. Volkswirtschaftlich, national und politisch ist es ferner von größter Bedeutung, die, wenn auch zurzeit nur kleinen Scharen deutscher Aus wanderer in eigenen Kolonien anzusiedeln, damit dem Deutschtum zu er halten und die Verteidigungsfähigkeit der Kolonien zu erhöhen. Als Grundlage der künftigen kolonialen Betätigung muß ausgegangen werden von dem, was bisher in dreißigjähriger mühevoller Kulturarbeit geschaffen worden ist. Daher ist in erster Linie an dem bisherigen Kolonialbesitz festzuhalten. Bei Erwerbung neuer Kolonialgebiete ist einerseits ein organischer An schluß an unsere bisherigen Kolonien anzustreben und andererseits im Auge zu behalten, daß die neuen Gebiete nach Boden, Klima und Be völkerungszahl geeignet sind, die für die deutsche Volkswirtschaft wich tigsten Rohstoffe in erheblicher Menge zu liefern und der deutschen In dustrie als Absatzgebiete für ihre Erzeugnisse zu dienen.“ ® ® ® Die Rohstoffversorgung nach dem Friedensschluß. Die planmäßige Versorgung der deutschen Industrie mit Rohstoffen aus dem Auslande wird nach Beendigung des Krieges von ganz besonderer Bedeutung für die Überleitung der industriellen Kriegswirtschaft zur Friedenswirtschaft sein. Es muß verhütet werden, daß infolge des Be dürfnisses der Industrie, sich nach dem Frieden möglichst schnell mit Rohstoffen einzudecken, Mißstände, namentlich hinsichtlich der Preis bildung, der Gestaltung der Valuta usw. eintreten. Der Kriegs ausschuß der deutschen Industrie hat sich zwecks Organi sierung der Rohstoffversorgung nach Friedensschluß bereits an die zu ständigen Stellen gewandt und wird Gelegenheit nehmen, diese Frage mit den in Betracht kommenden industriellen Fachverbänden und sonstigen interessierten Kreisen eingehend zu erörtern. ® ® @ Zur Verwertung der deutschen Schaf schur 1915/16. Nach Mitteilungen der „Deutschen Tages-Ztg.“ hat der Verein der Merinozüchter in Berlin infolge der amtlichen Bekannt machung über die Beschlagnahme der deutschen Schafschur sich mit einem Rundschreiben an seine Mitglieder und sonstige Schäfereibesitzer gewendet. Er hat darin u. a. darauf hingewiesen, daß der Übernahme preis der fabrikgewaschenen Wollen durch die Kriegswollbedarf-Aktien- gescllschaft auf Grund der durch Bundesratsverordnung vom 22. Dezem ber 1914 festgesetzten Höchstpreise bestimmt wird; sollte keine Einigung zwischen dieser Gesellschaft und dem Verkäufer erzielt werden, so wird der Preis durch die Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlichen Preußi schen Kriegsministeriums in Berlin festgesetzt. Zu diesem Zweck hat die Kriegs-Rohstoff-Abteilung einen Sachverständigenausschuß zu hören, dessen Zusammensetzung sie unter Hinzuziehung von Sachverständigen aus den Kreisen der Wollhändler und der Schafzüchter bezw. Gewerbe sachverständigen vornimmt. Bei der Preisbestimmung hat in jedem Fall die mehr oder weniger fehlerhafte Beschaffenheit, Länge usw. der Wolle nach den handelsüblichen Wertabstufungen bei der Preisbestimmung mit zusprechen. Um den Schäfereibesitzern die Möglichkeit zu bieten, sich bei der ganzen Abwickelung des WollVerkaufs eines sachverständigen Beirats bedienen zu können, hat der Verein die Firma, die in Friedenszeiten mit der Durchführung der Vereinsversteigerungen beauftragt ist, veran laßt, die Verwertung der Wolle zu übernehmen und zu vermitteln, Mengen unter 20 Ztr., bekanntlich die Mindestmenge von Rohwolle, die ein Schafhalter an die Kriegswollbedarf-Aktiengesellschaft verkaufen darf, werden in Berlin gesammelt und dann tunlichst bald mit anderen möglichst gleichartigen Wollen in passenden Waschpartien von mindestens 20 Ztr. zusammengestellt, um unter fachmännischer Kontrolle der Firma in einer der behördlich zugelassenen Wäschereien behandelt zu werden. Das Erzeugnis aus diesen Waschpartien wird alsdann unter dem Namen der Züchter an die Kriegswollbedarf-Aktiengesellschaft abgeliefert; die Vereinsfirma sorgt für den Geldeingang und die genaue Abrechnung mit den betreffenden Schäfereibesitzern. Ebenso wird bei Mengen über 20 Ztr. die fachmännische Kontrolle über die sachgemäße Behandlung der Wolle in den Wäschereien, die Prüfung.der Abrechnungspapiere, die Abführung des Waschlohns an die Wäschereien, die Prüfung und nötigen falls die Vereinbarung des von der Kriegswollbedarf-Aktiengesellschaft zu zahlenden Wertes, kurzum alle geschäftstechnischen Einzelheiten übernommen, somit also gegen eine geringe, vom Verein festgesetzte Ver mittlergebühr nach Möglichkeit Sicherheit geschaffen, daß die Schäferei besitzer tatsächlich den vollen, ihnen zustehenden Wert für ihre Woll schur erhalten. Auf Wunsch werden die gelieferten Wollen bis zu einer bestimmten Höhe bevorschußt, und Säcke für die Verpackung zu verhält nismäßig billigem Preis geliefert. Weitere Auskünfte werden von der Geschäftsstelle des Vereins, Stettin, Werderstr. 32, gern erteilt.
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