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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 09.04.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-04-09
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187204090
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18720409
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18720409
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1872
- Monat1872-04
- Tag1872-04-09
- Monat1872-04
- Jahr1872
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Großenhainer Unterh altunZs und AnzchMatt. dkmtsvlatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. ZL. 41 Dienstag, den S. April 18 VS. Bekanntmachung, die communlichen Anlagen betreffend. Nachdem das Communanlagen - Cataster auf das Jahr 1872 aufgestellt worden ist, wird dies mit dem Bemerken andurch bekannt gemacht, daß ein jeder Steuerpflichtige das ihn betref fende Conto desselben in der Stadthauptkassen-Expedition zu den gewöhnlichen Expeditionsstunden einsehen kann, und daß alle Diejenigen, welche in diesem Jahre zum ersten Male eingeschätzt worden sind, oder bei deren Abschätzung gegen das Vorjahr eine Veränderung eingetreten ist, Steuerzettel werden behändigt er halten. Als letzter Termin zu Anbringung von etwaigen Necla-» mationen gegen die Höhe der Individual-Einschätzung ist der 2V. April d. I. anberaumt worden. Eine jede Reclamation ist schriftlich beim Stadtrath einzu reichen oder mündlich zu Protokoll an Rathsstelle zu erklären und in dem einen, wie in dem anderen Falle der Betrag des veranlagten Einkommens, sowie die Gründe, aus denen eine Ueberschätzung des Einkommens hervorgehen soll, genau anzu geben. Jedoch darf die Bezahlung der veranlagten Steuer wegen angebrachter Reclamation nicht verzögert, dieselbe muß Dielmehr mit Vorbehalt späterer Ausgleichung im Fälligkeits termine unweigerlich geleistet werden. Die nach Vorschrift des hiesigen Anlagen - Regulativs bez. des Gesetzes vom 12. December 1855 vorgenommene Berech nung und Reparation des diesjährigen Gesammtbedarfs an 12,511 Thlr. 3 Ngr. 9 Pf. auf das Einkommen und auf den Grundbesitz hat ergeben, daß n) von jedem Thaler Erwerbs- und Vermögenseinkommen der Bürger und Schutzverwandten, soweit sie nicht zu einer der nachstehenden Classen gehören, sowie von jeder Steuereinheit des Grundbesitzes 5,4 Pfennige oder 1 Thlr. 24 Ngr. von je Hundert Thalern zu bezahlen sind; dagegen betragen die persönlichen Abgaben d) der nicht selbstständigen Arbeiter und Arbeiterinnen, in- gleichen der Herren Offiziere 1 Thlr.; e) der Kirchen- und Schuldiener 24 Ngr.; 6) der Katholiken 1 Thlr. 18 Ngr.; endlich e) der nur zu den Kirchenanlagen beizuziehenden Bewohner der sogenannten Weinbergshäuser 6 Ngr. von je Hundert Thalern steuerpflichtigem Einkommen. Die Termine zu Erhebung der Anlagen selbst sind auf den 15. April, den 15. Juni, den 1. September und den 15. November festgesetzt worden. Großenhain, am 6. April 1872. Der Rath daselbst. Kunze. Bekanntmachung. Die am 1. April 1872 fälligen Brandvevficherungsbeiträge sind nach zwei Pfennigen von jeder Beitragseinheit längstens bis zum 18. April 1872 an die Stadthanptcasse zu bezahlen. Großenhain, am 28. März 1872. Der Stadtrath. Kunze. Bekanntmachung. Die Auszahlung der Seevisgelder auf die Monate Januar, Februar und März dieses Jahres soll Mittwoch, den 1V April 1872, Nachmittags von 3 bis 6 Uhr erfolgen und wollen sich die Quartierwirthe innerhalb der ge dachten Zeit an Stadthauptcassenexpeditionsstelle zu obigem Be- hufe einfinden. Großenhain, am 8. April 1872. Die Serviscasienverwaltung. Grün, Cassirer. Schwarze, Controleur. Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten Mittwoch, den 10. April 1872, Nachmittags 5 Uhr im Rathssitzungszimmer. Tagesordnung: 1) Erklärung über Erlaß der Prüfung, event. über Lehre, Leben und Wandel der zu befördernden Lehrer hiesiger Schulen; 2) Beschluß des Stadtraths, die Höhe der auszuschreibenden städtischen Anlage betreffend; 3) ein Gesuch um Aufnahme in den diesseitigen Staats verband; 4) Beschluß des Stadtraths, den Verkauf des Militärlazareths betr. Großenhain, den 8. April 1872. Der Vorsteher. Bekanntmachung. Von dem zum Pfarrlehn zu Radeburg gehörenden, auf der Oberhufe und am Rödergraben anstehenden Holz sollen Freitag, den 12. April 1872, Vormittags 9 Uhr in einzelnen Posten ein Nadelholzbestand von Kiefern und Fichten an ca. 3 Ackern, mehrere Nutzeichen und eine Parthie Laub unterholz auf dem Stocke meistbietend versteigert werden. Kauflustige haben sich daher zur gedachten Zeit an Ärt und Stelle einzufinden und nach vorgängiger Bekanntmachung der Auctionsbedingungen der Versteigerung zu gewärtigen. Die Beschreibung der Posten und die ausgeworfene Taxe derselben, auch eine Abschrift der Auctionsbedingungen hängt im Amtshause, sowie im Gasthof zum Hirsch in Radeburg aus. Die Königliche Kircheninspection von Radeburg. Radeberg und Radeburg, am 19. März 1872. Königliche Superintendur. Königliches Gerichtsamt. Der Stadtrath. Schröder, G.-A., Weber, zugleich in vieibns des Herrn Lpkorus. Bürgermeister.
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