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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 26.01.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-01-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-190101266
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19010126
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19010126
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1901
- Monat1901-01
- Tag1901-01-26
- Monat1901-01
- Jahr1901
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 26.01.1901
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1901 »t M Hlbg. Nr. lt Nr. 56. Nr. 57. »etrieb. Nr. M Nr. der 'achfüllung Steckner, Bürgermeister. mMe, NMUs NnsM n 8WI, Telegrammadresse r Tageblatt. Nr. Nr. mil, k-, Wechi« rgewölbe Nr. Nr. Forderung auch als berechtigt an (Bravo) und auch als dringlich. (Bravo.) Es darf auch eine gleiche Aufbesserung der Invaliden aus früheren Kriegen und ihrer Relikten nicht verweigert werden; ich werde das Erforderliche noch in dieser Session ver anlassen. (Beifall.) Hierauf folgt Vertagung. Morgen 1 Uhr: Fortsetzung der Beratung vom Etat. Schluß nach 5-/2 Uhr. Politische Tages-Rundschau. Deutsches Reich. * Berliner Zeitungsmeldungen zufolge soll sich Auf Blatt 6 des hiesigen Genossenschaftsregisters, den Turnverein zu Hohndorf betr., ist heute eingetragen worden, daß der zeitherige stellver tretende Vorsteher Herr Bernhard Jacobi ausgeschieden und der Berg arbeiter Herr Emil Otto Zesch in Hohndorf als stellvertretender Vorsteher Mitvertreter des Vereins ist. Lichtenstein, den 15. Januar 1901. Königliches Amtsgericht. vr. Löwe, Äff. »z. W«, d l M». M, Wkiukt, o Gesetz- und Verordnungsblatt 104. Verordnung, die Enteignung von Grundeigentum zum Baue einer Straßenüber führung am Bahnhofe Arnsdorf betr., vom 27. Oktober 1900. 105. Verordnung zur Ausführung des Reichsgesetzes vom die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betr., vom 30. Oktober 1900. 106. Bekanntmachung, die Postordnung vom 20. März 1900 betr., vom 16. No vember 1900. 107. Bekanntmachung, die Gegenzeichnung der auf Grund des Gesetzes vom 5. an impfiehst itijleipi. äutergewölbe Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Kronprinz des deutschen Reiches zur Teilnahme an der Beisetzung der Königin Viktoria - »1. Jahrgang. Sonnabend, den 26. Januar Bekanntmachung. Bekanntmachung, betr. die Ein- und Durchfuhr aus Glasgow. Vom 27. No vember 1900. Bekanntmachung, betr. die Einrichtung von Sitzgelegenheit für Angestellte in offenen Verkaufsstellen. Vom 28. November 1900. Verordnung, betr. den Diensteid der Senatsvräsidenten, Räte und Mitglieder der MilUäranwaltschast beim Reichsmilitärgerichte. Vom 6. Dezember 1900. Bekanntmachung, betr. eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen An lagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. Vom 29. Novbr. 1900. Bekanntmachung, betr. die Einrichtung der Positionslaternen auf Seeschiffen. Vom 8. Dezember 1900. nach England begeben. * DieKöniginW ilhelminevon Holland hat fünf Offiziere des mecklenburgischen Füsilier- Regiments Nr. 90, bei dem Herzog Heinrich, ihr Bräutigam, geführt wird, zu den vom 4. bis 7. Februar stattfindenden Hochzeitsfeierlichkeiten nach dem Haag eingeladen. * Mit dem Tode der Königin Viktoria ist in Großbritannien und Irland die Dynastie des Hauses Hannover, die am 12. August 1719 nach dem Tode der Königin Anna, mit König Georg I., Kurfürsten von Hannover, den Thron bestiegen hatte, nunmehr erloschen, und an ihre Stelle tritt mit König Albert Eduard die Dynastie des Hauses Sachsen-Kobnrg-Gotha. Das Haus Han nover hat dem britischen Reiche 5 Könige gegeben. * Die „Münch. N. N." geben in einem an- cheinend offiziösen Artikel zu, daß in der Affäre >es Prinzen Alfons ein Formfehler vorlag. Die Kritiken seiner militärischen Vorgesetzten sollten dem Prinzen vom Korpskommandeur, Prinzen Arnulf, mündlicb überbracht werden; der Prinz that es schriftlich. Diese Art des Vollzuges ent sprach nicht den Intentionen des Regenten, der mit dieser rein militärischen Angelegenheit nicht das geringste zu thun hatte. Prinz Alfons soll bald einen andern seinem militärischen Rang entsprechen den Posten erhalten. * Das Ausbleiben der Amnestie zum Krönungsjubiläum ist nach der „Rhern.-Westf. Ztg." zurückzusühren auf die Haltung der sozial demokratischen Presse, die schon seit Wochen gehässige und spöttische Artikel über das Jubiläum gebracht habe. — Das klingt sehr unwahrscheinlich. * Die Petitions-Kommission des Reichstages hat eine Petition auf Wiedereinführung der Wertadressen Zusätze gemacht werden, die nur den Verkehr erschweren? Abg. Kunert (Soz.) äußert sich im Sinne der Interpellanten und kritisiert auch die An schauung des Versammlungsrechts sowohl gegen die Polen wie auch gegen die Sozialdemokraten, gegen letztere namentlich in Sachsen. Abg. o. Dziembowski (Pole) führt aus, einer Gräfin sei ein Brief zurückgeschickt worden mit einem Schreiben des Inhalts, „weil polnische Aufschrift unzulässig"; ein anderes Schreiben habe gelautet: „Nur deutsch geschriebene Adressen sind zulässig", lateinische sind ebenso unzulässig wie polnische. Abg. Sattler (nat.-lib.) führt aus, ähnliche Agitationen, wie sie sich bei uns die Polen erlaubten, würden in keinem anderen Lande geduldet werden. Den Standpunkt des Staatssekretärs in Bezug auf Einschreibebriefe und Wertsendungen könne er nicht als unrichtig anerkennen, denn er wisse, welche Schwierigkeiten es jungen Postbeamten mache, Sendungen mit auch nur teilweise polnischen Worten richtig zu behandeln. Abg. Krzyminski (Pole) bezeichnet die Angabe des Staatssekretärs über eine offenbar vor bedachte plötzliche Hochflut polnischer Adressen als Legende. Abg. Schrempf (kons.): In einem polnischen Reichstag würde eine deutsche Minorität nicht so behandelt werden wie Sie hier. (Unruhe bei Polen und Centrum). Sie sollten froh sein, daß Sie eine solche Post haben. Abg. Haußmann (südd. Volksp.): Schrempf's Aeußerungen über den polnischen Reichstag seien nur geeignet gewesen, Landsleute polnischer Zunge zu verletzen. (Rufe: Sehr richtig!) Abg. Schrempf: Ich weiß ja, daß sich die süddeutsche Demokratie an Vaterlandslosigkeit von Niemand übertreffen läßt. (Großer Lärm links. Präsident Graf Ballestrem: Herr Abgeordneter, wenn Sie einen solchen Vorwurf gegen ein Mit glied dieses Hauses . . .) Redner fährt fort: Nein, ich habe die süddeutsche Demokratie in Süddeutsch land gemeint. (Gelächter links.) Damit schließt die Besprechung. Um 51/4 Uhr beginnt die erste Beratung der Thinareliktenvorlage. Abg. Graf Stolberg (kons.): Die Vorlage wolle den Invaliden und Relikten die gleichen Vorteile zuwenden wie denen au8 früheren Kriegen. Reichskanzler Graf Bülow: Ich erkenne diese Deutscher Reichstag 32. Sitzung vom 24. Januar. Abg. Dziembowski (Pole) begründet seine Interpellation betreffend Nichtbeförderung postalischer Sendungen mit polnischer Adressierung unter Anführung zahlreicher Fälle, in denen Post sendungen zurückgewiesen bezw. nicht befördert wurden, weil sie ganz oder zum Teil polnische Aufschriften trugen. Einfache Briefe mit polnischer Adresse würden neuerdings kaum noch befördert, dagegen eingeschriebene Briefe und Wertsendungen. Weshalb dieser Unterschied ? Die Post zum Tummel- vlatz politischer Bestrebungen zu machen, entspräche ooch wl der der Würde noch der Aufgabe der deutschen Post. Staatssekretär v. P 0 db 1 elski legt dar, daß, wenn eine Postsache Anspruch auf Beförderung machen solle, vor allem eine genaue, deutliche und bestimmte Adresse nötig sei, so stehe es in der Postordnung. Die Adresse dürfe zu keinem Miß verständnis Anlaß bieten, sonst sei keine Bestellung möglich. Neuerdings sei infolge einer Aufforderung in polnischen Blättern eine wahre Hochflut von Adressen mit polnischen Worten vertreten. Er habe keine weitere Verfügung aus diesem Anlaß ergehen lassen, um nicht noch Oel in's Feuer zu gießen. Abg. R 0 eren (Centr.) muß gestehen, daß ihm die Rede des Staatssekretärs zum größten Teil unverständlich war. (Heiterkeit.) Es handle sich hier gar nicht um Postsachen mit ungenauer Adresse, auch nicht darum, wer etwa die Posener Oberpostdirektion provoziert habe, sondern nur um Nichtbestelluug von Postsendungen mit hinreichend genau bestimmter Adresse, und da habe doch der Interpellant fast unglaubliche Dinge erzählt. Die ' Post dürfe sich keinesfalls zu politischen Zwecken gebrauchen lassen, sondern solle nur ihres Amtes als Verkehrsinstitut walten. Staatssekretär v. Podbielski: Während meiner 4jährigen Amtsthätigkeit ist die Politik niemals Maßstab für meine Verwaltung gewesen. (Rufe: Na, na!) Bei einfachen Briefen, das gebe ich zu, hat der Vorredner Recht, aber bei Briefen, für welche die Post die Verantwortung übernimmt, müssen wir eine Adresse haben, die nicht mißver standen werden kann. Die Polen haben uns ja auch früher bis zum November genaue Adressen gegeben. Weshalb wolleä wir denn ein alles Ver hältnis verlassen, nur weil Agitation dahinter steht? (Große Heiterkeit.) Weshalb sollen zu deutschen Juni 1900 auszugebenden Staats-Schuldverschreibungen über 3proz. Rente betr., vom 29. November 1900. 108. Bekanntmachung, die Werkstätten mit Motorbetrieb betr., vom 5. Dezbr. 1900. 109. Verordnung, die Enteignung von Grundeigentum zur Erbauung einer Straßen bahn von Loschwitz nach Pillnitz betr., vom 7. Dezember 1900. 110. Verordnung, die Feststellung des Wertes von Grundstücken zum Zwecke mündel mäßiger Beleihung betr., vom 12. Dezember 1900. 111. Verordnung, die Außerkurssetzung der VereinSthaler österreichischen Gepräges betr., vom 15. Dezember 1900. 112. Bekanntmachung, den Diensttitel der LandbauamtS-Vorstände betr., vom 10. De zember 1900. 113. Verordnung zur weiteren Ausführung des Reichsgesetzes, betreffend die Abänderung der Unfallversicherungsgesetze von, 30. Jun, 1900 und der damit im Zusammenhang stehenden Reichs- und Landesgesetze, vom 18. Dezember 1900. 114. Verordnung zur weiteren Ausführung des ReichSgesetzeS vom 30. Juni 1900, die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten betr., sowie der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 6. Oktober 1900, betr. Bestimmungen zur Ausführung deS Gesetzes über die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten; vom 12. De zember 1900. 115. Verordnung, den Geschäftsgang und das Verfahren deS LandeSversicherungS- AmtS betr., vom 12. Dezember 1900. 116. Bekanntmachung, die Festsetzung des Betrags der für die Naturalverpflegung der Truppen im Jahre 1901 zu gewährenden Vergütung betr., vom 29. Dezember 1900. Nr 22 Ferusprech-Auschluß WißM-WM Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich HtsWr-AnztM sm Kohndsrs, Miß, Kernsdorf, Küsdorf, St. Mm, Keimichsort, Marman «. MW. Amtsblatt für den Siadtrat zu Kchtenstein. Bekanntmachung. Vom vorjährigen Reichsgesetzblatt sind die unter ») verzeichneten Nummern 56 und 57 und vom Gesetz- und Verordnungsblatt sind di« unter f) verzeichneten Stücke 18—20, enthaltend die Nummern 104 bi« 116, erschienen. Während der nächsten 14 Tage liegen diese Gesetzblätter in der hiesigen Ratsregistra- tur zu jedermanns Einsicht aus. Lichtenstein, am 23. Januar 1901. Der Stadtrat.
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