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Zwönitztaler Anzeiger : 26.01.1886
- Erscheinungsdatum
- 1886-01-26
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1859945678-188601264
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1859945678-18860126
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1859945678-18860126
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungZwönitztaler Anzeiger
- Jahr1886
- Monat1886-01
- Tag1886-01-26
- Monat1886-01
- Jahr1886
- Titel
- Zwönitztaler Anzeiger : 26.01.1886
- Autor
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MihAlcr Aiizeikcr. für Zwöiütz, Niederzwömtz, Kühnhaide, Thalheim und Umgebung. (Fortsetzung des „Anzeiger für Zwönitz und Umgegend".) Amtliches Organ für den Stadtgemeinderath, den Kirchen- and Schulvorstand zu Zwönitz. ll» Jahrgang. Redactio», Druck und Eizenthum von C. B. Ott in Zwölüe. ll. Jahrgang. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal (Dienstag, Donnerstag und Sonnabend) und ist durch alle Postanstalten, sowie durch die Expedition und deren Austräger vierteljährlich für 1 Mark 20 Pfg. iincl. Bringerlohn) zu beziehen. — Die Insertion beträgt für die dreigespaltene Corpuszeile oder deren Raum 10 Pfg. und werden Inserate bis Nachmittags 2 Uhr Tags vor dem Erscheinen des Blattes angenommen. Dienstan, den 26. Januar. 1886 Bekanntmachung, die Anmeldung der Wehrpflichtigen zur Aufnahme in die Rekrntirungsftammrolle betreffend. Die deutsche Wehrordnung vom 28. September 1875 bestimmt unter 20 und 23 Folgendes: Die Militärpflicht beginnt mit dem l. Januar des Kalenderjahres, in welchem der Wehrpflichtige das 20. Lebensjahr voll endet und dauert so lange, bis über die Dienstpflicht der Wehrpflichtigen endgültig entschieden ist. Nach Beginn der Militärpflicht haben die Wehrpflichtigen sich zur Ausnahme in die Necrutirungsstammrolle anzumelden Die Anmeldung erfolgt bei der Ortsbehörde desjenigen Orts, an welchem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Hat er keinen dauernden Aufenthalt, so hat er sich bei der Ortsbehöcve seines Wohnsitzes, d. h. desjenigen Ortes, an welchem sein, oder, sofern er noch nicht selbstständig ist, seiner Eltern oder Vormünder ordentlicher Gerichtsstand sich befindet, zu melden. Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie ihrem dauernden Aufenthalt und daher zur Stammrolle sich anzu melden haben, zeitig abwesend, auf der Reise begriffene Handlungsdiener, auf der Reise befindliche Seeleute u. s. w., so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Lause eines ihrer Militärjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk oder Musterungsbezirk verlegen, habe» dies behufs Berichtigung der Stammrolle, so wohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch der Ankunft an dem neuen Ort derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb drei Tagen zu melden. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterlägt, ist mit Geldstrafe bis zu dreißig Mark oder mit Haft bis zu drei Tage» zu bestrafen. Es werden deshalb hiermit alle Diejenigen, welche nach den vorstehenden Bestimmungen der deutschen Wehrordnung am hiesigen Orte meidepflichtig sind, ausgefordert, innerhalb der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar dieses Jahres behufs Eintragung ihrer Namen in die Necrutirungsstammrolle in der NathSexpedition sich persönlich zu melden. Diejenigen, welche sich zum ersten Male anmelden, haben den Geburtsschein, alle anderen aber den nach der Musterung em pfangenen Loosungs- und Gestellungsschein vorznlegen. Gleichzeitig werden die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren aufgesordert, die unter ihrer Aussicht stehenden mili tärpflichtigen Personen, welche vom hiesigen Orte zeitig abwesend sind, unter Beobachtung der vorstehenden gesetzlichen Bestimmungen rechtzeitig anzumelden. Zwönitz, am 2. Januar 1886. Der Bürgermeister. Adam. Hertliche und Sächsische Angelegenheiten. — Nach einer Ministerialverordnung sollen alle in Sachsen ge- prüsten Trichinenbeschauer von den BezirkSthierärzten geprüft werden, ferner sollen die Trichinenbeschauer alle zwei Jahre einer nochmaligen Prüfung unterworfen werden. Kein Schwein soll nach derselben Verordnung unter 1 Mk. und ein Schinken nicht unter 50 Pfg. mikroskopisch untersucht werden. — Zwickau, 23. Januar. Nachdem der zeitherige Reichstags abgeordnete für den 19. Wahlkreis des Königreiches Sachsen das ihm übertragene Mandat niedergelegt hat, so ist für den bezeichneten Wahlkreis die Neuwahl eines Abgeordneten zu bewirken. Hierzu ist von dem Ministerium des Innern Dienstag der 2. März 1886 als Wahltag festgesetzt und der Regierungsrath Ficker in Zwickau zum Wahlcommissar ernannt worden. Der gedachte Wahlkreis umfaßt wie seither die zur Zeit des Erlasses des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 zu den Bezirken der damaligen Gerichtsämter Stollberg, Hartenstein, Lößnitz, Schneeberg, Grünhain und Geyer gehörig ge wesenen Städte und ländlichen Ortschaften. — In Zwickau fällt jetzt ein historisch wichtiges Gebäude dem Abbruch zum Raube. Es ist dies das am Hauptmarkt gelegene Haus „zu den drei Schwänen", welches einst der vornehmste Gasthof der Stadt war und im Schmalkaldenkriege vom Herzog Moritz, im 30jährigen Kriege aber von Wallenstein bewohnt wurde. — In Hohenstein bei Chemnitz sind 3 am Teichplatz gelegene Häuser dem Feuer zum Opfer gefallen. Mehrere recht bedürftige starke Familien sind durch diesen Brand schwer geschädigt, da von dem wenig Geretteten Vieles beschädigt und zum Theil unbrauchbar geworden ist. Des Brandcalamitosen Riedel, Besitzers von zwei der abgebrannten Häuser, Feuerversicherungs-Police mar am 8. Januar abgelaufen und noch nicht wieder erneuert worden. — In Freiberg vergeht jetzt kein Tag, wo nicht fchaaren- weise nach dem Hause einer dortigen Gasse gepilgert wird, um eine nnter dem Landvolke berühmt gewordene „Streichfrau" zu ccmsul- tiren. Am Donnerstag voriger Woche brachte der erste Zug von Nossen einen ganzen Wagen voll solcher gläubiger Patienten von Leisnig, Döbeln, Roßwein rc. und wurden von denselben alle Lohn schlitten in Beschlag genommen. In der Regel hat auch noch jeder der Heilungsuchenden von diesem und jenem Leidenden aus der Hei- math je ei» Hemde oder ein Paar Strümpseinit. Auch diese Gegen stände werden „gestrichen" und wandern dann, ebenfalls mit Heilkraft versehen, wieder mit zur Heimath. Obwohl der Preis des Streichens für eine Person, bezw. ein Hemde nur ein mäßiger sein soll, so dürste doch bei dem so starken Zudrang zu dieser Person deren Ein nahme eine nicht ganz zu verachtende sein. Tritt zuweilen nach solcher Streicherei Besserung ein, dann hat die Natur, wie so oft geschieht, sich selbst geholfen. Daß der Heilmagnetismus Gutes be wirken kann, das ist wohl in neuerer Zeit außer Zweifel gestellt; indessen muß auch diese Heilkraft nur auf Grund wissenschaftlicher Erkenntniß und Einsicht ausgeübt werden. Das Herumpfuschen ganz ungebildeter Personen ist unter allen Umständen verwerflich, denn wenn eine solche „Streicherei", wie sie von der Freibergerin aus geübt wird, in den seltensten Fällen direcl schädlich wirken wird, so bleibt das eine doch sehr bedenklich, daß nämlich bei ernsten Leiden die Kranken über ihrem Aberglauben (denn aus diesen läuft es ja in der Hauptsache hinaus) verabsäumen, rechtzeitig einen tüchtigen Arzt zu befragen. — Wurzen, 19. Januar. Wie uns von einem benachbarten Orte geschrieben wird, haben in den letzten Tagen Zigeuner wieder unsere Gegend heimgesucht, eine Bande von ca. 20 Personen, Männer, Frauen, Kinder, alles durcheinander, mit verschiedenen Wagen. Die Leute, die in den Gasthäusern viel Geld sehen ließen, haben frech gebettelt. Einige junge Frauenzimmer waren mit ihrer Bettelei sehr ausdringlich und gingen nicht eher fort, als bis sie Geld und Kleider erhallen hatten. Im Gasthofe zu B. haben die Männer am Sonnabend bis tief in die Nacht hinein gezecht, und haben gegen 30 Flaschen Wein getrunken! Wäre es denn nicht an der Zeit, daß diesen umherziehenden Leuten, die für die Landbe wohner eine Plage sind, das Handwerk gelegt würde! — Löbau. Ein gutes Zeichen für die Industrie unserer Stadt ist, daß jedes Jahr eine ziemliche Anzahl Firmen durch Prämiirungen und Preise auf Ausstellungen ausgezeichnet werden. Wie wir hören, hat auch die Pianofortefabrik von Crasselt und Rähse auf der Aus stellung des Gewerbe und landmirthschafilichen Vereins zu Schmölln in Sachsen-Altenburg den ersten Preis erhalten. — Oschatz. Am 19. d. M. wurde hier ein schulpflichtiges Mädchen durch ihre eigene Mutter entführt. Die Frau eines hiesigen
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