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Zwönitztaler Anzeiger : 02.10.1886
- Erscheinungsdatum
- 1886-10-02
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1859945678-188610022
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1859945678-18861002
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1859945678-18861002
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungZwönitztaler Anzeiger
- Jahr1886
- Monat1886-10
- Tag1886-10-02
- Monat1886-10
- Jahr1886
- Titel
- Zwönitztaler Anzeiger : 02.10.1886
- Autor
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MiiWckrAMMr. Localblatt für Zwönitz, Niederzwönitz, Kühnhaide, Thalheim nnd Umgebung. (Fortsetzung des „Anzeiger für Zwönitz und Umgegend".) Amtliches Organ für den Stadtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. lt. Jahrgang. Redactio», Druck und Eizeuthum von C. B. Ott in Zwönitz. ll Jahrgang, Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal (Dienstag, Donnerstag und Sonnabend) und ist durch alle Postanstnlten, sowie durch die Expedition und deren Austräger vierteljährlich sür i Mark 20 Pfg. (incl. Bringerlohn) zu beziehen. — Die Insertion beträgt für die dreigespaltene Corpuszeile oder deren Raum 10 Pfg. und werden Inserate bis Nachmittags 2 Uhr Tags vor dem Erscheinen des Blattes angenommen. Sonnabend, den 2. October. 1886 Am Bekanntmachung. 1. Oktober dieses Jahres sind die Brandversichernngsbeiträge auf den II. Termin 1886 und zwar von den Gebäuden nach 1 Pfennig und von den industriellen und landwirthschastlichen Betriebsgegenständen nach 10^ Pfennig für jede Versicherungseinheit, sowie die auf frühere Termine sich be rechnenden Stückbeiträge an die Stadtsteuer-Einnahme allhier zu bezahlen, worauf hierdurch mit dem Bemerken aufmerksam gemacht wird, daß nach Ablauf 14 tägiger Frist gegen Säumige das ExecutionSverfahren eingeleitet werden muß. Zwönitz, ain 28. September 1886. ' ' Der Bürger m ei st er. Adam. Bekanntmachung. Die am 30. September dieses Jahres fällige Einkommensteuer pr II. Termin und der von der Handels- und Gewerbekammer zu Chemnitz zur Bestreitung ihres Aufwandes ausgeschriebene Stenerzuschlag von drei Pfennigen für die Mark des Steuerbetrags, welcher auf die in Spalte ck des Einkommensteuercatasters (für Handel und Gewerbe) von über 600 Mark Einkommen ab eingestellten Beträge entfällt, ist innerhalb 3 Wochen und spätestens am 26. October dieses Jahres bei Vermeidung der executivischen Beitreibung an die Stadtsteuer-Einnahme allhier, (welch; außer Mittwochs täglich Vormittags von 9—12 Uhr, Nachmittags von 2—5 Uhr geöffnet ist), abzusühren. Zwönitz, am 28. September 1886. Der Bürgermeister. Adam. Zwangsversteigerung Das im Grundbuche auf den Namen Julius Eduard Brand, eingetragene Grundstück, .Haus mit (Harte», Folium 181 des Grundbuchs sür Zwönitz, bestehend aus den Parcellen Nr. 213a, und 2131) des Flurbuchs für Zwönitz, Stadtflur, nach dem Flurbuche — Acker 7 Qu.-Nuthen --- 1,z Ar groß, und mit 36,gg Steuereinheiten belegt, geschätzt auf Mark, soll im hiesigen Amtsgerichte, Civilverhandlungssaal zwangsweise versteigert werden und ist der 36. Oktober 1886 Vormittags 10 Uhr als Anmeldetermiu, ferner der 16. November I886 Vormittags 10 Uhr als Versteigerungstermin, sowie der 23. November 1886 Vormittags 10 Uhr als Termin zu Verkündung des Vertheilungsplans anberaumt worden. Die Realberechtigten werden ausgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichts schreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Stollberg, am 25. September 1886. Königliches Amtsgericht. I)i-. Vogel. Hertliche und Sächsische Angelegenheiten. — Nach sächsischem Jagdgesetz nahm mit dem 1. October die Hasen jagd, welche in Oesterreich bereits seit dem 1. August, in mehreren preußischen Provinzen aber, wie Schlesien und Sachsen, seit 15. Sept, im Gange ist, ihren Anfang. Die Aussichten auf eine ertragreiche Ausbeute sind allerdings gering, da der bis in den April andauernde Nachwinter, welcher in ganz Mitteleuropa mit Kälte und Schnee zu Un gunsten der Pflanzen- und Thierwelt sich gellend machte, den ersten meist schon im März stattfindenden Satz der Hasen zu Grunde richtete. In vielen Districten hat auch der zweite Wurf durch die anhaltenden Regengüsse in den letzten Sommermonaten erheblichen Schaden gelitten, und nur die letzten Sätze werden allenthalben gut fortgekommen sein. Da diese aber in der laufenden Jagdperiode kaum schußfrei werden dürften, so beschränkt sich der Abschuß auf die älteren Thiere rind d'e wenig verbliebenen Jungen der ersten Hecken. — Von heute Freitag an dürfen ferner in Sachsen auch die Fasanen außerhalb der Fasanerien, in Preußen aber die Dachse und in Oesterreich alle Drosselarten geschossen werden. Außer dem weiblichen Rehwild, das noch bis 15. October, und den Krammetsvögeln, welche noch bis 15. November gesetzlichen Schutz genießen, darf bei uns vom 1. October an alles Haar- und Federwild erlegt werden. — Herr Kreishauptmann Freiherr von Hausen ist von seinem Urlaub zurückgekehrt und hat die Leitung der Geschäfte der Königl. Kreishauptmannschast wieder übernommen. — Stollberg, 26. September. Gestern Abend wurde der hiesige Stadtcassirer Schöne durch Bürgermeister Schomburgk hier wegen Veruntreuung von Cassengeldern verhaftet. Schöne hat 1878 7000 M. unterschlagen, durch Abzahlungen diesen Betrag aber auf 4800 Mark verringert. Da die von Schöne hinterlegte Caution
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