Dresdener Sonnabend, den Herausgeber: F. G ü n tz. Gedruckt in der Gärtner'schen Buchdruckerei. Verordnungen und Bekanntmachungen. 1) 3n dem hiesigen, für unfrankirte Briefe bestimm ten Briefkasten sind nachstehende, der Frankatur un terworfene Briefe vorgefunden worden, welche, nach dem die Adressen an der dazu bestimmten Tafel öf fentlich ausgehangen haben und die Briefe demunge- achtet nicht reclamirt oder frankirt worden sind, unbe stellt liegen geblieben, als an: Kritzner in Numburg; Oswald in Dux; Büchner u. Heil in Teplitz; Behr in Tuschen; Weicht in Eyland; Uhlig in Perkau; Brausig in Klagen furth; Zeitler in Prag; B.ck, Graf Marcolini u. Buchwald in Wien; Mazzoni in Pistoja; Ram- perti in Mailand und Pasckowski in Rom. Es sind daher solche entweder bei der Hofpostamts- Erpedition wieder in Empfang zu nehmen, oder es ist das erforderliche Franko dafür zu berichtigen. Hofpostamt Dresden, den 15. Februar 1839. Simon. 2) Bei dem unterzeichneten Stadtgericht soll mit nothwendiger Subhastation des dem Bürger und Zim mergesellen, Hrn. Johann August Büttner, zuständi gen Grundstücke, nachdem solche in dem vorhin darzu angesetzten Termine ausgesetzt worden, nunmehro auf anderweiten Antrag dennoch verfahren werden, und ist darzu der 26. Februar 1839 anberaumt worden. Gerichtswegen wird daher dieses Büttner'sche in der Nosengasse 8ub Nr. 610.6. gelegene, jetzt nach fortgesetzter Ausbauung nochmals, und zwar am 17. InH. ms», auf 7500 Thaler gewürderte Haus nebst Gärtchen, mit allen Rechten und Gerechtigkeiten , Nutz- und Beschwerungen, zu welchen letztem insonderheit 7r vollgangbare Steuerschocke, 3^ Accis-Grundsteuerschocke, — Thlr. — gl. 1 pf. zu 1 Quatember, — - — - 2^ - Accis - Grundsteuer-Qtbr., — - 1. - — - Erbzins ins Religionamt, und die auf das neuerbaute Wohngebäude noch zu repartirenden und von Zeit der Bewohnbarkeit an zu übernehmenden Steuern nebst der Einquartierungs-Beschwerde zu rechnen, zu Jedermanns Kauf abermals öffentlich ausgeboten und haben sich diejenigen , welche dieses Grundstück an sich zu bringen gesonnen, in gedachtem Termine Vormit tags vor 12 Uhr, widrigenfalls sie zum Licitiren nicht zu lassen, im Stadtgericht zu melden, ein gewisses Gebot zu thun, nach Befinden wegen Erlegung des zehnten Theils des Liciti Caution zu bestellen und dann zu erwarten, daß nach dem Schlage Zwölf nach Auc- tionsgebrauch werde verfahren und diesis HauS dem höchsten Licitanten, welcher sich der Erl. Proc.Ordn. Tit. 39. tz. 15. und dem Mandat vom Jahr 1732 gemäß zu erklären hat, werde zugeschlagen werden. Dresden, am 19. December 1838. Das Stadtgericht S ch m a l tz. 3) Am 6ten d. M. hat ein junger unbekannter Mann eine grüne mit Pelz bes.tzte Tuchmütze zum Verkauf ausgeboten und als er angehalten werden sollen, unter Zurücklassung der Mütze die Flucht er griffen. Da mit großer Wahrscheinlichkeit anzuneh men ist, daß die Mütze irgendwo gestohlen worden ist, so wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht und der Eigenthümer aufgefordert, sich bei der unterzeichneten Behörde zu melden. Dresden, am 12. Februar 1839. Die Stadt-Polizei-Deputation, von Oppel!. 4) Da bekanntlich in den Monaten März, April und Mai die Haasen fast durchgängig in einem der artigen kranken Zustande sich befinden, daß aus dem Genüsse derselben Nachlheile für die Gesundheit zu besorgen sind, dieser kranke Zustand auch in den Mo naten Juni, Juli und August noch sortdauert; so sieht sich unterzeichnete Behörde veranlaßt, das Einbringen von Haasen in hiesige Stadt zum Ver kauf in den Monaten Marz, April und Mai, ingleichen den Verkauf der in diesen Monaten erleg ten oder sonst qetödttten Haasen gänzlich und unter Androhung der Consiscation der Haasen und Bestra fung der Eontravettimt.n zu untersagen, auch das Publikum vor dem Genüsse des Haasen-Wildprets in den Monaten Juni, Juli und August zu warnen. Dresden, den 14. Febr. 1839. Die Stadt-Polizei-Deputation, von Oppel l. . , .. - > . . — Allgemeine Nachrichten. 1) Nie bereits anKereigte musilrsiisebb Aktickewie cker ^nterLeicimete« nirck iNienstnS cken 19.