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Zwönitztaler Anzeiger : 25.04.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-04-25
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1859945678-191804257
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1859945678-19180425
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1859945678-19180425
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungZwönitztaler Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-04
- Tag1918-04-25
- Monat1918-04
- Jahr1918
- Titel
- Zwönitztaler Anzeiger : 25.04.1918
- Autor
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Zwömhlaler Anzeiger für das Königliche Amtsgericht und die ----- städtischen Behörden zu Zwönitz ----- Anzeigen: Diesechsgespallene(43mm)Kleinzeileoderderen Raum20 Psg., bei Familienanz., Sammelanz.,labellar.Sah u.auswärl.Anz. 25 Psg. die Zeile, die dreigespall. Zeile im Reklamet.u.im amll. Teile 60 Ps. Mindestpreis einer Anz. 1 Mb. Bei Wiederholungen Preisermäß. ».Vereinbarung. Bei Konkursen, Klagen, Vergleichen und Zielüberschreilung fällt jede auf Anzeigen gewährte Preisermäßigung weg. Erscheint wöchentlich viermal, am Dienstag, Donnerstag, Sonnabend und Sonntag. -BezugspreisrDurch unsere Träger monatlich 80 Psg. frei ins Kaus, durch die Post be zogen vierleljährl. M. 2.40. Druck u. Verlag: Buchdruckerei C. Bernhard Oll, Zwönih. Inhaber u. veranlw. Schrisll.: Earl Bernh. Oll, Zwönih. Geschäslsslelle: Zwönih, Kühn- haiderslr. 736/74. Fernspr. Nr. 23. Poslsch. 4814 Leipzig. Anzeiger sürZwönitz, Meöerzwönih, Kühnhaide, Leukersdorf, Dorfchemnitz, Giinsdors und andere Ortschaften im Zwönihlale Nr. 82. Donnerstag, den 25. April 1918. 43. Iahrg. Amtlicher Heil. Von Donnerstag, den 25. April ab: Kleinheringe bei Hühner, Kirsten und Weitzgärber, nur an die Kartenin haber 1—700 auf Bez u g s a b sch ni t t 126. Jede Per son erhält 150 Gramm für 28 Pfg. Außerdem in allen 6 Grün- und Fischwarengeschäften: Fischsülzc, Dose 16 Mk. 70 Pfg., auch in ausgewogenen kleinen Mengen zu haben. Ferner: Quark bei Becher, Friedrich und Richter auf die noch unbclieferten Bezugsabschnitte 117 der Lebensmittelkarte: Es erhalten Einzelpersonen 100 Gramm für 18 Pfg., Haushaltungen mit 2 und 3 Köpfen 150 Gramm für 27 Pfg., mit 4 und 5 Köpfen 200 Gramm für 36 Pfg., mit 6 und 7 Köpfen 250 Gramm für 45 Pfg. und mit 8 und mehr Köpfen 300 Gramm . für 54 Pfg. "" Der Bürgermeister. f.Mmck in Wintz. Montag, den 29. April 1918. Auf Grund der Perordnung über die Errichtung bon Preisprüfungsstellcn und die Versorgungsrcgelnng bvm 25. September/4. November 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 607, 728) und auf Grund der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 (RGBl. S. 307) wird angcvrdnet: I. Die öffentliche Versteigerung des künftigen Ertrages von Obstpflanzungen und die öffentliche Ver steigerung von Obst wird für Obst aller Arten und Sor ten verboten. II. 8 1. Wird Obst zu Preisen veräußert, welche die behörd lich festgesetzten Höchstpreise überschreiten, so ist die Lan- dcsstellc für Gemüse und Obst besugt, das Eigentum an diesem Obst von dem Besitzer auf einen Großverbraucher, einen Kommunalvcrband oder eine Fabrik zu übertragen. Dieselbe Befugnis steht der Landcsstellc für Gemüse und Obst zu, wenn der künftige Ertrag von Lbstpflanzungen zu Preisen veräußert wird, deren Höhe bei Berücksichti gung des voraussichtlichen Ernteergebnisses zu den behörd lich festgesetzten Obst-Richtpreisen oder Obst-Höchstpreisen außer Verhältnis steht. 8 2. Die Anordnung ist an den Besitzer zu richten. Zur Zustellung genügt die Zusendung der Anordnung durch eingeschriebenen Brief. Das Eigentum geht bei abgeern tetem Obst über, sobald die Anordnung dem Besitzer zu- gcht. Ist das Obst noch nicht abgccrntet, so tritt der Eigentumsübcrgang erst mit der Abcrntnng ein. Der von der Anordnung betroffene Besitzer ist verpflichtet, die Vorräte bis zum Ablauf einer in der Anordnung zu be stimmenden Zeit zu verwahren und pfleglich zu be handeln. Liegt die Abcrntung auf Grund eines Pachtvertrages oder eines sonstigen Vertrages einem Dritten ob, so tritt dieser an die Stelle des Besitzers, dem die Anordnung zugestellt ist. Namentlich bleibt der Dritte verpflichtet, die Äberntung sorgfältig auszuführen. 8 3. Den Uebernahmepreis setzt die Landcsstellc für Gc- müse und Obst unter Berücksichtigung der jeweiligen Richt oder Höchstpreise fest. Hat der Besitzer einer Aufforderung zur Ueberlassung der Vorräte innerhalb der festgesetzten Frist nicht Folge geleistet, so kann nach freiem Ermessen ein Abzug gemacht werden. 8 4. Alle Besitzer von Obst haben der Landesstelle für Gemüse und Obst oder deren Beauftragten, die sich als solche ausweisen, auf Anfordern wahrheitsgemäße Aus kunft über die vorhandenen Mengen nach Gewicht, Art und Lagerort zu geben. Die Beauftragten, die sich als solche ausweisen, sind befugt, sowohl zur Schätzung der Obsternte wie auch zur Feststellung, ob, welche und wie beschaffene Vorräte bei den Besitzern an Obst vorhanden sind, die betreffenden Grundstücke oder Räume, in denen Obst vermutet wird, zu betreten und zu besichtigen. Beide Teile sind berechtigt, bei der Besichtigung von Räumen die Anwesenheit eines Vertreters der Orts polizeibehörde zu vier-langen. Die Ortspolizeibehörden haben dem daraus gerichteten Ersuchen eines Beteiligten zu entsprechen. 8 5. Wer diesen sowie den von der Landesstelle für Ge müse und Obst in Ausführung dieser Verordnung er lassenen Vorschriften zuwiderhandelt, wird nach Maßgabe des tz 17 der Bundesratsverordnung über die Preis prüfungsstollen und die Vorsorgungsregelung vom 2ö. Sept./4. November 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Mo naten oder Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft, sofern nicht nach 8 16 der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 oder nach 8 3 der Bundes- ratSverordnung über Auskunftspflicht vom 12. Juli 1917 eine höhere Strafe verwirkt ist. 8 6- Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver öffentlichung in Kraft. Dresden, am 20. April 1918. Ministerium des Innern. Uom Weltkrieg. Im Deutschen Reichstag dankte Sraotssckoctäc Graf Roedern allen Beteiligten für den Erfolg der achten Kriegsanleihe und leitete die Besprechung der neuen Steuervvrlagcn ein. Rittmeister Freiherr von Nichthofeu ist im Luftkampfe gefallen. Wie die „Voss. Ztg." hört, ist der Kronprinz von Sachsen zu einem Gaskursus in Berlin cingciroffcn. Das ist der ausschließliche Grund seiner Anwesenheit, womit sich weitere Gerüchte erledigen. Der „Zur. Tages-Auz." meldet den teilweisen Räumung von Paris. Beginn der Die englischen Vcrlustli st c n vom 1. bis 14. 'April weisen insgesamt 213 684 Namen auf. Im englischen Unterhaus brachte Bonar Law das Budget ein; die neuen Steuern sollen ein Erträgnis von >67 860 000 Lstr. bringen. Englischen Blättern zufolge macht sich in Amerika in der letzten. Zeit eine gesteigerte Feindseligkeit gegen deutsche Zeitungen bemerkbar. Nach einer Meldung ans Haparanda haben die Noten Gardisten in Finnland ihren Kriegsminister Haapa lainen ermordet. Das am 31. März abgeloufcnc deutsch-holländi sche Wirtschaftsabkommen ist erneuert worden: Holland liefert im Austausch gegen Kohlen und Holz Lebens mittel. In Bern beginnt an: 2. Mai ein großer Spionage Prozeß, die Anklage richtet sich gegen einen Schweizer Wachtmeister und 10 Mitangeklagte. Das große Los der Sächsischen Landeslvttcrie siel am Montag aus Nr. 47 144. * Der amtliche Tagesbericht (Amtlich.) Großes Hauptquartier, 23. April 1918. Westlicher Kriegsschauplatz. An der Schlnchtsront blieb die Gefechtstntigkcit auf zeitweilig auflebenden Artillcriekampf nnd örtliche Jn- santerieunternehmungcn beschränkt. Die englische Infanterie war namentlich zwischen Lens und Albert .sehr tätig. Erkundungsabtcilungeu, die an zahlreichen Punkten gegen unsere Linien vorstießeu, wurden überall zurückgeschlagen. Vergeblich versuchte der Feind mit starken Kräften das am 21. April im Walde von Aveluh verlorene Gelände wiederzunehmcn und beider seits der Straße Bouzincourt—Aveluh die Bahn nördlich von Albert zu gewinnen. In mehrfachem, verlustreichem Ansturm büßte er Gefangene ein. An der übrigen Front nichts von Bedeutung. In den letzten beiden Tagen wurden 30 feindliche Flugzeuge abgeschossen. Leutnant Buckler errang seinen 32., Leutnant Menckhvsf seinen 25. Luftsieg. Mazedonische Front Zwischen Ochrida- und Prespa-See, sowie nordwestlich von Monastir Artillerie- und Minenkampf. Deutsche Ab teilungen stießen westlich von Makova in französische Stellungen vor. Bulgarische Truppen wehrten südlich vom Dojran-Seo englische Teilangriffe ab. Einige Franzosen und Engländer wurden gefangen genommen. Der erste Generalquartiermeister. (WTB) Ludendorff. Paris wird teilweise geräumt. Zürich, 23. April. „Echo de Paris" berichtet aus Rom: Man habe im Tientino g-.oßc Truppenturschiebungen beobachtet. Tas Losbrechen einer gewaltigen: österreichischen Offensive müsse täglich erwartet werden, wenn nicht in den Bergen ein Kälterückfall cintrete. Aver auch dann müsse man bereit sein, denn die deutsche Offensive im Westen habe gelehrt, daß man vor llebcrraschungen reinen 'Augen blick sicher sei. Rittmeister Freiherr vo-l Richthofen -s. Eine Kunde, die jeden mit Trauer erfüllt, erreicht uns. Rittmeister Freiherr von Richthofen, Deutschlands herrlicher Lufthcld, hat den Soldatentod gefunden. Erst vor wenigen Tagen, am 21. April, meldete der deutsche Heeresbericht des gefallenen Helden 79. nnd 80. Lnftsieg. Das Schicksal, dein cr ungezählte Male furchtlos ins Auge sah, hat nicht gewollt, daß er als lebender Sieger ans den gewaltigen Kämpfen des großen Krieges hcrvvrging. Der Kaiser halte ihm seinerzeit, wie dem Hauptmann Boelcke, eine andere Verwendung angeboren er aber hatte darum gebeten, bei seiner Jagdstaffel verbleiben zu dürfen, nnd hat mit ihr während des ganzen bisherigen Verlaufs der Großen Schlacht gewaltige Erfolge errungen. Was uns bange Ahnungen schon oft fürchten ließen, daß er eines Tages Immelman» nnd Boelcke und den vielen anderen deutschen Helden der Luft Nachfolgen würde, ist cingetrcten. Ties betrauert vom ganzen deutschen Volke, scheidet der H'eros dahin. Tic amtliche Meldung über seinen Tod lautet: ».Berlin, 23. April. (Amtlich ) Am 21. April ist Rittmeister Mnu'red Frhr. v. Richthofen von einem Iagdflng nicht zurüelgelehrt. Rach den übereinstimmenden Wahrnehmungen seiner Be gleiter und verschieden r Erdbcobachtcr stieß Richt hofen einem feindlichen Jagdflugzeug in der Ver folgung bis in geringer Höhe nach, als ihn anschei nend eine Motorstörung zur Laudung hiuter dcu feindliche» Linien zwang. Da die Landung glatt verlief, bestand die Hoffnung, daß Freiherr von Richthofen unversehrt geblieben sei. Eine Reuter meldung vom 23. April aber läßt keinen Zweifel mehr, daß Freiherr von Richthofen den Tod ge funden hat. Da er als Verfolger von seinem Geg ner in der Luft nicht gut getroffen sein kann, so schien er einem Zufallstreffer vou der Erde zum Opfer gefallen zu sein. Nach der englischen Mel dung ist Freiherr von Richthofen auf einem Kirch hofe in der Nähe eines Landungsplatzes am 22. April unter militärischen Ehre» bestattet worden.
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