Verordnungen und Bekanntmachungen. 1) Bei dem unterzeichneten Stadtgericht soll das dem hiesigen Bürger und Gartner, Hrn. Carl Gotthelf Lützscher zuständige, in der Mittelgaffe sub Nr. 840. gelegene, am 22. April d. I. auf 3500 Thlr. ge- würderte Haus nebst Garten, einer ausgeklagten Schuld Halder den 9. Juli 1839 subhastirt werden. Gerichtswegen wird daher dieses Haus- und Gar tengrundstück mit allen Rechten und Gerechtigkeiten, ' Nutz- und Beschwerungen, zu welchen letztem inson derheit 19 vollgangbare Steuerschocke, 1 4 vollgangbare Communschocke, — Thlr. 1 gl. 9 pf. zu 1 Quatemvr., 14ß- Accis-Grundsteuerschocke, — Thlr. —gl. 3pf. zu 1 Accis-Grd.Str.Quatbr., 1 - 2 - — - Gefalle, — - 17 - 7 - Erbzins, - 22 - 8 - Beitrag zur Stadtanlage nach 1130 Thlr. Abschätzungs-Summe, der Brand-Cassen-Beitrag nach 75 Thlr. Versiche rungs-Summe, nebst der Einquartierungs-Beschwerde zu rechnen, zu Jedermanns Kauf hiermit öffentlich ausgeboten und Herausgeber: F. G ü n tz. Gedruckt in der Gärtner'schen Buchdruckerei. Dresdener Freitag, den 28. Juni 1839. Die Feier des dritten Jubelfestes der Einführung der Reformation in Dresden betreffend. Von unsmn allgemein geschabten Kirchcnlicdcr-Dichter lind Bcr- fasser der Schrift: „ Die Einführung der Reformation in Dres den im Jahre 1539 rc." haben wir eine ausführliche Beschrei bung dieser hochwichtigen Feier zu erwarten und cs erscheint die selbe in meinem Verlage. Cs wird hiermit die Absicht verbun den, die Namen Derer, die an dieser seltnen Feier mit beson derem Interesse Theil nehmen, für kommende Zeiten aufzube wahren, und sollen demnach dieselben von Denjenigen, die sich m der Buchhandlung des Unterzeichneten dazu melden, dieser Schrift beigedruckt werden, wodurch sie zu einem Denkmal des frommen Sinnes der jetzigen Bewohner Dresdens sich erheben wird. Diese Beschreibung der zu veranstaltenden Feierlichkeiten soll in möglichst kürzester Frist dem Feste folgen; es können daher die Namen der Herren und Frauen Subskribenten auf diese Schrift, deren Preis 6 gl. nicht übersteigen soll, von heute an nur bis zum 8. Juli dies. I. angenommen werden. Dresden, den 26. Juni 1839. iLurl » u§n6i«, am Jüdenhof, der Königl. Gemäldegalerie gegenüber.