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Zwönitztaler Anzeiger : 13.01.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-01-13
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1859945678-191801136
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1859945678-19180113
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1859945678-19180113
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungZwönitztaler Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-01
- Tag1918-01-13
- Monat1918-01
- Jahr1918
- Titel
- Zwönitztaler Anzeiger : 13.01.1918
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Zwönitzlaler Anzeiger für -as Königliche Amtsgericht un- -ie ----- stö-tischen Behörden zu Zwönitz — Anzeigen: Diesechsgespallene(43mm)KleinzeIleoderderm Nanm20 Pfg^ bei Familienanz., Sammelanz.,labellar.Sah u.auswärk.Anz. 25 Pfg. die Zeile, die dreigespall. Zeile im Reklamel.u.im amll. Teile KOPf. Mindestpreis einer Anz. 1 Mk. Bei Wiederholungen PreisermStz. «.Vereinbarung. Bei Konkursen, Klagen, Vergleichen und Zielüberschreitung fällt jede aus Anzeigen gewährte Preisermäßigung weg. Erscheint wöchentlich viermal, am Dienstag, Donnerstag, Sonnabend und Sonntag.- Bezugspreis: Durchunsere Träger monatlich 80 Pfg. frei ins Kaus, durch die Post be logen olerleljährl. M. 2.40. Druck u. Verlag: Duchdruckerei L. Bernhard Ott, Zwönitz. Inhaber u. veranlw. Schrisll.: Earl Beruh. Oll, Zwönitz. Geschäftsstelle: Zwönitz, Kühn- haiderstr. 738/74. Fernspr. Nr. 23. Poslsch. 4814 Leipzig. Anzeiger für Zwönitz,Niederzwönitz,MH»hai-e,Lenkersdors,Dorfchemnitz,Günsdors und an-ereOrlschafienimZwönitzlale Nr. 7. Sonntag, den 13. Januar 1818. 43. Jahrg. Amtlicher Teil. Montag, den 14. Januar, Buttcrverkauf von norm. 8 Uhr an in den bekannten Verkaufsstellen. Auf Marke IV der Landesfettkarte und gegen Vorlegung der Lebensmittel karte werden 50 Gramm verabfolgt. Rotwein in Flaschen wird jederzeit abgegeben im Rathause durch den beauftragten Beamten Böttcher. Der Bürgermeister. Verkehr mit Milch bctr. Nach den Bestimmungen des Kommunalverbandes vom 15. Dezember 1917 ist die Abgabe von Milch jeder Art (Vollmilch, Magcr- und Buttermilch» an ortsfremde Verbraucher- verboten. Demzufolge ist es nicht mehr zulässig, daß die hiesigen Einwohner Milch in den Nachbarorten kaufen und entnehmen. Dir hiesigen Verbraucher dürfen Milch nur von den Händlern beziehen, die .sic als zugelasscnc Aufkäufer in die hiesige Stadt bringen. Die Befolgung des Verbots der unbefug ten Einbringung von Milch über die GemeiudcbezirkSgrenzc» wird fortgesetzt streng überwacht werden. Zuwiderhand lungen sind mit harten Strafen, nämlich mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10 000 M. oder mit einer dieser Strafen bedroht. Zwönitz, am 12. Januar 1018. Der Bürgermeister. Bekanntmachung, die Anmeldung der Ostern dieses Zahres in Zwönitz schulpflichtig werdenden Kinder betreffend. Astern 1.918'werden alle diejenigen Kinder schulpflichtig, welche bis dahin das sechste Lebensjahr erfüllt haben. Außer diesen dürfen auch solche Kinder ausgenommen werden, welche bis zum 30. Juni 1918 das sechste Lebens- jahr vollenden. Die Anmeldung der in Zwönitz geborenen Kinder wird der Unterzeichnete Montag, den 28. Januar, nachm. von 2 bis 4 Uhr, die der auswärts geborenen Dienstag, den 29. Januar, nachm. von 2 bis 4 Ahr im Direktorzimmer der Bürgerschule entgegennehmcn. Per sönliche Vorstellung der anzumeldendcn Kinder ist erwünscht. Bei-der Anmeldung ist für jedes Kind der Impf schein, für ein auswärts geborenes außerdem eine standesamtliche Geburtsurkunde mit Taufbescheinigung vorzulegen. "uw, Zwönitz, den >2. Januar I9I8. Schuldirektor Peuckert. Hausschlachtungen. Auf Anordnung des KricgsernährungsamtS wird zur notwendigen Sicherung der Brotgetreide- und Kartofsel- versorgnng bestimmt, daß Hausschlachtungen von Schweinen nur noch bis zum 3l. Januar dS. Js. vorgeuommen werden dürfen, und die Erteilung von Hausschlachtungs- genchmigungen und die Vornahme von Hausschlachtungen nach diesem Zeitpunkte bis auf weiteres verboten. Aus nahmen von diesem Verbot zn bewilligen, behält sich das Ministerium des Innern lediglich selbst vor. Die Kom munalverbände sind bereits ermächtigt, in bestimmten Fällen die Hausschlachtungeu auch dann zu genehmigen, wenn noch Vorräte ans früheren Hausschlachtungen vor handen sind und die ungeschriebene Haltefrist von drei Monaten dann abzukürzen, wenn das zu schlachtende Schwein bereits am 1. Dezember 1917 im Besitz des HauSschlach- tondcn sich befunden hat. Dresden, am 8. Januar 1918. , Ministerium des Innern. Die Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 28. November 1917 „Spanferkel markenfrei", nach der der Verkauf von Spanferkelfleisch ohne Fleischmarken -ugelassen und der Aufkauf von Spanferkeln von allen Beschränkungen befreit worden war, wird mit Wirkung vom 15. Januar d. I. ab wieder aufgehoben. Die vor dem 28. November 1917 gültig gewesenen Vorschriften treten wieder in Kraft, der Höchstpreis für das Kilo gramm Lebendgewicht Spanferkel wird auf 2,20 M. fest gesetzt. Dresden, am 8. Januar 1918. Ministerium des Innern. Ae LerhüMilUN in Brest-MM. Trotzky erklärte in Brest-Litowsk, Rußland ver zichte aus dle Verlegung der Verhandlungen an einen neutralen Ort, da es Deutschlands Berufung auf seine Machtstellung als berechtigt anerkennen müsse. Die für Dienstag zu erwartende Rede des Reichs kanzlers wird voraussichtlich eine nochmalige Formu lierung unserer Friedensbedingungen bringen. Der badische Minister v. Bodmann betonte in der Kammer die Notwendigkeit, die Feinde mit dem Schwert friedenswillig zu machen, und nahm gegen die Parlamen- tarisicrung Stellung. Admiral von Capelle, der Staatssekretär des Reichs marineamtes, hat den Pour le mörite erhalten. Finnland ist jetzt auch von den Regierungen Nor wegens und Dänemarks anerkannt worden: die Engländer beginnen, sich aus Finnland zurückznzichcn. Finnland beabsichtigt, möglichst bald die wirtschaft lichen Beziehungen zu Deutschland wieder auszunehmen. Die englischen Gewerkschaften erließen durch ihren Zcntralvorstand eine Erklärung gegen Llohd George. Die englische Heeresleitung hat dringend wei tere Verstärkungen beansprncht. Die neue A u f st a n d s b cw e g u n g der portugie sischen Flotte richtet sich gegen die Verwendung der portugiesischen Truppen an der Front in Frankreich. Der König von Spanien hat die Cortes aufgelöst: die Wahlen für die Kämmer sind auf den 24. Februar, die für den Senat auf den 10. März angesetzt. 4- M PtOMMN in Atsi-Atmsk. K. Brest-Litowsk, 10. Jan. Die gestern unterbrochene Plenarsitzung wurde vormittags 11 Uhr unter dem Vor sitz des Staatssekretärs von Kühlmann fortgesetzt. Als erster Redner führte der ! ukrainische Staatssekretär für Handel und Industrie, Holoborvytsch aus: Geehrte Herren und Damen! Die durch den Krieg erschöpften und gequälten Völker sehnen sich nach Frieden. In dieser Sehnsucht nach Frieden haben die Vertreter der Demokratie Großrußlands, ohne Rücksicht zu nehmen auf die Angriffe seitens eines Teiles der russischen Gesell schaft nnd der Presse, kühn die Schützengräben der krieg- sührcnden Mächte zu dem Zwecke überschritten, um nicht auf dem Schlachtfelds durch Blut und Eisen, sondern auf dein Wege freundschaftlichen Uebereinkommens zwischen den Völkern den für die ganze Welt erwünschten allgemeinen Frieden zu erreichen. Unerschütterlich daran festhaltcnd, daß der gegenwärtige Krieg für alle Staaten und insbesondere für die arbeitenden Klassen eines jeden Staates das schwerste Uebe! bedeutet,daß alle kriegführenden Staaten etwaigen Eroberungsabsichten entsagen und Friedensverhandlungen unverzüglich einleiten wollten, hat die ukrainische Zentral rada, das Parlament! der ukrainischen Republik, es für un- UMgänglich bejunden, gleich nach der Verkündigung der ukrainischen Republik eine aktive Politik in der F ricdensfrage einzuleiten. Gegenwärtig, da der Rat der Volkskommissare gemäß dem letzten Punkte der Be dingungen des allgemeinen Waffenstillstandes die Friedens- Verhandlungen mit den Regierungen Deutschlands, Oester reich-Ungarns, der Türkei und Bulgariens in Brest-Litowsk beginnt, erklärt das Generalsekretariat im Namen der ukrai nischen Volksrepublik folgendes: 1. Die gesamte ^Demokra tie oes ukrainischen Staates strebt die Beendigung des Krieges in der ganzen' Welt, einen Frieden zwischen allen gegenwärtig kriegführenden Staaten, einen allgemeinen Frie-- den an. 2. Der zwischen allen Mächten zu schließende Friede muß demokratisch sein und einen: jeden, auch dem tlcinstcn Volke in jedem Staate das volle, durch nichts beschränkte nationale Selbstbestimmungsrecht sichern. 3. Für dio Ermöglichung des wirklichen Willensansdruckes der Völker müssen entsprechende Garantien geschaffen werden. 4. Es ist demnach jedwede Annexion, d. h. jede gewalt same Angliederung oder Uebergabe irgend eines Land- teilcs ohne Einverständnis seiner Bevölkerung unzulässig. 5. Ebenso unzulässig sind vom Standpunkt der arbeiten den Klassen jedwede Kriegsentschädigungen, welche Formen auch immer ihnen beigegeben werden. 6. Kleinen Völkern und Staaten, die infolge des Krieges beträchtlichen Schaden oder Verwüstungen erlitten haben, muß gemäß den Regeln, welche auf den 'Friedenskongressen ausgearbeitet werden müssen, materiell« Hilfe erwiesen werden. 7. Die ukrai nische Volksrepublik, di« gegenwärtig auf ihrem Territo rium die ukrainische Front besetzt hält und in völker rechtlichen Angelegenheiten, vertreten durch ihre Regierung, welcher der Schutz der ukrainischen Volksinter essen obliegt, selbständig auftritt, mutz gleich den übrigen Mächten an allen Friedensverhandlungen, Konfe renzen und Kongressen teilnchmen können. 8. Die Macht des Rates der Volkskommissare erstreckt sich nicht auf ganz Nutzland, demnach auch nicht auf die ukrainische Volks republik. Es kann daher der ans den Verhandlungen mit den gegen Ruhland kriegführenden Mächten eventuell resultierende Friede für die Ukraine nur dann verpflichtend werden, wenn die Bedingungen dieses Friedens durch die Regierung der ukrainischen Volksrepu blik angenommen und unterzeichnet würden. 9. Im Namen des gesamten Rutzland kann nur diejenige Regierung (und zwar ausschließlich eine Bundesregierung) Frieden schließen, dio von allen Republiken und staatlich organisierten Ge bieten Rußlands anerkannt sein würde. Wenn aber eine solche Regierung in der nächsten Zeit nicht gebildet wer den könnte, so kann diesen Frieden nur die geeinigte Ver tretung jener Republiken und Gebiete schließen. An dem Prinzip eines demokratischen Friedens unerschütterlich fest haltend, strebt das Gcneralsckretariat gleichzeitig die mög lichst rasche Herbeiführung dieses allgemeinen Friedens an und legt großes Gewicht allen Versuchen, die seine Ver wirklichung näher bringen können, bei. Das Generalsekre- tariat hält es daher für unumgänglich, eine Vertretung auf der Konferenz in Brest-Litowsk zu besitzen, in dem cs gleichzeitig hofft, daß die endgültige Lösung der Friedcnsangelegenheit auf einem internationalen Kongreß erfolgen wird, zu dessen Beschickung die Regierung der ukrainischen Volksrepublik alle Kriegführenden aufsordert. Ter Präsident des Gcneralsekretariates W i n n i t s ch e n k a. Der Staatssekretär für internationale Angelegenheiten Schulgin. M Tr«W WM n pk Mm. IV. Brest-Litowsk, 10. Jan. In Erwiderung auf die Ausführungen des ukrainischen Staatssekretärs Holobowhtsch erklärte der , Staatssekretär von Kühlmann: Meine Herren! Wir haben von den Ausführungen des Herrn Vorsitzenden der ukrainischen Delegation und vom Inhalt der uns gemachten Mitteilungen mit lebhaftem Interesse Kenntnis genommen. Ich schlage vor, daß die ukrainische Note als wichtiges, historisches Dokument den Akten des Kongresses einverleibt werde. Die Vertreter der Verbündeten Mächte begrüßen im Sinne ihres Telegramms vom 26. Dezember 1917 die in Brest-Litowsk erschienenen ukrainischen Vertreter. Die Vertreter der verbündeten Mächte behalten sich ihre Stellungnahme zu den Einzelheiten der Ausführungen der ukrainischen Delegation vor. Anschließend hieran sprach der Vorsitzende den Wunsch aus, einige Fragen zu stellen, um dio Unterlagen für die Beschlußfassung der verbündeten Mächte zu schaffen. Bis her sei mit den Vertretern der Petersburger Regierung über sämtliche das russische Gebiet betreffenden Angelegen heiten verhandelt worden. Es muß daher an den Vor sitzenden der Delegation der Petersburger Regierung die Frage gerichtet werden, ob er und seine Delegation auch ferner die Angelegenheiten des gesamten Rußlands hier diplomatisch zn vertreten beabsichtigen. Herr Trotzki gab hierauf die folgende Erklärung ab: In Kenntnis der durch dio ukrainische Delegation veröffentlichten Note des Generalsekretariats der ukrainischen Volksrepublik erklärt die russische Delegation ihrerseits, daß sie in vollem Ein vernehmen mit der grundsätzlichen Anerkennung des Selbst- bestimmungsrcchtes jeder Nation bis zur vollen Lostrennung kein Hindernis für die Teilnahme der ukraini schen Delegation an den Fricdensverhandlungen findet. Einigung über die Teilnahme der Ukrainer. Uebcr dio Bedeutung dieser Erklärung entspann sich eine längere Diskussion, die schließlich in die Frage zu- sammengcfatzt wurde, ob die ukrainische Delegation eine Unterabteilung der russischen Delegation darstelle oder ob sie in diplomatischer Beziehung als Vertretung eines selbständigen Staates zu behandeln sei. Diese Frage wurde von Herrn Trotz ky dahin beant wortet, daß er sie als erledigt betrachte, da die ukrainische Delegation als «ine selbständige Vertretung hier aufgetre ten, da Vies« Vertretung von seiner Delegation anerkannt, und da von keiner Seite ein anderer Vorschlag gemacht 'worden sei.
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